• Spezielle Lärmschutzwerte für Kindertagesstätten oder Spielplätze gibt es nicht. Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation liegt der Leitwert für mäßige Lärmbelastung im Außenbereich (Outdoor living area) tagsüber bei LAeq=50 dB (erhebliche Lärmbelastung:
LAeq=55 dB).80:S.47 Nach TA Lärm gilt für reine Wohngebiete155:§3 tagsüber ein Immissions- richtwert von 50 dB(A), für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
55 dB(A).153:6.1 S. a. DIN 18005 Beiblatt 1263
• Beachtung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder)154 bei der Auswahl des Standorts und des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm157.
Wo Wissen Weitergeht:
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung263 GRENZ- UND RICHTWERTE ZU DEN UNTERSCHIEDLICHEN LÄRMARTEN (LUBW)30 BEGRIFFSDEFINITIONEN GRENZWERT,LEITWERT,ORIENTIERUNGSWERT ETC.252 Raumakustik und Lärmbelastung s. Kapitel 4.4 (ab S. 98)
4.2.2 Raumluft und Lufttemperatur
• Die zuträgliche Kohlendioxid-Konzentration (CO2-Gehalt) liegt im Bereich bis 1000 ppm (Pet- tenkofer-Wert) und ist nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten auch einzuhalten bzw.
bei Überschreitung sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um diesen Wert wieder zu erreichen.141:4.2 (2)
• Für den Innenausbau sind schadstoffarme Baustoffe zu verwenden und vor Aufnahme des Betriebes ist eine Auslüftungszeit einzukalkulieren. Bewährt hat sich in diesem Zusammen- hang eine Dokumentation aller verwendeten Materialien (Verwendungszweck, Ort, Produkt- name, Herstellerangabe, Sicherheitsdatenblätter).
• In Pausen-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer ei- ne Lufttemperatur von mind. 21°C herrschen.147:4.2.4
• Die Raumtemperatur am Wickelplatz soll mind. 24°C betragen.594:S.7
• Für Gruppen- und Mehrzweckräume werden 20°C – 22°C411:S.20–21, für Schlafräume 16°C – 18°C und für Gymnastikräume 18°C empfohlen327:zitiert nach_27:S.14.
• Generell soll die Raumtemperatur +26°C nicht überschreiten.147:4.4 In der zitierten Literatur- stelle wird auch beispielhaft beschrieben, welche Maßnahmen bei der Überschreitung der Temperaturgrenzen 26°C, 30°C und 35°C zu treffen sind.
• Wirksame Isolierung der Außenfassade und des Daches gegen Wärme und Kälte.
• Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes (z. B. Technische Regel für Arbeitsstät- ten ASR A3.5147:4.1, Energieeinsparverordnung [EnEV]).
• Bei großen Glasflächen am Gebäude (insbesondere bei Neubauten) ist ein ausreichender au- ßenliegender Sonnenschutz vorzusehen.
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GESUNDHEITLICHE BEWERTUNG VON KOHLENDIOXID IN DER INNENRAUMLUFT DURCH DIE INNENRAUMLUFTHYGIENE-KOMMISSION DES UMWELTBUNDESAMTES562
„LEITFADEN FÜR DIE INNENRAUMHYGIENE IN SCHULGEBÄUDEN“ MIT AUSFÜHRLICHEN INFORMATIONEN ZUM LÜFTEN,LUFTSCHAD- STOFFEN, BAULICHEN ANFORDERUNGEN UND SANIERUNGSHINWEISEN (AUCH FÜR KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN SEHR HILFREICH) 564
TECHNISCHE REGELN FÜR ARBEITSSTÄTTEN ASRA3.5RAUMTEMPERATUR 147
RAUMTEMPERATUREN ZUR AUSLEGUNG VON HEIZUNGSANLAGEN16:S.104–108
4.2.3 Raumlufttechnische Anlagen
Messungen in Bildungseinrichtungen haben gezeigt, dass die Fensterlüftung alleine nicht ausreicht, um eine gute Innenraumluftqualität und ein behagliches Innenraumklima zu gewährleisten. Dies gilt für Neubauten, sanierte und unsanierte Altbauten gleichermaßen. Nach der Arbeitsstättenrichtlinie A3.6 ist eine Lüftungsanlage erforderlich, wenn die freie Lüftung nicht ausreicht. Deshalb wird vom Arbeitskreis Lüftung am Umweltbundesamt die hybride Lüftung empfohlen, bei der zusätzlich zur Fensterlüftung eine mechanische Lüftungsanlage betrieben wird. Die Technik ist ausgereift und in der Praxis vielfach erprobt.560:S.2–4
88 Hygieneleitfaden Kindertagesbetreuung 2019
4.2 Hygienische und gesundheitliche Anforderungen an Neu- und Umbauten
• Beim Einbau und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind besonders die Norm DIN EN 16798 Teil 3275 und die Richtlinien-Reihe VDI 6022 zu beachten.
• Eine Raumlufttechnische Anlage darf nicht selbst zur Gefahrenquelle ( z. B. durch Gefahrstof- fe, Bakterien, Schimmelpilze oder Lärm ) werden.141:6.2 (3) Demnach müssen RLT-Anlagen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass von ihnen weder eine Beeinträchtigung der Gesundheit, noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Ge- ruchsbelästigungen ausgehen können.
Deshalb sind die Lüftungsgitter, Lüftungskanäle und Lufttauscherflächen regelmäßig zu war- ten (in einer Betriebsanweisung zu dokumentieren) und bei Verunreinigung zu reinigen. Aus- reichend Revisionsöffnungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dies gilt besonders für Passivhausbauten.
• Zur Einhaltung der Hygieneanforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung von RLT- Anlagen ist es erforderlich, diese in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Durchgeführte Kontrollen und Wartungen sind zu dokumentieren.619
• Abluft aus belasteten Räumen darf als Umluft nur dann genutzt werden, wenn Gesundheits- gefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können.141:6.4 (3)
Abluft aus Sanitärräumen und Küchen (Speisenzubereitung) darf nicht als Umluft oder Zuluft genutzt werden.141:6.4 (4)
• Der Außenluftvolumenstrom einer Raumlufttechnischen Anlage ist nach dem Stand der Technik so auszulegen, dass Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) zuverlässig abgeführt und eine Kohlendioxidkonzentration von 1000 ppm eingehalten werden können.141:6.3
• Anforderungen und Zielvorgaben für die Planung und Nutzung von Lüftungsanlagen (gilt auch für Kindertagesstätten) finden sich in einem Flyer des Umweltbundesamtes560:S.4–5, ausführli- che Anforderungen an Lüftungskonzeptionen für Bildungseinrichtungen beschreibt der AK Lüftung am Umweltbundesamt561.
Hinweise zu gebäudebezogenen Kühlungsmaßnahmen s. Kapitel 3.9.4, Seite 80 Dezentrale Klimageräte
• Auch für dezentrale Klimageräte wie mobile Klima-/Kühlgeräte, Monoblock-Geräte, Split – Geräte usw., gelten die Vorgaben der o.g. VDI und DIN-Normen. Demnach sind auch solche Geräte in regelmäßigen Abständen zu warten und zu reinigen, da sonst eine Verkeimungsge- fahr besteht. Sie sind mindestens alle 3 Jahre einer Hygieneinspektion durch qualifiziertes Personal zu unterziehen. Dies ist zu dokumentieren.
• Bei Betrieb von Kompakt-Raumklimageräten/Monoblockgeräten ist folgendes zu beachten:
Die meist mobilen Geräte werden in dem zu kühlenden Raum aufgestellt. Es entsteht Ab- wärme, die über einen Abluftschlauch nach draußen abgeführt werden muss (z. B. über ein gekipptes Fenster). Dies kann zu einem zusätzlichen Wärmeeintrag führen. Aufgrund ihrer Funktionsweise haben Kompakt-Klimageräte meist eine relativ schlechte Energieeffizienz, auch können sie erhebliche Geräusche verursachen. Am Verdampfer bildet sich ständig Kon- denswasser, welches z. B. in einem Behälter aufgefangen wird. Aus hygienischen Gründen ist der Auffangbehälter regelmäßig zu leeren und zu reinigen (mindestens betriebstäglich), auch die Filter sind regelmäßig zu säubern.
• Im Vergleich dazu ist bei den teureren, fest eingebauten Split-Geräten die Energieeffizienz besser und die Geräte sind erheblich leiser. Kondenswasser wird meist direkt nach draußen abgeführt und die Geräte müssen i.d.R. weniger oft gereinigt werden. Anders als ein Kom- paktgerät, belegt das an der Wand montierte Innengerät keine Stellfläche.
Abschließend eine Passage aus dem Vorwort zur DIN EN 15251, die ökonomische Gesichtspunkte unter dem Aspekt der Innenraumlufthygiene thematisiert: „Das Innenraumklima beeinflusst auch Gesundheit, Produktivität und Behaglichkeit der Nutzer. Neuere Studien haben gezeigt, dass die Kos- ten für die Behebung von Problemen im Zusammenhang mit schlechtem Innenraumklima für den Arbeitgeber, den Gebäudeeigentümer und die Gesellschaft oft höher sind als die Energiekosten der betreffenden Gebäude.“274:S.5
Hygieneleitfaden Kindertagesbetreuung 2019 89
Wo Wissen Weitergeht:
TECHNISCHE REGELN FÜR ARBEITSSTÄTTEN ASRA3.6LÜFTUNG141
„LEITFADEN FÜR DIE INNENRAUMHYGIENE IN SCHULGEBÄUDEN“ MIT AUSFÜHRLICHEN INFORMATIONEN ZUM LÜFTEN,LUFTSCHAD- STOFFEN, BAULICHEN ANFORDERUNGEN UND SANIERUNGSHINWEISEN (AUCH FÜR KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN SEHR HILFREICH).HIER BESONDERS DIE KAPITEL C–E 564
ANFORDERUNGEN AN LÜFTUNGSKONZEPTIONEN FÜR BILDUNGSEINRICHTUNGEN (UMWELTBUNDESAMT) 561 FLYER DES UMWELTBUNDESAMTES ZU LÜFTUNGSKONZEPTIONEN FÜR BILDUNGSEINRICHTUNGEN560
DIN EN 16798 Teil 3: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Nichtwohngebäuden: 275 Richtlinienreihe VDI 6022 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität" 620, 621, 619, 622
4.2.4 Bodenbeläge
• Alle Räume sind mit robusten, leicht zu reinigenden und zu desinfizierenden Fußböden aus- zustatten (stark zerkratzte Oberflächen lassen sich nicht mehr hygienisch reinigen).
• Für die Verlegung von Bodenbelägen sind nur als sehr emissionsarm eingestufte Verlege- werkstoffe (Grundierungen, Ausgleichsmassen, Kleber) einzusetzen.
• Im Eingangs- und Sanitärbereich, der Küche und dem Hauswirtschaftsraum ist ein rutsch- hemmender Fußbodenbelag empfehlenswert, teilweise sogar vorgeschrieben.
• Da sich Kinder in Tageseinrichtungen viel auf dem Boden bewegen, sollte auf warme Böden geachtet werden (Fußbodenheizung oder geeignete Bodenbeläge/Materialien verwen- den).27:S.14
• Teppichböden in Krabbelbereichen werden idealerweise auf einen vorhandenen Bodenbelag (z. B. versiegeltes Parkett oder Linoleum) verlegt, damit sie leicht zu ersetzen sind.
4.2.5 Phthalat-Weichmacher
Um die Belastung der Raumluft mit Weichmachern zu reduzieren, wird die Verwendung von PVC- freien Materialien empfohlen. Weich-PVC ist z. B. in PVC-Fußböden, Vinyltapeten, Turnmatten, Tischdecken aus Plastik oder Möbelpolster aus Kunstleder enthalten.
Bei Verwendung von Naturmaterialien tritt dieses Problem nicht auf. Gütezeichen wie der „Der Blaue Engel“, „Nature plus“, das „GuT-Siegel“ oder „TÜV-toxproof-Zeichen“ bieten Orientierung, welche Baumaterialien schadstoffarm sind. So enthalten zum Beispiel Wandfarben mit dem „Blauen Engel“ keine Weichmacher. Bei Lacken und Dichtstoffen mit dem „Blauen Engel“ sind alle Phthalate ausgeschlossen (die ersatzweise eingesetzten Weichmacher sind zu benennen).
Nach der europäische Chemikalienverordnung REACH haben Sie ein Recht darauf, dass Ihnen der Hersteller oder Händler Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in seinen Produkten gibt. U. a. gehören auch einige Phthalat-Weichmacher zu diesen Stoffen.
Wo Wissen Weitergeht:
Hinweise für den Alltag siehe S. 74
Informationen zur Stoffauskunft und Literaturhinweise finden Sie unter „Wo Wissen Weitergeht“ auf Seite 75.
4.2.6 Trinkwasser
• Bei Planung, Umbau und Betrieb der Haustechnik sind die Trinkwasserverordnung und die jeweiligen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Stagnationswasser ist planerisch zu vermeiden.
• Bitte nur so viele Duschen planen wie später tatsächlich benutzt werden – Bedarf erheben, um späteren Problemen mit Legionellen vorzubeugen!
• Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung sind an zentralen Stellen im Warm- und Kaltwassersystem abflammbare Probennahmehähne vorzusehen, um bei Bedarf Wasserproben entnehmen zu können.
90 Hygieneleitfaden Kindertagesbetreuung 2019