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W ESENTLICHE P UNKTE BEI DER E3-4 B EARBEITUNG

Um zu einer fundierten Sanierungsentscheidung zu kommen, müssen folgende Punkte bear-beitet werden (siehe auch Abb.3):

• Verfahrensvorauswahl

• Kostenermittlung

• Sanierungsziele

• Kostenwirksamkeitsabschätzung

• Nicht-monetäre Bewertung

• Gesamtbewertung mit Sanierungsvorschlag.

Grundsätzlich sind alle Punkte abzuhandeln, weil es den einfachen Altlastentyp von vornher-ein nicht gibt. Im Einzelfall ist hinsichtlich der Tiefe der Bearbeitung vornher-ein gewisses Maß an Flexibilität erforderlich. Kleinere Altlasten wie z. B. ein aufgefüllter Bombentrichter oder Fälle, bei denen sich ein Sanierungsverfahren als Stand der Technik hinreichend bewährt hat (z. B. hydraulische Sanierung bei CKW-Grundwasserkontamination), erfordern eine weniger intensive und detaillierte Ausarbeitung als komplexe Fälle (z. B. Gaswerk).

Bei komplexen Fällen kann zur Vereinfachung eine Aufsplittung in verschiedene Teilbereiche und Schutzgüter sinnvoll sein. So können eventuell größere Altlastenflächen mit unterschied-lichen Schadstoffen und verschieden hoher Belastung in Teilflächen unterteilt werden. Sind bei einer anstehenden Sanierung mehrere Schutzgüter (Boden, Grundwasser, etc.) betroffen, gilt es zu klären, inwieweit eine getrennte Bearbeitung sinnvoll ist.

4.1 Verfahrensvorauswahl

In einem ersten Schritt werden alle für Altlasten marktgängigen Sanierungsverfahren und Ver-fahrenskombinationen auf Eignung überprüft. Die Aufstellung in Tabelle 1 kann als Grundla-ge dienen.

Tab. 12.1: Übersicht über Sanierungsverfahren

Abb. 12.3: Ablaufschema der eingehenden Erkundung für Sanierungsmaßnah-men/Sanierungsvorplanung

In einer ersten Auswahl werden im Einzelfall nicht einsetzbare Verfahren unter Angabe einer Begründung ausgeschieden. Somit reduziert sich die Anzahl der zur Sanierung der Altlast einschätzbaren Verfahren mehr oder weniger stark.

Die am Standort grundsätzlich einsetzbaren Verfahren werden kurz beschrieben. Dabei ist es sinnvoll, ein Datenblatt mit den Eckdaten des Sanierungsverfahrens zu erstellen. Die Be-schreibung soll im wesentlichen folgende Informationen enthalten:

• Verfahrensbeschreibung mit Verfahrensskizze

• Stand der Technik/Referenzen

• Wirksamkeit

• Zeitbedarf

• Kosten

• Vorteile

• Nachteile

• Anbieter

4.2 Ermittlung der Sanierungsziele

Die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Sanierungsziele wird zur Zeit überarbeitet (Stand November 1992). Deshalb wird auf die neuesten Vorgaben der LfU verwiesen. Auf einige grundlegende Punkte soll jedoch hingewiesen werden.

Die Sanierungsziele hängen von vielen Randbedingungen ab wie:

• Art und Ausmaß der Kontamination

• Mobilität der Schadstoffe

• Gefährdungspotential

• Mögliche Schadstofffracht

• Spätere Nutzung

• Art der Bebauung

• Kosten-Nutzen-Verhältnis im Sinne einer optimalen Ökobilanz.

Gerade der letzte Punkt führt häufig dazu, daß eingeschränkte Nutzungen und entsprechende Schadstoffrestkonzentrationen toleriert werden müssen. In diesen Fällen müssen die Sanie-rungsziele einzelfallbezogen festgelegt werden.

4.3 Kostenermittlung

Die Kosten können anhand von Preisanfragen bei Sanierungsfirmen ermittelt werden, wobei möglichst ein breites Firmenspektrum zu berücksichtigen ist. Bei den Firmenanfragen ist es notwendig, so detailliert wie möglich den Schadensfall mit seinen Randbedingungen zu schil-dern. Wichtig ist die Vergleichbarkeit der angefragten Preise.

Z.B. sind für Dekontaminationsverfahren die in Tabelle 12.2 aufgeführten Punkte zu berück-sichtigen. Bei Sicherungsverfahren sind häufig Folgekosten einzurechnen, z. B. für langjähri-ge Überwachungsphasen, für eventuell anfallende Reparaturen oder gar eine Erneuerung der Bauwerke nach einer abzuschätzenden Lebensdauer.

Dekontaminationsverfahren (ohne in situ-Maßnahmen)

• Infrastruktur (Platz, Versorgungseinrichtungen, Zugänglichkeit u. a.)

• Volumina (Fläche, Tiefe)

• Bodenart (Beschreibung, Korngrößenanalysen)

• Schadstoffspektrum (Art, Menge, Konzentration und Bindung)

• Schadstoffausbreitung

• geforderte Dekontaminationsleistung (Konzentration, (Menge/Zeiteinheit)

• Besonderheiten

• Arbeitsschutzmaßnahmen

4.4 Kostenwirksamkeitsabschätzung

In der Kostenwirksamkeitsabschätzung werden die Kosten und die Wirksamkeit verschiede-ner Verfahren einander gegenübergestellt.

Die Wirksamkeit wird zweckmäßigerweise als Schadstoffkonzentration, Schadstoffgesamt-menge bzw. -potential oder als Schadstofffracht ausgedrückt. Meistens wird man mit Kon-zentrationen arbeiten, worauf sich die folgenden Ausführungen beschränken.

Die Schadstoffkonzentrationen unterliegen immer gewissen Streuungen. Es empfiehlt sich daher, mit repräsentativen Mittelwerten und den dazugehörigen Streubreiten zu arbeiten. Erst dadurch läßt sich die Wirksamkeit und der Erfolg der Sanierung sinnvoll kontrollieren. Bei einem breiten Schadstoffspektrum arbeitet man sinnvollerweise mit einem Leitparameter, der hinsichtlich Mobilität und Toxizität das sensibelste Glied der Stoffgruppe darstellt.

Die Wirksamkeit von Dekontaminationsverfahren kann an der Schadstoffrestkonzentration im dekontaminierten Material gemessen werden. Die Sanierungsfirmen geben für ihr Verfahren erreichbare Reinigungsleistungen an, bzw. solche Werte sind in der Literatur angegeben. Ver-bindliche Werte können im Stadium der Preisanfragen nicht erwartet werden.

Die Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen drückt sich dadurch aus, in welchem Maß der Schadstofftransport aus der Altlast heraus unterbrochen wird. Das Schadstoffpotential bzw.

die Schadstoffkonzentration in der Altlast bleiben unberührt.

Häufig ist die Abschätzung des Schadstofftransports vor allem im Hinblick auf die Langzeit-wirkung sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich. Somit ist die Wirksamkeit von Dekon-taminations- und Sicherungsverfahren oft nur unzureichend vergleichbar, so daß auf die nicht-monetäre Bewertung zurückgegriffen werden muß.

Der Vergleich von Kosten und Wirksamkeit verschiedener Verfahren erfolgt am besten gra-phisch (siehe Abbildung 4) oder bei einfachen Fällen in einer Tabelle.

Abb. 12.4: Beispiel für Kostenwirksamkeitsabschätzung

4.5 Nicht-monetäre Bewertung

Neben der Bewertung der Sanierungsverfahren auf Grundlage einer Kostenwirksamkeitsab-schätzung müssen zur Herbeiführung einer Sanierungsentscheidung weitere Kriterien heran-gezogen werden, die monetär nicht oder nur schwierig zu fassen sind.

Für die Bewertung werden eine Reihe von nicht-monetären Kriterien verwendet, die in Ta-belle 3 dargestellt sind. Im Einzelfall sind dieser Liste weitere relevante Kriterien zuzufügen und für den Standort nicht maßgebliche Kriterien zu streichen.

Zur nicht-monetären Bewertung empfiehlt sich die Verwendung einer Entscheidungsmatrix.

Dabei werden die einzelnen Sanierungsverfahren bezüglich der nicht-monetären Kriterien mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. (Bsp. siehe Abschnitt 5).

4.6 Gesamtbewertung mit Sanierungsvorschlag

Für den endgültigen Sanierungsvorschlag sind die monetäre und nicht-monetäre Bewertung der einzelnen Verfahren bzw. Verfahrenskombinationen in einer Gesamtbewertung abzuwä-gen.

Aus der Kostenwirksamkeitsabschätzung kann das Verfahren bzw. die Verfahrenskombinati-on angegeben werden, mit dem bzw. mit der für einen angemessenen Kostenrahmen die Sa-nierungsziele erreicht werden.

Für die nicht-monetären Kriterien kann ebenso eine Reihenfolge angegeben werden.

Die Entscheidung für ein Verfahren bzw. eine Verfahrenskombination erfolgt durch Gegen-überstellung und Wichtung. Man wird in der Regel rein beschreibend die Gesamtbewertung vornehmen können. Der Grundsatz „Dekontamination vor Sicherung“ ist dabei zu berück-sichtigen.

Umweltauswirkungen/-verträglichkeit

Dauer bis Erreichen der vollen Wirksamkeit

Dauer der vollen Wirksamkeit/Langzeitverhalten

Kontroll-/Reparaturmöglichkeit

Auswirkungen auf Biotop und Landschaft

Emission Lärm

Emission Abgas, Staub, Geruch

Emission Abwasser

Emission Schadstoffkonzentrat

Eingriff in den Untergrund/Störung der Untergrundverhältnisse

Energieverbrauch

Bilanz: Schadstoffaufkonzentrierung, vernichtung, verdünnung, verlagerung,

-Technische Kriterien

• Entwicklungsstand/Referenzen

• Betriebssicherheit

• Verfügbarkeit

• Reparatur-/Wartungsfreundlichkeit

• Regelbarkeit der Inputschwankungen

• Kompatibilität zu anderen Maßnahmen

• Komplexität

• Flexibilität

• Arbeitsschutzmaßnahmen

• Automatisierbarkeit Organisatorische Kriterien

• öffentliche/politische Akzeptanz

• Flächenbedarf

• Infrastrukturbedarf

• zusätzliche Verkehrsbelastung

• Genehmigungsanforderungen

• Koordinationsbedarf

Tab. 12.3: Nicht-monetäre Kriterien

Ziel der Gesamtbewertung ist ein Sanierungsvorschlag. Der Vorschlag soll dabei eine detail-lierte Beschreibung des Verfahrens beinhalten.

Die Gesamtbewertung erfolgt zweckmäßigerweise in Form einer Prioritätenliste:

1. Priorität: Sanierungsvorschlag 2. Priorität: 1. Alternativvorschlag 3. Priorität: 2. Alternativvorschlag

Im Einzelfall kann der Sanierungsvorschlag auch darin bestehen, keine Sanierung durchzufüh-ren.