Vorwort 4
Die Lehrerausbildung im Überblick 6
Lehrämter an lehrerausbildenden Hochschulen
in Nordrhein-Westfalen 6
Häufig gestellte Fragen zur Lehrerausbildung 8
Allgemeine Fragen zur Reform 8
Vor dem Studium: Eignungspraktikum 9
Neue Studiengänge 10
Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge 18
Reformierter Vorbereitungsdienst 20
Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen 22 Einstellungschancen für Lehrkräfte bis 2030 23 Leistungspunkte in der Lehrerausbildung 24
Lehramt an Grundschulen 24
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen 25 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 26
Lehramt an Berufskollegs 27
Lehramt für sonderpädagogische Förderung 27
Schaubild Praxiselemente 28
Weitere Informationen 29
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Landesregierung stellt mit dem neuen Lehrerausbildungs- gesetz, das ab dem Wintersemester 2011/2012 an allen nord- rhein-westfälischen Universitäten Anwendung fi ndet, wichtige Weichen für die Zukunft unserer Bildungslandschaft. Die wesent- lichen Änderungen sind:
n Mit der gleich langen Ausbildung in allen Lehrämtern (sechs Semester Bachelorphase und vier Semester Masterphase) wird die Lehrerausbildung, insbesondere für die Grundschule und die Schulformen der Sekundarstufe I, aufgewertet.
n Die neuen Praxiselemente (Eignungspraktikum und Praxis- semester) ermöglichen einen frühzeitigeren und intensiveren Praxisbezug und thematisieren die Eignungsfrage von Ausbil- dungsbeginn an.
n Das neue Portfolio Praxiselemente und die Einführung von Coaching-Ele- menten im Vorbereitungsdienst stärken die professionsbezogene Entwick- lung der Lehrerpersönlichkeit über alle Phasen hinweg.
Die neue Lehrerausbildung orientiert sich an einem zeitgemäßen Lehrerleitbild, das die Lehrerinnen und Lehrer als Lernbegleiter von Schülerinnen und Schü- lern wahrnimmt. Sie geht von einem umfassenden Verständnis von Unterricht aus, das die Förderung sowie die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt. Pädagogische Diagnostik und indi- viduelle Förderung sowie der konstruktive Umgang mit Heterogenität erhalten einen hohen Stellenwert. Durchgängig verbindet die neue Lehrerausbildung
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theoretisches Refl exionswissen mit praktischem Handlungswissen und der Entwicklung eines professionellen Rollenkonzepts für den Lehrerberuf.
Mit der neuen Lehrerausbildung wollen wir den Lehrernachwuchs für ein Schul- system qualifi zieren, das sich ebenfalls weiter entwickeln wird. Es soll sozial ge- rechter und zugleich leistungsfähiger werden, damit unser Land für die Heraus- forderungen der Zukunft gut vorbereitet ist. Dabei ist die neue Lehrerausbildung entwicklungsoffen angelegt. Die aktuellen Reformen (Sekundarschule, Inklusi- on) werden im Rahmen einer zum geeigneten Zeitpunkt anzustrebenden Über- arbeitung des Lehrerausbildungsgesetzes Berücksichtigung fi nden und dabei die Lehrämter weiter modernisieren.
In dieser Broschüre werden Sie auf viele Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der neuen Lehrerausbildung haben, eine Antwort fi nden. Bei weiteren Fragen zum Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an die Studienberatungen an den lehrerausbildenden Universitäten unseres Landes.
Sylvia Löhrmann
Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Lehrerausbildung im Überblick
Die Lehrämter sind wie folgt gegliedert:
n Lehramt an Grundschulen (G)
n Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I) (HRGe)
n Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Schwerpunkt Sekundarstufe II ) (GymGe)
n Lehramt an Berufskollegs (BK)
n Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF)
Eignungspraktikum an Schulen Für alle Lehramtsstudierenden Bachelor Studium - 6 Semester Fach 1, Fach 2
Bildungswissenschaften
Orientierungspraktikum, außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum
Abschluss: Bachelor of Arts / Bachelor of Science / Bachelor of Education Master Studium - 4 Semester
Fach 1, Fach 2
Bildungswissenschaften, Schulformbezug Darin: Praxissemester
Abschluss: Master of Education Vorbereitungsdienst
Vorbereitungsdienst: 18 Monate Abschluss: Staatsexamen
Lehrämter an lehrerausbildenden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Das Lehramtsstudium kann in Nordrhein-Westfalen an den nachfolgend aufgeführten Hochschulen absolviert werden.
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www.rwth-aachen.de X X Kunsthochschule Alanus in Alfter
www.alanus.edu X
Universität Bielefeld
www.uni-bielefeld.de X X X (X)
Universität Bochum
www.ruhr-uni-bochum.de X
Universität Bonn (im Aufbau)
www.uni-bonn.de X X
Musikhochschule Detmold
www.hfm-detmold.de X
Technische Universität Dortmund
www.uni-dortmund.de X X X X X
Kunstakademie Düsseldorf
www.kunstakademie-duesseldorf.de X Universität Duisburg-Essen
www.uni-duisburg-essen.de X X X X
Folkwang-Hochschule Essen
www.folkwang-uni.de X X X
Universität zu Köln
www.uni-koeln.de X X X X X
Musikhochschule Köln
www.mhs-koeln.de X X
Sporthochschule Köln
www.dshs-koeln.de X X X X X
Universität Münster
www.uni-muenster.de X X X X
Kunstakademie Münster
www.kunstakademie-muenster.de X X X Universität Paderborn
www.uni-paderborn.de X X X X
Universität Siegen
www.uni-siegen.de X X X X (X)
Universität Wuppertal
www.uni-wuppertal.de X X X X
(x) mit Aufbaustudium SF in Planung Stand November 2011
Häufig gestellte Fragen zur Lehrerausbildung
Allgemeine Fragen zur Reform
Warum wurde die Lehrerausbildung reformiert?
Durch die Reform hat die Lehrerausbildung eine stärkere fachwissenschaft- liche und fachdidaktische Grundlage bekommen. Diagnosefähigkeit und individuelle Förderung rücken stärker als bisher in den Fokus der Ausbildung.
Berufsfeld- und Praxisbezug werden sowohl im Studium als auch im Vorbe- reitungsdienst intensiviert. Die fachliche und pädagogische Profilierung der künftigen Lehrkräfte wird damit gestärkt. Zudem wird die Struktur der Leh- rerausbildung in den Bologna-Prozess eingepasst.
Was ist der Bologna Prozess?
Der Bologna-Prozess ist durch die Bildungsminister der Europäischen Union im Jahre 1999 auf den Weg gebracht worden. Er ist charakterisiert durch
gestufte Studiengänge (Bachelor und Master), durch Leistungspunkte und durch die Modularisierung des Studiums. Ziele sind die Schaffung eines ver- gleichbaren europäischen Hochschulraums und damit die Erhöhung der Mo- bilität der Studierenden.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Das neue Lehrerausbildungsgesetz ist am 26. Mai 2009 in Kraft getreten.
Die Anpassung der Studiengänge an die Vorgaben dieses Gesetzes haben die Hochschulen im Oktober 2011 vollzogen. Auch der Vorbereitungsdienst wur- de im Jahr 2011 reformiert und auf 18 Monate gestrafft. Wer eine Ausbildung noch nach den alten Regelungen begonnen hat, kann sie auch nach den alten Regelungen beenden. Bestimmte Regelungen, etwa die zum Seiteneinstieg in den Schuldienst, gelten bereits seit 2009.
Vor dem Studium: Eignungspraktikum
Was ist ein Eignungspraktikum?
Das Eignungspraktikum bietet allen Personen, die ein Interesse an einem Lehramtsstudium haben, die Gelegenheit, von der Schülersperspektive in die Lehrerperspektive zu wechseln und den Arbeitsplatz Schule kennen zu lernen. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden dabei aktiv in den Schul- und Unterrichtsalltag eingebunden. Diese frühen Praxiserfahrungen helfen dabei, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudi- ums zu reflektieren. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt.
Umfassende Informationen zum Eignungspraktikum und eine Praktikums- stellenbörse gibt es im Internet unter www.elise.nrw.de. Informationen rund um den Lehrerberuf bietet die deutschsprachige Version von Career Councel- ling for Teachers (www.nrw.cct-germany.de). Dort gibt es auch die Möglich- keit an einem online Selbsterkundungsverfahren teilzunehmen.
Ist es Pflicht ein Eignungspraktikum abzuleisten?
Das Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung und Vo- raussetzung für die spätere Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Im Ein- zelfall können leitende Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit auf das Eignungspraktikum angerechnet werden.
Muss das Eignungspraktikum zwingend vor Studienbeginn absolviert werden?
Nein. Das 20-tägige Eignungspraktikum kann – muss jedoch nicht – vor Auf- nahme des Studiums durchgeführt werden. Es soll vor Eintritt in das Orientie- rungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein.
Neue Studiengänge
Seit wann gibt es die neuen Studiengänge?
Eine Einführung der neuen Studiengänge war den Hochschulen ab dem Winter- semester 2009/2010 möglich. Spätestens zum Wintersemester 2011/2012 mussten alle lehramtsbezogenen Studiengänge umgestellt werden.
Wie sehen die neuen Studiengänge aus?
Die neuen Studiengänge haben für alle Lehrämter dieselbe Dauer, weisen jedoch entsprechend den Anforderungen an die einzelnen Lehrämter ein jeweils eigenes Profil auf. Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Master-Studiengang. Die Bachelor-Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die Master-Studiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Die Studiengänge gliedern sich in Module; das sind Einheiten (Lernpakete), in denen Lehrveranstaltungen thematisch mit dem Ziel zusammengefasst sind, den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu ermöglichen. Während des ersten Studienjahres des Bachelor-Studiums ist ein Orientierungspraktikum zu ab- solvieren. Daneben beinhaltet das Bachelor-Studium ein außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum. Das Master-Studium beinhaltet ein Praxissemester, welches im zweiten oder spätestens im dritten Semester absolviert werden soll.
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Welche Fächer kann man studieren?
Die Fächer die – im Rahmen des Angebots der einzelnen Hochschule – stu- diert werden können, entsprechen grundsätzlich denen, die auch die Lehr- amtsprüfungsordnung 2003 (siehe www.schulministerium.nrw.de) schon vorsah. Neu hinzu kommen
n für das Lehramt an Grundschulen der Lernbereich Natur und Gesell- schaftswissenschaften (Sachunterricht)
n für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen die Fächer Rus- sisch und Spanisch
n für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen die Fächer Chine- sisch und Japanisch
n für das Lehramt an Berufskollegs die beruflichen Fachrichtungen Farb- technik, Raumgestaltung, Oberflächentechnik, Mediendesign und De- signtechnik sowie Gesundheitswissenschaft/Pflege und die Unterrichts- fächer Informatik und Pädagogik.
Für einige Lehrämter wurde eine Kernfachbindung eingeführt.
Pflichtfächer:
n Für das Lehramt an Grundschulen sind die Fächer Deutsch und Mathe- matik Pflicht. Dazu kommt ein weiteres Fach bzw. ein weiterer Lernbe- reich.
n Für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen muss eines der beiden Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathe- matik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften sein.
n Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist als eines der bei- den Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschich- te, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch zu wählen.
n Für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist als eines der bei- den Fächer das Unterrichtsfach Deutsch, das Unterrichtsfach Mathe- matik, der Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder der Lernbereich Mathematische Grundbildung zu wählen. Die erste sonderpädagogische Fachrichtung muss der Förderschwerpunkt Lernen oder der Förder- schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sein.
Die Hochschulen können unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus- gehende Vorgaben für Fächerkombinationen durch ihre Studienordnung re- geln. Deshalb ist eine zusätzliche Information über die jeweilige Hochschule geboten.
Welche Abschlüsse erwerbe ich?
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs erwerben Sie den jeweiligen Bachelor (z. B. „Bachelor of Science“); nach erfolgreichem Master- Studiengang für ein Lehramt erwerben Sie den „Master of Education“.
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Was ist ein Bachelor?
Der Bachelor stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Ab- schluss dar, der im Fall der neuen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erworben werden kann. Der Bachelor wird grundsätzlich in mehreren Fächern abgelegt, enthält bereits bildungswissenschaftliche und schulpraktische Elemente und befähigt zum Eintritt in einen darauf aufbauenden Master-Studiengang.
Was ist ein Master of Education?
Der Master of Education ist ein vertiefender Studiengang mit einer Regelstu- dienzeit von vier Semestern. In der neuen Lehrerausbildung ist der Bachelor stärker fachlich, der Master stärker fachdidaktisch und bildungswissenschaft- lich ausgelegt. Er befähigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt.
Was versteht man unter Leistungspunkten, ECTS bzw. Workload?
Leistungspunkte beschreiben den angenommenen Arbeitsaufwand (Work- load) von Studierenden. Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstun- den und umfasst dabei auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstal- tungen. Was Leistungspunkte im Einzelnen umfassen, ist in einer europaweit einheitlichen Weise im European Credit Transfer System (ECTS) festgelegt.
Es macht die Leistungen der Studierenden vergleichbarer und leichter anre- chenbar. Ein Semester wird danach üblicherweise mit 30 Leistungspunkten bewertet. Ein sechssemestriger Bachelor umfasst danach 180 und ein zwei- jähriger Master 120 Leistungspunkte.
Was ist eine Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist eine vorauslaufende Qualitätsüberprüfung durch Exper- ten. Die Studiengänge der Hochschulen werden durch unabhängige Akkre- ditierungsagenturen überprüft. Im Falle der neuen Lehrerausbildung ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung an der Bachelor-Akkreditierung
als zentraler Arbeitgeber beteiligt. Bei der Master-Akkreditierung ist die Zu- stimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erforderlich. Die Akkreditierung bescheinigt den lehrerausbildenden Hochschulen, dass das Studiengangkonzept den Anforderungen des Gesetzes, der Kultusminister- konferenz und weiteren Vorgaben des Akkreditierungsrates entspricht und dass das Konzept geeignet ist, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Was ist mit Polyvalenz gemeint?
Im Zusammenhang mit einem Studiengang bedeutet Polyvalenz, dass der durch den Studiengang erworbene Abschluss vielseitig verwendbar ist. In der neuen Lehrerausbildung soll der Bachelor-Studiengang so ausgestaltet sein, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kom- petenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder außerhalb der Schule eine Grundlage bieten.
Was ist ein Portfolio?
Im Portfolio werden Dokumente und Reflexionen aus den verschiedenen Praxis- elementen gesammelt. Beginnend mit dem Eignungspraktikum bis hin zum Ende der Ausbildung begleitet das Portfolio den Erwerb der berufsbezoge- nen Kompetenzen angehender Lehrkräfte. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat zur Anlage des Portfolios eine Handreichung herausgege- ben, die im Internet unter www.elise.nrw.de einzusehen ist. Die Hochschulen informieren über die Portfolioeinlagen für die Praxiselemente in den Studien- gängen.
Was ist ein Diplomzusatz (Diploma Supplement/Zusatz zum Abschlusszeugnis)?
Der Diplomzusatz ergänzt die offiziellen Dokumente über den Hochschul- abschluss. In den Diplomzusätzen werden die Hochschulabschlüsse nach einheitlichen Vorgaben beschrieben, z. B. Zugangsvoraussetzungen, Kom- petenzziele, Studieninhalte. Dadurch soll die Einstufung und Bewertung der Abschlüsse in anderen Bundesländern und auch außerhalb von Deutschland erleichtert werden. Im Diplomzusatz der Lehramtsstudiengänge werden ins- besondere auch das lehramtsrelevante Profil des Studiums und die Praxise- lemente dokumentiert.
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Wie komme ich in einen Master-Studiengang?
Um in den Master-Studiengang zu kommen, müssen Sie sich an der Hoch- schule, die den entsprechenden Master-Studiengang anbietet, unter Vorlage des Bachelor-Zeugnisses bewerben.
Können alle, die einen lehramtsbezogenen Bachelor haben in einen Lehramts-Master-Studiengang wechseln?
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, allen nordrhein-westfälischen Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Bachelors eine Fortführung ihres Lehramtsstudiums im Master of Education zu ermöglichen.
Die Zulassung hängt ab von den Kapazitäten der jeweiligen Hochschule und der Ausgestaltung des abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs (einschließ- lich des berufsqualifizierenden Charakters). Hochschulen können ihre Bache- lor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschie- dene Lehrämter qualifizieren, um so die Anschlussfähigkeit für ihre Absol- ventinnen und Absolventen zu erhöhen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder auch Hochschulwechsel in Kauf genommen werden.
Kann ich mit einem Bachelor, der schon auf ein bestimmtes Lehramt zugeschnitten ist, in den Master für ein anderes Lehramt wechseln?
Dies entscheidet – wie bei allen übrigen Studiengängen auch – die Hoch- schule. Sie kann ausnahmsweise einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den
„anderen“ Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistun- gen des Bachelor-Studiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Kann ich mit einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelor in den Lehramts- Master einsteigen?
In diesem Fall entscheidet die Hochschule. Sie kann ausnahmsweise einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den Lehramts-Master zulassen, wenn wäh- rend des Masters Leistungen des lehramtsbezogenen Bachelor-Studiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Kann ich mit einem lehramtsbezogenen Bachelor in einen fachwissen- schaftlichen Master wechseln?
Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelor-Studien- ganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jewei- ligen Master stellt.
Kann ich mit einem in einem anderen Bundesland erworbenen lehramts- relevanten Bachelor in einen nordrhein-westfälischen Lehramts-Master einsteigen?
Dies ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Die Entschei- dung im Einzelfall trifft die jeweilige Hochschule. Da die einzelnen Bundes- länder bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z. B.
den Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.6.2005), ist davon auszugehen, dass ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen grund- sätzlich möglich sein wird.
Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Bachelor in einen nordrhein- westfälischen Lehramts-Master einsteigen?
Dies ist grundsätzlich möglich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Leh- rerausbildung in Deutschland in der Regel eine Zweifachausbildung ist. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule auf Antrag; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Mas- ter stellt.
Kann ich mit einem Fachhochschul-Bachelor in den Lehramts-Master einer Universität und danach in den Vorbereitungsdienst einsteigen?
Im Regelfall ist dies nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen. Hier kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts- Master ermöglichen. Für diese Fachhochschulabsolventinnen und -absol- venten ist zu beachten, dass ein Zugang zum Vorbereitungsdienst möglich
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ist, sofern der Master-Abschluss ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhoch- schulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird. Ande- ren Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglich- keit, ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelor-Studienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird.
Wie kann ich ein zweites Lehramt erwerben?
Eine weitere Lehramtsbefähigung können Sie wie bisher durch einen für die- ses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschluss erwerben.
Wie kann ich eine Befähigung für ein drittes Lehrfach erwerben?
Eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach können Sie durch weitere Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule erwerben.
Was ist ein Praxissemester?
Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester des Master- Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; aus- bildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbil- dung (früher Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungs- projekte der ausbildenden Universitäten (Projekte des forschenden Lernens) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste berufliche Hand- lungskompetenzen als Lehrkraft vermitteln sowie in den nachfolgenden Stu- dienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen.
Wo und wann muss ich das Praxissemester absolvieren?
Das Praxissemester wird in der Regel frühestens ab dem Sommersemester 2015 angeboten. Die Bergische Universität Wuppertal wird das Praxissemes- ter früher anbieten, da sie ihre Lehrerausbildung aus dem Modellversuch
„Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ heraus umstellt.
Wann kann ich mich für das Praxissemester bewerben?
Dieses wird den Lehramtsstudierenden der Studiengänge nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz rechtzeitig an den jeweiligen Hochschulen bekannt gegeben. Geplant ist, dass die Bewerbung für das Praxissemester an der Hochschule online über ein Praktikumsportal erfolgen soll. Dort soll ein Praktikumsplatz entsprechend dem Lehramt und den studierten Fächern gebucht werden können. Mit der Wahl eines Praktikumsplatzes würde auto- matisch auch die Zuweisung zu einem Zentrum für schulpraktische Lehrer- ausbildung erfolgen.
Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge
Bis wann und wo kann ich mich noch für einen Studiengang einschreiben, der zur Ersten Staatsprüfung führt?
Grundsätzlich ist eine Einschreibung in Studiengänge, die zur Ersten Staats- prüfung führen, nicht mehr möglich. Die Hochschulen können aber in Einzel- fällen, in denen etwa aufgrund von Anrechnungen kein volles Lehramtsstudi-
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um mehr nötig ist, ausnahmsweise weiterhin in Studiengänge, die zur Ersten Staatsprüfung führen, einschreiben. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule.
Ich befinde mich in einem Studiengang nach der Lehramtsprüfungsord- nung (LPO) von 2003; bis wann kann ich mein Studium abschließen?
Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befunden ha- ben, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des Lehrerausbildungs- gesetzes (LABG) 2002 und der LPO 2003 beenden, soweit Sie die Erste Staatsprüfung spätestens vier Semester nach dem Zeitpunkt abschließen, zu dem die Regelstudienzeiten für entsprechende Studiengänge nach altem Recht für das jeweilige Lehramt an der jeweiligen Hochschule auslaufen.
Ich befinde mich im Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“, bis wann kann ich mein Studium abschließen?
Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befunden haben, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des Modellversuchs beenden, soweit Sie den Master-Abschluss spätestens vier Semester nach dem Zeitpunkt abschließen, zu dem die Regelstudienzeiten für entsprechen- de Studiengänge nach altem Recht für das jeweilige Lehramt an der jewei- ligen Hochschule auslaufen.
Ich befinde mich in einem Studiengang nach den bisherigen oder älteren Vorschriften. Kann und soll ich in die neue Lehrerausbildung wechseln?
Ob Sie in einen Studiengang der neuen Lehrerausbildung wechseln und inwie- weit erbrachte Studienleistungen hierbei angerechnet werden können, ent- scheidet die jeweilige Hochschule. Ob ein Wechsel in die neue Lehrerausbil- dung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt zum einen vom jeweiligen Lehramt ab, welches Sie studieren; zum anderen hängt es von dem Stadium ab, in dem sich Ihr Studium befindet. Sie sollten sich vor einem Wechsel ausführlich an Ihrer Hochschule, z. B. am Zentrum für Lehrer- bildung, und von der jeweiligen Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen beraten lassen.
Reformierter Vorbereitungsdienst
Ab wann gibt es den neuen Vorbereitungsdienst?
Der reformierte Vorbereitungsdienst wurde zum 1. November 2011 einge- führt. Er dauert nunmehr 18 Monate.
Reicht ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst aus?
Ja. In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorien- tierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der Vorgabe der Kultus- ministerkonferenz (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) selbst ohne das erst später wirksam werdende Praxissemester gesichert.
Kann ich mit einem „alten“ Ersten Staatsexamen in den „neuen“
Vorbereitungsdienst?
Ja. Dies gilt auch für den Master of Education der Studiengänge des Bachelor- Master Modellversuches.
Kann ich mich mit einem Abschluss (Erstes Staatsexamen oder Master of Education) aus einem anderen Bundesland ohne weitere Vorausset- zungen für den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst bewerben?
Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden. Da die ein- zelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz (z. B. den Quedlinburger Beschluss vom 2.6.2005 und den Beschluss der KMK vom 28.2.2007) berücksichtigen, ist davon auszugehen, dass eine Anerkennung in Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich sein wird.
Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Master ohne weitere Voraus- setzungen in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eintreten?
Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden.
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schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und hat die abschließende berufl iche Qualifi zierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines neuen Kerncurricu- lums und orientiert sich konsequent an den Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung, wie sie die Kultusministerkonferenz festgelegt hat.
Wo fi ndet die Ausbildung statt?
Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (früher Studienseminare) geleis- tet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte.
Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen
Wird meine in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähi- gung in Nordrhein-Westfalen anerkannt?
Ihre in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähigung wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel als Befähigung zu einem entsprechenden Lehramt anerkannt.
Wird meine Lehramtsbefähigung, die ich nach der neuen Lehrerausbil- dung in Nordrhein-Westfalen erwerbe, in den anderen Bundesländern anerkannt?
Die Vorschriften zur neuen Lehrerausbildung erfüllen die gemeinsamen Vor- gaben der Länder in der Kultusministerkonferenz, so dass mit einer Anerken- nung in den anderen Bundesländern im Regelfall zu rechnen ist. Eine wichtige Voraussetzung einer Anerkennung ist aber auch, dass die Fächer (Ihre Lehr- befähigungen) in dem anderen Bundesland unterrichtet werden.
Wenn ich meine Lehramtsbefähigung im Ausland erwerbe, kann ich dann auch in Nordrhein-Westfalen unterrichten?
Die Lehramtsbefähigung kann wie bisher im Einzelfall für ein entsprechendes Lehramt anerkannt werden. Für Lehramtsbefähigungen aus dem EU-Ausland und dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten dabei die großzügigeren Vor- schriften der „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerken- nungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich“ vom 22. Oktober 2007“
(AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt, GV.NRW. S. 430).
Weitere Informationen und Hinweise zur zuständigen Behörde finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de unter den Stichwörtern „Lehrerausbildung“
und „Anerkennungsverfahren“.
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Wie groß ist der Lehrerbedarf in der Zukunft? In welchen Lehrämtern und mit welchen Fächern habe ich gute Einstellungschancen?
In den nächsten 20 Jahren werden in Nordrhein-Westfalen an öffentlichen und privaten Schulen voraussichtlich rund 100.000 Stellen neu zu besetzen sein. Dies entspricht beinahe zwei Drittel aller Lehrerstellen im Schuljahr 2009/2010. Bezogen auf die unterschiedlichen Schulformen kann prognosti- ziert werden, dass die Schulen der Sekundarstufe I die besten Einstellungschan- cen bieten. An Grundschulen bestehen für Bewerberinnen und Bewerber nur eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten. An Förderschulen bieten sich den angehenden Lehrkräften sehr gute bis hervorragende Einstellungschancen. An Gymnasien und Berufskollegs werden vor allem für Lehrkräfte mit mathema- tisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern bzw. Fachrichtungen die Einstellungschancen gut sein. Einzelheiten der Bedarfsprognose können auf der Internetseite des Schulministeriums eingesehen werden unter
www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf.
Wie kann ich mich in Nordrhein-Westfalen auf eine Stelle im Schuldienst bewerben?
Da der überwiegende Teil der Lehrerstellen von den Schulen selbst ausgeschrie- ben wird, ist das Online-Ausschreibungsverfahren inzwischen der Regelfall. Über das Portal „LEO – Lehrereinstellung-online“ können Interessierte das Stellenan- gebot sichten und sich online bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum Schulhalbjahresbeginn, aber auch – bei Bedarf – während des laufenden Schul- jahres. Über diese direkte Bewerbungsmöglichkeit hinaus können Interessierte sich in ein Listenverfahren einschreiben. Über das Listenverfahren sollen die Stellen besetzt werden, die durch das Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. Weitere Informationen finden Sie unter
www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote und
www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Einstellung/index.html.
Wie viel Geld verdiene ich als Lehrkraft?
Dies hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab: Art des Lehramtes, Familienstand, Zahl der Kinder usw. Die Besoldungstabellen, die über die Internetseite des Schulministeriums zugänglich sind, geben hier Auskunft:
www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Besoldung/index.html.
Leistungspunkte in der Lehrerausbildung
Leistungspunkte werden nur in der universitären Phase der Lehrerausbildung vergeben. Im Praxissemester werden Leistungspunkte auch für die Leistung in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung vergeben.
Für die Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, das bil- dungswissenschaftliche Studium (mit Ausnahme des bildungswissenschaft- lichen Studiums für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung) sowie bei der Bachelor- und Masterarbeit sind Bandbreiten von +/– 3 Leistungs- punkten vorgesehen. Der Gesamtwert von 300 Leistungspunkten darf jedoch nicht unterschritten werden.
Lehramt an Grundschulen
LeistungspunkteLernbereich I Sprachliche Grundbildung 55
Lernbereich II Mathematische Grundbildung 55
Lernbereich III oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik 55 eines Unterrichtsfaches
Vertieftes Studium des Lernbereichs I, II oder III oder 12 des Unterrichtsfachs
Bildungswissenschaften/Grundschulpädagogik einschließlich 64
n Praxiselemente nach § 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV)
n Konzepte frühen Lernens und vorschulischer Bildung
n Sonderpädagogik sowie
n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik)
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6
Praxissemester nach § 8 LZV 25
Bachelor- und Masterarbeit 28
Summe 300
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Als Lernbereich III sind zugelassen der Lernbereich Natur- und Gesellschafts- wissenschaften (Sachunterricht) und der Lernbereich Ästhetische Erziehung.
Als Unterrichtsfach sind folgende Fächer zugelassen: Englisch, Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport. An Stelle eines dritten Lernbereichs oder Unterrichtsfachs kann auch das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsge- schichte treten, in dessen Rahmen bis zur Hälfte des Studienumfangs auch eine Vorbereitung auf herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen kann.
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 80 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 80 Bildungswissenschaften / Entwicklung und Sozialisation 81 im Jugendalter, einschließlichn Praxiselemente nach § 7 LZV
n Sonderpädagogik sowie
n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik)
n Lehramtsbezogener Profilbereich (etwa Arbeitslehre und Berufswahl/Berufsorientierung, wirtschaftliches Handeln in Unternehmen und im Privathaushalt, Sozialpädagogik)
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6
Praxissemester nach § 8 LZV 25
Bachelor- und Masterarbeit 28
Summe 300
Für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wurde eine Kernfach- bindung eingeführt: Eines der zu wählenden Fächer muss Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religions- lehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften sein.
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 100 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 100 Bildungswissenschaften / Methoden wissenschaftlichen 41 Arbeitens einschließlichn Praxiselemente nach § 7 LZV sowie
n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik)
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6
Praxissemester nach § 8 LZV 25
Bachelor- und Masterarbeit 28
Summe 300
Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wurde eine Kernfachbin- dung eingeführt: Eines der beiden Fächer muss Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch sein.
26
A B Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 100 140 (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw.
Große berufliche Fachrichtung (B)
Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 100 60 (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw.
Kleine berufliche Fachrichtung (B)
Bildungswissenschaften / Berufspädagogik einschließlich 41 41
n Praxiselemente nach § 7 LZV sowie
n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik)
n Berufspädagogik
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs- 6 6 geschichte
Praxissemester nach § 8 LZV 25 25
Bachelor- und Masterarbeit 28 28
Summe 300 300
Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 55 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 55 Bildungswissenschaften einschließlich Praxiselementenach § 7 LZV 26
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6
Erste sonderpädagogische Fachrichtung 50
Diagnose, Förderung, Prävention
Zweite sonderpädagogische Fachrichtung Diagnose, Förderung, 55 Prävention
Praxissemester nach § 8 LZV 25
Bachelor- und Masterarbeit 28
Summe 300
Die neue Lehrerausbildung nach dem LABG 2009 umfasst neben dem Vorbe- reitungsdienst folgende Praxiselemente:
Eignungspraktikum
Zeitpunkt: in der Regel vor Aufnahme des Studiums oder im ersten Studienjahr Dauer: 20 Tage
Ort: Schule
Orientierungspraktikum
Zeitpunkt: in der Regel im ersten Studienjahr des Bachelor Dauer: 1 Monat
Ort: Schule
Berufsfeldpraktikum Zeitpunkt: Bachelor-Studium Dauer: 4 Wochen
Ort: schwerpunktmäßig außerschulische Berufsfelder
Praxissemester
Zeitpunkt: zweites, spätestens drittes Semester des Master-Studiums Dauer: 5 Monate
Ort: Schule
Praxiselemente in der neuen Lehrerausbildung
Master of Education Vorbereitungsdienst
Eignungspraktikum 20 Tage Tätigkeiten in
der Kinder- und Jugendarbeit sind anrechnungsfähig
Bachelor
Orientierungspraktikum Berufsfeldpraktikum
Praxissemester 28
Persönliche Beratung rund um die Lehrerausbildung in NRW bieten die zen- tralen Studienberatungsstellen der einzelnen Universitäten an. Die Kontakt- daten finden Sie unter:
www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/
studienberatungsstellen/index.php
Weitere Informationen zur Lehrerausbildung:
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen:
www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/index.php
Studiengangssuche:
www.studieren-in-nrw.de Studienland NRW:
www.studinavi-nrw.de
Gemeinsames Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Kultus- ministerkonferenz:
www.studienwahl.de/de/studieren/studienfelder/lehraemter/
nordrhein-westfalen0233.htm
Allgemeine Informationen zum Lehrerberuf in Nordrhein-Westfalen und Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt:
www.schulministerium.nrw.de/ZBL
Eignung für den Lehrerberuf, Eignungsreflexion:
www.nrw.cct-germany.de
Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen:
www.zfsl.nrw.de
Stipendien von Begabtenförderwerken:
www.stipendiumplus.de
Lehrerausbildung in anderen Bundesländern:
www.bildungsserver.de
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