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Aktueller Sachstand zur „Hafenrandstraße“(Abschnitte der Hans-Böckler-Straße, Nordstraße, Bremerhavener Straße und Stapelfeldtstraße)

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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 01.02.2018

- Amt für Straßen und Verkehr - Tel. Nr. 361- 9392

Herr Horstmann

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) Bericht der Verwaltung

für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S)

am 15. Februar 2018

Aktueller Sachstand zur „Hafenrandstraße“ (Abschnitte der Hans-Böckler-Straße, Nordstraße, Bremerhavener Straße und Stapelfeldtstraße)

Sachdarstellung:

Eine Vielzahl von Abschnitten der Hafenrandstraße sind vor dem Hintergrund einer dauer- haften intensiven Nutzung, insbesondere durch den sehr hohen Anteil an Schwerlastverkeh- ren, nachhaltig in der Substanz geschädigt. Dies stellt sich in Form von einer Vielzahl meist kleinteiliger Schäden (Schlaglöcher, Verdrückungen mit Wulstbildungen, größerflächigen Versackungen, Rissbildungen etc.) dar, die von der Straßenerhaltung fortlaufend im Jahre 2017 behoben wurden und weiterhin zu beseitigen sind.

Eine Möglichkeit zur Vermeidung weiterführender Schäden wäre eine Geschwindigkeitsbe- grenzung in Teilabschnitten der Hafenrandstraße auf 30 km/h. So könnte die weitere Schä- digung der Straße gebremst und die Nutzung und Befahrbarkeit ohne größere Sanierungs- arbeiten für einen längeren Zeitraum gewährleistet werden. Diese Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann vermieden werden, wenn eine zeitnahe Sanierung der Fahr- bahn sichergestellt werden kann.

Der Zeitraum bis Ende Februar wird zur Evaluierung und Festlegung des Umfangs der not- wendigen und sinnvollen Fahrbahnsanierung benötigt, um die effizienteste und wirtschaft- lichste Variante auszuwählen.

Um belastbare Aussagen in Bezug auf die zu wählende Variante zu erhalten, wurden in der zweiten Januarwoche 2018 auf den genannten Streckenabschnitten Bohrkerne entnommen, die sich derzeit in der Auswertung befinden.

Parallel dazu wird von hanseWasser geprüft, ob und inwieweit Bedarf besteht die dortigen Kanalanlagen im Zuge der Baumaßnahme zu erneuern.

Erst auf Grundlage der gegenwärtig durchzuführenden Auswertung der Bohrkerne und des möglichen Kanalerneuerungsbedarfs von hanseWasser lässt sich dann das erforderliche oder mögliche weitere Vorgehen darstellen. In dessen Verlauf sind dann Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen möglich.

Die aufgrund der Auswertung dieser Daten dann ausgewählte und in der Kostenhöhe bezif- ferte Sanierungsvariante wird der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) zum Beschluss über die Finanzierung der ausgewählten Va- riante voraussichtlich im II. Quartal vorgelegt; diese wird anschließend zeitnah ausgeschrie- ben und umgesetzt. Ziel ist, hierdurch die verkehrlichen Einschränkungen mit Blick auf die

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dauerhafte Verkehrssicherheit auf der Hafenrandstraße möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

Unabhängig von der Festlegung der Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsvariante wird wei- terhin im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträ- gers mit kleineren Maßnahmen im Rahmen der baulichen Unterhaltung dafür Sorge getra- gen, dass die Verkehrssicherheit hier dauerhaft gewährleistet ist. Kleinteilige Schäden wer- den nach Auftreten möglichst ad hoc behoben.

Auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 wird verzichtet.

Beschlussvorschlag:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirt- schaft (S) nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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