Haushaltssatzung und Haushaltsplan:

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(1)

und Haushaltsplan

2014

 Haushaltssatzung

 Vorbericht und Erläuterungen

 Organisationsstruktur (Organigramm, Übersichten über die Budgets)

 Gesamthaushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt)

 Teil-Ergebnishaushalte, Budgets

 Übersicht über die Aufwendungen für Zuschüsse und Nutzungs-

entschädigungen an den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement

 Teil-Finanzhaushalte, Investitionen

 Stellenplan

 Anlagen zum Haushaltsplan

1. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

2. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen

4. Übersicht über die Gewährung von Kreiszuwendungen an die Kreistagsfraktionen

5. Investitionsprogramm 2013 – 2017

6. Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017

7. Haushaltssicherungskonzept; Fortschreibung 2014

8. Wirtschaftsplan 2014 der Waldeckischen Domanialverwaltung (Eigenbetrieb)

9. Wirtschaftsplan 2014 der Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb)

10. Wirtschaftsplan 2014 des Gebäudemanagements (Eigenbetrieb)

11. Wirtschaftsplan 2014 der Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement GmbH

12. Wirtschaftsplan 2014 der Touristik Service Waldeck-Ederbergland GmbH

13. Wirtschaftsplan 2014 der DELTA Waldeck-Frankenberg GmbH

 Verzeichnis der Kreisstraßen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

(2)

HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN

des Landkreises Waldeck-Frankenberg

für das Haushaltsjahr

2 0 1 4

Flächengröße

des

Kreises:

1.848,44

qkm

Wohnbevölkerung (Gebietsstand 31.12.1974)

a m

insgesamt

Bevölkerungsdichte auf

1 qkm

17.05.1939 =

101.281

55

13.09.1950 =

148.784

80

06.06.1961 =

137.975

75

27.05.1970 =

150.280

81

31.12.1973 =

153.674

83

31.12.1989 =

153.749

83

31.12.1999 =

170.709

92

31.12.2005 =

168.293

91

31.12.2009 =

163.129

88

31.12.2011 =

160.571

87

31.12.2012 =

157.293

85

(3)

I. Haushaltssatzung

III + IV

II. Vorbericht und Erläuterungen

V/1 - V/36

III. Bestätigung über die öffentliche Auslegung

1

IV. Organisationsstruktur (Organigramm, Übersichten über die Budgets)

3 – 15

V. Gesamtergebnishaushalt, Gesamtfinanzhaushalt

17 – 33

VI. Teilergebnishaushalte, Budgets

35 – 352

VII. Übersicht über die Aufwendungen für Zuschüsse und

Nutzungs-entschädigungen an den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement

353

(blau)

VIII. Teilfinanzhaushalte, Investitionen

355 – 388

(rosa)

IX. Stellenplan

389 – 394

X. Anlagen zum Haushaltsplan

1. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen

voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

395 – 397

2. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

398

3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und

Rückstellungen

399

4. Übersicht über die Gewährung von Kreiszuwendungen an die

im Kreistag des Landkreises vertretenen Fraktionen

400

5. Investitionsprogramm 2013 – 2017

401 – 412

6. Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017

413 – 418

7. Haushaltssicherungskonzept, Fortschreibung 2014

419 – 437

(gelb)

8. Wirtschaftsplan der Waldeckischen Domanialverwaltung

(Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2014 (Gesamtübersicht)

439 – 443

(lachs)

9. Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaft des Landkreises

Waldeck-Frankenberg für das Wirtschaftsjahr 2014

445 – 468

(grün)

10. Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements des Landkreises

Waldeck-Frankenberg für das Wirtschaftsjahr 2014

469 – 501

(blau)

11. Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement

Waldeck-Frankenberg GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014

503 – 505

12. Wirtschaftsplan der Touristik Service Waldeck-Ederbergland GmbH

für das Wirtschaftsjahr 2014

507 – 521

13. Wirtschaftsplan der DELTA Waldeck-Frankenberg GmbH

für das Wirtschaftsjahr 2014 (Entwurf)

523 – 528

(4)

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Waldeck-Frankenberg

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der

Bekanntma-chung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes

vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 794), und der §§ 94 ff. der Hessischen

Gemeinde-ordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 S. 142), zuletzt

geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Kreistag

am 18. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

§ 1

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

178.610.416

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0

EUR

EUR

EUR

im Ergebnishaushalt

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

176.354.678 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

-2.255.738 EUR

mit einem Fehlbedarf von

mit einem Saldo von

-2.255.738 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.308.495

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.051.095

EUR

EUR

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-3.520.756 EUR

und dem Gesamtbetrag der

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.742.600

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.234.250

EUR

EUR

-7.755.006 EUR

festgesetzt.

mit einem Saldo von

-7.742.600 EUR

mit einem Saldo von

3.508.350 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.742.600 EUR

festgesetzt.

(5)

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 35,12 v. H. festgesetzt.

Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 18,17 v. H.

festgesetzt.

§ 4

§ 5

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge

am 15. eines jeden Monats fällig.

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 6

Korbach, den 18. Dezember 2013

Der Kreisausschuss

des Landkreises Waldeck-Frankenberg

Dr. Kubat

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von

Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000.000 EUR festgesetzt.

§ 7

Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der

Kreisaus-schuss die Zustimmung zur Leistung erteilen. Unerheblich im Sinne von § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO

sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen:

1) im Ergebnishaushalt, wenn die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen eines Budgets nicht

mehr als 50 v.H. des Budgets überschreiten, höchstens jedoch 25.000 EUR,

2) im Finanzhaushalt, wenn die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen eines Budgets nicht

mehr als 50 v.H. des Budgets überschreiten, höchstens jedoch 50.000 EUR.

3) Unabhängig von der Höhe gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

als nicht erheblich, wenn sie aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher

Verpflichtungen zu leisten sind.

In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Kreistages erforderlich.

zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

19.705.700 EUR festgesetzt.

(6)

Vorbericht und Erläuterungen

zum Haushaltsplan des Landkreises Waldeck-Frankenberg

für das Haushaltsjahr 2014

I. Haushaltsjahr

2012

Der Kreistag verabschiedete am 19. Dezember 2011 den Haushaltsplan für das Jahr 2012.

Im Ergebnishaushalt wurde ein Fehlbedarf in Höhe von 14.430.829 EUR, im Finanzhaushalt

ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 14.337.370 EUR ausgewiesen. Auf die Aufstellung

eines Nachtragshaushaltes wurde in 2012 unter Beachtung der Vorschriften des § 98 HGO

verzichtet.

Die Endsummen des Haushaltsplans 2012 beliefen sich

im Ergebnishaushalt

bei den ordentlichen Erträgen auf

157.980.915 EUR

bei den ordentlichen Aufwendungen auf

172.411.744 EUR

im ordentlichen Ergebnis auf

- 14.430.829 EUR

bei den außerordentlichen Erträgen auf

12.000.000 EUR

bei den außerordentlichen Aufwendungen auf

12.000.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis auf

0 EUR

im Jahresergebnis auf

- 14.430.829 EUR

und im Finanzhaushalt

im Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 11.788.470 EUR

bei Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.695.600 EUR

bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

23.144.300 EUR

im Saldo auf

- 6.448.700 EUR

bei Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.448.700 EUR

bei Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.548.900 EUR

im Saldo auf

+ 3.899.800 EUR

im Finanzmittelüberschuss/-fehlbedarf auf

- 14.337.370 EUR

Die Umlagesätze des Kreises betrugen in 2012:

Kreisumlage

32,90

v.H.

Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)

20,18 v.H.

(7)

nis ein Überschuss von rd. 500 TEUR ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die

tatsächlichen Erträge aus der Schulumlage (§ 37 Abs. 3 FAG) in 2012 um rd. 1.470 TEUR

höher waren als die Aufwendungen, die mit der Schulumlage finanziert werden sollen

(Kosten der Schulträgerschaft). Nach der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung

(GemHVO) ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in dieser Höhe ein Sonderposten

für die Rückzahlung von Umlagen (§ 41 Abs. 8) zu bilden und im Folgejahr ertragswirksam

aufzulösen. Der in der Schlussbilanz auszuweisende Jahresfehlbetrag im ordentlichen

Ergebnis erhöht sich entsprechend.

II. Haushaltsjahr

2013

Für das Haushaltsjahr 2013 hat der Kreistag am 19. Dezember 2012 einen Haushaltsplan

beschlossen, der im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von 9.741.471 EUR

ausweist. Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 11.582.898

EUR aus.

Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge

166.117.184 EUR

ordentliche Aufwendungen

175.858.655 EUR

ordentliches Ergebnis

- 9.741.471 EUR

außerordentliche Erträge

0 EUR

außerordentliche Aufwendungen

0 EUR

außerordentliches Ergebnis

0 EUR

Jahresergebnis

- 9.741.471 EUR

Finanzhaushalt

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 7.914.648 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.286.300 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

9.631.800 EUR

Saldo

- 6.345.500 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.345.500 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.668.250 EUR

Saldo

+ 2.677.250 EUR

(8)

Die Umlagesätze des Kreises betragen in 2013:

Kreisumlage

33,80

v.H.

Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)

19,28 v.H.

Die Hebesätze wurden gegenüber dem Vorjahr in der Summe nicht verändert.

Mit Verfügung vom 11.04.2013 hat das Regierungspräsidium Kassel die

aufsichtsbehörd-liche Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen erteilt.

III. Haushaltsjahr

2014

A) A l l g e m e i n e s

1. Rechtliche Grundlagen, Vorbemerkungen:

Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt, die

Aufstellung des Haushaltsplans erfolgt entsprechend den §§ 94 bis 114 der Hessischen

Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

Die Struktur der Teilhaushalte wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Es wird

danach weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Haushalt nach

Organisations-einheiten in Teilhaushalte zu gliedern.

Für die Teil-Ergebnishaushalte

0000 Kreisorgane

0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV

0201 Fachdienst Finanzen

0301 Fachdienst Schulen und Bildung

0401 Fachdienst Soziale Angelegenheiten

0402 Fachdienst Jugend

wurden auf einer weiteren Ebene ausgewählte Teil-Ergebnisbudgets gebildet.

Finanzhaushalt, Teil-Finanzhaushalte

Die Finanzrechnung des Kreises wird nach der direkten Methode geführt. Die Novellierung

der GemHVO sieht in der seit dem 31.12.2011 geltenden Fassung gewissermaßen ein

„Wahlrecht“ zwischen der direkten und der indirekten Finanzrechnung vor (§ 47 Abs. 1

GemHVO). Analog hierzu ist der Finanzhaushalt nach § 3 GemHVO darzustellen.

Für die Teil-Finanzhaushalte sieht Muster 11 zu § 4 Abs. 4 GemHVO lediglich die Abbildung

der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit vor. Auf die Darstellung der Ein- und

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wird jedoch verzichtet, da diese zentral im

Finanz-haushalt veranschlagt sind (vgl. § 4 Abs. 4 GemHVO).

(9)

darf in Höhe von 2.255.738 EUR aus, außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind

nicht vorgesehen. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von

7.755.006 EUR ab.

Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge

176.354.678 EUR

ordentliche Aufwendungen

178.610.416 EUR

ordentliches Ergebnis

- 2.255.738 EUR

außerordentliche Erträge

0 EUR

außerordentliche Aufwendungen

0 EUR

außerordentliches Ergebnis

0 EUR

Jahresergebnis

- 2.255.738 EUR

Finanzhaushalt

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 3.520.756 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.308.495 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

13.051.095 EUR

Saldo

- 7.742.600 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

7.742.600 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.234.250 EUR

Saldo

+ 3.508.350 EUR

Finanzmittelüberschuss/-fehlbedarf

- 7.755.006 EUR

3. Kommunaler Finanzausgleich (KFA):

Die Finanzausgleichszahlen beruhen auf der Grundlage der Orientierungsdaten des HMdF

vom 18. Oktober 2013. Danach ergeben sich für den kommunalen Finanzausgleich 2014

gegenüber den Planzahlen des Vorjahres positive Wirkungen von 4,55 Mio. EUR. Die

Grundbeträge für die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden, die die Veränderungen

in den Grundlagen des Finanzausgleichs widerspiegeln, erhöhen sich und führen zu höheren

Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagegrundlagen. Die höheren Schlüsselzuweisungen

und Kreisumlagegrundlagen führen aber auch zu höheren Verbandsumlagegrundlagen.

Obwohl der Umlagebedarf des LWV Hessen weiter steigt, kann allerdings vor dem

Hinter-grund der höheren VerbandsumlageHinter-grundlagen der Hebesatz der LWV-Umlage gegenüber

dem Vorjahr geringfügig reduziert werden. Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen für die

LWV- und Krankenhausumlage gegenüber dem Vorjahr.

Die Entwicklung der Finanzausgleichszahlen in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 ist in einer

tabellarischen Übersicht auf der Folgeseite nach dem Teilergebnishaushalt 0201 Fachdienst

(10)

3.1 Kreisumlage und Zuschlag zur Kreisumlage 2014 (Schulumlage)

Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) ist aufgrund der

gesetz-lichen Anforderungen nach § 37 Abs. 3 FAG so festzusetzen, dass mit dem Aufkommen

die verbleibenden Kosten der Schulträgerschaft gedeckt werden. Gegenüber dem

Vorjahr kann der Hebesatz für die Schulumlage abgesenkt werden.

Bisher wurden Überschüsse aus der Schulumlagerücklage der zweckgebundenen

„Schulumlagerücklage“ zugeführt. Die Ende 2011 novellierte GemHVO sieht vor, dass

Über- und Unterdeckungen im Aufgabenbereich Schulträgerschaft künftig über einen

bilanziellen Sonderposten ausgeglichen werden. Da die Veränderungen dann bereits bei

der Ermittlung des Ergebnisses des Produkts „Schulträgeraufgaben“ berücksichtigt

werden, wird die Schulumlagerücklage nicht mehr benötigt und ist somit aufzulösen. In

Höhe des Bestandes der Schulumlagerücklage in der Vermögensrechnung 2011 zzgl.

der Überdeckung des Haushaltsjahres 2012 von insgesamt rd. 3.279 TEUR wird beim

Jahresabschluss 2012 ein Sonderposten gebildet, der im Folgejahr aufzulösen ist. Bei

der kostendeckenden Festsetzung des Hebesatzes für die Schulumlage in der

Haus-haltssatzung 2013 sind Überschüsse aus Vorjahren nicht berücksichtigt worden, so dass

davon auszugehen ist, dass beim Jahresabschluss 2013 ein Sonderposten in ähnlicher

Höhe zu bilden sein wird.

Berechnung des Schulumlagebedarfs und -hebesatzes 2014:

Deckungsbedarf „Schulträgerschaft“

(TeilHH 0301 ohne Aufwendungen f. Hessencampus)

31.834.282

EUR

abzüglich Auflösung Schulumlagerücklage

und Überdeckung Hj. 2012

3.279.000 EUR

schulumlagerelevanter Deckungsbedarf

28.555.282 EUR

Kreisumlagegrundlage 2014

157.180.240 EUR

mithin Hebesatz Schulumlage 2014

18,17 v.H.

geplantes Aufkommen Schulumlage 2014 (gerundet)

28.560.000 EUR

Durch den niedrigeren Umlagebedarf zur Deckung der Kosten für die Schulträgerschaft

kann der Hebesatz für die Kreisumlage erhöht werden.

Es sind folgende Hebesätze eingeplant (insgesamt 53,29 v.H.):

Kreisumlage 35,12

v.H.

(11)

rechtsklage stattgegeben und dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens für das

Aus-gleichsjahr 2016 den kommunalen Finanzausgleich verfassungskonform neu zu regeln.

Die mit der Verfassung für unvereinbar erklärten Vorschriften des

Finanzausgleichs-gesetzes 2011 sind bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens bis zum

31.12.2015, weiter anwendbar. Es wird daher zu keiner rückwirkenden Veränderung der

Kreisumlagegrundlagen kommen.

4. Finanzhaushalt:

Für den Kreisstraßenbau sind 4,25 Mio. EUR veranschlagt, davon rd. 1,5 Mio. EUR für nicht

zuschussfähige, aber dringend erforderliche grundhafte Erneuerungsmaßnahmen. Der

kommunale Anteil an den Investitionen der Kurhessenbahn, Strecke Korbach – Frankenberg,

ist in 2014 mit rd. 2,9 Mio. EUR zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung von rd. 1,6 Mio. EUR

angesetzt. Mit 910 TEUR für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen an

Kinder-tagesstätten sowie 1.608 TEUR „wirkungsneutral“ für das Förderprogramm zur Schaffung

von „U3“-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen und die auslaufenden

Investitionsförderungen im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung sind weitere

Investi-tionsauszahlungen geplant. Daneben sind wesentliche Ansätze für die Erhöhung des

Stammkapitals der Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH, die Errichtung eines stationären

Hospizes (neu veranschlagt), für die Fortführung des Brandschutzkonzeptes im Ferienhotel

Haus Waldeck auf Norderney und den Erwerb von EDV-Geräten und -Programmen gebildet

worden. Erstmals erscheinen geplante Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit der

Bildung der „NGA-Infrastruktur-GmbH Nordhessen“ (flächendeckender Breitbandausbau in

Nordhessen). Als Gründungskapital sind 5.300 EUR und als erste Rate für das

einzubrin-gende Gesellschafterdarlehen Ausleihungen von 105 TEUR sowie eine

Verpflichtungs-ermächtigung von rd. 5.675 TEUR eingestellt. Insgesamt beläuft sich die Summe der

veran-schlagten Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen auf rd. 13.051 TEUR.

Zur Spitzenfinanzierung dieser Vorhaben ist eine Kreditaufnahme von 7.742.600 EUR

notwendig. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schuldentilgung errechnet sich für

2014 eine Nettokreditaufnahme für Investitionen von 3.508.350 EUR.

5. Verpflichtungsermächtigungen:

An Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre sind insgesamt

19.705.700 EUR veranschlagt. Sie erstrecken sich im Wesentlichen auf die Fortführung von

Kreisstraßenbaumaßnahmen, Ausleihungen in Form eines Gesellschafterdarlehens an die

NGA-Infrastruktur-GmbH Nordhessen und Maßnahmen der Kurhessenbahn.

(12)

6. Produkte,

Kennzahlen:

In den Leistungsbereichen der folgenden Produkte des Haushalts 2014 sind Kennzahlen

ermittelt und eingearbeitet worden:

Teilhaushalt

Produktnummer und -bezeichnung

0000 Kreisorgane 011011 Organisation und Dokumentation der

politischen Willensbildung im Kreistag 011012 Organisation u. Dokumentation d.

politi-schen Willensbildung im Kreisausschuss 0102 FD Personal, Sozialversicher. u. Informationstechnik 011040 Personalmanagement

011050 Bereitstellung und Unterhaltung der technischen Infrastruktur (IT)

0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 011013 Organisation u. Dokumentation d. politi-schen Willensbildung; Büro Kreisorgane 011020 Zentrale Dienste

127010 ÖPNV

0104 FD Öffentlichkeitsarb., Kultur, Paten- u. Partnersch. 042010 Kreisheimatmuseum

045010 Förderung des heimischen Laienspiels/ Theaters

046010 Förderung der Musikpflege und Musikschulen

048010 Heimat- und sonstige Kulturpflege 048020 Paten- und Partnerschaften 0201 Fachdienst Finanzen 011070 Finanzdienstleistungen

153010 Haus Waldeck auf Norderney

0202 Revision 011080 Revision

0301 Fachdienst Schulen und Bildung 030010 Bereitstellung u. Betrieb v. Grundschulen 030020 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten

Grund- u. Hauptschulen

032010 Bereitstellung u. Betrieb v. Realschulen 032020 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten

Haupt- u. Realschulen

032030 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten Grund-, Haupt- u. Realschulen

033010 Bereitstellung u. Betrieb v. Gymnasien 034010 Bereitstellung u.Betrieb v. Gesamtschulen 035010 Bereitstellung u. Betrieb v. Förderschulen 036010 Bereitstellung u. Betrieb v. Beruflichen

Schulen

037010 Schülerbeförderung

039010 Sonstige schulische Aufgaben

0302 Fachdienst Sport 081010 Förderung des Sport

0401 Fachdienst Soziale Angelegenheiten 050010 Hilfen z.Lebensunterhalt (SGB XII,Kap. 3) 050020 Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung (SGB XII, Kap. 4) 050030 Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap. 7)

0402 Fachdienst Jugend 038010 BAföG-Verwaltung

056010 Gewährung v. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

061010 Förderung v. Kindern in Tageseinrich-tungen und in Tagespflege

(13)

Frauen und Männern 0601 Fachdienst Bauen 101010 Bauordnung und Bauaufsicht

103010 Denkmalschutz und –pflege 0603 Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz 134010 Naturschutz und Landschaftspflege 0701 Recht und Kommunalaufsicht 021020 Durchführung von Wahlen und

Abstimmungen 022080 Kommunalaufsicht und

Einbürgerungswesen

0703 Fachdienst Verkehr 022020 Verkehr

0704 FD Rettungsdienst, Brand- und Katastr.-Schutz 026010 Brandschutz 027010 Rettungsdienst 028010 Katastrophenschutz

0801 Fachdienst Landwirtschaft 151020 Allgemeine landwirtschaftliche Aufgaben und Agrarförderung

0802 FD Dorf- und Regionalentwicklung 091020 Projekte und Initiativen ländlicher Raum

7. Bürgerhaushalt:

Der Kreistag hat am 17. September 2012 die Aufstellung eines Bürgerhaushalts als

Pilot-projekt für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. Durch den Bürgerhaushalt soll das

Haus-haltsgeschehen transparenter dargestellt und das Interesse an der Politik generell gestärkt

werden. Auf der Homepage des Landkreises wird das Zahlenwerk des Ergebnis- und

Finanzhaushalts für Bürgerinnen und Bürger abgebildet.

In einem weiteren Schritt wurden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über Presse

und Internet aufgerufen, Vorschläge zu Erträgen/Einzahlungen und

Aufwendun-gen/Auszahlungen zum Aufgabenbereich des Landkreises einzureichen. 28 Vorschläge sind

bis zum 15. Mai 2013 eingegangen. Stellungnahmen der zuständigen Fachdienste wurden

eingeholt und dienten als Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss für Finanzen,

Wirt-schaft und Verkehr, der am 9. September 2013 die Umsetzung von drei Vorschlägen

ange-regt hat. Der Kreistag hat letztendlich mit der Verabschiedung des Haushalts 2014 die

Umsetzung der folgenden Bürgervorschläge beschlossen:

 Betriebliche Gesundheitsförderung zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und

Mitar-beiter der Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls der Gemeindeverwaltungen der

Kommunen im Teilergebnishaushalt 0302 Fachdienst Sport (2.000 EUR)

 Einrichtung von Selbsthilfekontaktstellen zur Förderung der Selbsthilfelandschaft im

Teil-ergebnishaushalt 0501 Fachdienst Gesundheit (2.000 EUR)

 Förderung von bedrohten Haustierrassen im Teilergebnishaushalt 0603 Fachdienst

Natur- und Landschaftsschutz (1.000 EUR)

(14)

8. Mögliche Auswirkungen der erwarteten Bevölkerungsentwicklung auf den

Landkreis Waldeck-Frankenberg und seine Einrichtungen:

Gemäß § 6 Abs. 2 der GemHVO soll der Vorbericht darstellen, welche Auswirkungen sich

durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf den Landkreis ergeben. Dies betrifft nicht

zuletzt dessen finanzielle Leistungsfähigkeit.

Die Statistiker prognostizieren seit Jahren einen Rückgang der Bevölkerung des Landkreises

Waldeck-Frankenberg. Die prognostizierte demographische Entwicklung wird durch die

Fort-schreibung des Bevölkerungsstands aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 bestätigt.

Der Bevölkerungsstand betrug auf der Basis Zensus 2011 am 31.12.2012 157.293, das

waren ca. 0,6 % (Basis Zensus 2011) weniger als am 31.12.2011.

1

Die Prognosen der

Bertelsmann-Stiftung gehen von einer Bevölkerungsabnahme von 2009 bis 2030 von ca.

12 % aus.

2

Zugleich wird sich nicht nur die Bevölkerungszahl verringern, sondern das

durch-schnittliche Alter wird steigen. Zuwanderung und Binnenwanderung werden als dritter Faktor

dazu führen, dass die Gesellschaft kleiner, älter und bunter wird. So sollen die Anteile der

Altersgruppe 0 bis unter 20 Jahre um 28 % und die der Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre

um 21 % zurückgehen, während der Anteil der über 65-jährigen um 25 % steigen soll.

3

Dies stellt den Landkreis vor erhebliche Herausforderungen. Strategien müssen sowohl für

eine Abmilderung der demografischen Phänomene als auch für eine Anpassung an sie

entwickelt werden. Die Zahl der aktiv am Erwerbsleben Teilnehmenden wird sinken, die Zahl

der Empfänger von Leistungen der öffentlichen Hand wird steigen. Die Zahlen von Kindern

und Jugendlichen in Betreuungseinrichtungen und in den Schulen werden zurückgehen; hier

werden Anpassungen an die künftigen Bedarfe unausweichlich sein. Die Aufwendungen pro

Kopf werden steigen, die Erträge pro Kopf sinken.

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs an die

Herausforderun-gen des demografischen Wandels und zur Stärkung des ländlichen Raums vom 27. Juni

2012 wird der Kommunale Finanzausgleich ab dem Ausgleichsjahr 2014 umstrukturiert. U.a.

durch einen Ergänzungsansatz für den Bevölkerungsrückgang sollen die Kommunen in die

Lage versetzt werden besser auf künftigen Entwicklungen der Einwohnerzahlen und

Bevöl-kerungsstrukturen reagieren zu können. Weiterhin ist die Gewährung von

Investitionsstruk-turpauschalen für den ländlichen Raum vorgesehen. Zur Verbesserung der finanziellen Lage

der Gebietskörperschaften im ländlichen Raum bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen.

Dessen ungeachtet muss der Landkreis seine gesamte Kraft auf die Weiterentwicklung und

Fortsetzung der strategischen Aufgaben Abmilderung und Anpassung hinsichtlich der

demo-grafischen Entwicklung richten. Er muss als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleiben, er muss

versuchen, nennenswerte Zuwanderung dauerhaft zu generieren, er muss seine Vorzüge

und Vorteile gegenüber anderen Regionen, gerade im Hinblick auf eine gelingende

work-life-balance, deutlicher als bisher nach außen transportieren.

1

 Zahlen nach www.statistik‐hessen.de, der Homepage des Statistischen Landesamtes [abgerufen 07.10.2013]. 

2

 Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune www.wegweiser−kommune.de. Waldeck−Frankenberg, Landkreis,  hrsg. von der Bertelsmann‐Stiftung, S. 10 [abgerufen 3. 6. 2013]. 

(15)

1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen

1.1 Erträge

B e z e i c h n u n g

2014

2013

2012

Vergleich

2014/13

Privatrechtliche

Leistungsentgelte

1.629

1.608

1.686

21

Öffentlich-rechtliche

Leistungsentgelte

3.867

3.742

3.772

125

Kostenersatzleistungen

und -erstattungen

4.965

4.905

4.566

60

Erträge aus Kreisumlage

55.201

51.525

48.194

3.676

Erträge aus Schulumlage

28.560

29.390

29.561

-830

Sonstige Steuern und

steuerähnliche Erträge

410

490

404

-80

Aufgabenbezog.

Leistungs-beteiligungen (nach SGB II)

4.002

5.631

4.926

-1.629

Leist. d. Landes a.d. Umsetz.

des Vierten Gesetzes f. mod.

Dienstleist. am Arbeitsmarkt

1.467

1.499

1.499

-32

Sonstige Erträge aus

Transferleistungen

5.911

5.452

4.691

459

Schlüsselzuweisungen

32.512

29.688

27.664

2.824

Schulkostenzuweisung

4.946

4.989

4.946

-43

Erstattungen für Ausgaben

nach AsylBLG (Zuweisungen)

1.700

800

987

900

Sonstige Erträge aus

Zuweisungen und Zuschüssen

17.458

16.010

13.358

1.448

Erträge aus der Auflösung von

Sonderposten

7.485

4.166

4.557

3.319

Sonstige ordentliche Erträge

1.707

1.912

2.473

-205

Finanzerträge

4.535

4.310

5.176

225

Außerordentliche Erträge

0

0

12.035

0

H a u s h a l t s j a h r e

(16)

1.2 Aufwendungen

H a u s h a l t s j a h r e

B e z e i c h n u n g

2014

2013

2012

Vergleich

2014/13

Personalaufwendungen

26.619

26.287

23.752

332

Versorgungsaufwendungen

6.224

6.165

6.808

59

Aufwendungen für

Sach-und Dienstleistungen

kosten

6.780

6.780

6.662

0

Übrige Bereiche

5.765

5.376

4.743

389

Abschreibungen

6.839

6.740

6.817

99

Aufwendungen für

Zuweisungen und Zuschüsse

Zuschüsse an den WiPl.

Gebäudewirtschaft

25.580

24.588

23.084

992

Übrige

15.909

15.391

13.927

518

Steueraufwendungen einschl.

Aufwendungen aus gesetzl.

Umlageverpflichtungen

Umlage an den LWV

Hessen

26.210

25.245

24.134

965

Übrige

3.390

3.399

3.282

-9

Transferaufwendungen

Soziale Leistungen

38.348

38.953

34.243

-605

Kinder-,

und Familienhilfe

14.224

14.207

13.453

17

Übrige

15

13

9

2

Sonstige ordentliche

Aufwendungen

113

7

8

106

Zinsen und ähnliche

Aufwendungen

2.594

2.707

1.956

-113

Außerordentl. Aufwendungen

0

0

11.529

0

Summe

178.610

175.858

174.407

2.752

(17)

B e z e i c h n u n g 2014 2013 2012

Vergleich 2014/13

Pauschales Einsparziel -800.000 -100.000 0 -700.000 Entgelt für geleist. Arbeitszeit (einschl. Zulagen) 17.230.300 16.039.000 14.330.931 1.191.300 Leistungsentgelt Beschäftigte 331.800 287.970 225.725 43.830 Altersteilzeit Personalaufwand Beschäftigte 385.700 507.000 564.865 -121.300 Altersteilzeit ZVK Beschäftigte 61.800 81.800 79.801 -20.000 Altersteilzeit SozVers Beschäftigte 145.200 189.100 197.192 -43.900 Aufstockung Altersteilzeit Personalaufw. Beschäft. 112.600 146.700 156.877 -34.100 Ausbildungsentgelte f. Auszubildende 251.000 236.000 201.212 15.000 Sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter 150 150 0 0 Dienst-, Amtsbezüge einschl. tarifl. Zulagen 4.606.000 4.686.000 4.228.886 -80.000 Altersteilzeit Personalaufwand Beamte 234.800 351.300 355.471 -116.500 Aufstockung Altersteilzeit Personalaufw. Beamte 86.130 137.100 136.243 -50.970 AG-Anteil zur Sozialversicherung Entgeltbereich 3.536.200 3.336.880 2.913.648 199.320 Beiträge z. Berufsgenossenschaft und

Unfallversicherung 74.200 74.000 68.211 200

Versorgungsbezüge Beamte 83.800 81.300 466.519 2.500 Beihilfen an Versorgungsempfänger 487.600 490.000 0 -2.400 Aufwendungen an Versorgungskassen Beamte 2.903.000 2.837.000 2.556.434 66.000 Aufwendungen an Versorgungskassen f. tarifl.

Beschäftigte 1.492.900 1.412.570 1.178.790 80.330 Zuführung zu Pensionsrückstellungen 980.000 1.043.000 1.797.843 -63.000 Zuführung zu Beihilferückstellungen 276.900 301.300 447.223 -24.400 Zuf. zu Rückstellungen f. Verpfl. f.Altersteilzeit 0 0 361.389 0 Beihilfen Bezügebereich 311.400 281.000 270.651 30.400

Beihilfen Entgeltbereich 10.000 10.000 1.866 0

Aufwendungen für Personaleinstellungen 5.000 5.000 3.160 0 Aufwendungen für Dienstjubiläen 11.800 10.800 14.750 1.000 Aufwendungen für Belegschaftsveranstaltungen 1.500 1.500 1.039 0 Übrige sonstige Personalaufwendungen 23.000 5.000 939 18.000 Übrige sonst. Personalaufwendungen;

Aufwendungen f. Betriebssport 250 250 150 0

Sonstige Personalnebenausgaben 500 500 158 0

Summe 32.843.530 32.452.220 30.559.974 391.310

(18)

2. Entwicklung der Ein- und Auszahlungen

2.1 Einzahlungen

B e z e i c h n u n g

2014

2013

2012

Vergleich

2014/13

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

170.521

160.108

150.756

10.413

Einzahlungen aus

Investitions-zuweisungen und -zuschüssen

5.307

3.283

2.394

2.024

Einzahlungen aus Abgängen

des Sachanlagevermögens

0

0

1

0

Einzahlungen aus Abgängen

des Finanzanlagevermögens

1

3

12.003

-2

Einzahlungen aus der Aufnahme

v. Krediten u. inneren Darlehen

7.743

6.346

5.500

1.397

S u m m e

183.572

169.740

170.654

13.832

2.2 Auszahlungen

B e z e i c h n u n g

2014

2013

2012

Vergleich

2014/13

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

174.042

168.023

152.470

6.019

Auszahlungen f. d. Erwerb von

Grundstücken und Gebäuden

45

55

13

-10

Auszahlungen für

Baumaßnahmen

4.355

5.800

3.133

-1.445

Auszahlungen für Investitionen

in sonst. Sachanlagevermögen

u. immaterielle Anlagevermögen

6.895

3.671

2.141

3.224

Auszahlungen für Investitionen

in das Finanzanlagevermögen

1.756

106

14.618

1.650

Auszahlungen für die Tilgung v.

Krediten u. inneren Darlehen

4.234

3.668

2.607

566

S u m m e

191.327

181.323

174.982

10.004

in 1.000 EUR in 1.000 EUR

H a u s h a l t s j a h r e

(19)

B e z e i c h n u n g 2012 2013 2014

1

Kreditmarkt

33.776

37.528

41.236

2

Konjunkturpakete Bund und Land

27.227

26.251

25.275

3

Hess. Investitionsfonds, Abt. B

176

137

99

4

Übrige Bereiche

1.615

1.555

2.370

S u m m e

62.794

65.471

68.980

je Einwohner/EUR

(31.12.2012 = 157.293) 399,22 416,24 438,54

3.2 Ausblick auf die Entwicklung der Rücklagen

B e z e i c h n u n g

2014

2015

2016

2017

1

Rücklage aus Überschüssen

des ordentlichen Ergebnisses

0

0

0

0

2

Rücklage aus Überschüssen

d. außerordentl. Ergebnisses

0

0

0

0

3

Schulumlagerücklage

(entfällt nach Änd. GemHVO)

0

0

0

0

4

Sonderrücklage

Zukunftssicherung

25.441

25.441

25.441

25.441

S u m m e

25.441

25.441

25.441

25.441

3.3 Geplante Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

mit ihren finanziellen Auswirkungen auf die folgenden Jahre

Investitionen in

2014

2015

2016

2017

a)

Erwerb von Grundstücken

und Gebäuden

45

1

1

1

b)

Baumaßnahmen *)

- Kreisstraßenbau

4.055

160

160

160

- Sonstige

300

17

17

17

c)

Sonstiges Sach- und

immaterielle Anlageverm.

6.895

195

195

195

d)

Finanzanlagevermögen

1.756

49

49

49

S u m m e

13.051

422

422

422

Stand am Ende des Haushaltsjahres

- Beträge in 1.000 EUR - - Beträge in 1.000 EUR -

Haush.-Jahr

F o l g e k o s t e n

- Beträge in 1.000 EUR -

(20)

4.

Wesentliche Abweichungen des Ergebnishaushaltes von der Ergebnisplanung

HH-Ansatz

2014

50

Privatrechtliche Erträge

1.629

1.624

5

51

Öffentlich-rechtliche Erträge

3.867

3.775

92

548-549 Kostenersatzleistungen u. -erstattungen

4.965

4.954

11

52

Bestandsveränderungen und aktivierte

Eigenleistungen

0

0

0

5559

Andere Steuern

410

400

10

558

Erträge aus Umlagen

83.761

84.674

-913

547

Erträge aus Transferleistungen

11.380

12.329

-949

540-543

Erträge a. Zuweisungen u. Zuschüssen

für lfd. Zwecke u. allgemeine Umlagen

56.616

53.814

2.802

546

Erträge a.d. Auflösung v. Sonderposten

aus Investitionszuw., -zusch. u. InvBeitr.

7.485

4.196

3.289

53

Sonstige ordentliche Erträge

1.707

1.672

35

171.820

167.438

4.382

62, 63, 640-643, 647-649, 65

Personalaufwendungen

26.619

26.466

153

644-646 Versorgungsaufwendungen

6.224

6.227

-3

60, 61,

67-69

Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen

12.545

11.994

551

66

Abschreibungen

6.839

6.794

45

71

Aufwendungen für Zuweisungen und

Zuschüsse sow. besond. Finanzzuw.

41.489

38.002

3.487

73

Steueraufwendungen einschl.

Aufwen-dungen aus gesetzl. Umlageverpflicht.

29.600

29.136

464

72

Transferaufwendungen

52.587

51.716

871

70, 74, 76

Sonstige ordentliche Aufwendungen

113

8

105

176.016

170.343

5.673

-4.196

-2.905

-1.291

56, 57 Finanzerträge

4.535

2.430

2.105

77

Zinsen und andere Finanzaufwendungen

2.594

3.207

-613

1.941

-777

2.718

-2.255

-3.682

1.427

59

Außerordentliche Erträge

0

0

0

79

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

0

0

Die nachstehende Tabelle lässt erkennen, welche Abweichungen für das Haushaltsjahr

2014 gegenüber der Ergebnisplanung des Vorjahres eintreten:

Einnahme- /

Ausgabeart

KVKR

ErgFinPlang.

2012 - 2016

Vergleich

+ / -

Summe der ordentlichen Erträge

Verwaltungsergebnis

Finanzergebnis

- Beträge in 1.000 EUR -

Ordentliches Ergebnis

Außerordentliches Ergebnis

Summe der ordentlichen Aufwendungen

(21)

der Anhäufung von Haushaltsdefiziten in den Verwaltungshaushalten bis 2007 müssen

dauerhaft Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Diese Entwicklung hat sich mit der

infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechterten Haushaltssituation weiter

verschärft. Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditrahmen brauchte jedoch bisher

nicht ausgeschöpft zu werden.

6.

Entwicklung der Wirtschaftslage der Eigenbetriebe

6.1 Waldeckische Domanialverwaltung

Das in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführte Sondervermögen "Waldeckische

Domanialverwaltung" hat das Wirtschaftsjahr 2012 wiederum positiv abgeschlossen. Die

Erfolgsrechnung 2012 weist einen Gewinn in Höhe von 2.167.267,67 EUR aus, der wie

folgt verwendet werden soll:

Zuführung an Rücklagen

667.267,67 EUR

Gewinnausschüttung an ehemalige

waldeckische Gemeinden

1.500.000,00 EUR

Nach dem Wirtschaftsplan für 2013 wird mit einem Jahresgewinn von 256.500 EUR

gerechnet.

6.2 Abfallwirtschaft

Die Aufgaben der Abfallwirtschaft werden seit dem 01. Juli 1992 in der Rechtsform eines

Eigenbetriebes erfüllt. Neben den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes gilt für den

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die am 16. August 2001 vom Kreistag beschlossene

Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 176.519,09 EUR aus, der

zur Verzinsung des Eigenkapitals an den Landkreis ausgeschüttet werden soll.

Nach dem Wirtschaftsplan 2013 wird ein Jahresüberschuss von 240.700 EUR erwartet.

6.3 Gebäudemanagement

Zum 01. Juli 2001 wurde der Eigenbetrieb Gebäudemanagement gegründet. Zweck des

Betriebes ist die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften des Landkreises und

der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Gebäuden, die Beschaffung und

Unterhaltung von Einrichtungsgegenständen und die Bewirtschaftung der Schulbudgets.

Ausgenommen sind Gebäude und Liegenschaften, die im Anlagevermögen der anderen

Eigenbetriebe des Landkreises nachgewiesenen sind, die Kreisstraßen, der Kreiswald

Viermünden sowie das Haus Waldeck auf Norderney. Es gilt die vom Kreistag am 14. Mai

2001 beschlossene Betriebssatzung.

(22)

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 22.392,59 EUR aus, der

auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

Der Wirtschaftsplan 2013 ist ausgeglichen und sieht im Erfolgsplan Zuweisungen des

Landkreises von 24.260.580,00 EUR vor.

7.

Entwicklung der Wirtschaftslage der Gesellschaften an denen der Landkreis zu mehr

als 50 v.H. beteiligt ist

7.1 Kreiskrankenhaus Frankenberg

Der Kreistag hat am 24. Juni 2002 der Umwandlung des Eigenbetriebes

Kreiskranken-haus Frankenberg mit Rückwirkung zum 01. Januar 2002 in eine gemeinnützige GmbH

zugestimmt. Einziger Gesellschafter ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Das

ursprünglich auf 5.000.000 EUR festgesetzte Stammkapital wurde nach Beschluss des

Kreistages vom 12. Mai 2005 auf 1.700.000 EUR herabgesetzt. In seiner Sitzung am 28.

Juni 2007 hat der Kreistag beschlossen, die im Haushaltsplan 2007 für den Neubau eines

Parkdecks veranschlagten Mittel von 2,0 Mio. EUR zur Erhöhung des Stammkapitals zu

verwenden. Zur Finanzierung der Umgestaltungsmaßnahme des Eingangsbereiches, der

Hälfte des Kaufpreises für den Erwerb der Immobilie zur Führung eines Medizinischen

Versorgungszentrums und zur Finanzierung des Umbaus der künftig vom

Gesundheits-amt genutzten Räume hat der Kreistag weitere Erhöhungen des Stammkapitals auf

nunmehr insgesamt 5.445.000 EUR beschlossen. Um künftige notwendige

Investitions-maßnahmen finanzieren zu können und die Liquidität des Kreiskrankenhauses zu

verbes-sern, hat der Kreistag am 17. Sept. 2012 eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um

2.500.000 EUR auf 7.945.000 EUR beschlossen.

Der vorläufige Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 258.126,47 EUR

aus.

Am 25. März 2003 hat der Kreistag seine Zustimmung zur Gründung einer KKH

Service-GmbH durch die Kreiskrankenhaus gService-GmbH erteilt. Gegenstand dieses Unternehmens ist

die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere für Kliniken und Krankenhäuser. Das

Stammkapital beträgt 25.000 EUR.

Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in Frankenberg mit der

Bezeichnung „Klinik Bei der Ledermühle MVZ gemeinnützige GmbH“ durch die

Kreiskran-kenhaus gGmbH hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2008 zugestimmt.

Das Stammkapital beträgt 25.000 EUR.

7.2 Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH

An der am 11. Februar 1999 gegründeten Gesellschaft ist der Landkreis mit einem Anteil

von 25.500 EUR, das sind 51,0 v.H. des Stammkapitals, beteiligt. Gegenstand des

Unter-nehmens ist die Förderung aller Maßnahmen, die der Stärkung der wirtschaftsnahen

Infrastruktur und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen.

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresfehlbetrag von 52,05 EUR aus, der auf

neue Rechnung vorgetragen werden soll. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 ist

(23)

einem Anteil von 29.000 EUR, das sind 58,0 v. H. des Stammkapitals, beteiligt.

Gegen-stand der Gesellschaft ist es, den Fremdenverkehr im Landkreis zu fördern und zu

koor-dinieren.

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresfehlbetrag von 421.181,19 EUR aus, der

durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschafter ausgeglichen werden

soll. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 sieht einen Fehlbedarf von 402.300,00 EUR

vor.

7.4 Delta Waldeck-Frankenberg GmbH

Die Gesellschaft zur Förderung der Ganztagsschulen des Landkreises

Franken-berg mbH wurde durch Beschluss des Kreistages vom 19.12.2011 in „Delta

Waldeck-Frankenberg GmbH“ umbenannt, der Gesellschaftszweck erweitert und das Stammkapital

von bisher 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. Gegenstand der Gesellschaft ist die

Förderung von Bildung und Erziehung an den Schulen des Landkreises sowie die

qualifi-zierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 sieht einen Jahresfehlbetrag von 65.000,00 EUR

vor.

8.

Entwicklung der Wirtschaftslage des Zweckverbandes Energie Waldeck-Frankenberg

Der 1921 aus dem Zusammenschluss der Kreiselektrizitätswerke der Kreise der Eder, des

Eisenbergs und der Twiste gegründete Zweckverband hat die Versorgung der Bevölkerung

mit elektrischer Energie, Gas, Fernwärme und Wasser sowie die Erbringung von

Verkehrs-leistungen und kommunalen DienstVerkehrs-leistungen in Städten und Gemeinden des Landkreises

Waldeck-Frankenberg und Nachbarkreisen, soweit dies durch Vertrag vereinbart wurde, und

den Betrieb öffentlicher Bäder in Korbach, Vöhl und Bad Arolsen zu gewährleisten. Zur

Erfül-lung seiner Aufgaben bedient er sich der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH.

Der Zweckverband ist 100 %-iger Gesellschafter der 2011 gegründeten

Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH.

Nach der letzten Änderung der Satzung vom 01. Febr. 2013 besteht der Zweckverband

nunmehr aus 17 Verbandsmitgliedern.

Auf die Verbandsmitglieder entfallen folgende Anteile:

Landkreis Waldeck-Frankenberg

1.005 Anteile

Stadt Korbach

139 Anteile

Stadt Fritzlar

54 Anteile

Gemeinde Vöhl

12 Anteile

Stadt Bad Arolsen

12 Anteile

Gemeinde Diemelsee

12 Anteile

(24)

Gemeinde Breuna

6 Anteile

Stadt Volkmarsen

24 Anteile

Stadt Lichtenfels

6 Anteile

Stadt Bad Wildungen

12 Anteile

Gemeinde Bromskirchen

6 Anteile

Stadt Hatzfeld

6 Anteile

Stadt Frankenau

6 Anteile

Gemeinde Willingen

12 Anteile

Stadt Diemelstadt

6 Anteile

Vom Bilanzgewinn zum 31.12.2012 in Höhe von 3.974.399,27 EUR wurden 87.979,37 EUR

in die Gewinnrücklage eingestellt und der verbleibende Bilanzgewinn an die Mitglieder

ausgeschüttet. Nach dem Wirtschaftsplan 2013 wird ein Bilanzgewinn von 2.950.000,00

EUR erwartet.

C) E r l ä u t e r u n g e n

zu den Ansätzen von Erträgen und Aufwendungen, soweit sie erheblich sind bzw. von den

bisherigen Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen (§ 17 Abs. 1 Ziff. 1 GemHVO).

1. Allgemeines

Erläuterungen zu erheblichen Erträgen und Aufwendungen befinden sich auf den

entsprechenden Seiten im Tabellenteil der Teilergebnishaushalte und -budgets (vgl.

Kennz. *). Ansätze, die in den Teilergebnisbudgets erläutert werden, sind in den

Teil-ergebnishaushalten, denen sie zugehören, entsprechend gekennzeichnet (vgl. **).

2. Erläuterungen zu Personal- und Versorgungsaufwendungen

Die gesamten Aufwendungen belaufen sich auf 32.843.530 EUR, das sind gegenüber

dem Vorjahr 391.310 EUR mehr. Berücksichtigt ist bei den Personalaufwendungen ein

Einsparziel von 800.000 EUR.

Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen insgesamt 1.256.900 EUR

auf veranschlagte Aufwendungen für Zuführungen zu Pensions- und

Beihilferückstellun-gen. Unter B. Ziffer 1.2.1 dieses Vorberichts sind die Personal- und

Versorgungsaufwen-dungen tabellarisch nach Art der AufwenVersorgungsaufwen-dungen abgebildet.

(25)

die hier zu bildenden Rückstellungen wird ausdrücklich hingewiesen.

Es wurden Tariferhöhungen für die Beschäftigungsentgelte um 3,5 v.H ab März 2014

sowie Besoldungserhöhungen ab Januar und ab April 2014 um jeweils 2,6 v.H.

einge-plant.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind auf der Ebene des

Ergebnishaus-haltes über alle Teilhaushalte hinweg, getrennt nach zahlungswirksamen und

zahlungs-unwirksamen Aufwendungen in jeweils eigenständigen Deckungskreisen, gegenseitig

deckungsfähig. Sie sind abweichend von § 20 Abs. 1 GemHVO nicht mit den übrigen

Aufwendungen eines Budgets deckungsfähig.

Die zahlungswirksamen Personal- und Versorgungsaufwendungen werden zugunsten der

zahlungsunwirksamen für einseitig deckungsfähig erklärt.

3. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgenommen von Haus Waldeck, Norderney, werden die Aufwendungen für Porto und

Versandkosten ab dem Haushaltsjahr 2012 im Wirtschaftsplan des

Gebäudemanage-ments abgebildet. Die Reisekosten haben sich durch die Einbeziehung des Aufwandes für

die Nutzung der Dienstfahrzeuge ab dem Haushaltsjahr 2012 erhöht, der zuvor exklusiv

im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements nachgewiesen wurde. Hiervon

ausge-nommen sind die Dienstfahrzeuge des Landrats, des Ersten Kreisbeigeordneten und des

Kreisbrandinspektors.

4. Erläuterungen zu Erlösen und Kosten der Internen Leistungsbeziehungen (ILB)

Der Fehlbedarf aus der Bereitstellung und Unterhaltung der technischen Infrastruktur (IT)

wird seit dem Haushaltsjahr 2012 im Rahmen der Internen Leistungsbeziehungen (ILB)

ergebniswirksam aufgelöst und auf die einzelnen Teilergebnishaushalte und -budgets

verteilt.

Des Weiteren werden die

 Kosten für die Schulsozialarbeit (nach der Drittel-Regelung Land - Kreis - Kommunen),

 die Verwaltungskosten und

 anteiligen Darlehenszinsen für das Ferienhotel Haus Waldeck auf Norderney,

 die Preisverleihungen zur Würdigung besonderen Engagements sowie

 Mittel für Veranstaltungskosten des Kreisjugendbildungswerks am Projekt „Stark

bewegt – Erlernen von sozialen Kompetenzen“

verrechnet.

Tabellarische Übersichten der in den Teil-Ergebnishaushalten und -budgets enthaltenen

Erlösen und Kosten der Internen Leistungsbeziehungen folgen auf den nächsten Seiten.

(26)

Budget Bezeichnung 9100100 Erlöse aus ILV Preisverleih. zur Würdig. besond. Engagements

9113500 Erlöse aus ILV Bereitst/Unterh. Techn.Infrastr.(IT)

9121600 Erlöse aus ILV

Verwaltungs-kosten Haus

Waldeck

9121601 Erlöse aus ILV Darlehenszinsen

Haus Waldeck

9131000 Erlöse aus ILV Schulsozialarbeit

9141001 Erlöse aus ILV Stark bewegt -Erlernen sozialer Kompetenzen Abgebildete Erlöse insgesamt 000001 Kreistag 6.500 6.500 0102 FD Personal, Sozialversicherung u. Informationstechnik 1.168.766 4.700 1.173.466 0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 2.800 2.800 0201 Fachdienst Finanzen 24.100 30.000 54.100 0202 Revision 1.400 1.400

0301 Fachdienst Schulen und

Bildung 134.420 134.420

0302 Fachdienst Sport

7.500 7.500

S u m m e n 6.500 1.168.766 33.000 30.000 134.420 7.500 1.380.186

alle Beträge in EUR

- V/21

(27)

-000002 Kreisausschuss 9.369 9.369 0102 FD Personal, Sozialversicherung u. Informationstechnik 32.791 32.791 0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 30.449 30.449 0104 FD Öffentlichkeitsarb., Kultur, Paten- u. Partnerschaften 9.369 9.369 0201 Fachdienst Finanzen 91.347 91.347 020105 Kreisvolkshochschule 2.342 2.342 020106 Haus Waldeck 33.000 30.000 63.000 0202 Revision 30.449 30.449

0301 Fachdienst Schulen und

Bildung 14.053 14.053

0302 Fachdienst Sport

11.711 11.711

040101 Leistungen nach dem SGB

XII 81.978 81.978

040103 Hilfen für Migranten

25.764 25.764

040105 Förderung von Trägern der

Wohlfahrtspfl. 4.684 4.684

040106 Sonstige soziale Hilfen und

Leistungen 3.000 39.818 42.818 040201 BAFöG 7.027 7.027 040202 UVG 11.711 11.711 040203 Förd. v.Kindern in Tageseinricht.u.in Tagespflege 18.738 18.738

alle Beträge in EUR

- V/22

(28)

-Würdig. besond. Engagements

Techn.Infrastr.(IT) Waldeck Haus Waldeck Erlernen sozialer Kompetenzen alle Beträge in EUR

040205 Hilfe zur Erziehung

67.924 67.924

040206 Sonst. Leist. d. Kinder-,

Jugend- u. Familienhilfe 42.160 42.160

040210 Erziehungs-, Jugend- und

Familienberatungsstellen 11.711 11.711 0403 Fachdienst Ausländerwesen 49.187 49.187 0404 Frauenbüro, Frauenbeauftragte 4.684 4.684 0501 Fachdienst Gesundheit 103.058 103.058 0601 Fachdienst Bauen 65.582 65.582

0602 Fachdienst Wasser- und

Bodenschutz 25.764 25.764

0603 Fachdienst Natur- und

Landschaftsschutz 3.500 32.791 36.291

0701 Recht und

Kommunalaufsicht 16.396 16.396

0702 Ordnung und Gewerbe

30.449 30.449 0703 Fachdienst Verkehr 79.635 79.635 0704 FD Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz 28.106 28.106 0801 Fachdienst Landwirtschaft 79.635 79.635 0802 FD Dorf- und Regionalentwicklung 28.106 28.106 0803 FD Lebensmittelüberw., Tierschutz u.Veterinärwesen 63.240 63.240 0900 Personalrat 9.369 9.369 S u m m e n 6.500 1.168.766 33.000 30.000 134.420 7.500 1.380.186

- V/23

(29)

-Der Stellenplan weist insgesamt 519,38 Stellen aus.

Einzelne Änderungen innerhalb des Stellenplans ergeben sich auf Grund der stetig

statt-findenden Personalfluktuation.

Änderungen des laufenden Jahres 2014 werden im Stellenplan 2015 berücksichtigt.

Neue Stellen sind nach Mitteilung der jeweiligen Fachdienste erforderlich:

 Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung (FD 2.2)

Zur Wahrnehmung von Aufgaben für den neu geschaffenen Arbeitsbereich

„Erneuer-bare Energien“ im Landkreis Waldeck-Frankenberg benötigt der Fachdienst 0,5 Stelle

der Entgeltgruppe 11 TVöD.

 Fachdienst Schulen (FD 3.1)

Der Fachdienst Schulen weist auf das dringende Erfordernis hin, für den folgenden

Bereich eine zusätzliche Stelle zur Verfügung zu stellen:

Für die Bereiche Bürgerarbeit, Ganztagsangebote sowie Betreuungsangebote ist eine

Verwaltungskraft mit 1,0 Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD erforderlich, um die

laufenden Arbeiten zu gewährleisten.

 Fachdienst Jugend (FD 4.2)

Im Fachdienst Jugend wird auf Grund des mit Revisionsbericht festgestellten

dringen-den Bedarfs 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD zusätzlich zwingend benötigt.

Der Fachdienst Jugend benötigt für Aufgaben der Tagespflege 1,0 Stelle der

Entgelt-gruppe S 12 TVöD (zu 100 % refinanziert) und für Aufgaben der Netzwerkkoordination

0,5 Stelle der Entgeltgruppe S 12 TVöD. Hier erfolgt eine Refinanzierung von 50 %.

 Fachdienst Gesundheit (FD 5.1)

Zur Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsaufsicht fordert der Fachdienst

Gesundheit zusätzlich 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD für einen

Gesundheits-aufseher.

 Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FD 5.2)

Nach Überprüfung der Stundenzahlen in der Leitstelle stellte der Fachdienst fest, dass

ein dringender Bedarf an zusätzlich 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD besteht, um

auch weiterhin in der entsprechenden Qualität die Aufgaben der Leitstelle

sicher-stellen zu können. Es erfolgt hier eine Refinanzierung zu 80 %. Die Besetzung der

Stelle erfolgt vorerst nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

(30)

 Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen (FD 8.2)

Auf Grund der Größe des Landkreises ist es nach Auskunft des Fachdienstes

notwendig, 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD im Bereich der Lebensmittelkontrolle

zusätzlich einzubringen.

Folgende weitere Änderung / Einsparung ist für den Stellenplan 2014 vorgesehen und

auch bereits im Stellenplan berücksichtigt:

 Teilhaushalt 0401 Jobcenter

- 0,5 E 11 TVöD

Es ist beabsichtigt, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung / des Studiums

Auszu-bildende und Beamtenanwärter zu übernehmen. Eine unbefristete Übernahme ist jedoch

nur im Rahmen der Personalfluktuation möglich.

Im Bereich der Beschäftigten ist es notwendig, nach durchgeführter Stellenbewertung

eine Hebung entsprechend der Wertigkeit der Stellen vorzunehmen. Da tariflich bedingt

die Höhergruppierung nach Feststellung der jeweiligen notwendigen Eingruppierung auch

durchzuführen ist, ist die jeweilige Entgeltgruppe entsprechend festzusetzen und im

Haushaltsplan somit auch auszuweisen. Die bisher durchgeführten Höhergruppierungen

sind im Haushaltsplan 2013 bereits berücksichtigt.

Der Kreisausschuss

des Landkreises Waldeck-Frankenberg

Dr. Kubat

L a n d r a t

(31)
(32)

S C H A U B I L D E R

zum

(33)

Privatrechtl. Leistungsentgelte = 1.629 Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte = 3.867 Kostenersatzleist. u. -erstatt. = 4.965 Kreisumlage = 55.201 Schulumlage = 28.560 Bundesanteil SGB II = 4.002 Ausgleichsleistungen = 1.467

Sonst. Erträge aus Transferleist. = 5.911

Sonst. Erträge aus Zuw./Zusch. = 19.158

Erträge Auflösung SoPo = 7.485

Finanzerträge = 4.535

Übr. ordentl. Erträge = 2.117

Fehlbedarf = 2.255

alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg

- V/28

(34)

-Tansferaufw. f. soziale Leist. = 38.348

Sonst. Steuern u. Umlagen = 3.390

Umlage an den LWV = 26.210

Versorgungsaufwendungen = 6.224

Sonst. Zuweis. u. Zusch. = 15.909

Zusch. Wirtschaftspl. Gebäudemanagement = 25.580

Schülerbeförderungskosten = 6.780

Übrige ordentl. Aufwend. = 128 Zinsen u.a. Finanzaufw. = 2.594

Sonst. Sach- u. Dienstleist. = 5.765

Abschreibungen = 6.839 Personalaufwendungen = 26.619 Tansferaufw.

Kinder-/Jugend-/Familienhilfe = 14.224

alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg

- V/29

(35)

-Kreditaufnahmen = 7.743 Abg. Finanzanlageverm. = 1 Investitionszuweisungen u. -zuschüsse = 5.307

- V/30

(36)

-davon 174.042 TEUR (91,0 v.H.) aus lfd. Verwaltungstätigkeit (im Diagramm nicht berücksichtigt)

Geleistete Investitionszuw. = 6.315

Kreisstraßen = 4.250 Sonst. Inv. in Sachanlageverm. =

730

Inv. in Finanzanlageverm. = 1.756

Tilgung von Krediten = 4.234

alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg

- V/31

(37)

-41,00 40,00 40,00 42,00 45,00 45,00 35,80 35,80 35,78 32,71 31,17 32,90 33,80 35,12 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 17,20 17,20 17,29 20,37 21,92 20,18 19,28 18,17 0 10 20 30 40 50 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Hebesatz Kreisumlage

Hebesatz Schulumlage

v. H.

- V/32

(38)

-0 20 40 60 80 100 120 140 160 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €

- V/33

(39)

-0 5 10 15 20 25 30 35 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €

- V/34

(40)

-0 10 20 30 40 50 60 70 80 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €

- V/35

(41)

-0,0 1,0 2,0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

- V/36

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