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Welches Europa für die Türkei?

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Academic year: 2022

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von Zuhal Yesilyurt Gündüz

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ie heutige Entschlossenheit der Türkei, Mitglied der Eu- ropäischen Union (EU) zu werden, liegt in der türkischen Ge- schichte begründet: Von Beginn an strebte die Türkei in Richtung Wes- ten. Die Türken sahen Europa als etwas Besonderes, etwas Kostbares an;

nicht ohne Grund bezeichneten sie Europa als den „goldenen Apfel“. In der Tanzimat-Periode (1839 bis 1876) wurden ein umfängliches Gesetz- gebungswerk und eine europäisch be- einflusste Reformpolitik eingeleitet und mit der Gründung der Republik Türkei durch Mustafa Kemal Atatürk am 29. Oktober 1923 konnte die Ori- entierung nach Europa fortgesetzt und ausgestaltet werden. Mit zahlrei- chen Reformen, die Politik, Recht, Bil- dung und Alltagsleben säkularisierten und verwestlichten, beabsichtigte Atatürk, die Türkei zu einem bedeu- tenden Mitglied Europas zu machen.

Wichtige Ereignisse wie die Unter- zeichnung des Assoziationsabkom- mens mit der Europäischen Wirt- schaftsgemeinschaft (EWG) am 12.

September 1963 (mit Artikel 28 er- hielt die Türkei die ausdrückliche Per- spektive der EWG-Mitgliedschaft), der türkische Antrag auf Beitritt in die Europäische Gemeinschaft (EG) am

14. April 1987 sowie der Beginn der Zollunion mit der EU am 1. Januar 1996 schienen die Türkei ihrem Ziel näher zu bringen.

Auch der Europäische Rat von Hel- sinki vom 10. bis 11. Dezember 1999 war von Bedeutung: Die Türkei wurde offiziell Anwärterin für den Beitritt zur Europäischen Union.1Von den insgesamt 13 Kandidaten war sie aber der einzige, der nicht zur Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen eingeladen wurde. Trotzdem begann nach Helsinki in der Türkei eine neue Ära und ein neuer Transformations- prozess. Die weitere Demokratisie- rung des Staates wurde mit zahlrei- chen Zusätzen und Reformen der tür- kischen Verfassung fortgeführt,2mit denen die Türkei sich um die Realisie- rung der 1993 beschlossenen „Kopen- hagener Kriterien“ bemühte.3 Diese Kriterien nennen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft:

– Realisierung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokra- tische und rechtsstaatliche Ord- nung, für die Wahrung der Men- schenrechte sowie den Schutz der Minderheiten;

– eine funktionsfähige Marktwirt- schaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

– die Übernahme der aus einer Mit- gliedschaft herrührenden Ver- pflichtungen und die Ziele der poli-

Welches Europa für die Türkei?

Dr. Zuhal Yesilyurt Gündüz, Wiss. Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen, Baskent-Universität, Ankara.

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tischen Union und der Währungs- union.4

Zur Realisierung dieser Kriterien führte die Türkische Große National- versammlung beispielsweise im Herbst 2001 sowie im August 2002 eine Reihe wichtiger Verfassungsrevi- sionen durch. Diese Reformen bein- halteten Themen wie die offizielle Aufhebung der Todesstrafe (die seit fast 20 Jahren ohnehin nicht voll- streckt wurde), die Ausweitung der Meinungs- und Versammlungsfrei- heit und die Möglichkeit der Aus- strahlung von Fernseh- und Rund- funkprogrammen in den Mutterspra- chen. Am 20. November 2002 ent- schied die oberste türkische Medien- anstalt RTÜK, dass der staatliche Sen- der TRT künftig täglich 30 Minuten lang sein Radioprogramm und 45 Mi- nuten lang sein Fernsehprogramm in kurdischer Sprache senden wird.

Die neue Regierung

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ie türkische EU-Mitgliedschaft wurde zu einem der wichtigsten Themen für die Kampagnen während der türkischen Parlamentswahlen vom 3. November 2002. Mit Ausnah- me der Nationalistischen Aktionspar- tei (MHP) und einiger kleiner Partei- en, die die EU beschuldigten, nicht sensibel genug gegenüber der Türkei zu sein, setzten sich alle Parteien für den baldigen Beitritt des Landes zur Europäischen Union ein.

Diese Parlamentswahlen veränder- ten die innenpolitischen Verhältnisse grundlegend: Die Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP), die erst 15

Monate vor den Wahlen als Nachfol- gerin der Tugendpartei (FP) gegrün- det worden war, erreichte 34,1% der abgegebenen Stimmen, d.h. 363 der 550 Sitze in der Türkischen Großen Nationalversammlung. Somit konnte sie die erste Einparteienregierung nach über einem Jahrzehnt bilden.

Die Republikanische Volkspartei (CHP) unter Führung von Deniz Bay- kal erhielt 19,5% der Stimmen und ist damit einzige Oppositionspartei, denn keine andere der 18 für die Wah- len zugelassenen Parteien konnte sonst noch die Zehn-Prozent-Hürde überspringen. Die Demokratische Linkspartei (DSP) des vormaligen Ministerpräsidenten Bülent Ecevit er- reichte gerade mal 1,2% der Stimmen, die Nationalistische Aktionspartei (MHP) 8,3%, die Mutterlandspartei (AnaP) mit Mesut Yilmaz erzielte 5,2% und die Partei des Richtigen Weges (DYP) unter Tansu Çiller 9,6%

der Stimmen.

Nach den Parlamentswahlen offen- barte der Vorsitzende der AKP, Recep Tayyip Erdogan, dass es die wichtigste Aufgabe der neuen Regierung sei, den Beitrittsprozess zur Europäischen Union zu beschleunigen. Sofort nach den Wahlen reiste er in fast alle EU- Staaten, um diese davon zu überzeu- gen, der Türkei auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember 2002 in Kopenhagen ein Datum für den Beginn der Bei- trittsverhandlungen zu nennen. Auf- grund einer 1997 verhängten Haft- strafe wegen Anstiftung zu religiösem Aufruhr konnte Erdogan zunächst kein politisches Amt übernehmen;

doch am 13. Dezember hob das Par- lament dieses Verbot für ihn auf und

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eröffnet ihm nun weitere Perspekti- ven in der aktiven Politikgestaltung.

Reformen

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in weiteres Reformpaket wurde zeitgleich mit dem EU-Gipfel in Kopenhagen mit überwältigender Mehrheit im türkischen Parlament angenommen; weitere Reformen wurden bereits avisiert. In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche Verbes- serungen im Bereich der Demokratie und Menschenrechte realisiert wor- den – nicht zuletzt wegen des fast gänzlich eingestellten separatistischen PKK-Terrorismus im Osten und Süd- osten des Landes. Mit der völligen Aufhebung des Ausnahmezustands in Diyarbakır und Sırnak am 30. No- vember 2002 wurden die letzten bei- den der insgesamt 13 Städte, die seit Beginn und Ausweitung des PKK-Ter- rorismus im Südosten der Türkei im Ausnahmezustand lebten, in den

„Normalzustand“ entlassen. Damit kam die Türkei einer weiteren Forde- rung der EU entgegen. Polizisten er- halten seit einigen Jahren Unterricht im Fach Menschenrechte sowie „Men- schenrechtsbroschüren“, in denen sie über die Rechte der Bevölkerung auf- geklärt werden. Die Meinungs-, Ver- sammlungs- und Organisationsfrei- heit wird seit Anfang der neunziger Jahre schrittweise erweitert.

Im Bereich der Wirtschaft stimm- ten die Erläuterungen der AKP den Westen zufrieden. So versprachen Parteiführer Erdogan, Ministerprä- sident Abdullah Gül sowie Wirt- schaftsminister Ali Babacan die un-

eingeschränkte Fortsetzung des Wirt- schaftsprogramms des Internationa- len Währungsfonds. Schon 2002 wur- den einige positive wirtschaftliche Veränderungen deutlich: So sank z.B.

die Inflationsrate auf ihren seit Jahren niedrigsten Stand von 30 Prozent, die Exporterfolge stimmten die Wirt- schaftskreise zufrieden. Dennoch ist der Schuldenberg der Türkei mit über 200 Milliarden Dollar immer noch sehr hoch. Das Pro-Kopf-Einkom- men von 10 000 Dollar im Westen der Türkei ist erfreulich, allerdings sinkt dieser Betrag im Osten teilweise auf lediglich 500 Dollar. Hier gilt es einzugreifen und die Investitionen in den Osten und Südosten des Landes mit finanziellen Erleichterungen zu erhöhen.

Die wohlwollende Unterstützung der USA für den baldmöglichen Bei- tritt der Türkei in die EU stimmen türkische Regierungskreise zweifels- ohne zufrieden. In einer geostrategi- schen, für die künftigen Aufgaben ausgelegten Perspektive sehen die USA die Türkei nicht nur als Partner in Europa, sondern auch und vor allem als Vorbild für über eine Milliar- de Muslime in der Welt. Die Türkei, die als einziger Staat der Welt mit einer muslimischen Bevölkerung von 99 Prozent über eine laizistische, de- mokratische Staatsform verfügt, die sie – wenn auch teilweise mit Schwie- rigkeiten – so doch recht erfolgreich weiterführt, könnte tatsächlich einen Vorbildcharakter für andere musli- mische Staaten haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt be- sonders für die USA ist die Brücken- funktion des Landes zu den Turkre-

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publiken Zentralasiens, mit denen es kulturelle und historische Verbindun- gen teilt. Des Weiteren versprechen sich die USA mit der Unterstützung der Türkei durch die EU die vertiefte Anbindung des Landes an den Wes- ten, die ihr für ihre Interessen in der Region nützlich sein wird. Außerdem möchten sie türkische Unterstützung im Falle eines Irak-Krieges erhalten.

Irak ist in der Türkei allerdings ein sehr heikles Thema: Der zweite Golf- Krieg von 1991 wird als einer der Hauptgründe für die großen wirt- schaftlichen Probleme der Türkei mit terroristischen Auswirkungen gese- hen. Noch konnten weder die psycho- logischen noch die sozialen, politi- schen oder wirtschaftlichen Lasten und Leiden des Krieges von 1991 auch nur annähernd verringert werden.

Die Bevölkerung ist sich bewusst: Ein erneuter Krieg im Nachbarstaat wird keine Lösung bringen, wohl aber wei- teres Leid und Not.

Künftige Aufgaben

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iner Untersuchung der For- schungsstiftung TESEV zufolge befürworteten im Juni 2002 über 64%

der befragten Türken den Beitritt der Türkei zur EU. 50% erklärten die Tür- kei für reif für den Beitritt. Für einen Großteil der türkischen Bevölkerung ist die EU-Mitgliedschaft identisch mit der Zugehörigkeit zu Europa. Die Integration in die EU bzw. die Ableh- nung durch sie symbolisiert für die Türken in gewisser Hinsicht die Aner- kennung der Erreichung oder aber Nichterreichung des europäischen Zi-

vilisationsgrads. Dieser psychologi- sche Faktor in den türkisch-europäi- schen Beziehungen ist von größter Bedeutung; er muss begriffen und auf diplomatischer Ebene als wichtiges und das beiderseitige Verhältnis be- einflussendes Moment wahrgenom- men werden.5

Der Türkei steht ein beschwerlicher Weg der Reformen noch bevor. Die bislang realisierten Verfassungsrevi- sionen stimmen allerdings zufrieden und optimistisch. Die Bedeutung der Erfüllung der Kopenhager Kriterien als Bedingung für einen Beitritt zur Europäischen Union wird in der Tür- kei verstanden. Um diese zu realisie- ren, wird sich die neue Regierung weiterhin anstrengen: Die Fortset- zung der Reformen und ihre Umset- zung im täglichen Leben sind von Be- deutung für das Erreichen der not- wendigen demokratischen Standards, in denen die Menschenrechte und hu- manitäre Freiheiten respektiert wer- den und in denen Rechtsstaatlichkeit vorherrscht.

Noch sind zahlreiche politische Re- formen durchzuführen:

– Anpassung der türkischen demo- kratischen Standards an das euro- päische Niveau;

– Realisierung der Meinungsfreiheit auf Verfassungs- und Gesetzesebe- ne (im Rahmen der Entscheidun- gen des Europäischen Gerichts- hofs, die die freie Meinungsäuße- rung unter Ausschluss der Gewalt- anwendung beinhalten);

– Aufhebung jeglicher Einschrän- kungen der Menschenrechte;

– Wahrnehmung des für die Türkei notwendigen Staatsschutzes unter

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gleichzeitiger umfangreicher Reali- sierung der Meinungs-, Versamm- lungs- und Organisationsfreiheit;

– Verfassungsänderungen zur Ge- währleistung der Rechtsetzungs- befugnis der EU, zur Wahrneh- mung des Acquis communautaire und des Vorrangs von EU-Recht.

Auch auf wirtschaftlichem Gebiet stehen zahlreiche Reformen an:

– Verringerung der Inflation;

– wirtschaftliche Stabilität;

– Beendigung des großen innertür- kischen Wirtschaftsgefälles;

– Durchführung eines langfristigen Wirtschaftsförderungsprogramms für die unterentwickelten Gebiete Südostanatoliens, mit dem der Osten der Türkei auf den gleichen wirtschaftlichen Stand wie der Westen gebracht wird;

– Realisierung von Reformen in der Landwirtschaft mit dem Ziel höhe- rer Effizienz und einer geringeren Beschäftigungsquote in diesem Be- reich (derzeit 40% der Bevölke- rung);

– Verbesserung der unzulänglichen sozialen Sicherheit.

Der EU-Gipfel von Kopenhagen

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it dem EU-Gipfel am 12. und 13. Dezember 2002 in Kopen- hagen wurden die Grenzen Europas auf friedlichem Wege erweitert.6Die Besiegelung des für Mai 2004 vorge- sehenen Beitritts von zehn Staaten führt zu einem großen Europa. Hin- sichtlich der Türkei einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU

auf eine Formel, mit der sie das Land abermals zum Warten aufforderten:

Dezember 2004 wurde als das Datum angeboten, an dem die Reife der Tür- kei für die Aufnahme von Beitrittsver- handlungen geprüft werden soll. Die EU-Staaten erkannten die bisherigen Reformen in der Türkei zwar an, wol- len aber zunächst, anders als bei den anderen Kandidatenstaaten, die Durchführung dieser Reformen ab- warten. Falls sie im Dezember 2004 der Ansicht sein sollten, die Türkei sei erfolgreich auf ihrem Reformweg, können die Beitrittsverhandlungen unverzüglich beginnen.

Die Türkei war tief enttäuscht, dass ihr kein konkretes Datum für den Be- ginn der Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt wurde. Sie war der Ansicht, dass der von ihr schon in Gang gesetzte, zügige Reformprozess nicht genügend gewürdigt wurde. Da die EU-Mitgliedschaft für die Türkei eine Frage des Prestiges, des Stolzes und der Anerkennung ist, könnten Gefühle des Verletztseins sehr schnell aufkommen. Doch binnen kürzester Zeit nahm die Regierung eine prag- matische Haltung ein und erklärte, dass die Türkei auf dem Gipfel in Ko- penhagen zu einem „echten“ (und nicht mehr nur virtuellen) Kandida- ten aufgestiegen sei. Die Reformen würden weiter fortgesetzt, nicht, weil sie für die Mitgliedschaft wichtig seien, sondern weil die türkische Be- völkerung dieser Reformen würdig sei. In diesem Sinne erklärte AKP- Führer Erdogan die Kopenhager Kri- terien zu „Ankara-Kriterien“, die das Land verinnerlichen und erfüllen werde.

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Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft

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rtikel 237 des EWG-Vertrags (Artikel O des Vertrags über die Europäische Union) nennt als einzige Bedingung für den Beitritt in die Eu- ropäische Union, dass es sich um ein

„europäisches“ Land handeln müsse.

„Europäisch“ zu sein beinhaltet nicht nur geographische, sondern auch historische und kulturelle Aspekte.

Daher spricht der Europarat von einer

„europäischen Identität“. Neben die- ser geschriebenen Bedingung gibt es etliche ungeschriebene Konditionen:

So muss ein beitrittswilliger Staat eine pluralistisch-demokratische Ordnung vorweisen können und die Men- schenrechte achten. Um die Funk- tionsfähigkeit der Union auch weiter- hin zu erhalten, muss er über eine gut funktionierende Marktwirtschaft und einen adäquaten Rechts- und Verwal- tungsrahmen verfügen. Er muss be- reit sein, den Acquis communautaire in seiner Gesamtheit zu akzeptieren, die Ziele der Union mitzutragen und die Gemeinsame Außen- und Sicher- heitspolitik der EU zu realisieren.7

Im Rahmen der politischen Inte- gration ist darüber hinaus eine „ge- meinsame Kultur“ im weitesten Sinne notwendig; diese beinhaltet jedoch keineswegs die völlige Verschmelzung aller nationalen Identitäten.Vielmehr ist vorgesehen, dass die EU zu einer Union wird, die die nationalen Identi- täten, unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Werte respektiert und auf diesen eine neue, gemein- same Politik gründet.Wichtig ist hier- bei die Betonung und Umsetzung einiger grundsätzlicher politischer Werte und Prinzipien, wie die par- lamentarische Demokratie, Rechts- staatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie Freiheit und Respektierung der Menschenrechte.

Die „europäische“ Identität ist nicht an Ethnien oder Religionen ge- bunden, sondern an Werte. In diesem Sinne dürfte jeder Staat – auch die Türkei –, der grundlegende Werte wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, Mit- glied der Europäischen Union wer- den. Schließlich ist der Traum vom vereinigten Europa, vom „Europa vom Atlantik bis zum Ural“ noch lange nicht ausgeträumt.

Anmerkungen

1 Vgl. die Schlussfolgerungen von Helsinki in:

Internationale Politik (IP), 2/2000, S. 80 ff.

2 Vgl. den Bericht der „Demirok-Kommis- sion“ in: IP, 11/2000, S. 58 ff.

3 Vgl.dazu die Dokumentation in: Europa-Ar- chiv, 13-14/1993, S. D 257 ff., hier S. D 264.

4 Vgl. Bulletin der EG, Nr. 6 /1993, Ziffer I.1.

5 Siehe auch Emmanuelle Raoult, European Union Enlargement: The Turkish Case as an

Example of Stabilisation in Europe’s Peri- phery, in: Dis Politika/Foreign Policy, Bd. 21, Nr. 3–4/1997, S. 82 ff.

6 Vgl. hierzu die Dokumente, S.69 ff.

7 Detailliert hierzu Michael Schweitzer, Mo- delle der Integration der südosteuropäi- schen Staaten in die Europäische Gemein- schaft, in: Hartmut Wolff (Hrsg.), Südost- europa und die Europäische Integration, in:

Südosteuropa Aktuell, Nr. 18/1994, S.17 ff.

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