5. Altersdiskriminierung in der Praxis

5.15 Zusammenfassende Aspekte

Um der Bedeutung dieses Kapitels zu entsprechen, ist darauf hinzuweisen, dass die Kriterien: Arbeit, Krankenkasse / Ärzte, Finanzen, Pflegedienst und Versicherung mit 62 Prozent der Beschwerden einer fundamentalen Stufe der menschlichen Bedürfnisse zuzuordnen sind (s. Anl. 22). Selbst zu den phy-siologischen Bedürfnissen als Grundbedürfnis, ist mit 3 Prozent der Kritiken das Thema „Wohnung“ einzugliedern.

Diese „dramatische“ Erkenntnis gewinnt eindrucksvoll ihre Bestätigung durch die differenzierten Einzelfallschilderungen.71

Die menschlichen Bedürfnisebenen bedingen sich gegenseitig. Das bedeutet, dass zuerst die unteren Bedürfnisse abgedeckt sein müssen, bevor die obe-ren zur Geltung kommen. Bleiben die Grundbedürfnisse – wie z. B. das Woh-nen, das Schlafen, das Essen, das Licht, die Wärme, die Sauberkeit u. a. als physiologische Bedürfnisse – ganz oder teilweise unbefriedigt, wirkt sich dies negativ auf alle nachfolgenden Bedürfnisebenen aus. Unter dem Aspekt der Wirtschaftsentwicklung ist festzuhalten, dass mit fortschreitendem Wohlstand nicht nur die Erschließung der oberen Bedürfnisebenen ermöglicht wird, son-dern gleichzeitig auch eine Aufwertung der unteren Ebenen stattfindet. Das Ergebnis des ersten bundesweiten Beschwerdetages zeigt somit, dass Teile des Grundbedürfnisses mangelhaft und wesentliche Bausteine der höheren Ansprüche (Sicherheitsbedürfnisse) nicht bzw. nur unzureichend Erfüllung fin-den. Insbesondere das Kriterium „Arbeit“ nimmt mit 30 Prozent der insgesamt

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1.598 Beschwerden die Spitzenstellung ein. Obwohl das Altersspektrum der Anrufenden sich zwischen dem 20. und 95. Lebensjahr bewegte, kamen die meisten Klagen von den über 50jährigen.

Der Veranstalter des Beschwerdetages stellt hierzu fest: „Die Gleichzeitigkeit der Merkmale Lebensalter und Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht för-dert die Ungleichbehandlung.“72

„Denn im Verlaufe eines ökonomischen Entwicklungsprozesses tritt eine reine Bedürfnisbefriedigung zugunsten einer immer besseren Erfüllung von Bedürf-nissen in den Hintergrund.“73

Dies wird deutlich an dem Ergebnisvergleich zwischen dem deutschen und dem niederländischen Pendant des Beschwerdetages zum Kriterium „Image“.

In den Niederlanden stand dieser Kritikpunkt mit einem Prozent an letzter Be-schwerdeposition. In der Bundesrepublik nimmt dieser mit 19 Prozent den zweiten Platz ein. Dieses in der Rangfolge sehr hoch angesiedelte Kriterium (Anerkennungsbedürfnisse) macht deutlich, welche Defizite in den unteren Hierarchien in Deutschland vorhanden sein müssen. Dieses Ergebnis wider-spricht somit den ökonomischen Entwicklungsprozessen, nach denen eine reine Bedürfnisbefriedigung der untersten Stufen der Pyramide zugunsten ei-ner immer besseren Erfüllung der Folgestufen in den Hintergrund tritt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird immer noch nicht die faktisch, trotz der Existenz des AGG, bestehende Altersdiskriminierung von der Politik zur Kenntnis genommen. Mit Frühverrentungen, Freisetzungen, zunehmender und von den Medien transportierter direkter oder indirekter diskriminierender Altersbilder zementieren sich die Altersstereotypen. Hinzu kommen gesetzli-che, den rechtlichen Spielraum abgrenzende Bestimmungen für die Gesund-heitsversorgung. Großes Konfliktpotenzial ist im Zusammenhang mit den bio-politisch begründeten Reduzierungen von medizinischen und pflegerischen Leistungen zu erwarten.

Welch schizoide ökonomische Reaktion zeigt sich aktuell im Wirtschaftsleben?

Kaum geraten Meldungen von „Personalanpassungen“ in die Medien, steigen die Kurswerte der betreffenden Unternehmen an den Börsen. Von den dann eingeleiteten personellen Maßnahmen wird vorwiegend das Beschwerdekrite-rium „Arbeit“ der Telefonumfrage und davon vorrangig das ältere Personal (evtl. im Rahmen der Frühverrentung, Freisetzungen u. ä.) angesprochen. Die von solchen Maßnahmen schlagartig abgewerteten höchst individuellen Si-cherheitsbedürfnisse (z. B. ökonomische Sicherheit, Wohnung, Arbeit,

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schäfts- und Vertragsfähigkeit usw.) des Einzelnen mutieren somit zu einem kollektiven Gut und erlangen so eine gesellschaftliche Bedeutung.

Diese Betrachtungsweise wird im Kern durch die Einzelfallschilderungen ge-stützt. Es ist sowohl für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft von großer Wichtigkeit, wenn z. B. bestimmte Altersgruppen von jeglicher Ver-tragsautorität (z. B. Kredit-, Arbeits-, Versicherungs- oder Mietverträge) aus-geschlossen sind. Dieses Exklusions- bzw. Ausschlussprinzip hat somit zwangsläufig auch Auswirkungen auf die höher angesiedelten Kategorien, wie z. B. das Ansehen in der Öffentlichkeit, die Übernahme von „ehrenvollen“

Gemeinschaftsaufgaben, die verfassungsrechtlich verankerte freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder das Recht auf körperliche Unver-sehrtheit (auch in den Pflegebereichen) nach Art. 2 Abs. 2 GG.

Bemerkenswert ist, dass es eine Solidarität der Alten in der Bundesrepublik nicht gibt. Hierzu stellt das Büro gegen Altersdiskriminierung fest, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Gerontokratie sei, in der die Entschei-dungsbefugnisse in den Händen von Alten liegen. Das zur Zeit noch festzu-stellende Desinteresse der Deutschen an dem Thema Altersdiskriminierung hat sicher auch damit zu tun, dass es für bestimmte Berufsgruppen, wie Auf-sichtsräte, Verbandsvorstände, PolitikerInnen, Anwälte, Steuerberater oder Funktionäre jedweder Couleur nur selten Altersreglementierungen gibt. Diese Beschäftigten bestimmen den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufle-ben selbst (und dies häufig zu günstigeren Bedingungen, da oft eine berufs-spezifische Altersversorgung besteht). Das 60. oder 70. Lebensjahr ist für die-se Personengruppen kein Alter.

Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer (1949 – 1963), war bei Amtsantritt bereits 73 Jahre alt und trat erst mit 87 Jahren zu-rück. Mit 72 Jahren wurde Helmut Sihler Vorstandsvorsitzender des Telekom-Konzerns. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach, veränderte sich noch mit 68 Jahren in den Vorstand des Goethe-Instituts. Diese Aufzählung von betagten Mitgliedern der Entscheidungsebe-nen ließe sich erheblich erweitern. Doch für das „Wirtschaftssubjekt Arbeits-kraft“, die auch mit dem Unwort des Jahres 2004 als „Humanressource“ be-zeichnet wird, gilt die berufliche Langlebigkeit nicht. Bereits 1993 bilanzierte

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der Soziologe, Gerhard Naegele: „…dass die Diskriminierung älterer Arbeit-nehmer zwar keine ′offizielle′, dafür aber eine ′faktische′ sei.“74

Die Bertelsmann-Stiftung stellte hierzu im September 2002 fest:

„Die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Arbeitsmarkt ha-ben kaum die Aufmerksamkeit politischer Entscheidungsträger erregt.“ Diese Studie bescheinigt der Bundesregierung, „…zu wenig für die Beschäftigung von älteren Arbeitslosen zu tun. Staaten wie Finnland, Italien oder Großbritan-nien seien deutlich innovativer in diesem Bereich.“75

Den Senioren/innen unseres Landes wären viele Beschwernisse, Beleidigun-gen, Diskriminierungen bis hin zu körperlichen Leiden erspart worden, wenn sich der Bundestag gemäß den EU-Vorgaben (z. B.: Richtlinie 2000/78/EG und 2000/43/EG) termingerecht um deren Umsetzung bemüht hätte. Erst am 18.08.2006 trat das AGG in Kraft, und damit setzte die Bundesrepublik als vorletztes Mitglied die EU-Vorgaben um. Ohne auf die unterschiedlichen Standpunkte zu diesem Gesetzeswerk näher einzugehen, sei angemerkt, dass die Opposition diesen Gesetzesentwurf als zu weit gehend beurteilt. Sie ist der Ansicht, dass schon jetzt ein ausreichender Diskriminierungsschutz durch Art. 3 GG gegeben sei. Dagegen sprechen sich die Befürworter für eine Ausweitung der Antidiskriminierungsplattformen aus.

„Der CDU-Mittelstandspolitiker, Peter Rauen von der Unions - Mittelstands-vereinigung (MIT) sieht deshalb die rot-grünen Regierungswüteriche außer Rand und Band.“ Er kritisiert den Gesetzesentwurf als „eine bürokratische Ka-tastrophe und potentiellen Arbeitsplatzkiller.“76

Lassen sich weitere Gegenargumente, wie „steigendes Prozess- und Kosten-risiko, Einstellungs- und Wettbewerbshemmnisse, Standortnachteile“, noch dem spekulativen Bereich zuordnen, so zeigt der Hinweis auf die angeblich ausreichende Regelungswirkung des Art. 3 GG doch erhebliche Defizite auf.

Im Art. 3 Abs. 3 GG sind explizit die Benachteiligungs- bzw. Diskriminierungs-verbote genannt, das Lebensalter fehlt allerdings – immer noch. Aus diesem Grunde existieren Organisationen wie das Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln, welches u. a. das Ziel verfolgt, eine Aufnahme des „Lebensalters“ als weiteres Diskriminierungsverbot (wie in den Nachbarländern realisiert und von der EU vorgegeben) zu erreichen.

Mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition hat der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2006 nach jahrelangem Verzögern das AGG verab-schiedet und am 18. August 2006 in Kraft gesetzt. Dieses langwierige Ge-setzgebungsverfahren (s. Abschn. 3.1) und das „Gezerre“ zwischen den

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bänden und Parteien fanden vermutlich ein Ende, weil wegen der Nichteinhal-tung der Umsetzungsfristen Strafzahlungen (bis zu 900.000 Euro pro Tag) drohten.

Das AGG ist in „Betrieb“, die Diskussionen und Meinungen darüber wollen je-doch nicht verstummen. So reicht die Kritik von einer überzogenen (keine 1:1- Umsetzung), bis zu einer mangelhaften Umsetzung der europäischen Vorga-ben. Insofern kann das AGG noch als eine gesetzliche „Baustelle“ angesehen

werden, an der in den nächsten Jahren noch gearbeitet werden muss.

1 Nach Angabe des Veranstalters gelang ihm ein Kontakt mit 1.373 betroffenen Bür-ger/innen, so dass von einer aussagefähigen Teil- oder Repräsentativerhebung innerhalb der Betroffenheitsskala ausgegangen werden kann.

„Teil- oder Repräsentativerhebungen sind Untersuchungen nicht an einer ganzen Masse, sondern nur eines Teils davon, dessen Erscheinungsformen aber als kennzeichnend für das Ganze angesehen werden dürfen, also dieses repräsentieren (pars pro toto).“

(Most, Otto (1965), S. 53)

2 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 34.

3 Solms-Braunfelser-Zeitung vom 14.04.2008, S. 2.

4 Ebenda vom 25.10.2005, S. 3.

5 Schrep, Bruno (2008): Hoffnung trotz Jugendwahn. S. 3.

6 Ebenda S. 4 f.

7 Behrens, Johann (2001): Was uns vorzeitig „alt aussehen lässt“. Arbeits- und Laufbahn-gestaltung – Voraussetzung für eine länger andauernde Erwerbstätigkeit, S. 19 ff.

8 Als Vorbild könnte der Artikel 167 der Bayerischen Verfassung – Schutz der Arbeitskraft dienen:

1. Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen ge-schützt.

2. Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.

3. Die Verletzung von Bestimmungen zum Schutz gegen Gefahren und gesundheitliche Schädigungen in Betrieben wird bestraft.

(Kerschbaumer, Judith; Räder, Evelyn (2008): In Arbeit bleiben – wieder in Beschäftigung kommen, S. 39)

9 Wille, Joachim (2004): “Oldies“ sind im Betrieb anerkannt–aber keiner will sie haben, S. 1.

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10 Erlebnisberichte – Image / Ansehen

• SPD´ler nennt 60Jährige „alte Säcke“

„Auf einer Diskussion mit Jugendlichen sagte der Kandidat der SPD für den Gemeinderat, Roland Priebe: ′Solange 60-jährige alte Säcke, denen es am Arsch vorbeigeht, was die Jugend in der Stadt tut, im Sozialausschuss rumsitzen, so lange wird sich hier nichts än-dern. ′Ist Schröder nicht auch 60?“

(http://www altersdiskriminierung.de/image.php vom 18.10.2004, S. 4)

• Jakobs-Kaffee wirbt mit Handtaschenraub

„Mit ganzseitigen Anzeigen wirbt die Firma Jacobs mit Handtaschenraub. In der Anzeige ist eine grauhaarige Dame zu sehen, die entsetzt die Hände vors Gesicht schlägt, weil ihr jemand die Handtasche geraubt hat. Sprechblase: ′Huch, Heide, meine Handtasche! Los, hinterher.′ Die andere Dame hält ein Paket Kaffee in der Hand und antwortet: ′Ach was Hertha, das Wertvollste habe ich ja noch gerettet′. Dazu schreibt uns Frau P: ′In meinem Wohnviertel sind um die Jahreswende innerhalb weniger Wochen zwei ältere Damen ü-berfallen worden und es wurde ihnen die Handtasche geraubt. Eine der Damen starb kurz darauf (Herzinfarkt). Diese Vorfälle haben mich (fast 70 Jahre) und andere ältere Nach-barn stark beunruhigt. Abends traute sich kaum einer mehr auf die Straße. Und nun: Eine ganzseitige Kaffeereklame treibt Scherz mit solchen Ereignissen. Jetzt stellen Sie sich vor, die Anzeige würde mit zwei jungen Damen dargestellt. Geht nicht, wäre dann ja kein Witz. So sieht Altersdiskriminierung aus!“ ( Ebenda)

• ARD-Sendung Nightwash vom 24.02.2004

„Ein so genannter Ausbilder Schmidt trat in einer Februarsendung auf und sagte:

′Rentenreform, den ganzen Tag hört man nichts anders. Soll ich dazu mal meine Meinung sagen? Erst den Krieg verlieren und jetzt noch jammern. ′ Wie gesagt,

Öffentlich-Rechtliches Fernsehen.“ (Ebenda)

• ZDF-Show „Wetten dass..?“ vom 22. Januar 2005

Der 27-Jährige Comedian Oliver Pocher steht wegen einer Äußerung in der vorgenannten Sendung vor Gericht. Er äußerte gegenüber einer 29-Jährigen: „Du siehst ganz schön alt aus für dein Alter.“ „Wir haben ´ne Schönheits-Operationsshow bei ProSieben. Da könnte ich sie mal vorschlagen.“ Die Klägerin verlangte Schmerzensgeld und stellte fest, dass sie nun die Welt mit anderen Augen sehe. „Es tat richtig weh“ sagte sie, und wies darauf hin, dass sie noch heute mit E-Mails „bombardiert“ und ständig angesprochen werde. Die Vor-sitzende Richterin der Kammer, Frau Dorothea Wevell von Krüger äußerte die Ansicht:

„…dass die Aussage von Pocher vor 14 Millionen Zuschauern bei ′ Wetten dass..? ′ durchaus eine große Tragweite habe und eine Entschuldigung vor einem Bruchteil der Zuschauer bei ′rent-a-pocher′ nicht genug sei.“ (Solms-Braunfelser vom 08.12.2005, S. 7)

• Thyssen-Krupp Chef fällt unangenehm auf

“80 Gymnasiasten aus Recklinghausen besichtigten das Hüttenwerk in Duisburg und hat-ten Gelegenheit, mit dem Chef Ekkehard Schulz zu diskutieren. Als eine Schülerin wagte, in Sachen Umweltschutz und Emissionshandel eine andere Meinung zu äußern, als der Thyssen-Krupp-Chef, kanzelte dieser die Schülerin ab mit den Worten: ′Normalerweise leiden doch nur ältere Menschen unter Realitätsverlust, nicht so junge. ′ Dazu muss man wissen, Herr Schulz selbst ist auch keine 20 mehr.“

(Rheinische Post, 07.02.2004)

• Bauhaus-Werbung: Alte Frau wird fixiert

„In einem Werbefilm der Firma Bauhaus, der zurzeit in der Glotze ausgestrahlt wird, ist zu sehen: Eine alte Frau sitzt im Schaukelstuhl und schnarcht. Es ist dunkel, die Holzdielen knarren. Zwei Jungs (die Enkel) kommen in das Zimmer und sagen: ′Lass uns die Oma ruhig stellen′. Dann schrauben sie mittels eines Akkuschraubers den Schaukelstuhl auf dem Boden fest. Die MitarbeiterInnen der Werbeagentur, die so einen Werbespot ersin-nen, müssen schon ziemlich krank im Kopf sein. Sie greifen einen schlimmen Missstand der bundesrepublikanischen Pflege auf - nämlich die Fixierung älterer Menschen. Jeden Tag werden in bundesrepublikanischen Seniorenheimen alte Menschen gegen ihren Wil-len ans Bett gefesselt oder mit Mitteln der chemischen Industrie ruhig gestellt, damit sich das wenige Personal nicht mehr um sie kümmern muss. Wer diesen Begriff ′ruhigstellen′

in die Werbung übernimmt, verharmlost diese Art von Freiheitsberaubung und verlacht die skandalösen Zustände in vielen bundesdeutschen Altenheimen….“

(http://www.altersdiskriminierung.de/image.php vom 18.10.2004, S. 8 f.)

• Hetzüberschriften

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′Erdrückende Lasten für die Jüngeren′, Focus 32/2003,

′Ran an die Renten′, Focus 23/2003,

′Die Rentenreform – Wie die Alten die Jungen ausplündern′, Spiegel-Titel 2003,

′Die fröhlichen Rentner. Die jungen Verlierer“, Focus 4/1997 und 43/2001,

′Mit 66 komfortabler Lebensabend′, Focus 20/1998,

′Ungleiche Last: Junge Menschen müssen immer mehr Senioren finanzieren′, Focus 23/1999.“.( Ebenda, S. 13)

11 Büro gegen Altersdiskriminierung ( 2002), S.37.

12 Ebenda, S.37 f.

13 Ebenda, S.38 f.

14 Solms-Braunfelser vom 23.09.2004, S. 2.

15 So berichtet die regionale Presse im Rahmen einer Serie zum demographischen Problem von dem nahe Marburg gelegenen Ort Oberrosphe. In diesem wohnen unter 900 Einwoh-nern 54 Witwen, die alle keinen Führerschein besitzen. „Sie müssen sich gut organisieren, um die täglichen Dinge des Lebens: wie Einkaufen, Geld abheben, Arztbesuche u.a.m.

zu bewältigen.“ (Solms-Braunfelser vom 16.10.2004, S. 17)

16 Ebenda vom 21.10.2004. S. 3 u. 12.

17 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 39 f.

18 http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/02/313816.htm

19 http://www.altersdiskriminierung.de/Themen/index.php?thema=4 [4=Gesundheit (Sta-tus:18.10.2004), S. 8.

20 „Im Bereich der stationären Versorgung werden mit Fallpauschalen die allgemeinen Kran-kenhausleistungen für einen Behandlungsfall insgesamt vergütet, ohne dass – von ein-zelnen Ausnahmen abgesehen – die tatsächliche Verweil- oder Behandlungsdauer be-rücksichtigt wird.“ (Wagner, Thomas (1996): Kleines Begriffslexikon Gesundheitswesen S.

38 f.)

21 Hierbei handelt es sich um die Aufenthaltsdauer der Patienten im Krankenhaus. (Eich-horn, Siegfried (1975), S. 81)

22 Solms-Braunfelser, Beilage: Der gute Sonntag - Medizin - vom 09.01.2005

23 Bartens, Werner (2007): Das Ärztehasserbuch – Ein Insider packt aus, S. 146 f.

24 Ebenda, S. 14 ff.

25 Ebenda, S. 200.

26 Ebenda, S. 228 ff.

27 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 40 f.

28 http://www.altersdiskriminierung .de/öffentlicherraum.php

29 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 46.

30 Reverse Mortgage bedeutet auf deutsch „Umgekehrter Kredit“ und beinhaltet folgende Funktionsweise:

- Verkauf des Hauses (oder Eigentumswohnung) an die Bank unter Einräumung nes lebenslangen Wohnrechts.

- Die Bank zahlt den Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern in monatlichen Teilbe-trägen an den Verkäufer, solange dieser das Objekt bewohnt.

Stirbt der Verkäufer, bevor die Bank das Haus o. ä. komplett bezahlt hat, fällt der Rest des Kaufpreises den Erben zu.

Obwohl das Büro gegen Altersdiskriminierung einräumt, dass die Banken auch an Reverse Mortgage gut verdienen und diese sich „…ihren Grundbesitz damit auf anständiger Weise“ vermehren, hält es diese Finanzierungsmethode trotzdem für

„…ein hilfreiches Angebot für alle, deren Rente nicht mehr steigt, aber deren Ne-benkosten oder Gesundheitskosten umso mehr. Wenn dann noch das Dach gedeckt oder die Heizung erneuert werden muss und der Teuro oder die Zuzahlung zur Ge-sundheitsversorgung die Ersparnisse aufgefressen haben, und die Rückzahlung ei-ner Hypothek nicht möglich ist, kann ein umgekehrter Bankkredit ein Ausweg aus der Not sein.“ (Büro gegen Altersdiskriminierung e. V.,2007b)

31 http://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm

32 Rentenreform – Alternative, S. 28 - vollständige Stellungnahme:

http://www.infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/8057afc81de900aac12569f9002dc233fb 61c1256fb7005dade7/$FILE/RV-Nachhaltigkeitsgesetz-2.pdf

33 Böckler impuls (6/2005), S. 4

34 Gem. einer Pressemitteilung der Postbank vom 06.10.2009 ergab eine von ihr mit dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführte Studie „Altersvorsorge in Deutschland

Praxisberichte 166

2009/2010“, dass „…gerade bei den jungen Berufstätigen ein deutlich nachlassendes In-teresse an der Riester-Rente: …“ besteht. Im Vorjahr gaben noch 31 Prozent der befrag-ten 16- bis 29-jährigen Berufstätigen an, im Alter Leistungen aus einer Riester Rente zu bekommen, so waren es in diesem Jahr nur noch 28 Prozent. Wegen der derzeitigen Fi-nanz- und Wirtschaftskrise haben zwei Drittel aller Berufstätigen eine veränderte Einstel-lung zur privaten Altersvorsorge.

(Deutsche Postbank AG (2009): Presseinformation vom 06.10.2009 –

http://www.postbank.de/postbank/ presseinformation.html?newsid=1254090976983)

35 Verlautbarung des Büros gegen Altersdiskriminierung, Köln vom 08.04.2008 (Hanne Schweizer): „…weil (u. a.) Wend (SPD) […] im Jahr 2001 … der Riesterreform zuge-stimmt haben“ sinkt das Leistungsniveau der GRV in den nächsten Jahren von rund 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts auf unter 50 Prozent (siehe: Büro gegen Al-tersdiskriminierung, Köln (2008a): Rentenerhöhung 2008 + 2009 umstritten.)

(http://www.altersdiskriminierungde/themen/artikel_druck.php?id=2496 ), S. 2 f.

36 Stufen der Pflegebedürftigkeit gem. § 15 „Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), So-ziale Pflegeversicherung“

Stufe 1: Erheblich Pflegebedürftige = mindestens einmal täglich Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgungen.

Stufe 2: Schwerpflegebedürftige = mindestens drei mal täglich Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen gung.

Stufe 3: Schwerstpflegebedürftige = tägliche Hilfeleistung rund um die Uhr bei pflege, Ernährung und Mobilität. Zusätzlich mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. (Klie, Thomas (1995), S. 128 f.)

Wie ersichtlich, handelt es sich um eine grobe Einstufung. Pflegebedürftige, die keiner der Stufen gem. § 15 SGB XI zuzuordnen sind, erhalten die Pflegestufe 0. Das Ausland un-terscheidet anders. So untergliedert z. B. das Pflegegesetz in Österreich die Bedürftigkeit in sieben Stufen. (Ebenda, S. 62)

Erheblich „gröber“ dagegen differenziert die Schweiz in ihrer „Hilflosenentschädigung“. So gewährt die Ausgleichskasse ihre Leistungen nach zwei Stufen, nämlich bei einer Hilflo-sigkeit mittleren oder schweren Grades. (Pflegefreund, Herbst/Winter (2006), S. 9)

37 Der vertrauensärztliche Dienst wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz (per 01.01.1989 in Kraft) in den MDK überführt. Zum Aufgabenspektrum gehört auch die Prüfung und Be-gutachtung (§ 275 SGB V) der Pflegebedürftigkeit.

(Wagner, Thomas (1996), S. 46 und 59)

38 Miegel, Meinhard (Hrsg.) (2000): Die gesetzliche Rentenversicherung unter Anpassungs-druck, S.43 f.

39 Diese eigene Rente wird vollständig von den Heimkosten aufgebraucht, trotz der Zu-schüsse aus der Pflegeversicherung.

40 WDR – Monitor, 09.09.2004

41 SWR – Report Mainz, vom 26.04.2004 –

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/040426/01/index.htm

42 Solms-Braunfelser vom 22.01.2005, S. 7.

43 Mit einiger Phantasie lassen sich in den vorgestellten Begebenheiten Parallelen zu den so genannten Theiswinkelmorden in Ungarn (1929) herstellen. Bei diesen praktizierten de-mographischen Regulativen, die mit all ihren Hintergründen in Westeuropa kaum bekannt geworden sind, handelt es sich um Arsenvergiftungen von unerwünschten Säuglingen, Al-ten und Gebrechlichen, BehinderAl-ten und Kriegsinvaliden, soweit diese schwere Pflegefäl-le waren.

Im Jahr 1929 wurden die Behörden der südostungarischen Bezirksstadt Szolnok anonym auf die angeblichen Mordserien in den Dörfern des Winkels zwischen dem Stromlauf der Theiß und der ungarisch-rumänischen Grenze aufmerksam. In dem Dorf Theißwinkel be-gannen die Untersuchungen und es konnten für den Zeitraum von zehn Jahren 169 Ver-giftungsfälle nachgewiesen werden.

Die Forschungsergebnisse eines ungarischen Mentalitätshistorikers zeigten, dass es sich um den einzigen Fall in der neueren europäischen Geschichte handelt, in dem Personen-gruppen wegen ihrer bloßen Existenz als Belastung für die Nahrungsgrundlagen und ins-besondere für den Ertrag des Bodens und seiner Verwendung gesehen wurden, die aus der Gemeinschaft zu entfernen sind. Es konnte der Nachweis geführt werden, dass die Praxis der Vergiftung schon seit 1890 bekannt ist und „…dass dieses ′Brauchtum′ in ganz

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Ungarn seit alters her gang und gäbe war und dass die Dorfgemeinschaft einschließlich der Opfer … darüber Bescheid wussten, weil sie alle selbst daran beteiligt waren und schon Angehörige ′gefüttert′ hatten, wie der dörfliche Euphemismus für diese Giftbeibrin-gung lautete“. (Stutzer, Dietmar (1988): Die Latrinenrepublik. Der Verfall der politischen Sitten in der Bundesrepublik Deutschland, S. 113 f.)

44 Hirsch, Rolf-Dieter; Kastner, Ulrich (2004): Heimbewohner mit psychischen Störungen.

45 Frankfurter Rundschau, 16.06.2004

46 Passauer Neue Presse, 12.01.2004

47 Solms-Braunfelser vom 07.01.2005, S. 19.

48 Eine AOK-Studie zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Altenpflege besagt, dass der Krankenstand um 0,9 Prozent über den Bundesdurchschnitt i. H. v. 4,9 Prozent liegt.

Ein von der DAK und der BGW verfasste Gesundheitsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die psychische und physische Gesundheit in der Altenpflege unter dem Bundes-durchschnitt liegt, die psychosomatischen Beschwerden sogar mit 44,3 Prozent darüber.

Außerdem sind von den Befragten:

Mit der Arbeit unzufrieden = 23 Prozent, intellektuell unterfordert = 24 Prozent,

ohne Optimismus bei der Arbeit = 23 Prozent,

ohne zeitlich ausrechende Ressourcen zur Betreuung ausgestattet = 61,5 Prozent, im Monat mehr als zehn Überstunden zu leisten = 35,2 Prozent,

erhalten die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens vorgebrachte Beiträge, Vorschläge usw. fast keine Berücksichtigung = ca. 67 Prozent,

mit der betrieblichen Informationspolitik unzufrieden = über 50 Prozent und in Gegenwart eines Sterbenden hilflos = 20 Prozent.

(Breitscheidel, Markus (2006): gesund gepflegt statt abgezockt – Wege zur würdigen Al-tenbetreuung. S. 70 ff.)

49 Ebenda, S. 64 ff.

50 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 46.

51 Kämmer, Karla (1994): Pflegemanagement in Altenheimen. Grundlagen für Kompetenz-entwicklung und Organisation, S. 16.

52 Büro gegen Altersdiskriminierung (2002), S. 45.

53 Eigene Wohnung: bedarfsgerechte Anpassung

Vornahme von Umbauten zur Beseitigung von Gefahrenquellen und Stolperstellen (z. B.:

Treppenstufen, Dusch- und Wanneneinstieg, Bodenbelag, Toilettenanpassung, Lichtver-hältnisse u. a. m.).

Eigene Wohnung: mit Betreuung

Bei diesem Konzept verbleibt der ältere Mensch in seiner Wohnung. Es besteht jedoch eine vertragliche Anbindung an ambulante Dienste, Sozialstationen oder Betreuungsver-ein für die alltäglichen Hilfen im Haushalt und in der Freizeit (z. B.: Hausputz, Gartenpfle-ge, BehördengänGartenpfle-ge, Arztbesuche, Essen auf Rädern, Spaziergänge usw.), aber auch ei-ne pflegerische Betreuung (ambulante Pflegeleistung) ist im Bedarfsfall möglich. Hier-durch ist eine tägliche Kontaktierung sichergestellt.

Das neue Zuhause: Gemeinschaftliches Wohnprojekt

(Die gemeinschaftlichen Wohnprojekte erbringen als „Abfallprodukt“ eine „lebenswichtige“

therapeutische Leistung, die nicht übersehen werden darf. Die altersbedingte Vereinsa-mung führt gemäß einer Untersuchung der Universität von Chicago zu Krankheiten, wie:

Hypertonie, Appetitlosigkeit, Mangelernährung und Depressionen.

Insbesondere Frauen leiden unter der Einsamkeit. Nach dem Tode ihres Mannes leben sie statistisch noch sechs Jahre, die sie vereinsamt zum größten Teil in ihrer Wohnung verbringen.

(FOCUS-ONLINE (2006): Einsamkeit bedroht das Herz. Sendung vom 28.03.2006)

Die Suizidgefahr steigt mit jedem einsamen Lebensjahr. Jede zweite Frau, die sich in Deutschland das Leben nimmt, ist älter als 65 Jahre.

Eine im Auftrag der Landesbausparkasse vom Marktforschungsunternehmen „Empiria“

vorgenommene Untersuchung über die Wohnungswünsche der Älteren ergab, dass 40,4 Prozent* der über 50-jährigen den Wunsch haben, dass ihre Familie in der unmittelbaren Nachbarschaft lebt. 38,4 Prozent* wünschen sich eine Wohngemeinschaft mit Freunden unter einem Dach und 24,5 Prozent* lebten gern mit ihren Kindern zusammen.)

* Anm.: Das Ergebnis lässt die Vermutung zu, dass Mehrfachnennungen zulässig waren.

In document Altersdiskriminierung, Formen - Ursachen - Alternativen - Perspektiven. (Page 173-184)