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TOP 51 - Ambulante Pflege beim Einsatz von Corona-Schnelltests unterstützen!

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

11.12.2020 L 18

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Ambulante Pflege beim Einsatz von Corona-Schnelltests unterstützen!“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Land)

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Ambulante Pflege beim Einsatz von Corona-Schnelltests unterstützen!

Wir fragen den Senat:

1. Wie viel Menschen werden im Land Bremen über ambulante Pflegedienste betreut?

2. Teilt der Senat die Ansicht, dass der Großteil der zu pflegenden Menschen zu den Ri- sikogruppen im Hinblick auf einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Sars-Cov-2 Infektion zählen und wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang Aussagen von Pflegediensten, dass vorbeugende Corona-Schnelltests bei diesen vielen Patientinnen und Patienten mit dem bisher vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sind?

3. In welcher Form plant der Senat eine Unterstützung der ambulanten Pflegedienste, um Patientinnen und Patienten von Pflegediensten Zugang zu Corona-Schnelltests zu ver- schaffen?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

(2)

Zu Frage 1:

Stand 15.12.2019 werden in Bremen 8902 Menschen über ambulante Pflegedienste betreut davon 1272 über ambulante Pflegedienste als eigenständiger Dienst an einer Wohneinrich- tung wie Altenheim, betreutes Wohnen und 104 Menschen über ambulante Pflegedienste als eigenständiger Dienst an einem Krankenhaus, Hospiz, und einer Vorsorge-oder Rehabilitati- onseinrichtung.

Zu Frage 2:

Es ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der zu pflegenden Menschen aufgrund ihrer Vorerkrankungen zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Sars-Cov- 2-Infektion zählen.

Aussagen von Pflegediensten, dass die Durchführung vorbeugender Corona-Schnelltests mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen ist, wurden dem Ressort bisher nicht zugetra- gen. Gleichwohl erreichten den Senat vereinzelt Meldungen ambulanter Pflegedienste zur Problematik mit dem vorhandenen Personal die individuelle pflegerische Versorgung vor Ort im Falle eines Ausbruchs sicherzustellen.

Zu Frage 3:

Die Zuständigkeit für die Finanzierung der ambulanten Pflegedienste liegt im Bereich der Pfle- gekassen. Die Problematik der ambulanten Pflegedienste aufgrund von Personalknappheit die pflegerische Versorgung auch im Falle eines Ausbruchsgeschehens sicherzustellen, sind auf Ressortebene bekannt.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die prioritäre Impfung gegen COVID-19 der in der am- bulanten Pflege Tätigen und unterstützt auf diesem Wege die Arbeit der ambulanten Pflege- dienste.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkun- gen. Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten mehr Frauen als Männer.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport ist eingeleitet.

(3)

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entge- gen.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Ver- braucherschutz vom 11.12.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürger- schaft (Landtag) der SPD-Fraktion vom 30.11.2020.

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