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TOP 5 - Einrichtung von Verrechnungshaushaltsstellen mit dem Magistrat Bremerhaven zur Umsetzung einzelner Projekte des Bremen-Fonds (1. Tranche langfristig wirksamer Maßnahmen)

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 19. Oktober 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

12.10.2021

Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 19.10.2021

Einrichtung von Verrechnungshaushaltsstellen mit dem Magistrat Bremerhaven zur Umsetzung einzelner Projekte des Bremen-Fonds (1. Tranche langfristig

wirksamer Maßnahmen)

A. Problem

Der Senat hat am 02.02.2021 die Finanzierung der folgenden Projekte aus dem Bremen-Fonds im Rahmen der 1. Tranche der langfristig wirksamen Maßnahmen beschlossen:

I. Ausweitung von dezentralen Angeboten der Jugendberufsagentur JBA (Nr. 22), beschlossene Mittel: 1,025 Mio. €;

II. Perspektive Arbeit Frauen (PAF) (Nr. 23), beschlossene Mittel: 6 Mio.€;

Die Finanzierung wurde ausschließlich über Haushaltsstellen der Hauptgruppe 6 dargestellt.

Für die Umsetzung der Projekte in Bremerhaven wurde durch eine Verwaltungs- vereinbarung zwischen der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und dem Magistrat Bremerhaven vereinbart, dass Bremerhaven einen Teil der Projekte selber umsetzt. Die dafür notwendigen Mittel sind Bremerhaven zur Verfügung zu stellen.

Zahlungen an die Stadtgemeinden dürfen jedoch nicht über eine Haushaltsstelle der Hauptgruppe 6, sondern müssen über eine Verrechnungshaushaltsstelle der Hauptgruppe 9 abgewickelt werden.

Der Senator für Finanzen wurde im Rahmen der Gremienbefassung zur 1. Tranche der langfristig wirksamen Maßnahmen vom Haushalts- und Finanzausschuss ermächtigt, Mittelumschichtungen inklusive nötiger Veränderungen des Beschäftigungsvolumens innerhalb einer Maßnahme zwischen den verschiedenen Ausgabeaggregaten sowie Mittelumschichtungen zwischen den verschiedenen Maßnahmen bis zur Höhe von 100 T € vorzunehmen. Da die Mittelumschichtungen an den Magistrat Bremerhaven jedoch

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2 das Volumen von 100 T € übersteigen werden, ist hierfür die Zustimmung der Gremien herbeizuführen.

B. Lösung

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich, zusätzlich Verrechnungshaus- haltsstellen einzurichten – je in einem gemeinsamen Deckungskreis mit den bereits vorliegenden Haushaltsstellen bei den einzelnen Maßnahmen. Die Mittelbereitstellung soll jeweils durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit mit den Hst. 0305.686 10-7 (Nr.

22), Hst. 0305.686 20-4 (Nr. 23) bzw. Hst. 0305.684 30-9 (Nr. 30) erfolgen, da die genaue Höhe der an Bremerhaven auszuzahlenden Mittel in Abhängigkeit von den Mittelanforderungen noch nicht abschließend feststeht.

C. Alternativen

Es werden keine Alternativen empfohlen, da das die einzige Möglichkeit ist, Mittel an den Magistrat Bremerhaven zu übertragen.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Es ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen, personalwirtschaftlichen und genderbezogenen Auswirkungen. Die Finanzierung der Mittel erfolgt aus den bereits aus dem Bremen-Fonds bereitgestellten Maßnahmenbudgets.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Senator für Finanzen und dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheits- gesetz

Die Vorlage ist für die Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

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G. Beschluss

1. Der Senat stimmt den dargestellten haushaltsmäßigen/-technischen Änderungen - u.a. Einrichtung neuer Haushaltsstellen, Herstellung gegenseitiger Deckungs- fähigkeiten - zu.

2. Der Senat bittet die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, eine Beschlussbefassung der Deputation für Wirtschaft und Arbeit einzuleiten und die erforderlichen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen über den Senator für Finanzen beim Haushalts- und Finanzausschuss einzuholen.

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