• Keine Ergebnisse gefunden

Förderrichtlinien WiN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Förderrichtlinien WiN"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "Wohnen in Nachbarschaften"

(WiN)

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm

„Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) Nr. 1 Förderzweck und Rechtsgrundlage

Das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ versteht sich als Teil einer langfristig angelegten, integrierten Stadtentwicklungspolitik für die Stadt Bremen, mit der die Spaltung der städtischen Gesellschaft vermieden werden soll. Im Vordergrund dieses Konzeptes steht das Leitbild einer Quartiersentwicklung und Stützung von Nachbarschaften in enger Zusammenarbeit mit

Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik und Verwaltung. Das Programm zielt auf eine positive Dynamik und setzt auf eine Bündelung der lokalen Kräfte und die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner. Angestrebt werden eine Stabilisierung der Nachbarschaften, eine Förderung von Selbsthilfe und eine Anpassung von Infrastrukturangeboten, um einer zunehmenden Unzufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Umfeld entgegenzuwirken 1 .

Zu diesem Zweck gewährt die Stadtgemeinde Bremen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Förderungen für Projekte, die der sozialräumlichen Segregation in der Stadt entgegenwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nr. 2 Empfänger der Fördermittel / Zuwendungen

Empfänger der Fördermittel bzw. Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Behörden oder Eigenbetriebe sein.

Fördermittel, die Behörden oder Eigenbetriebe erhalten, sind keine Zuwendungen im Sinne von

§§ 23 / 44 LHO.

Nr. 3 Fördervoraussetzungen

Die Projekte müssen in die Entwicklung der Schwerpunktgebiete, aufgrund derer die

Fördergebiete in das Programm aufgenommen wurden, eingebunden und an den jeweiligen

(2)

lokalen Bedingungen und Handlungsmöglichkeiten orientiert sein.

Die Förderung erfolgt innerhalb der Fördergebiete sowie ggf. in weiteren flankierenden Gebieten gemäß Senatsbeschluss für die Förderperiode. Die Förderung außerhalb eines Fördergebiets ist möglich, wenn der Bezug zu den Bewohnerinnen und Bewohnern des Schwerpunktgebiets gegeben ist.

Grundlage der Förderungen sind die geltenden Integrierten Handlungskonzepte (IHK), soweit für ein Gebiet beschlossen.

Nr. 4 Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Förderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Eine Förderung als Vollfinanzierung ist aufgrund des öffentlichen Interesses und zum Erreichen der Ziele des IHK möglich.

Im Bewohnerfonds werden 100% der Ausgaben gefördert. Diese Förderungen können bis zur Höhe von 7 500 € pro Jahr und Fördergebiet an Empfängerinnen und Empfänger gewährt werden, die die Mittel für kurzfristig zu realisierende Projekte von Bewohnerinnen und Bewohner einsetzen.

Zuwendungen unter 500 Euro sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Verwaltungspauschalen sind mit Ausnahme im Bewohnerfonds nicht förderfähig.

Nr. 5 Sonstige Förderbestimmungen

Die Bürgerbeteiligung wird durch ein Quartiersmanagement im jeweiligen Fördergebiet organisiert. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr finanziert die dafür entstehenden Ausgaben bis zur Höhe von 1 000 € pro Jahr und Gebiet („Verfügungsmittel“).

Die Antragstellerinnen und Antragsteller beteiligen sich an den lokalen Verfahren zur Zielbestimmung und Erfolgskontrolle ihrer Projekte, insbesondere zur Entwicklung und Fortschreibung der Integrierten Handlungskonzepte.

Nr. 6 Verfahren

Nach Beschlussfassung in den Foren werden die Anträge vom Quartiersmanagement an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr geleitet, der die Mittel des Programms in Kooperation mit den prüfenden Fachressorts verwaltet.

(3)

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des

Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu

§ 44 LHO, soweit nicht in der Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen von dieser Richtlinie zulassen.

Nr. 7 Geltungsdauer

Diese Fördergrundsätze treten mit Wirkung vom 1. Februar 2017 in Kraft und gelten bis zum 31.

Dezember 2021.

Bremen, den 13. Januar 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Fußnoten

1) Evaluation des Programms Wohnen in Nachbarschaften 2010, S. 2; und Bremische Bürgerschaft, Drucksache 14/708 S, 09.12.1998, S. 8 ff („Gelbdruck“)

Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

• Schaffung von Schnittstellen zwischen Beleuchtung ,Ton und Videotechnik durch Medienserver.. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Eine knappe Mehrheit der Steuerungskommission unterstützt deshalb die Forderung des Auftrags A 177/2008 Kohler-Jost, Brand, Friedli: „Fit für die Zukunft durch

Die Idee, dass eine pädagogische Begleitung die Eltern zum aktiven Spiel mit ihren Kindern anleiten und motivieren soll, hat sich bewährt. 10 Kinder plus Elternsollen pro

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächliche Dauer des Aufenthalts von schutzsuchenden Menschen in aller Regel nicht prognostiziert werden kann, dass auch vor einer

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit ei- nes anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre

T 11 Empfänger/-innen 1 von besonderen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2019 nach Art der Leistung, aufenthaltsrechtlichem Status, Art der Unterbringung

Februar 2013, weder in der Achtmorgenstraße noch im Rathaus bearbeitet

Even in the event of a pro-Russia government com- ing to power, the only way for Chisinau to join Moscow’s Eurasian Union is to repeal the Association Agreement – a