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Anhörungsschreiben zur Neufassung des Bremischen Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von Bauprodukten (BremBauPMÜG), 19.01.2021

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Academic year: 2022

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Bremen, 19. Januar 2021

Anhörung zur Neufassung des Bremischen Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwa- chung von Bauprodukten (BremBauPMÜG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Entwurf der Neufassung des Bremischen Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von Bauprodukten (BremBauPMÜG) mit der Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Änderung der bisherigen Fassung vom 20. Dezember 2011 (Brem. GBI.S.483) ist aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlament und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtli- nie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (kurz: Markt- überwachungsverordnung (EU) 2019/2020), die am 16. Juli 2021 in Kraft treten wird, erforderlich.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Änderungen bei der Bezugnahme auf die für die Marktüberwachung von Bauprodukten maßgeblichen europäischen Rechtsvorschriften.

Das Muster-Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz (M-MÜVDG) der Bauminister- konferenz (ARGEBAU) benennt die jeweils rechtsaktuellen Vorschriften, in denen die Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für harmonisierte Bauprodukte geregelt sind.

Zu diesen Vorschriften gehört das Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, welches gemäß Ar- tikel 39 Absatz 1 Nummer 4 Verordnung (EU) 2019/1020 zum 16.07.2021 aufgehoben wird. Die Auf- gaben der Marktüberwachungsbehörden werden sich ab diesem Zeitpunkt unter anderem aus der Verordnung (EU) 2019/1020 ergeben.

Das Muster-MÜVDG ist daher durch die Gremien der Bauministerkonferenz in der Fassung vom 14.01.2020 entsprechend fortgeschrieben worden. Die Änderungsfassung ist durch die 136. Baumi- nisterkonferenz am 24./25.09.2020 vorbehaltlich der Ergebnisse des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens des Bundes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen worden.

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 19. Januar 2021

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Die Länder sind im Anschluss daran aufgefordert, ihre bestehenden landesrechtlichen Regelun- gen zur Marktüberwachung von Bauprodukten unter Berücksichtigung der weiteren Rechtsent- wicklung des Bundes zeitnah anzupassen.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die Begründung zum Gesetzentwurf verwiesen.

Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, zum vorgelegten Entwurf der Neufassung des Bremischen Ge- setzes zur Marktüberwachung von Bauprodukten (BremBauPMÜG, Anhörungsfassung vom 12.01.2021)

bis zum 26. Februar 2020

(möglichst in elektronischer Form mit einem WORD-Dokument) Stellung zu nehmen. Sofern mir eine Mailanschrift bekannt ist, sind die erforderlichen Unterlagen als Anlagen beigefügt, ansonsten ste- hen diese auf der Ressorthomepage im Bereich „Bautechnik“ unter

https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planen_und_bauen/bautechnik-3556

für jedermann zum Download bereit. Falls Sie sich nicht äußern, gehe ich von Ihrer stillschweigen- den Zustimmung zum Gesetzentwurf aus.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Muhammad

Anlagen:

Anlage 1 Gesetzentwurf zur Neufassung des Bremischen Gesetzes zur Marktüberwachung von Bauprodukten mit Begründung (BremBauPMÜG, Anhörungsfassung 12.01.2021) Anlage 2 Synopse BremBauPMÜG 2011 / Entwurf BremBauPMÜG 2021

Anlage 3 Verteiler

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