und Haushaltsplan
2014
Haushaltssatzung
Vorbericht und Erläuterungen
Organisationsstruktur (Organigramm, Übersichten über die Budgets)
Gesamthaushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt)
Teil-Ergebnishaushalte, Budgets
Übersicht über die Aufwendungen für Zuschüsse und Nutzungs-
entschädigungen an den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement
Teil-Finanzhaushalte, Investitionen
Stellenplan
Anlagen zum Haushaltsplan
1. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
2. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen
4. Übersicht über die Gewährung von Kreiszuwendungen an die Kreistagsfraktionen
5. Investitionsprogramm 2013 – 2017
6. Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017
7. Haushaltssicherungskonzept; Fortschreibung 2014
8. Wirtschaftsplan 2014 der Waldeckischen Domanialverwaltung (Eigenbetrieb)
9. Wirtschaftsplan 2014 der Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb)
10. Wirtschaftsplan 2014 des Gebäudemanagements (Eigenbetrieb)
11. Wirtschaftsplan 2014 der Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement GmbH
12. Wirtschaftsplan 2014 der Touristik Service Waldeck-Ederbergland GmbH
13. Wirtschaftsplan 2014 der DELTA Waldeck-Frankenberg GmbH
Verzeichnis der Kreisstraßen im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
für das Haushaltsjahr
2 0 1 4
Flächengröße
des
Kreises:
1.848,44
qkm
Wohnbevölkerung (Gebietsstand 31.12.1974)
a m
insgesamt
Bevölkerungsdichte auf
1 qkm
17.05.1939 =
101.281
55
13.09.1950 =
148.784
80
06.06.1961 =
137.975
75
27.05.1970 =
150.280
81
31.12.1973 =
153.674
83
31.12.1989 =
153.749
83
31.12.1999 =
170.709
92
31.12.2005 =
168.293
91
31.12.2009 =
163.129
88
31.12.2011 =
160.571
87
31.12.2012 =
157.293
85
I. Haushaltssatzung
III + IV
II. Vorbericht und Erläuterungen
V/1 - V/36
III. Bestätigung über die öffentliche Auslegung
1
IV. Organisationsstruktur (Organigramm, Übersichten über die Budgets)
3 – 15
V. Gesamtergebnishaushalt, Gesamtfinanzhaushalt
17 – 33
VI. Teilergebnishaushalte, Budgets
35 – 352
VII. Übersicht über die Aufwendungen für Zuschüsse und
Nutzungs-entschädigungen an den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement
353
(blau)
VIII. Teilfinanzhaushalte, Investitionen
355 – 388
(rosa)
IX. Stellenplan
389 – 394
X. Anlagen zum Haushaltsplan
1. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen
voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
395 – 397
2. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
398
3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und
Rückstellungen
399
4. Übersicht über die Gewährung von Kreiszuwendungen an die
im Kreistag des Landkreises vertretenen Fraktionen
400
5. Investitionsprogramm 2013 – 2017
401 – 412
6. Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017
413 – 418
7. Haushaltssicherungskonzept, Fortschreibung 2014
419 – 437
(gelb)
8. Wirtschaftsplan der Waldeckischen Domanialverwaltung
(Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2014 (Gesamtübersicht)
439 – 443
(lachs)
9. Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaft des Landkreises
Waldeck-Frankenberg für das Wirtschaftsjahr 2014
445 – 468
(grün)
10. Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements des Landkreises
Waldeck-Frankenberg für das Wirtschaftsjahr 2014
469 – 501
(blau)
11. Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement
Waldeck-Frankenberg GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014
503 – 505
12. Wirtschaftsplan der Touristik Service Waldeck-Ederbergland GmbH
für das Wirtschaftsjahr 2014
507 – 521
13. Wirtschaftsplan der DELTA Waldeck-Frankenberg GmbH
für das Wirtschaftsjahr 2014 (Entwurf)
523 – 528
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der
Bekanntma-chung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 794), und der §§ 94 ff. der Hessischen
Gemeinde-ordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 S. 142), zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Kreistag
am 18. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
§ 1
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
178.610.416
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
0
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
0
EUR
EUR
EUR
im Ergebnishaushalt
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
176.354.678 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
-2.255.738 EUR
mit einem Fehlbedarf von
mit einem Saldo von
-2.255.738 EUR
mit einem Saldo von
0 EUR
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
5.308.495
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
13.051.095
EUR
EUR
im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-3.520.756 EUR
und dem Gesamtbetrag der
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
7.742.600
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
4.234.250
EUR
EUR
-7.755.006 EUR
festgesetzt.
mit einem Saldo von
-7.742.600 EUR
mit einem Saldo von
3.508.350 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.742.600 EUR
festgesetzt.
Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 35,12 v. H. festgesetzt.
Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 18,17 v. H.
festgesetzt.
§ 4
§ 5
Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge
am 15. eines jeden Monats fällig.
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 6
Korbach, den 18. Dezember 2013
Der Kreisausschuss
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Dr. Kubat
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000.000 EUR festgesetzt.
§ 7
Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der
Kreisaus-schuss die Zustimmung zur Leistung erteilen. Unerheblich im Sinne von § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO
sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen:
1) im Ergebnishaushalt, wenn die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen eines Budgets nicht
mehr als 50 v.H. des Budgets überschreiten, höchstens jedoch 25.000 EUR,
2) im Finanzhaushalt, wenn die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen eines Budgets nicht
mehr als 50 v.H. des Budgets überschreiten, höchstens jedoch 50.000 EUR.
3) Unabhängig von der Höhe gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
als nicht erheblich, wenn sie aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher
Verpflichtungen zu leisten sind.
In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Kreistages erforderlich.
zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
19.705.700 EUR festgesetzt.
Vorbericht und Erläuterungen
zum Haushaltsplan des Landkreises Waldeck-Frankenberg
für das Haushaltsjahr 2014
I. Haushaltsjahr
2012
Der Kreistag verabschiedete am 19. Dezember 2011 den Haushaltsplan für das Jahr 2012.
Im Ergebnishaushalt wurde ein Fehlbedarf in Höhe von 14.430.829 EUR, im Finanzhaushalt
ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 14.337.370 EUR ausgewiesen. Auf die Aufstellung
eines Nachtragshaushaltes wurde in 2012 unter Beachtung der Vorschriften des § 98 HGO
verzichtet.
Die Endsummen des Haushaltsplans 2012 beliefen sich
im Ergebnishaushalt
bei den ordentlichen Erträgen auf
157.980.915 EUR
bei den ordentlichen Aufwendungen auf
172.411.744 EUR
im ordentlichen Ergebnis auf
- 14.430.829 EUR
bei den außerordentlichen Erträgen auf
12.000.000 EUR
bei den außerordentlichen Aufwendungen auf
12.000.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis auf
0 EUR
im Jahresergebnis auf
- 14.430.829 EUR
und im Finanzhaushalt
im Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
- 11.788.470 EUR
bei Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
16.695.600 EUR
bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
23.144.300 EUR
im Saldo auf
- 6.448.700 EUR
bei Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
6.448.700 EUR
bei Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
2.548.900 EUR
im Saldo auf
+ 3.899.800 EUR
im Finanzmittelüberschuss/-fehlbedarf auf
- 14.337.370 EUR
Die Umlagesätze des Kreises betrugen in 2012:
Kreisumlage
32,90
v.H.
Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)
20,18 v.H.
nis ein Überschuss von rd. 500 TEUR ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Erträge aus der Schulumlage (§ 37 Abs. 3 FAG) in 2012 um rd. 1.470 TEUR
höher waren als die Aufwendungen, die mit der Schulumlage finanziert werden sollen
(Kosten der Schulträgerschaft). Nach der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in dieser Höhe ein Sonderposten
für die Rückzahlung von Umlagen (§ 41 Abs. 8) zu bilden und im Folgejahr ertragswirksam
aufzulösen. Der in der Schlussbilanz auszuweisende Jahresfehlbetrag im ordentlichen
Ergebnis erhöht sich entsprechend.
II. Haushaltsjahr
2013
Für das Haushaltsjahr 2013 hat der Kreistag am 19. Dezember 2012 einen Haushaltsplan
beschlossen, der im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von 9.741.471 EUR
ausweist. Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 11.582.898
EUR aus.
Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge
166.117.184 EUR
ordentliche Aufwendungen
175.858.655 EUR
ordentliches Ergebnis
- 9.741.471 EUR
außerordentliche Erträge
0 EUR
außerordentliche Aufwendungen
0 EUR
außerordentliches Ergebnis
0 EUR
Jahresergebnis
- 9.741.471 EUR
Finanzhaushalt
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
- 7.914.648 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
3.286.300 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
9.631.800 EUR
Saldo
- 6.345.500 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
6.345.500 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
3.668.250 EUR
Saldo
+ 2.677.250 EUR
Die Umlagesätze des Kreises betragen in 2013:
Kreisumlage
33,80
v.H.
Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)
19,28 v.H.
Die Hebesätze wurden gegenüber dem Vorjahr in der Summe nicht verändert.
Mit Verfügung vom 11.04.2013 hat das Regierungspräsidium Kassel die
aufsichtsbehörd-liche Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen erteilt.
III. Haushaltsjahr
2014
A) A l l g e m e i n e s
1. Rechtliche Grundlagen, Vorbemerkungen:
Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt, die
Aufstellung des Haushaltsplans erfolgt entsprechend den §§ 94 bis 114 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Die Struktur der Teilhaushalte wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Es wird
danach weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Haushalt nach
Organisations-einheiten in Teilhaushalte zu gliedern.
Für die Teil-Ergebnishaushalte
0000 Kreisorgane
0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV
0201 Fachdienst Finanzen
0301 Fachdienst Schulen und Bildung
0401 Fachdienst Soziale Angelegenheiten
0402 Fachdienst Jugend
wurden auf einer weiteren Ebene ausgewählte Teil-Ergebnisbudgets gebildet.
Finanzhaushalt, Teil-Finanzhaushalte
Die Finanzrechnung des Kreises wird nach der direkten Methode geführt. Die Novellierung
der GemHVO sieht in der seit dem 31.12.2011 geltenden Fassung gewissermaßen ein
„Wahlrecht“ zwischen der direkten und der indirekten Finanzrechnung vor (§ 47 Abs. 1
GemHVO). Analog hierzu ist der Finanzhaushalt nach § 3 GemHVO darzustellen.
Für die Teil-Finanzhaushalte sieht Muster 11 zu § 4 Abs. 4 GemHVO lediglich die Abbildung
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit vor. Auf die Darstellung der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wird jedoch verzichtet, da diese zentral im
Finanz-haushalt veranschlagt sind (vgl. § 4 Abs. 4 GemHVO).
darf in Höhe von 2.255.738 EUR aus, außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind
nicht vorgesehen. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von
7.755.006 EUR ab.
Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge
176.354.678 EUR
ordentliche Aufwendungen
178.610.416 EUR
ordentliches Ergebnis
- 2.255.738 EUR
außerordentliche Erträge
0 EUR
außerordentliche Aufwendungen
0 EUR
außerordentliches Ergebnis
0 EUR
Jahresergebnis
- 2.255.738 EUR
Finanzhaushalt
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
- 3.520.756 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
5.308.495 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
13.051.095 EUR
Saldo
- 7.742.600 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
7.742.600 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
4.234.250 EUR
Saldo
+ 3.508.350 EUR
Finanzmittelüberschuss/-fehlbedarf
- 7.755.006 EUR
3. Kommunaler Finanzausgleich (KFA):
Die Finanzausgleichszahlen beruhen auf der Grundlage der Orientierungsdaten des HMdF
vom 18. Oktober 2013. Danach ergeben sich für den kommunalen Finanzausgleich 2014
gegenüber den Planzahlen des Vorjahres positive Wirkungen von 4,55 Mio. EUR. Die
Grundbeträge für die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden, die die Veränderungen
in den Grundlagen des Finanzausgleichs widerspiegeln, erhöhen sich und führen zu höheren
Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagegrundlagen. Die höheren Schlüsselzuweisungen
und Kreisumlagegrundlagen führen aber auch zu höheren Verbandsumlagegrundlagen.
Obwohl der Umlagebedarf des LWV Hessen weiter steigt, kann allerdings vor dem
Hinter-grund der höheren VerbandsumlageHinter-grundlagen der Hebesatz der LWV-Umlage gegenüber
dem Vorjahr geringfügig reduziert werden. Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen für die
LWV- und Krankenhausumlage gegenüber dem Vorjahr.
Die Entwicklung der Finanzausgleichszahlen in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 ist in einer
tabellarischen Übersicht auf der Folgeseite nach dem Teilergebnishaushalt 0201 Fachdienst
3.1 Kreisumlage und Zuschlag zur Kreisumlage 2014 (Schulumlage)
Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) ist aufgrund der
gesetz-lichen Anforderungen nach § 37 Abs. 3 FAG so festzusetzen, dass mit dem Aufkommen
die verbleibenden Kosten der Schulträgerschaft gedeckt werden. Gegenüber dem
Vorjahr kann der Hebesatz für die Schulumlage abgesenkt werden.
Bisher wurden Überschüsse aus der Schulumlagerücklage der zweckgebundenen
„Schulumlagerücklage“ zugeführt. Die Ende 2011 novellierte GemHVO sieht vor, dass
Über- und Unterdeckungen im Aufgabenbereich Schulträgerschaft künftig über einen
bilanziellen Sonderposten ausgeglichen werden. Da die Veränderungen dann bereits bei
der Ermittlung des Ergebnisses des Produkts „Schulträgeraufgaben“ berücksichtigt
werden, wird die Schulumlagerücklage nicht mehr benötigt und ist somit aufzulösen. In
Höhe des Bestandes der Schulumlagerücklage in der Vermögensrechnung 2011 zzgl.
der Überdeckung des Haushaltsjahres 2012 von insgesamt rd. 3.279 TEUR wird beim
Jahresabschluss 2012 ein Sonderposten gebildet, der im Folgejahr aufzulösen ist. Bei
der kostendeckenden Festsetzung des Hebesatzes für die Schulumlage in der
Haus-haltssatzung 2013 sind Überschüsse aus Vorjahren nicht berücksichtigt worden, so dass
davon auszugehen ist, dass beim Jahresabschluss 2013 ein Sonderposten in ähnlicher
Höhe zu bilden sein wird.
Berechnung des Schulumlagebedarfs und -hebesatzes 2014:
Deckungsbedarf „Schulträgerschaft“
(TeilHH 0301 ohne Aufwendungen f. Hessencampus)
31.834.282
EUR
abzüglich Auflösung Schulumlagerücklage
und Überdeckung Hj. 2012
3.279.000 EUR
schulumlagerelevanter Deckungsbedarf
28.555.282 EUR
Kreisumlagegrundlage 2014
157.180.240 EUR
mithin Hebesatz Schulumlage 2014
18,17 v.H.
geplantes Aufkommen Schulumlage 2014 (gerundet)
28.560.000 EUR
Durch den niedrigeren Umlagebedarf zur Deckung der Kosten für die Schulträgerschaft
kann der Hebesatz für die Kreisumlage erhöht werden.
Es sind folgende Hebesätze eingeplant (insgesamt 53,29 v.H.):
Kreisumlage 35,12
v.H.
rechtsklage stattgegeben und dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens für das
Aus-gleichsjahr 2016 den kommunalen Finanzausgleich verfassungskonform neu zu regeln.
Die mit der Verfassung für unvereinbar erklärten Vorschriften des
Finanzausgleichs-gesetzes 2011 sind bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens bis zum
31.12.2015, weiter anwendbar. Es wird daher zu keiner rückwirkenden Veränderung der
Kreisumlagegrundlagen kommen.
4. Finanzhaushalt:
Für den Kreisstraßenbau sind 4,25 Mio. EUR veranschlagt, davon rd. 1,5 Mio. EUR für nicht
zuschussfähige, aber dringend erforderliche grundhafte Erneuerungsmaßnahmen. Der
kommunale Anteil an den Investitionen der Kurhessenbahn, Strecke Korbach – Frankenberg,
ist in 2014 mit rd. 2,9 Mio. EUR zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung von rd. 1,6 Mio. EUR
angesetzt. Mit 910 TEUR für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen an
Kinder-tagesstätten sowie 1.608 TEUR „wirkungsneutral“ für das Förderprogramm zur Schaffung
von „U3“-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen und die auslaufenden
Investitionsförderungen im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung sind weitere
Investi-tionsauszahlungen geplant. Daneben sind wesentliche Ansätze für die Erhöhung des
Stammkapitals der Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH, die Errichtung eines stationären
Hospizes (neu veranschlagt), für die Fortführung des Brandschutzkonzeptes im Ferienhotel
Haus Waldeck auf Norderney und den Erwerb von EDV-Geräten und -Programmen gebildet
worden. Erstmals erscheinen geplante Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit der
Bildung der „NGA-Infrastruktur-GmbH Nordhessen“ (flächendeckender Breitbandausbau in
Nordhessen). Als Gründungskapital sind 5.300 EUR und als erste Rate für das
einzubrin-gende Gesellschafterdarlehen Ausleihungen von 105 TEUR sowie eine
Verpflichtungs-ermächtigung von rd. 5.675 TEUR eingestellt. Insgesamt beläuft sich die Summe der
veran-schlagten Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen auf rd. 13.051 TEUR.
Zur Spitzenfinanzierung dieser Vorhaben ist eine Kreditaufnahme von 7.742.600 EUR
notwendig. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schuldentilgung errechnet sich für
2014 eine Nettokreditaufnahme für Investitionen von 3.508.350 EUR.
5. Verpflichtungsermächtigungen:
An Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre sind insgesamt
19.705.700 EUR veranschlagt. Sie erstrecken sich im Wesentlichen auf die Fortführung von
Kreisstraßenbaumaßnahmen, Ausleihungen in Form eines Gesellschafterdarlehens an die
NGA-Infrastruktur-GmbH Nordhessen und Maßnahmen der Kurhessenbahn.
6. Produkte,
Kennzahlen:
In den Leistungsbereichen der folgenden Produkte des Haushalts 2014 sind Kennzahlen
ermittelt und eingearbeitet worden:
Teilhaushalt
Produktnummer und -bezeichnung
0000 Kreisorgane 011011 Organisation und Dokumentation der
politischen Willensbildung im Kreistag 011012 Organisation u. Dokumentation d.
politi-schen Willensbildung im Kreisausschuss 0102 FD Personal, Sozialversicher. u. Informationstechnik 011040 Personalmanagement
011050 Bereitstellung und Unterhaltung der technischen Infrastruktur (IT)
0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 011013 Organisation u. Dokumentation d. politi-schen Willensbildung; Büro Kreisorgane 011020 Zentrale Dienste
127010 ÖPNV
0104 FD Öffentlichkeitsarb., Kultur, Paten- u. Partnersch. 042010 Kreisheimatmuseum
045010 Förderung des heimischen Laienspiels/ Theaters
046010 Förderung der Musikpflege und Musikschulen
048010 Heimat- und sonstige Kulturpflege 048020 Paten- und Partnerschaften 0201 Fachdienst Finanzen 011070 Finanzdienstleistungen
153010 Haus Waldeck auf Norderney
0202 Revision 011080 Revision
0301 Fachdienst Schulen und Bildung 030010 Bereitstellung u. Betrieb v. Grundschulen 030020 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten
Grund- u. Hauptschulen
032010 Bereitstellung u. Betrieb v. Realschulen 032020 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten
Haupt- u. Realschulen
032030 Bereitstellung u. Betrieb v. kombinierten Grund-, Haupt- u. Realschulen
033010 Bereitstellung u. Betrieb v. Gymnasien 034010 Bereitstellung u.Betrieb v. Gesamtschulen 035010 Bereitstellung u. Betrieb v. Förderschulen 036010 Bereitstellung u. Betrieb v. Beruflichen
Schulen
037010 Schülerbeförderung
039010 Sonstige schulische Aufgaben
0302 Fachdienst Sport 081010 Förderung des Sport
0401 Fachdienst Soziale Angelegenheiten 050010 Hilfen z.Lebensunterhalt (SGB XII,Kap. 3) 050020 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGB XII, Kap. 4) 050030 Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap. 7)
0402 Fachdienst Jugend 038010 BAföG-Verwaltung
056010 Gewährung v. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
061010 Förderung v. Kindern in Tageseinrich-tungen und in Tagespflege
Frauen und Männern 0601 Fachdienst Bauen 101010 Bauordnung und Bauaufsicht
103010 Denkmalschutz und –pflege 0603 Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz 134010 Naturschutz und Landschaftspflege 0701 Recht und Kommunalaufsicht 021020 Durchführung von Wahlen und
Abstimmungen 022080 Kommunalaufsicht und
Einbürgerungswesen
0703 Fachdienst Verkehr 022020 Verkehr
0704 FD Rettungsdienst, Brand- und Katastr.-Schutz 026010 Brandschutz 027010 Rettungsdienst 028010 Katastrophenschutz
0801 Fachdienst Landwirtschaft 151020 Allgemeine landwirtschaftliche Aufgaben und Agrarförderung
0802 FD Dorf- und Regionalentwicklung 091020 Projekte und Initiativen ländlicher Raum
7. Bürgerhaushalt:
Der Kreistag hat am 17. September 2012 die Aufstellung eines Bürgerhaushalts als
Pilot-projekt für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. Durch den Bürgerhaushalt soll das
Haus-haltsgeschehen transparenter dargestellt und das Interesse an der Politik generell gestärkt
werden. Auf der Homepage des Landkreises wird das Zahlenwerk des Ergebnis- und
Finanzhaushalts für Bürgerinnen und Bürger abgebildet.
In einem weiteren Schritt wurden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über Presse
und Internet aufgerufen, Vorschläge zu Erträgen/Einzahlungen und
Aufwendun-gen/Auszahlungen zum Aufgabenbereich des Landkreises einzureichen. 28 Vorschläge sind
bis zum 15. Mai 2013 eingegangen. Stellungnahmen der zuständigen Fachdienste wurden
eingeholt und dienten als Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss für Finanzen,
Wirt-schaft und Verkehr, der am 9. September 2013 die Umsetzung von drei Vorschlägen
ange-regt hat. Der Kreistag hat letztendlich mit der Verabschiedung des Haushalts 2014 die
Umsetzung der folgenden Bürgervorschläge beschlossen:
Betriebliche Gesundheitsförderung zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und
Mitar-beiter der Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls der Gemeindeverwaltungen der
Kommunen im Teilergebnishaushalt 0302 Fachdienst Sport (2.000 EUR)
Einrichtung von Selbsthilfekontaktstellen zur Förderung der Selbsthilfelandschaft im
Teil-ergebnishaushalt 0501 Fachdienst Gesundheit (2.000 EUR)
Förderung von bedrohten Haustierrassen im Teilergebnishaushalt 0603 Fachdienst
Natur- und Landschaftsschutz (1.000 EUR)
8. Mögliche Auswirkungen der erwarteten Bevölkerungsentwicklung auf den
Landkreis Waldeck-Frankenberg und seine Einrichtungen:
Gemäß § 6 Abs. 2 der GemHVO soll der Vorbericht darstellen, welche Auswirkungen sich
durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf den Landkreis ergeben. Dies betrifft nicht
zuletzt dessen finanzielle Leistungsfähigkeit.
Die Statistiker prognostizieren seit Jahren einen Rückgang der Bevölkerung des Landkreises
Waldeck-Frankenberg. Die prognostizierte demographische Entwicklung wird durch die
Fort-schreibung des Bevölkerungsstands aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 bestätigt.
Der Bevölkerungsstand betrug auf der Basis Zensus 2011 am 31.12.2012 157.293, das
waren ca. 0,6 % (Basis Zensus 2011) weniger als am 31.12.2011.
1Die Prognosen der
Bertelsmann-Stiftung gehen von einer Bevölkerungsabnahme von 2009 bis 2030 von ca.
12 % aus.
2Zugleich wird sich nicht nur die Bevölkerungszahl verringern, sondern das
durch-schnittliche Alter wird steigen. Zuwanderung und Binnenwanderung werden als dritter Faktor
dazu führen, dass die Gesellschaft kleiner, älter und bunter wird. So sollen die Anteile der
Altersgruppe 0 bis unter 20 Jahre um 28 % und die der Altersgruppe 20 bis unter 65 Jahre
um 21 % zurückgehen, während der Anteil der über 65-jährigen um 25 % steigen soll.
3Dies stellt den Landkreis vor erhebliche Herausforderungen. Strategien müssen sowohl für
eine Abmilderung der demografischen Phänomene als auch für eine Anpassung an sie
entwickelt werden. Die Zahl der aktiv am Erwerbsleben Teilnehmenden wird sinken, die Zahl
der Empfänger von Leistungen der öffentlichen Hand wird steigen. Die Zahlen von Kindern
und Jugendlichen in Betreuungseinrichtungen und in den Schulen werden zurückgehen; hier
werden Anpassungen an die künftigen Bedarfe unausweichlich sein. Die Aufwendungen pro
Kopf werden steigen, die Erträge pro Kopf sinken.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs an die
Herausforderun-gen des demografischen Wandels und zur Stärkung des ländlichen Raums vom 27. Juni
2012 wird der Kommunale Finanzausgleich ab dem Ausgleichsjahr 2014 umstrukturiert. U.a.
durch einen Ergänzungsansatz für den Bevölkerungsrückgang sollen die Kommunen in die
Lage versetzt werden besser auf künftigen Entwicklungen der Einwohnerzahlen und
Bevöl-kerungsstrukturen reagieren zu können. Weiterhin ist die Gewährung von
Investitionsstruk-turpauschalen für den ländlichen Raum vorgesehen. Zur Verbesserung der finanziellen Lage
der Gebietskörperschaften im ländlichen Raum bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen.
Dessen ungeachtet muss der Landkreis seine gesamte Kraft auf die Weiterentwicklung und
Fortsetzung der strategischen Aufgaben Abmilderung und Anpassung hinsichtlich der
demo-grafischen Entwicklung richten. Er muss als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleiben, er muss
versuchen, nennenswerte Zuwanderung dauerhaft zu generieren, er muss seine Vorzüge
und Vorteile gegenüber anderen Regionen, gerade im Hinblick auf eine gelingende
work-life-balance, deutlicher als bisher nach außen transportieren.
1
Zahlen nach www.statistik‐hessen.de, der Homepage des Statistischen Landesamtes [abgerufen 07.10.2013].
2
Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune www.wegweiser−kommune.de. Waldeck−Frankenberg, Landkreis, hrsg. von der Bertelsmann‐Stiftung, S. 10 [abgerufen 3. 6. 2013].
1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
1.1 Erträge
B e z e i c h n u n g
2014
2013
2012
Vergleich
2014/13
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
1.629
1.608
1.686
21
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
3.867
3.742
3.772
125
Kostenersatzleistungen
und -erstattungen
4.965
4.905
4.566
60
Erträge aus Kreisumlage
55.201
51.525
48.194
3.676
Erträge aus Schulumlage
28.560
29.390
29.561
-830
Sonstige Steuern und
steuerähnliche Erträge
410
490
404
-80
Aufgabenbezog.
Leistungs-beteiligungen (nach SGB II)
4.002
5.631
4.926
-1.629
Leist. d. Landes a.d. Umsetz.
des Vierten Gesetzes f. mod.
Dienstleist. am Arbeitsmarkt
1.467
1.499
1.499
-32
Sonstige Erträge aus
Transferleistungen
5.911
5.452
4.691
459
Schlüsselzuweisungen
32.512
29.688
27.664
2.824
Schulkostenzuweisung
4.946
4.989
4.946
-43
Erstattungen für Ausgaben
nach AsylBLG (Zuweisungen)
1.700
800
987
900
Sonstige Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen
17.458
16.010
13.358
1.448
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten
7.485
4.166
4.557
3.319
Sonstige ordentliche Erträge
1.707
1.912
2.473
-205
Finanzerträge
4.535
4.310
5.176
225
Außerordentliche Erträge
0
0
12.035
0
H a u s h a l t s j a h r e
1.2 Aufwendungen
H a u s h a l t s j a h r e
B e z e i c h n u n g
2014
2013
2012
Vergleich
2014/13
Personalaufwendungen
26.619
26.287
23.752
332
Versorgungsaufwendungen
6.224
6.165
6.808
59
Aufwendungen für
Sach-und Dienstleistungen
kosten
6.780
6.780
6.662
0
Übrige Bereiche
5.765
5.376
4.743
389
Abschreibungen
6.839
6.740
6.817
99
Aufwendungen für
Zuweisungen und Zuschüsse
Zuschüsse an den WiPl.
Gebäudewirtschaft
25.580
24.588
23.084
992
Übrige
15.909
15.391
13.927
518
Steueraufwendungen einschl.
Aufwendungen aus gesetzl.
Umlageverpflichtungen
Umlage an den LWV
Hessen
26.210
25.245
24.134
965
Übrige
3.390
3.399
3.282
-9
Transferaufwendungen
Soziale Leistungen
38.348
38.953
34.243
-605
Kinder-,
und Familienhilfe
14.224
14.207
13.453
17
Übrige
15
13
9
2
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
113
7
8
106
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
2.594
2.707
1.956
-113
Außerordentl. Aufwendungen
0
0
11.529
0
Summe
178.610
175.858
174.407
2.752
B e z e i c h n u n g 2014 2013 2012
Vergleich 2014/13
Pauschales Einsparziel -800.000 -100.000 0 -700.000 Entgelt für geleist. Arbeitszeit (einschl. Zulagen) 17.230.300 16.039.000 14.330.931 1.191.300 Leistungsentgelt Beschäftigte 331.800 287.970 225.725 43.830 Altersteilzeit Personalaufwand Beschäftigte 385.700 507.000 564.865 -121.300 Altersteilzeit ZVK Beschäftigte 61.800 81.800 79.801 -20.000 Altersteilzeit SozVers Beschäftigte 145.200 189.100 197.192 -43.900 Aufstockung Altersteilzeit Personalaufw. Beschäft. 112.600 146.700 156.877 -34.100 Ausbildungsentgelte f. Auszubildende 251.000 236.000 201.212 15.000 Sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter 150 150 0 0 Dienst-, Amtsbezüge einschl. tarifl. Zulagen 4.606.000 4.686.000 4.228.886 -80.000 Altersteilzeit Personalaufwand Beamte 234.800 351.300 355.471 -116.500 Aufstockung Altersteilzeit Personalaufw. Beamte 86.130 137.100 136.243 -50.970 AG-Anteil zur Sozialversicherung Entgeltbereich 3.536.200 3.336.880 2.913.648 199.320 Beiträge z. Berufsgenossenschaft und
Unfallversicherung 74.200 74.000 68.211 200
Versorgungsbezüge Beamte 83.800 81.300 466.519 2.500 Beihilfen an Versorgungsempfänger 487.600 490.000 0 -2.400 Aufwendungen an Versorgungskassen Beamte 2.903.000 2.837.000 2.556.434 66.000 Aufwendungen an Versorgungskassen f. tarifl.
Beschäftigte 1.492.900 1.412.570 1.178.790 80.330 Zuführung zu Pensionsrückstellungen 980.000 1.043.000 1.797.843 -63.000 Zuführung zu Beihilferückstellungen 276.900 301.300 447.223 -24.400 Zuf. zu Rückstellungen f. Verpfl. f.Altersteilzeit 0 0 361.389 0 Beihilfen Bezügebereich 311.400 281.000 270.651 30.400
Beihilfen Entgeltbereich 10.000 10.000 1.866 0
Aufwendungen für Personaleinstellungen 5.000 5.000 3.160 0 Aufwendungen für Dienstjubiläen 11.800 10.800 14.750 1.000 Aufwendungen für Belegschaftsveranstaltungen 1.500 1.500 1.039 0 Übrige sonstige Personalaufwendungen 23.000 5.000 939 18.000 Übrige sonst. Personalaufwendungen;
Aufwendungen f. Betriebssport 250 250 150 0
Sonstige Personalnebenausgaben 500 500 158 0
Summe 32.843.530 32.452.220 30.559.974 391.310
2. Entwicklung der Ein- und Auszahlungen
2.1 Einzahlungen
B e z e i c h n u n g
2014
2013
2012
Vergleich
2014/13
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
170.521
160.108
150.756
10.413
Einzahlungen aus
Investitions-zuweisungen und -zuschüssen
5.307
3.283
2.394
2.024
Einzahlungen aus Abgängen
des Sachanlagevermögens
0
0
1
0
Einzahlungen aus Abgängen
des Finanzanlagevermögens
1
3
12.003
-2
Einzahlungen aus der Aufnahme
v. Krediten u. inneren Darlehen
7.743
6.346
5.500
1.397
S u m m e
183.572
169.740
170.654
13.832
2.2 Auszahlungen
B e z e i c h n u n g
2014
2013
2012
Vergleich
2014/13
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
174.042
168.023
152.470
6.019
Auszahlungen f. d. Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
45
55
13
-10
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
4.355
5.800
3.133
-1.445
Auszahlungen für Investitionen
in sonst. Sachanlagevermögen
u. immaterielle Anlagevermögen
6.895
3.671
2.141
3.224
Auszahlungen für Investitionen
in das Finanzanlagevermögen
1.756
106
14.618
1.650
Auszahlungen für die Tilgung v.
Krediten u. inneren Darlehen
4.234
3.668
2.607
566
S u m m e
191.327
181.323
174.982
10.004
in 1.000 EUR in 1.000 EUR
H a u s h a l t s j a h r e
B e z e i c h n u n g 2012 2013 2014
1
Kreditmarkt
33.776
37.528
41.236
2
Konjunkturpakete Bund und Land
27.227
26.251
25.275
3
Hess. Investitionsfonds, Abt. B
176
137
99
4
Übrige Bereiche
1.615
1.555
2.370
S u m m e
62.794
65.471
68.980
je Einwohner/EUR
(31.12.2012 = 157.293) 399,22 416,24 438,54
3.2 Ausblick auf die Entwicklung der Rücklagen
B e z e i c h n u n g
2014
2015
2016
2017
1
Rücklage aus Überschüssendes ordentlichen Ergebnisses
0
0
0
0
2
Rücklage aus Überschüssend. außerordentl. Ergebnisses
0
0
0
0
3
Schulumlagerücklage(entfällt nach Änd. GemHVO)
0
0
0
0
4
SonderrücklageZukunftssicherung
25.441
25.441
25.441
25.441
S u m m e
25.441
25.441
25.441
25.441
3.3 Geplante Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
mit ihren finanziellen Auswirkungen auf die folgenden Jahre
Investitionen in
2014
2015
2016
2017
a)
Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
45
1
1
1
b)
Baumaßnahmen *)
- Kreisstraßenbau
4.055
160
160
160
- Sonstige
300
17
17
17
c)
Sonstiges Sach- und
immaterielle Anlageverm.
6.895
195
195
195
d)
Finanzanlagevermögen
1.756
49
49
49
S u m m e
13.051
422
422
422
Stand am Ende des Haushaltsjahres
- Beträge in 1.000 EUR - - Beträge in 1.000 EUR -
Haush.-Jahr
F o l g e k o s t e n
- Beträge in 1.000 EUR -4.
Wesentliche Abweichungen des Ergebnishaushaltes von der Ergebnisplanung
HH-Ansatz
2014
50
Privatrechtliche Erträge
1.629
1.624
5
51
Öffentlich-rechtliche Erträge
3.867
3.775
92
548-549 Kostenersatzleistungen u. -erstattungen
4.965
4.954
11
52
Bestandsveränderungen und aktivierte
Eigenleistungen
0
0
0
5559
Andere Steuern
410
400
10
558
Erträge aus Umlagen
83.761
84.674
-913
547
Erträge aus Transferleistungen
11.380
12.329
-949
540-543
Erträge a. Zuweisungen u. Zuschüssen
für lfd. Zwecke u. allgemeine Umlagen
56.616
53.814
2.802
546
Erträge a.d. Auflösung v. Sonderposten
aus Investitionszuw., -zusch. u. InvBeitr.
7.485
4.196
3.289
53
Sonstige ordentliche Erträge
1.707
1.672
35
171.820
167.438
4.382
62, 63, 640-643, 647-649, 65Personalaufwendungen
26.619
26.466
153
644-646 Versorgungsaufwendungen
6.224
6.227
-3
60, 61,
67-69
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
12.545
11.994
551
66
Abschreibungen
6.839
6.794
45
71
Aufwendungen für Zuweisungen und
Zuschüsse sow. besond. Finanzzuw.
41.489
38.002
3.487
73
Steueraufwendungen einschl.
Aufwen-dungen aus gesetzl. Umlageverpflicht.
29.600
29.136
464
72
Transferaufwendungen
52.587
51.716
871
70, 74, 76
Sonstige ordentliche Aufwendungen
113
8
105
176.016
170.343
5.673
-4.196
-2.905
-1.291
56, 57 Finanzerträge
4.535
2.430
2.105
77
Zinsen und andere Finanzaufwendungen
2.594
3.207
-613
1.941
-777
2.718
-2.255
-3.682
1.427
59
Außerordentliche Erträge
0
0
0
79
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
Die nachstehende Tabelle lässt erkennen, welche Abweichungen für das Haushaltsjahr
2014 gegenüber der Ergebnisplanung des Vorjahres eintreten:
Einnahme- /
Ausgabeart
KVKR
ErgFinPlang.
2012 - 2016
Vergleich
+ / -
Summe der ordentlichen Erträge
Verwaltungsergebnis
Finanzergebnis
- Beträge in 1.000 EUR -
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Summe der ordentlichen Aufwendungen
der Anhäufung von Haushaltsdefiziten in den Verwaltungshaushalten bis 2007 müssen
dauerhaft Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Diese Entwicklung hat sich mit der
infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechterten Haushaltssituation weiter
verschärft. Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditrahmen brauchte jedoch bisher
nicht ausgeschöpft zu werden.
6.
Entwicklung der Wirtschaftslage der Eigenbetriebe
6.1 Waldeckische Domanialverwaltung
Das in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführte Sondervermögen "Waldeckische
Domanialverwaltung" hat das Wirtschaftsjahr 2012 wiederum positiv abgeschlossen. Die
Erfolgsrechnung 2012 weist einen Gewinn in Höhe von 2.167.267,67 EUR aus, der wie
folgt verwendet werden soll:
Zuführung an Rücklagen
667.267,67 EUR
Gewinnausschüttung an ehemalige
waldeckische Gemeinden
1.500.000,00 EUR
Nach dem Wirtschaftsplan für 2013 wird mit einem Jahresgewinn von 256.500 EUR
gerechnet.
6.2 Abfallwirtschaft
Die Aufgaben der Abfallwirtschaft werden seit dem 01. Juli 1992 in der Rechtsform eines
Eigenbetriebes erfüllt. Neben den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes gilt für den
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die am 16. August 2001 vom Kreistag beschlossene
Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 176.519,09 EUR aus, der
zur Verzinsung des Eigenkapitals an den Landkreis ausgeschüttet werden soll.
Nach dem Wirtschaftsplan 2013 wird ein Jahresüberschuss von 240.700 EUR erwartet.
6.3 Gebäudemanagement
Zum 01. Juli 2001 wurde der Eigenbetrieb Gebäudemanagement gegründet. Zweck des
Betriebes ist die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften des Landkreises und
der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Gebäuden, die Beschaffung und
Unterhaltung von Einrichtungsgegenständen und die Bewirtschaftung der Schulbudgets.
Ausgenommen sind Gebäude und Liegenschaften, die im Anlagevermögen der anderen
Eigenbetriebe des Landkreises nachgewiesenen sind, die Kreisstraßen, der Kreiswald
Viermünden sowie das Haus Waldeck auf Norderney. Es gilt die vom Kreistag am 14. Mai
2001 beschlossene Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 22.392,59 EUR aus, der
auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Der Wirtschaftsplan 2013 ist ausgeglichen und sieht im Erfolgsplan Zuweisungen des
Landkreises von 24.260.580,00 EUR vor.
7.
Entwicklung der Wirtschaftslage der Gesellschaften an denen der Landkreis zu mehr
als 50 v.H. beteiligt ist
7.1 Kreiskrankenhaus Frankenberg
Der Kreistag hat am 24. Juni 2002 der Umwandlung des Eigenbetriebes
Kreiskranken-haus Frankenberg mit Rückwirkung zum 01. Januar 2002 in eine gemeinnützige GmbH
zugestimmt. Einziger Gesellschafter ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Das
ursprünglich auf 5.000.000 EUR festgesetzte Stammkapital wurde nach Beschluss des
Kreistages vom 12. Mai 2005 auf 1.700.000 EUR herabgesetzt. In seiner Sitzung am 28.
Juni 2007 hat der Kreistag beschlossen, die im Haushaltsplan 2007 für den Neubau eines
Parkdecks veranschlagten Mittel von 2,0 Mio. EUR zur Erhöhung des Stammkapitals zu
verwenden. Zur Finanzierung der Umgestaltungsmaßnahme des Eingangsbereiches, der
Hälfte des Kaufpreises für den Erwerb der Immobilie zur Führung eines Medizinischen
Versorgungszentrums und zur Finanzierung des Umbaus der künftig vom
Gesundheits-amt genutzten Räume hat der Kreistag weitere Erhöhungen des Stammkapitals auf
nunmehr insgesamt 5.445.000 EUR beschlossen. Um künftige notwendige
Investitions-maßnahmen finanzieren zu können und die Liquidität des Kreiskrankenhauses zu
verbes-sern, hat der Kreistag am 17. Sept. 2012 eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um
2.500.000 EUR auf 7.945.000 EUR beschlossen.
Der vorläufige Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss von 258.126,47 EUR
aus.
Am 25. März 2003 hat der Kreistag seine Zustimmung zur Gründung einer KKH
Service-GmbH durch die Kreiskrankenhaus gService-GmbH erteilt. Gegenstand dieses Unternehmens ist
die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere für Kliniken und Krankenhäuser. Das
Stammkapital beträgt 25.000 EUR.
Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in Frankenberg mit der
Bezeichnung „Klinik Bei der Ledermühle MVZ gemeinnützige GmbH“ durch die
Kreiskran-kenhaus gGmbH hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2008 zugestimmt.
Das Stammkapital beträgt 25.000 EUR.
7.2 Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH
An der am 11. Februar 1999 gegründeten Gesellschaft ist der Landkreis mit einem Anteil
von 25.500 EUR, das sind 51,0 v.H. des Stammkapitals, beteiligt. Gegenstand des
Unter-nehmens ist die Förderung aller Maßnahmen, die der Stärkung der wirtschaftsnahen
Infrastruktur und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen.
Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresfehlbetrag von 52,05 EUR aus, der auf
neue Rechnung vorgetragen werden soll. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 ist
einem Anteil von 29.000 EUR, das sind 58,0 v. H. des Stammkapitals, beteiligt.
Gegen-stand der Gesellschaft ist es, den Fremdenverkehr im Landkreis zu fördern und zu
koor-dinieren.
Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresfehlbetrag von 421.181,19 EUR aus, der
durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschafter ausgeglichen werden
soll. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 sieht einen Fehlbedarf von 402.300,00 EUR
vor.
7.4 Delta Waldeck-Frankenberg GmbH
Die Gesellschaft zur Förderung der Ganztagsschulen des Landkreises
Franken-berg mbH wurde durch Beschluss des Kreistages vom 19.12.2011 in „Delta
Waldeck-Frankenberg GmbH“ umbenannt, der Gesellschaftszweck erweitert und das Stammkapital
von bisher 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Förderung von Bildung und Erziehung an den Schulen des Landkreises sowie die
qualifi-zierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 sieht einen Jahresfehlbetrag von 65.000,00 EUR
vor.
8.
Entwicklung der Wirtschaftslage des Zweckverbandes Energie Waldeck-Frankenberg
Der 1921 aus dem Zusammenschluss der Kreiselektrizitätswerke der Kreise der Eder, des
Eisenbergs und der Twiste gegründete Zweckverband hat die Versorgung der Bevölkerung
mit elektrischer Energie, Gas, Fernwärme und Wasser sowie die Erbringung von
Verkehrs-leistungen und kommunalen DienstVerkehrs-leistungen in Städten und Gemeinden des Landkreises
Waldeck-Frankenberg und Nachbarkreisen, soweit dies durch Vertrag vereinbart wurde, und
den Betrieb öffentlicher Bäder in Korbach, Vöhl und Bad Arolsen zu gewährleisten. Zur
Erfül-lung seiner Aufgaben bedient er sich der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH.
Der Zweckverband ist 100 %-iger Gesellschafter der 2011 gegründeten
Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH.
Nach der letzten Änderung der Satzung vom 01. Febr. 2013 besteht der Zweckverband
nunmehr aus 17 Verbandsmitgliedern.
Auf die Verbandsmitglieder entfallen folgende Anteile:
Landkreis Waldeck-Frankenberg
1.005 Anteile
Stadt Korbach
139 Anteile
Stadt Fritzlar
54 Anteile
Gemeinde Vöhl
12 Anteile
Stadt Bad Arolsen
12 Anteile
Gemeinde Diemelsee
12 Anteile
Gemeinde Breuna
6 Anteile
Stadt Volkmarsen
24 Anteile
Stadt Lichtenfels
6 Anteile
Stadt Bad Wildungen
12 Anteile
Gemeinde Bromskirchen
6 Anteile
Stadt Hatzfeld
6 Anteile
Stadt Frankenau
6 Anteile
Gemeinde Willingen
12 Anteile
Stadt Diemelstadt
6 Anteile
Vom Bilanzgewinn zum 31.12.2012 in Höhe von 3.974.399,27 EUR wurden 87.979,37 EUR
in die Gewinnrücklage eingestellt und der verbleibende Bilanzgewinn an die Mitglieder
ausgeschüttet. Nach dem Wirtschaftsplan 2013 wird ein Bilanzgewinn von 2.950.000,00
EUR erwartet.
C) E r l ä u t e r u n g e n
zu den Ansätzen von Erträgen und Aufwendungen, soweit sie erheblich sind bzw. von den
bisherigen Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen (§ 17 Abs. 1 Ziff. 1 GemHVO).
1. Allgemeines
Erläuterungen zu erheblichen Erträgen und Aufwendungen befinden sich auf den
entsprechenden Seiten im Tabellenteil der Teilergebnishaushalte und -budgets (vgl.
Kennz. *). Ansätze, die in den Teilergebnisbudgets erläutert werden, sind in den
Teil-ergebnishaushalten, denen sie zugehören, entsprechend gekennzeichnet (vgl. **).
2. Erläuterungen zu Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die gesamten Aufwendungen belaufen sich auf 32.843.530 EUR, das sind gegenüber
dem Vorjahr 391.310 EUR mehr. Berücksichtigt ist bei den Personalaufwendungen ein
Einsparziel von 800.000 EUR.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen insgesamt 1.256.900 EUR
auf veranschlagte Aufwendungen für Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellun-gen. Unter B. Ziffer 1.2.1 dieses Vorberichts sind die Personal- und
Versorgungsaufwen-dungen tabellarisch nach Art der AufwenVersorgungsaufwen-dungen abgebildet.
die hier zu bildenden Rückstellungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wurden Tariferhöhungen für die Beschäftigungsentgelte um 3,5 v.H ab März 2014
sowie Besoldungserhöhungen ab Januar und ab April 2014 um jeweils 2,6 v.H.
einge-plant.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind auf der Ebene des
Ergebnishaus-haltes über alle Teilhaushalte hinweg, getrennt nach zahlungswirksamen und
zahlungs-unwirksamen Aufwendungen in jeweils eigenständigen Deckungskreisen, gegenseitig
deckungsfähig. Sie sind abweichend von § 20 Abs. 1 GemHVO nicht mit den übrigen
Aufwendungen eines Budgets deckungsfähig.
Die zahlungswirksamen Personal- und Versorgungsaufwendungen werden zugunsten der
zahlungsunwirksamen für einseitig deckungsfähig erklärt.
3. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ausgenommen von Haus Waldeck, Norderney, werden die Aufwendungen für Porto und
Versandkosten ab dem Haushaltsjahr 2012 im Wirtschaftsplan des
Gebäudemanage-ments abgebildet. Die Reisekosten haben sich durch die Einbeziehung des Aufwandes für
die Nutzung der Dienstfahrzeuge ab dem Haushaltsjahr 2012 erhöht, der zuvor exklusiv
im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements nachgewiesen wurde. Hiervon
ausge-nommen sind die Dienstfahrzeuge des Landrats, des Ersten Kreisbeigeordneten und des
Kreisbrandinspektors.
4. Erläuterungen zu Erlösen und Kosten der Internen Leistungsbeziehungen (ILB)
Der Fehlbedarf aus der Bereitstellung und Unterhaltung der technischen Infrastruktur (IT)
wird seit dem Haushaltsjahr 2012 im Rahmen der Internen Leistungsbeziehungen (ILB)
ergebniswirksam aufgelöst und auf die einzelnen Teilergebnishaushalte und -budgets
verteilt.
Des Weiteren werden die
Kosten für die Schulsozialarbeit (nach der Drittel-Regelung Land - Kreis - Kommunen),
die Verwaltungskosten und
anteiligen Darlehenszinsen für das Ferienhotel Haus Waldeck auf Norderney,
die Preisverleihungen zur Würdigung besonderen Engagements sowie
Mittel für Veranstaltungskosten des Kreisjugendbildungswerks am Projekt „Stark
bewegt – Erlernen von sozialen Kompetenzen“
verrechnet.
Tabellarische Übersichten der in den Teil-Ergebnishaushalten und -budgets enthaltenen
Erlösen und Kosten der Internen Leistungsbeziehungen folgen auf den nächsten Seiten.
Budget Bezeichnung 9100100 Erlöse aus ILV Preisverleih. zur Würdig. besond. Engagements
9113500 Erlöse aus ILV Bereitst/Unterh. Techn.Infrastr.(IT)
9121600 Erlöse aus ILV
Verwaltungs-kosten Haus
Waldeck
9121601 Erlöse aus ILV Darlehenszinsen
Haus Waldeck
9131000 Erlöse aus ILV Schulsozialarbeit
9141001 Erlöse aus ILV Stark bewegt -Erlernen sozialer Kompetenzen Abgebildete Erlöse insgesamt 000001 Kreistag 6.500 6.500 0102 FD Personal, Sozialversicherung u. Informationstechnik 1.168.766 4.700 1.173.466 0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 2.800 2.800 0201 Fachdienst Finanzen 24.100 30.000 54.100 0202 Revision 1.400 1.400
0301 Fachdienst Schulen und
Bildung 134.420 134.420
0302 Fachdienst Sport
7.500 7.500
S u m m e n 6.500 1.168.766 33.000 30.000 134.420 7.500 1.380.186
alle Beträge in EUR
- V/21
-000002 Kreisausschuss 9.369 9.369 0102 FD Personal, Sozialversicherung u. Informationstechnik 32.791 32.791 0103 FD Zentrale Dienste, Kreisorgane und ÖPNV 30.449 30.449 0104 FD Öffentlichkeitsarb., Kultur, Paten- u. Partnerschaften 9.369 9.369 0201 Fachdienst Finanzen 91.347 91.347 020105 Kreisvolkshochschule 2.342 2.342 020106 Haus Waldeck 33.000 30.000 63.000 0202 Revision 30.449 30.449
0301 Fachdienst Schulen und
Bildung 14.053 14.053
0302 Fachdienst Sport
11.711 11.711
040101 Leistungen nach dem SGB
XII 81.978 81.978
040103 Hilfen für Migranten
25.764 25.764
040105 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspfl. 4.684 4.684
040106 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen 3.000 39.818 42.818 040201 BAFöG 7.027 7.027 040202 UVG 11.711 11.711 040203 Förd. v.Kindern in Tageseinricht.u.in Tagespflege 18.738 18.738
alle Beträge in EUR
- V/22
-Würdig. besond. Engagements
Techn.Infrastr.(IT) Waldeck Haus Waldeck Erlernen sozialer Kompetenzen alle Beträge in EUR
040205 Hilfe zur Erziehung
67.924 67.924
040206 Sonst. Leist. d. Kinder-,
Jugend- u. Familienhilfe 42.160 42.160
040210 Erziehungs-, Jugend- und
Familienberatungsstellen 11.711 11.711 0403 Fachdienst Ausländerwesen 49.187 49.187 0404 Frauenbüro, Frauenbeauftragte 4.684 4.684 0501 Fachdienst Gesundheit 103.058 103.058 0601 Fachdienst Bauen 65.582 65.582
0602 Fachdienst Wasser- und
Bodenschutz 25.764 25.764
0603 Fachdienst Natur- und
Landschaftsschutz 3.500 32.791 36.291
0701 Recht und
Kommunalaufsicht 16.396 16.396
0702 Ordnung und Gewerbe
30.449 30.449 0703 Fachdienst Verkehr 79.635 79.635 0704 FD Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz 28.106 28.106 0801 Fachdienst Landwirtschaft 79.635 79.635 0802 FD Dorf- und Regionalentwicklung 28.106 28.106 0803 FD Lebensmittelüberw., Tierschutz u.Veterinärwesen 63.240 63.240 0900 Personalrat 9.369 9.369 S u m m e n 6.500 1.168.766 33.000 30.000 134.420 7.500 1.380.186
- V/23
-Der Stellenplan weist insgesamt 519,38 Stellen aus.
Einzelne Änderungen innerhalb des Stellenplans ergeben sich auf Grund der stetig
statt-findenden Personalfluktuation.
Änderungen des laufenden Jahres 2014 werden im Stellenplan 2015 berücksichtigt.
Neue Stellen sind nach Mitteilung der jeweiligen Fachdienste erforderlich:
Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung (FD 2.2)
Zur Wahrnehmung von Aufgaben für den neu geschaffenen Arbeitsbereich
„Erneuer-bare Energien“ im Landkreis Waldeck-Frankenberg benötigt der Fachdienst 0,5 Stelle
der Entgeltgruppe 11 TVöD.
Fachdienst Schulen (FD 3.1)
Der Fachdienst Schulen weist auf das dringende Erfordernis hin, für den folgenden
Bereich eine zusätzliche Stelle zur Verfügung zu stellen:
Für die Bereiche Bürgerarbeit, Ganztagsangebote sowie Betreuungsangebote ist eine
Verwaltungskraft mit 1,0 Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD erforderlich, um die
laufenden Arbeiten zu gewährleisten.
Fachdienst Jugend (FD 4.2)
Im Fachdienst Jugend wird auf Grund des mit Revisionsbericht festgestellten
dringen-den Bedarfs 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD zusätzlich zwingend benötigt.
Der Fachdienst Jugend benötigt für Aufgaben der Tagespflege 1,0 Stelle der
Entgelt-gruppe S 12 TVöD (zu 100 % refinanziert) und für Aufgaben der Netzwerkkoordination
0,5 Stelle der Entgeltgruppe S 12 TVöD. Hier erfolgt eine Refinanzierung von 50 %.
Fachdienst Gesundheit (FD 5.1)
Zur Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsaufsicht fordert der Fachdienst
Gesundheit zusätzlich 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD für einen
Gesundheits-aufseher.
Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FD 5.2)
Nach Überprüfung der Stundenzahlen in der Leitstelle stellte der Fachdienst fest, dass
ein dringender Bedarf an zusätzlich 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD besteht, um
auch weiterhin in der entsprechenden Qualität die Aufgaben der Leitstelle
sicher-stellen zu können. Es erfolgt hier eine Refinanzierung zu 80 %. Die Besetzung der
Stelle erfolgt vorerst nach Entgeltgruppe 6 TVöD.
Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen (FD 8.2)
Auf Grund der Größe des Landkreises ist es nach Auskunft des Fachdienstes
notwendig, 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD im Bereich der Lebensmittelkontrolle
zusätzlich einzubringen.
Folgende weitere Änderung / Einsparung ist für den Stellenplan 2014 vorgesehen und
auch bereits im Stellenplan berücksichtigt:
Teilhaushalt 0401 Jobcenter
- 0,5 E 11 TVöD
Es ist beabsichtigt, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung / des Studiums
Auszu-bildende und Beamtenanwärter zu übernehmen. Eine unbefristete Übernahme ist jedoch
nur im Rahmen der Personalfluktuation möglich.
Im Bereich der Beschäftigten ist es notwendig, nach durchgeführter Stellenbewertung
eine Hebung entsprechend der Wertigkeit der Stellen vorzunehmen. Da tariflich bedingt
die Höhergruppierung nach Feststellung der jeweiligen notwendigen Eingruppierung auch
durchzuführen ist, ist die jeweilige Entgeltgruppe entsprechend festzusetzen und im
Haushaltsplan somit auch auszuweisen. Die bisher durchgeführten Höhergruppierungen
sind im Haushaltsplan 2013 bereits berücksichtigt.
Der Kreisausschuss
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Dr. Kubat
L a n d r a t
S C H A U B I L D E R
zum
Privatrechtl. Leistungsentgelte = 1.629 Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte = 3.867 Kostenersatzleist. u. -erstatt. = 4.965 Kreisumlage = 55.201 Schulumlage = 28.560 Bundesanteil SGB II = 4.002 Ausgleichsleistungen = 1.467
Sonst. Erträge aus Transferleist. = 5.911
Sonst. Erträge aus Zuw./Zusch. = 19.158
Erträge Auflösung SoPo = 7.485
Finanzerträge = 4.535
Übr. ordentl. Erträge = 2.117
Fehlbedarf = 2.255
alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg
- V/28
-Tansferaufw. f. soziale Leist. = 38.348
Sonst. Steuern u. Umlagen = 3.390
Umlage an den LWV = 26.210
Versorgungsaufwendungen = 6.224
Sonst. Zuweis. u. Zusch. = 15.909
Zusch. Wirtschaftspl. Gebäudemanagement = 25.580
Schülerbeförderungskosten = 6.780
Übrige ordentl. Aufwend. = 128 Zinsen u.a. Finanzaufw. = 2.594
Sonst. Sach- u. Dienstleist. = 5.765
Abschreibungen = 6.839 Personalaufwendungen = 26.619 Tansferaufw.
Kinder-/Jugend-/Familienhilfe = 14.224
alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg
- V/29
-Kreditaufnahmen = 7.743 Abg. Finanzanlageverm. = 1 Investitionszuweisungen u. -zuschüsse = 5.307
- V/30
-davon 174.042 TEUR (91,0 v.H.) aus lfd. Verwaltungstätigkeit (im Diagramm nicht berücksichtigt)
Geleistete Investitionszuw. = 6.315
Kreisstraßen = 4.250 Sonst. Inv. in Sachanlageverm. =
730
Inv. in Finanzanlageverm. = 1.756
Tilgung von Krediten = 4.234
alle Beträge in 1.000 EUR Haushaltsplan 2014 des Landkreises Waldeck-Frankenberg
- V/31
-41,00 40,00 40,00 42,00 45,00 45,00 35,80 35,80 35,78 32,71 31,17 32,90 33,80 35,12 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 17,20 17,20 17,29 20,37 21,92 20,18 19,28 18,17 0 10 20 30 40 50 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Hebesatz Kreisumlage
Hebesatz Schulumlage
v. H.
- V/32
-0 20 40 60 80 100 120 140 160 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €
- V/33
-0 5 10 15 20 25 30 35 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €
- V/34
-0 10 20 30 40 50 60 70 80 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mio. €
- V/35
-0,0 1,0 2,0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014