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Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II

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Academic year: 2024

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Die bestehenden Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe wurden 1981 erlassen. Sie prägten die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, formulierten erstmals die technischen Standards für neue Fächer und stellten so die Grundlage für die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen sicher.

1 Aufgaben und Ziele der gymnasialen Oberstufe 1.1 Grundlagen

Auftrag

Erziehung und Unterricht in der gymnasialen Oberstufe .1 Wissenschaftspropädeutik

  • Persönliche Entfaltung und soziale Verantwortlichkeit

Die Schüler müssen ihre sozialen Fähigkeiten entwickeln und bei ihrer aktiven Teilnahme am Leben in einer demokratischen Gemeinschaft unterstützt werden. Studierende müssen auf das Leben in einem zusammenwachsenden Europa und einer international vernetzten Welt vorbereitet werden.

2 Rahmenbedingungen

  • Gleichwertigkeit der Fächer
  • Kursarten
  • Aufgabenfelder
  • Fachspezifische Bindungen

Gegenstand der sprachlich-literarisch-künstlerischen Fächer (I) sind sprachliche, musikalische und künstlerische Schöpfungen (wie Darstellung, Interpretation, Kritik, Gestaltung etc.), in denen die Wirklichkeit als konstruierte und vermittelte Wirklichkeit erscheint, sowie als Abläufe - und Erkenntnisweisen, die dem Umgang mit diesen Formationen dienen. Gegenstand der Fächer im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabengebiet (III) ist die empirisch erfassbare, in formalen Strukturen beschreibbare und mit Hilfe der Technik gestaltbare Realität sowie die Verfahren und kognitiven Methoden, die ihrer Entwicklung und Gestaltung dienen .

3 Prinzipien des Lernens und Lehrens in der gymnasialen Oberstufe

Fachspezifisches Lernen

Die Aufgabenbereiche können dabei die Koordination und Zusammenarbeit in der Schule erleichtern. Jeder der drei Aufgabenbereiche ist von den Studierenden bis einschließlich der Abiturprüfung zu absolvieren.

Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen

Gestaltungsprinzipien des Unterrichts

Für den Unterricht bedeutet das, dass Aufgaben gestellt werden, bei denen die Studierenden auf bereits erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zurückgreifen müssen. Für die Lehre bedeutet dies, sich mit Problemen und Fragestellungen auseinanderzusetzen, die einen Zugang aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven erfordern.

4 Aufbau und Gliederung der gymnasialen Oberstufe

Alle Studierenden sollen an einer umfassenderen Projektveranstaltung teilnehmen, die in Fachklassen vorbereitet wird. In der für die Immatrikulationsprüfung vorgesehenen Gesamtpunktzahl kann sich der Studierende nach seiner Wahl eine besondere Studienleistung in der Immatrikulationsprüfung im Umfang von maximal 60 Punkten anrechnen lassen, die er im Umfang oder im Umfang des Studiums absolviert, das mindestens 10 Tage dauert mindestens zwei Semester.

5 Schulprogramm

Um das selbstständige Arbeiten zu intensivieren, soll jeder Schüler der Gruppe 12 statt einer Klausur eine Facharbeit verfassen. Dazu gehört beispielsweise die Organisation des Übergangs in die gymnasiale Oberstufe und die Vorbereitung der Studien- und Berufswahl.

Lehrplan Recht

Inhalt

1 Aufgaben und Ziele des Faches

Didaktische Konzeption und fachliche Anforderungen

Eine der Schlüsselqualifikationen in sozialwissenschaftlichen Fächern ist die Fähigkeit, über die Rahmenbedingungen von Fachsystemen zu reflektieren. An solchen Schnittstellen zeigt sich die Leistungsfähigkeit des Systems sowohl in seinen Inhalten als auch in seinen Methoden.

Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Der Anwaltsberuf eröffnet in dieser Hinsicht ein besonderes Spannungsfeld: Einerseits dominiert das Bewusstsein für Rechtssysteme in der täglichen Anwaltspraxis und in der Ausbildung für Berufe im juristischen Bereich. Hinsichtlich der Fachkenntnisse geht das Fach von einer Reihe relativ kodifizierter Sprachformen aus, die traditionell zum methodischen Bereich gehören.

2 Bereiche, Themen, Gegenstände 2.1 Inhalts- und Methodenfelder

Inhaltsfelder

  • Inhaltsfeld I: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungs- feld zwischen öffentlichem und privatem Recht
  • Inhaltsfeld II: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
  • Inhaltsfeld III: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutz- funktionen des Rechts
  • Inhaltsfeld IV: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimm- ten Lebenswelt
  • Inhaltsfeld V: Staatliche Regelungsstrukturen in den Bereichen Wirt- schaft, Verkehr und Umwelt
  • Inhaltsfeld VI: Organisation der Justiz, Rechtssicherheit und institu- tionelle Gerechtigkeit als Gegenstand der Rechtspolitik

Bei der Bearbeitung konkreter Konfliktsituationen sind soziologische, wirtschaftliche und politische Aspekte unabdingbar, um die Ausgangssituation und Zielsetzungen der gesetzlichen Regelung zu ermitteln (z. B. die Bedeutung der Sozial- und Jugendhilfe für das Sozialsystem). Es besteht die Möglichkeit, die verschiedenen rechtlichen und sonstigen fachlichen Aspekte in getrennten Aufgaben zu bearbeiten und zu einem einheitlichen Problemüberblick zusammenzuführen (z. B. Vereinigungsfreiheit in ihrer gesellschaftspolitischen Bedeutung für die Gestaltung von Tarifverträgen und Mitbestimmungsrecht).

Methodenfelder

  • Methodenfeld I: Strukturanalyse im Vorfeld der rechtlichen Bearbeitung
  • Methodenfeld II: Subsumtion
  • Methodenfeld III: Rechtsfindung durch Gesetzesanalyse
  • Methodenfeld IV: Abwägung und Topik als Techniken des Problemdenkens
  • Methodenfeld V: Spezifische Argumentationstechnik

Dies sollte nicht mit Elementen verwechselt werden, die auf einer vorweggenommenen rechtlichen Beurteilung basieren und in den Sachverhalt des Falles hineininterpretiert werden, oder mit Elementen, die aus dem Sachverhalt des Falles ignoriert werden („sachliche Verwirrung“). Allerdings kann es auch Hinweise auf die Verwendung des Begriffs „Fenster“ in einzelnen Nachbarschafts- oder Emissionsvorschriften geben, die relevanter sind als die Eigenschaft der Beweglichkeit der Glasbausteine ​​(grammatische Interpretation). Bei der Konkretisierung vager Rechtsbegriffe und bei der Beurteilung des Ermessens im Rahmen der berufsrechtlichen Schweigepflicht sind Interpretationen unverzichtbar.

Besonders deutlich wurden solche Auseinandersetzungen bei der rechtlichen Beurteilung vergangener Aktionen von Bürgern der DDR oder bei der rechtlichen Beurteilung von Fahnenfluchten aus der nationalsozialistischen Wehrmacht und z.B. Eine überzeugende juristische Argumentation erfordert die Einhaltung einer angemessenen Reihenfolge der Argumente und einer Reihenfolge bei der Diskussion und Präsentation der Lösung.

Obligatorik und Freiraum

  • Rahmenregelungen
  • Leitidee zur Akzentuierung der Inhaltsfelder
  • Zeitliche Verteilung der Inhaltsfelder
  • Obligatorischer Kern einer Kursfolge im Fach Recht

Im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen der Qualifizierungsphase zur Abiturprüfung sind die Inhaltsbereiche und zugehörigen Themen in ihrer aktuellen Zeitaufteilung für die Semester 12/I bis 13/II anzugeben. Leitideen können aus dem Kontext des schulischen Lehrplans, aus Überlegungen, wie das Fach Recht zur politischen Bildung beitragen kann, aus internen Aspekten des Faches Recht usw. stammen. Die Fachkonferenz kann auch beschließen, den allgemeinen Ablauf der Lehrveranstaltungen im Fach Recht ohne Grundideen festzulegen.

Unabhängig davon wird das Viertel „Akzentuierung eines Leitgedankens“ in der Regel in Klasse 11 eingeordnet. Das Fach Rechtswissenschaft kann durch seine Flexibilität in der Reihenfolge der Inhaltsfelder einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Fächern leisten.

3 Unterrichtsgestaltung/Lernorganisation 3.1 Grundsätze der Unterrichtsgestaltung

Gestaltung der Lernprozesse

  • Kriterien für die Auswahl von Unterrichtsinhalten
  • Lern- und Arbeitsorganisation im Fach
  • Fachübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Lern- und Arbeitsorganisation
  • Besondere Lern- und Arbeitsformen

Studierendenorientierung bedeutet, dass Studierende die Möglichkeit haben, im Unterricht auf ihrem eigenen Erfahrungs- und Lernstand aufzubauen und dem Modell des aktiven und selbstständigen Arbeitens zu folgen. Die Schülerinnen und Schüler müssen in die Auswahl der Themen und Problemstellungen umfassend einbezogen werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Formen des selbstständigen Lernens und Arbeitens, die eine aktive Betätigung der Studierenden ermöglichen.

In der 12. Klasse ersetzen Berufsaufgaben die Prüfung für das gesamte Fach oder für einen einzelnen Schüler, je nach Festlegung durch die Schule. Da Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an flächendeckenden Veranstaltungen teilnehmen sollen, müssen Schulen, soweit sie keine Schulprofile (Fachverknüpfungen) haben, dies langfristig planen.

Grund- und Leistungskurse/fachspezifische Darstellung

Sequenzbildung

  • Die Anlage eines Themas als Problemstellung
  • Die curriculare Aufgabe der Jahrgangsstufe 11
  • Beispiele für Kursfolgen
    • Leitidee: technisch – ökonomischer Fortschritt

Vorzeigbar ist auch die Unterrichtsdramaturgie, in der die bereits politisch entschiedene Kontroverse noch einmal aufgegriffen wird; Die Studenten waren sich der Kontroverse möglicherweise nicht einmal bewusst. Bei der Wahl der Fächer in der 11. Klasse ist es besonders wichtig, dass die Schüler Grundkompetenzen entwickeln. In der 11. Klasse treten erste Bausteine ​​der Methodenkompetenz auf, die sich zum einen auf die Bearbeitung der Problemstellung bezieht, zum anderen auf juristisches Wissen, z.B.

Rechtsprechung, dokumentierte Kontroversen und Unterscheidungen werden bei der Bearbeitung von Problemen und Fällen in der 11. Klasse weitgehend vermieden. Die Lösung liegt also in der simulierten Lösung nicht allzu komplexer Probleme, für die die Grunddefinitionen z.B.

Staatliche Regelungsstrukturen im Bereich Verkehr, Wirtschaft, Umwelt

Organisation der Justiz, Rechtssicherheit und institutionelle Ge- rechtigkeit als Gegenstand der Rechtspolitik

  • Leitidee: Nationalität/Internationalität Inhaltsfeld Problem-
  • Leitidee: Rechtsstaatsprinzip Inhaltsfeld Problem-
  • Akzentuierung einer Leitidee: Arbeit
  • Akzentuierung einer Leitidee: Wohnen

VI Organisation der Justiz, Rechtssicherheit und institutionelle Gerechtigkeit als Gegenstand der Rechtspolitik. VI Organisation der Justiz, Rechtssicherheit und institutionelle Gerechtigkeit als Gegenstand der Rechtspolitik.

4 Lernerfolgsüberprüfungen 4.1 Grundsätze

Beurteilungsbereich „Klausuren”

  • Allgemeine Hinweise
  • Fachspezifische Hinweise zur Aufgabenstellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren/Facharbeiten

Anzahl und Dauer der in der gymnasialen Oberstufe zu schreibenden Prüfungen sind der APO-GOSt zu entnehmen. Zur schrittweisen Vorbereitung auf die Abiturprüfung durch die Prüfungen in der 11. Klasse und der Qualifizierungsphase wurde in diesem Kapitel bereits auf AFB verwiesen. Insbesondere im Hinblick auf die Anforderungsbereiche II und III sollte eine Prüfungsaufgabe mit dem Stoff verknüpft und in verschiedene Aufgaben unterteilt werden (vgl.

Daher ist es sinnvoll, einzelne Aufgaben mit einem klaren Schwerpunkt auf einzelne Bedarfsbereiche zu verteilen; Die Anzahl der Aufgaben wird nicht auf 3 reduziert. Die Ausführungen zu Aufgaben, Korrektur und Bewertung von Prüfungen gelten auch für die Facharbeit.

Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit”

  • Allgemeine Hinweise
  • Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit”

Die Prüfungen müssen schnellstmöglich korrigiert und bewertet, zurückgegeben und besprochen werden. Werden im Bewertungsbereich „Sonstige Beteiligung“ die Beiträge zur Unterrichtsdiskussion an erster Stelle aufgeführt, bedeutet dies nicht, dass die fragestellende Unterrichtsmethode eine dominierende Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung hat. Für die Leistungsbeurteilung, aber auch für die Selbsteinschätzung der Studierenden kann es sinnvoll sein, wenn im Lehrplan Kategorien festgelegt werden, anhand derer die Leistungen der Studierenden qualifiziert werden können.

Eine Gruppenpräsentation erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung innerhalb der Gruppe, wobei einzelne Aufgaben nach Möglichkeit unabhängig voneinander aufgeteilt werden sollten. Die Zusammenarbeit in Projekten eignet sich besonders zur eigenständigen Planung, Organisation und Steuerung von Lernprozessen.

5 Die Abiturprüfung 5.1 Allgemeine Hinweise

Beschreibung der Anforderungsbereiche

In der Abiturprüfung sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden möglichst differenziert erfasst werden. B Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Methode Wissensreproduktion Kenntnis/Darstellung von Fachbegriffen (z. B. Namen und Merkmale verschiedener Rechtsgebiete, Rechtsnormen etc.) Anforderungsbereich I wird dagegen durch Wissensreproduktion aus Unterricht oder Unterricht erfüllt.- verwandte Lektüre sowie Erläuterung einzelner Begriffe oder Textpassagen aus einer solchen Quelle.

Die Bearbeitung von Rechtsfällen umfasst – abgesehen von einfachen Basisfällen – Klassifizierungs- und Restrukturierungsleistungen; Sie erfüllen in der Regel hinsichtlich Art und Struktur die Anforderungen des Bereichs II. Einbeziehung erworbener Kenntnisse und erworbener Kenntnisse, wenn eine eigenständige Beurteilung gerechtfertigt ist (z. B. Beurteilung konkreter Fälle bei Rechtsänderungen).

Die schriftliche Abiturprüfung

  • Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung
  • Einreichen von Prüfungsvorschlägen
  • Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen
  • Beispiele für Prüfungsaufgaben in der schriftlichen Abiturprüfung Leistungskurs

Unter Präsentationsfähigkeit versteht man die Klarheit und Eindeutigkeit der Aussagen, die Klarheit der Struktur und die Anordnung des Inhalts. Verweis auf die im Erwartungshorizont beschriebenen Kriterien, d. h. es sollten klare Aussagen über die erwartete Teilleistung enthalten sein. Das Thema des Persönlichkeitsrechtsschutzes entstammt der Unterrichtsreihe im Inhaltsteil III „Bestrafung oder Therapie von Sexualstraftätern?“, die wir im ersten Quartal 12./II. durchgeführt haben.

Die Menschenwürde als Leitprinzip der Verfassung (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sind als überrechtliche Grundwerte der Rechtsordnung zu charakterisieren und seine Inhalte sollten in wesentlichen Fallgruppen dargelegt werden. Es ist wichtig, auf die Besonderheiten des Ersatzes immaterieller Schäden und die Anwendbarkeit dieser Grundsätze aufgrund der Rechtsentwicklung durch die Rechtsprechung hinzuweisen.

Die mündliche Abiturprüfung

  • Aufgabenstellung für den ersten Teil der mündlichen Prüfung Die Aufgabenart stimmt mit der für die schriftliche Abiturprüfung genannten über-
  • Aufgabenstellung für den zweiten Teil der mündlichen Prüfung Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das vor allem
  • Bewertung der Prüfungsleistungen
  • Beispiele für Prüfungsaufgaben in der mündlichen Abiturprüfung Um mehr Anregungen zu geben, sind im folgenden Beispiel für eine Aufgabe der

Erläutern Sie die subjektive Theorie der Provision und Beteiligung, die in der Rechtswissenschaft vertreten wird, und die Doktrin der Kriminalitätsdominanz, die in der Rechtstheorie vertreten wird. Frau E. hatte viele Operationen, die jedoch erfolglos blieben – die Ärzte hatten sie aufgegeben. Teilaufgabe a) Gehen Sie basierend auf dem Spiegel-Artikel davon aus, dass Prof. H. injizierte der Frau das Gift.

Der Auffassung von Hoerster folgend, einen Vorschlag für eine Neuregelung des § 216 StGB erstellen. oder materiell 2. Der Verfassungsgrundsatz der Unverletzlichkeit des Lebens gilt nicht nur für die Unverletzlichkeit des Lebens anderer, sondern auch für das eigene Leben.

Die besondere Lernleistung

6 Hinweise zur Arbeit mit dem Lehrplan

Die Fachtagung spielt daher eine wichtige Rolle in der Schulprogrammarbeit und bei der Evaluation des Unterrichts.

Register

Referenzen

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