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Verbandliche Jugendarbeit

Im Dokument 2. Bildungsbericht Augsburg 2012 (Seite 30-33)

2272Kinder- und Jugendarbeit

2.3 Verbandliche Jugendarbeit

Die Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden inklusive der Jugendarbeit in Kirchen und religiösen Gemeinschaften ist sehr ausdifferenziert und im ständigen Wandel begriffen.

Eine verlässliche Darstellung im Bildungsbericht und eine Aufnahme in das Bildungsmonitoring kann daher nur einen kleinen Ausschnitt und

eine Momentaufnahme wiedergeben. Ver-läufe sind wegen der hohen Flexibilität nur schwer darstellbar. An dieser Stelle sei nochmals auf den Beitrag vor allem der, überwiegend ehrenamtlichen geleisteten und selbstorganisierten verbandlichen Ju-gendarbeit zur Bildungsteilhabe hingewie-sen. Sie vermittelt in vielen Bereichen Schlüsselkompetenzen. Deshalb sollen die wenigen Daten, die uns vorliegen, auf jeden Fall im Bildungsbericht dargestellt werden.

Die Vereine und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sind im Stadtjugendring, einer

Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Form der Selbstorganisation zusammengeschlossen. Die Kommune ist verpflichtet, die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit finanziell zu fördern. Der Stadtjugendring verteilt die Zuschüsse laut Satzung an seine Mitgliedsverbände weiter.

Die Verteilung der Zuschüsse ist derzeit die einzig vorliegende Quelle, die es ermöglicht, eine erste quantitative Beschreibung der Bildungsmaßnahmen in diesem Bereich vorzunehmen.

Auch wenn diese Zahlen nur einen sehr ungenügenden Einblick geben, so können sie eine Dis-kussionsgrundlage bilden – und, falls Jugendbildung auch in der Bildungsberichterstattung einen deutlich höheren Stellenwert bekommen soll, den Ansporn, zukünftig weitere Informationen auf-zubereiten. 74

74 Vgl. Stellungnahme des SJR: „Die Auswertung der Empfänger der Mittel zur Förderung der Augsburger Jugendorgani-sationen stellt für uns [SJR] jedoch keinen umfassenden Indikator dar, um Umfang und Vielfalt der Leistungen sowie Zielgruppen und regionale Verteilung bestimmen zu können. Eine Erhebung der Bildungsleistungen der Jugendorgani-sationen, die ausschließlich oder maßgeblich auf diesen Zahlen beruht, erfasst nicht die wesentlichen Bildungsleis-tungen, die durch die kontinuierliche Arbeit der Jugendgruppen vor Ort geschieht.

Das informelle Lernen der Kinder und Jugendlichen findet zum weitaus größten Teil, wir gehen von über 90% aus, in den unterschiedlichsten Lernsituationen statt eingebettet im Alltag der Jugendorganisationen, in den wöchentlichen Treffen, den Gruppenstunden, Trainingszeiten etc. . Diese Leistungen sind ausdrücklich von einer Förderung durch die o.g. Richtlinien ausgeschlossen (§4 Abs.1).

Die Wertediskussion der Kath. Jugend, die Bachbegehung der Fischerjugend, die Zeltlagerplanung der Pfadfinder, der Diskussionsabend der Alevitischen Jugend, die Sanitätsübung des JRK, die Rettungsübung der DLRG… werden hier nicht erfasst.

Darüber hinaus engagieren sich die Jugendorganisationen in Projekten und kooperieren mit anderen Einrichtungen.

Streitschlichterausbildung an Schulen (JRK), Veranstaltungen für Schülerzeitungsredakteure (Junge Presse Bayern), Projektwochen zur Partizipation (Alawitische Jugend), Aktionen gegen Rechts (DGB-Jugend), Deeskalationsschulun-gen (Bayr. SportjuDeeskalationsschulun-gend)… Auch diese Bildungsmaßnahmen werden durch die Fördermittel der Stadt Augsburg nicht erfasst.

Kennzahlen, die diese Maßnahmen erfassen könnten, sind uns leider nicht bekannt, wir wären aber an der Entwick-lung sehr interessiert und bieten unsere Unterstützung bei der Schaffung und Erhebung verwertbarer Daten gerne an.“ (Helmut, Jesske; Stadtjugendring , 2012).

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2.3.1 Zuschüsse zur Förderung der verbandlichen Arbeit

Die größten Empfänger von Zuschüssen sind die kirchlichen Jugendverbände und die Pfadfinder (gesamt 65%). Vereine und Verbände der Migrantenselbstorganisation sind derzeit noch deutlich

unterrepräsentiert.

Der Bayerische Jugendring fördert die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterin-nen und Jugendleitern. Die Anträge laufen über die Mitgliedsverbände. Wegen der überregiona-len Organisation der meisten Mitgliedsverbände ist weder eine kleinräume Zuordnung noch eine Zuordnung zur Stadt überhaupt durch den Bayerischen Jugendring möglich. Damit ist der Be-reich, der das größte Fördervolumen und die meiste Relevanz für die Mitarbeiterbildung aufweist, nicht für den Bildungsbericht auswertbar.

Abbildung 160 Zuschussvergabe des Stadtjugendrings nach Verbänden

Abbildung 161: Zuschussvergabe des Stadtjugendrings nach Bereichen - Zeitreihe

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2.3.2 Zuschüsse zu Erholungs- und Freizeitmaßnahmen des nach Stadtteilen

Laut Satzung des SJR können Mitgliedsverbände Zuschüsse für Erholungs- und Freizeitmaßnah-men, außerschulische Jugendbildung, internationale Jugendbegegnung und Mitarbeiterbildung beantragen. Diese Daten sind kleinräumig auswertbar.

Der Stadtjugendring fördert über Mitarbeiterbildung, aber nur als ergänzende Defizitabfederung.

Der Umfang der gestellten Anträge ist so gering, dass diese nicht für eine Analyse im Bildungsbe-richt hergenommen werden können. Gleiches gilt für die außerschulische Jugendbildung und für die Internationale Jugendbegegnung.

Einzig der Bereich der Erholungs- und Freizeitmaßnahmen bietet die Möglichkeit der kleinräumi-gen Auswertung, wohl wissend, dass die vielen und vielfältikleinräumi-gen Maßnahmen, wie Gruppenstun-den, Sporttraining, Übungsstunden etc., die regelmäßig stattfinGruppenstun-den, derzeit nicht erfassbar sind.

Die für den Bildungsbericht vorliegenden Daten geben nur ein Bild für die zeitlich umfangreiche-ren Maßnahmen.

Es bleibt festzuhalten, dass aus Sicht der Bildung beide wichtig und wertvoll sind.

Maßnahmen, die mehrere Tage dauern, können allerdings junge Menschen anders erreichen und ermöglichen damit nochmals andere vertiefte Bildungsprozesse.

Nachfolgend die Darstellung der regionalen Verteilung der geförderten Maßnahmen:

Der Leiter–Teilnehmer-Quotient gibt die Relation der geförderten Teilnehmer_innen zu den geför-derten Leiter_innen wieder. Ein Wert von 0,2 z.B. sagt aus, dass auf 5 Teilnehmer_innen eine Leiter_in kommt. Bei den in 2011 geförderten Maßnahmen kommt durchschnittlich auf jeweils 6 Teilnehmer_innen eine Leiter_in.

Wie aus der vorhergehenden Grafik zu erkennen ist, sind die geförderten Maßnahmen sehr un-gleichmäßig über die Stadt verteilt und erreichen vorwiegend mittelstandsorientiertes Klientel.

In der nächsten Grafik sind die geförderten Maßnahmen der Erholung und Freizeit in Bezug zu den jungen Menschen und dem Sozialindex Jugend gesetzt. Da die Werte für die einzelnen Jahre schwanken, wurde der Durchschnitt der letzten 4 Jahre als Grundlage genommen.

Der Sozialindex Jugend ist ein Hinweis darauf, in welchen sozioökonomischen Rahmenbedin-gungen Kinder und Jugendliche aufwachsen (Stadt Augsburg Sozialreferat, 2012).Je höher der

Abbildung 162: Erholungs- und Freizeitmaßnahmen: Vom Stadtjugendring geförderte Teilnehmer_innen und Leiter_innen 2011

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Wert ist, desto schlechtere Rahmenbedingungen herrschen für das Aufwachsen von jungen Menschen.

Da z.T. junge Menschen auch an mehreren Maßnahmen teilgenommen haben können sowie die Altersgruppe nicht genau bestimmt ist, werden nur eine Nutzungsquote und kein Anteil an jun-gen Menschen unter 18 Jahren für die Sozialmonitoring-Bezirke dargestellt. Zudem sind die Da-ten immer auf den „Sitz“ des Veranstalters, also einer Mitgliedsorganisation des Stadtjugend-rings, bezogen. An den einzelnen Angeboten nehmen sicher – wenn auch eher in geringem Um-fang - auch junge Menschen aus anderen Stadtteilen teil. Trotzdem gibt die Grafik einen ersten Hinweis auf die sozialräumliche Verteilung der Angebote wieder. Bis auf wenige Ausnahmen (v.a.

Wolfram- und Herrenbachviertel) ist dort, wo der Sozialindex hoch ist, der Nachfragequotient schlechter. Bezogen auf das Wolfram- und Herrnbachviertel bleibt zu diskutieren, ob dort alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erreicht werden.

Im Dokument 2. Bildungsbericht Augsburg 2012 (Seite 30-33)