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Ordnungzur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“an der Humboldt-Universität zu Berlin

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Juristische Fakultät

Ordnung

zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“

an der Humboldt-Universität zu Berlin

Gemäß § 17 Absatz (1) Ziffer 1 Vorläufige Verfas- sung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 08/2002) hat der Fakul- tätsrat der Juristischen Fakultät am 24. Januar 2002 nachfolgende Ordnung zur Verleihung des Hoch- schulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“

erlassen."*

§ 1 Hochschulgrad

Die Humboldt-Universität zu Berlin verleiht durch ih- re Juristische Fakultät den Hochschulgrad „Diplom- Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ (Dipl.-Jur.) in der je- weils zutreffenden Sprachform.

§ 2 Berechtigte

Der Hochschulgrad gem. § 1 wird auf Antrag der oder des Berechtigten verliehen. Berechtigt sind Absolven- tinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswis- senschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, die 1. unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen

mindestens zwei Semester an der Humboldt- Universität zu Berlin studiert und

* Diese Ordnung wurde am 23. August 2002 von der Senatsverwal- tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt.

2. erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung ge- mäß dem JAG und der JAO des Landes Berlin abgelegt haben.

§ 3 Verfahrensvorschriften

Der Antrag nach § 2 bedarf der Schriftform. Er ist unter Beifügung von Nachweisen über die in § 2 Nr.

1-2 genannten Voraussetzungen an das Dekanat der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin zu richten. Dem Antrag ist die Versicherung an Eides statt beizufügen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller keinen solchen Antrag bei einem an- deren juristischen Fachbereich / Fakultät gestellt hat.

Eine Verwaltungsgebühr wird nach Maßgabe der Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli- chung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

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Anlage zu § 1 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom- Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin Diplomurkunde

Die Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, verleiht mit dieser Urkunde

Frau/Herrn*)...

geboren am ... in ...

den Hochschulgrad

Diplom-Juristin/Diplom-Jurist*) (Dipl.-Jur.)

aufgrund der am ... bestandenen Ersten Juristischen Staatsprüfung gemäß dem JAG und der JAO des Landes Berlin in der jeweils gültigen Fassung.

(Siegel der Universität) Berlin, den...

...

Die Dekanin/ Der Dekan der Juristischen Fakultät

________________

*Nichtzutreffendes bitte streichen.

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Verwaltungsgebührenordnung

Für die Ausstellung einer Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades „Diplom- Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Humboldt-Universität zu Berlin wird gemäß der Ver- waltungsgebührenordnung des Landes Berlin (Tarifstelle 4925) eine Gebühr in Höhe von 92,54 Euro erhoben. Diese Gebühr ist einzuzahlen auf folgendes Konto

Konto Nr.: 438 8888 700

BLZ: 100 200 00

Bank: Berliner Bank

Kennwort: JuristenDiplom/ „Familienname“

Ein Beleg der Einzahlung ist mit den Antragsunterlagen einzureichen.

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