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Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal - Werkstattgebäude Erneuerung der Beleuchtungsanlage Vergabe von Bauleistungen - Elektroinstallationsarbeiten

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.21-242.21-4736249

Sitzungsvorlage AUT/15/2019

Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal - Werkstattgebäude Erneuerung der Beleuchtungsanlage

Vergabe von Bauleistungen

- Elektroinstallationsarbeiten

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

06.06.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) stimmt der Vergabe der Elektroinstallati- onsarbeiten an die Firma IGT AG, Pforzheimer Straße 160 in 76275 Ettlingen zu einem Auftragswert in Höhe von brutto 577.835,31 € zu.

I.Sachverhalt

Das Werkstattgebäude des Gewerblichen Bildungszentrums in Bruchsal verfügt über eine veraltete Beleuchtungsanlage. Von den vorhandenen Deckenstrahlern sind bereits 30 % ausgefallen, zudem trägt diese zu einem erhöhten Energieverbrauch bei. Ferner gibt es für die vorgenannten Strahler keine Ersatzteile mehr. Aufgrund dessen hat die Verwaltung einen Austausch der Beleuchtungsanlage und Einbau einer energieeffizien- ten LED-Beleuchtung geplant.

Die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Ein Zuwendungsbescheid vom 27.09.2018 in Höhe von 219.871 € liegt bereits vor.

Mit dem Ausbau der Deckenstrahler und Umrüstung auf energieeffiziente LED- Beleuchtung wird bis zu 90 % CO2 eingespart und eine Leistungseinsparung von ca.

54 % gegenüber der alten Beleuchtungsanlage.

Die Arbeiten müssen aufgrund der Förderung im Jahr 2019 ausgeführt werden.

(2)

Az.: 21.21 - 242.21 - 4736249

Seite 2 1. Vergabe der Leistungen:

Die Arbeiten wurden gemäß § 3a Absatz 1 VOB/A öffentlich national auf der Vergabe- plattform Vergabe 24 (Staatsanzeiger Baden-Württemberg) ausgeschrieben. Von sie- ben Bewerbern gingen zwei Angebote elektronisch und zwei Angebote schriftlich ein.

Lfd.

Nr.

Bieter Geschäftssitz Angebots- Summe lt.

Submission (ungeprüft)

€ brutto

Angebots- summe rechnerisch

(geprüft)

€ brutto

Bemerkungen

1 IGT AG 76275 Ettlingen 577.835,31 577.835,31 --- 2 Leonhard

Elektrotechnik

76149 Karlsruhe 583.087,22 583.087,22 --- 3 Kühn

Elektrotechnik

76189 Karlsruhe 632.270,69 632.270,69 ---

4 ETB Becker 76227 Karlsruhe 619.421,88 632.511,88 Rechenfehler

2. Prüfung und Wertung:

Die Bieter haben die geforderten Leistungen in vollem Umfang angeboten. Alle Ange- bote waren vollständig und konnten in die Wertung einbezogen werden.

Angebotssumme Firma IGT AG: 577.835,31 €

Kostenberechnungssumme: 550.000,00 €

Mehrkosten: 27.835,31 €

Die Mehrkosten von 27.835,31 € (4,9 %) müssen der derzeitigen Marktlage und Bau- konjunktur bei den Technikgewerken zugeordnet werden.

3. Vorgeschlagene Firma:

Die Firma IGT AG ist dem Landkreis aus verschiedenen Aufträgen bekannt, hat alle erforderlichen Nachweise vorgelegt und kennt auch das Werkstattgebäude durch Auf- träge aus Vorjahren.

Die Verwaltung schlägt zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten die Firma IGT AG aus 76275 Ettlingen mit einer Auftragssumme von 577.835,31 € vor.

(3)

Az.: 21.21 - 242.21 - 4736249

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Im Ergebnishaushalt 2019 stehen unter der Kostenstelle 112402252 (Sachkonto 42111037) 400.000 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2020 wurden im Rahmen der Finanzplanung aufgrund des zeitlich versetzten Mittelabflusses weitere Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € berücksichtigt. Diese müssen aufgrund der aktuellen Kostenbe- rechnung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 auf 180.000 € angepasst werden.

Den Ausgaben steht eine im Haushaltsjahr 2019 bereits eingeplante Förderung in Höhe von 220.000 € gegenüber. Laut vorliegendem Zuwendungsbescheid beläuft sich die Förderung auf 219.871 € und kann je nach Fertigstellung auch bereits 2019 verein- nahmt werden.

III. Zuständigkeit

Der Ausschuss für Umwelt und Technik ist gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe für die Planung, Sanierung und Entwicklung im Baubereich zu- ständig.

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