Allgemeine Erläuterung
Dieses Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Fachbereichs Straßenbau, dem die Verwaltung des Straßenlandes, der Bau und die Instandsetzung von Straßen sowie der sonstigen Straßeneinrichtungen und Ordnungsaufgaben der Straßenbaubehörde obliegen.
Es werden Produkte der folgenden Produktgruppen erstellt:
5426 - Straßenunterhaltung 5427 - Straßenaufsicht 5439 - Straßenverwaltung 5440 - Planung, Entwurf und Bau
5428 - Stellungnahmen / Grundsatzangelegenheiten
Reinickendorf 3800 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
Einnahmen
11102 711
E03
Ersatzvornahmen 1.000 1.000 1.000 97,00
Zwangsausführungen der Straßenbaubehörde nach dem Berliner Straßengesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz
11105 711
E03
Gebühren nach der Verwaltungs-gebührenordnung
70.000 70.000 125.000 67.407,41
Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland im Zusammenhang mit der öffentlichen Versorgung sowie Gebühren für die Erteilung von Erschließungsbeitragsbescheinigungen
Weniger aufgrund der Umstellung der Berechnungsgrundlage
11152 711
E03
Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften
1.000 1.000 2.000 35,00
Einnahmen für kostenpflichtige Widerspruchsbescheide nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit dem Gerichtskostengesetz
Weniger in Anpassung an die Einnahmeentwicklung.
11155 711
E03
Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
1.280.000 1.280.000 1.255.000 1.261.129,33
Sondernutzungsgebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch im Straßengrund befindlichen Anlagen sowie Sondernutzungsgebühren nach § 11 Berliner Straßengesetz.
Mehr aufgrund verstärkt zunehmender Fristüberschreitungen der Sondernutzungen durch Versorgungsunternehmen
11901 711 E03
Veröffentlichungen 3.000 3.000 2.000 3.718,10
Entgelte für Submissionsunterlagen u.ä.
11903 725
E03
Schadenersatzleistungen, Ver-tragsstrafen
16.400 16.400 20.000 15.147,61
Zahlungen von anderen für die Beseitigung von Beschädigungen an Straßeneinrichtungen. Die entsprechenden Ausgaben sind beim Titel 52101 zu leisten.
Weniger in Anpassung an die Einnahmeentwicklung.
11904 725
E01
Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen nach dem Berliner Straßengesetz
160.000 160.000 150.000 230.284,67
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52119.
Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen nach dem Berliner Straßengesetz und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Mehr in Anpassung an die Einnahmeentwicklung
11934 711
E03
Rückzahlungen überzahlter Beträge
1.000 1.000 1.000 1.011,84
Rückzahlungen überzahlter Rechnungsbeträge aus früheren Haushaltsjahren
11979 711
E03
Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 —
Verschiedene Einnahmen von weniger als 1.000 € je Entstehungsgrund
2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
26101 711 E01
Ersatz von Verwaltungsausgaben 2.000 2.000 2.000 1.237,00
Abgeltungen von Verwaltungsleistungen im Rahmen der Aufgabe als Straßenbaubehörde für die Ver- und Entsorgungsun-ternehmen oder im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen auf Veranlassung Dritter (Nr. III 160 ABau)
26109 725
E01
Erstattungen von Bauvorberei-tungsmitteln
40.000 40.000 50.000 44.726,98
Interne Verrechnungen der in früheren Haushaltsjahren aus Titel 54040 verauslagten Bauvorbereitungsmittel für Baumaß-nahmen, für die im laufenden Haushaltsjahr erstmals Baumittel bereitstehen
Weniger, da geringere Bauvorbereitungsmittel in den Vorjahren in Anspruch genommen worden sind 34101 725
E03
Erschließungsbeiträge 50.000 50.000 50.000 43.860,97
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Erschließungsbeitragsgesetz
Gesamteinnahmen 1.625.400 1.625.400 1.659.000 1.668.655,91
Prozentuale Veränderung -2,0 % —
Ausgaben
42201 711 Bezüge der planmäßigen
Beamten/Beamtinnen
431.000 442.000 397.000 343.945,28
42801 711 Entgelte der planmäßigen
Tarifbeschäftigten
1.039.000 1.065.000 998.000 862.707,03
44100 711 Beihilfen für Dienstkräfte 10.500 10.900 19.700 9.886,95
51101 711
A09
Geschäftsbedarf 1.500 1.500 1.000 1.626,71
Der Ansatz ist für fachspezifisches Büro-, Zeichenmaterial, Gesetzestexte und Fachliteratur des technischen Dienstes vor-gesehen.
51111 711
A09
Geschäftsbedarf für die ver-fahrensunabhängige IuK-Technik
Siehe Maßnahmegruppe 31
51140 711
A05
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
2.000 2.000 1.500 2.174,39
Beschaffung und Unterhaltung der Maschinen, Geräte und technischen Einrichtungen, die nicht mit Gebäuden fest verbun-den sind.
51143 711
A05
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IuK-Technik
Siehe Maßnahmegruppe 31
51408 711
A09
Dienst- und Schutzkleidung 1.000 1.000 1.000 —
Ersatzbeschaffung und Instandhaltung von Arbeitsschutzkleidung
52101 725
A03
Unterhaltung des Straßenlands 2.528.000 2.528.000 2.856.000 2.986.867,18
Auch für Verkehrszeichen, Schutzgitter, Zäune, Straßennotwasserbrunnen und Regenentwässerungsanlagen, soweit sie
Reinickendorf 3800 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
52119 725
A10
Maßnahmen nach dem Berliner Straßengesetz zu Lasten anderer
160.000 160.000 150.000 98.978,91
Vorgesehen für
- Herstellung, Änderung und Beseitigung von Gehwegüberfahrten
- Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Straßen nach Beendigung der Sondernutzung/Schadenbeseitigung - Umbaumaßnahmen auf Veranlassung Dritter
- Schadensbeseitigung
- Straßenwiederherstellung nach dem TKG bzw. nach Sondernutzungen gemäß § 12 Berliner Straßengesetz soweit die Oberflächenherstellung vorbehalten wurde
Den Ausgaben sollen grundsätzlich gleich hohe Einnahmen beim Titel 11904 gegenüberstehen (vgl. Erläuterung zu Titel 11904).
Mehr aufgrund verstärkter Bautätigkeit
52190 711
A10
Unterhaltung des sonstigen unbe-weglichen Vermögens aus zweck-gebundenen Einnahmen
1.000 1.000 1.000 —
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Kapitel 4201, Titel 11990. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Die Mittel sind ausschließlich für den Bau von Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen geeigneten Grundstücksflächen zu verwenden.
52501 711
A09
Aus- und Fortbildung 2.500 2.500 2.500 1.466,58
Aus- und Fortbildung für Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Straßenbau
54010 725
A09
Dienstleistungen 2.000 2.000 4.000 —
Der Ansatz ist für die Herstellung von Planmaterial vorgesehen.
Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
54012 711
A09
Ersatzvornahmen 1.000 1.000 1.000 —
Zwangsausführungen der Straßenbaubehörde nach dem Berliner Straßengesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz
54040 725
A10
Bauvorbereitungsmittel 40.000 40.000 130.000 19.471,81
Mittel zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittel im Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahres nicht nachgewiesen sind
Zu den bauvorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere - die Heranziehung freischaffender Ingenieure
- die Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen
Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind später aus den entsprechenden Baumittelansätzen an den Titel 26109 zu erstatten, sobald diese Baumittel verfügbar sind.
Weniger in Anpassung an korrespondierende Einnahmen beim Titel 26109
54079 711
A09
Verschiedene Ausgaben 1.000 —
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54085 711 A09
Dienstleistungen für die ver-fahrensabhängige IuK-Technik
2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
67101 711 T
Ersatz von Ausgaben 1.000 1.000 1.000 —
Der Ansatz ist vorgesehen für den Ersatz von Aufwendungen für die Instandhaltung von Hausanschlusskanälen, die durch Straßenbaumwurzeln beschädigt wurden sowie für Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
67121 711
Z10
Rückzahlung zu Unrecht verein-nahmter Beträge
— — — 9.225,00
72505 711 Neubau der Oranienburger Straße
von Tessenowstraße bis Wittenau-er Straße
— 1.000.000 2.000.000 49.743,92
Verpflichtungsermächtigung 7.000.000 —
Davon fällig 2017 2.000.000
Davon fällig 2018 2.000.000 —
Davon fällig 2019 3.000.000 —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Die Oranienburger Straße stellt eine wichtige übergeordnete Verbindungsstraße innerhalb Berlins dar und ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr (Stufe 2) enthalten. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung (starker LKW- und Busverkehr) befinden sich die Fahrbahnbereiche in einem baulich schlechten Zustand. Die Tragfähigkeit des unterdimensionierten Fahrbahnaufbaus der unterschiedlichen Bauweisen (Schwarzdecke auf Pflaster oder Unterbeton) entspricht nicht den Anforderungen des Verkehrsaufkommens und stellt keine Konstruktion eines qualifizierten Fahrbahnaufbaus dar. Im Zusammenhang mit dem Fahrbahnausbau sind die Anlage von Radverkehrsanlagen, ein Neubau der Gehwege sowie Umbauten der Lichtsignalanlagen geplant.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung ist die Kostenschätzung noch von einem Volumen von 8.500.000 € ausgegangen. Auf Basis der aktuellen Vorplanungsunterlagen betragen die Gesamtkosten – einschließlich der Kosten für den Grunderwerb allerdings voraussichtlich 9.500.000 €. Hierin enthalten sind Maßnahmen für die Umleitungsverkehre (Verkehrsführung wärend der Bauzeit, provisorische Lichtsignalanlagen, Ertüchtigung von Umleitungsstrecken). Die Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen geht jedoch weiterhin von Gesamtkosten in Höhe von 8.500.000 € aus. Die Ansatzbildung orientiert sich an diesem Betrag.
Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 601.350 € aus.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind wegen der hohen verkehrlichen Priorität nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.
Ein Erläuterungsbericht vom 21.01.2015 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 9.248.000 € betragen.
Finanzierung:
bis einschließlich 2014 56.000 €
2015 2.000.000 €
Ansatz 2017 1.000.000 €
Restkosten ab 2018 5.444.000 €
Gesamt 8.500.000 €
72506 711 Neubau der Ruppiner Chaussee
von Schulzendorfer Straße bis Hennigsdorfer Straße
— — — 534.913,12
73817
(neu)
711 Neubau der Gabrielenstraße von An der Mühle bis Adelheidallee
— — 132.621,66
73818
(neu)
711 Neubau der Straße 494 — — 361.610,88
Reinickendorf 3800 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
73819 725 Neubau Tile-Brügge-Weg von Ziekowstraße bis Havelmüller- weg
100.000 — 900.000 168.564,57
Die Fahrbahn des Tile-Brügge-Wegs besteht überwiegend aus Schwarzdecke auf Unterbeton ohne darunterliegende Tragschicht. Die Fahrbahn ist überaltert und befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Die Tragfähigkeit der Straßenkonstruktion entspricht nicht mehr den Anforderungen der Verkehrsbelastung. Ein Neubau der Fahrbahn und teilweise der Gehwege ist aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Im Rahmen dieser Baumaßnahme beabsichtigen die Berliner Wasserbetriebe die Regenentwässerungsanlagen zu erweitern.
Die Gesamtkosten wurden gemäß Bauplanungsunterlagen vom 22.05.2013 mit 1.750.000 € festgelegt. Die Bauzeit beträgt drei Jahre, mit der Maßnahme wurde 2014 begonnen.
Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 110.775 € aus.
Ein Erläuterungsbericht vom 03.01.2013 liegt vor.
Finanzierung:
bis einschließlich 2014 195.000 €
2015 1.455.000 €
Ansatz 2016 100.000 €
Gesamt 1.750.000 €
73821 711 Neubau der Hennigsdorfer Straße
von Ruppiner Chaussee bis Heili-genseestraße
1.800.000 1.400.000 1.500.000 15.963,42
Verpflichtungsermächtigung 1.439.000 —
Davon fällig 2017 1.439.000
Davon fällig 2018 — —
Davon fällig 2019 — —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Die Hennigsdorfer Straße ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr als örtliche Verbindungsstraße enthalten. Sie ist als Umleitungsstrecke der Autobahn BAB A 111 ausgewiesen und nimmt auch Verkehr aus dem nördlichen Umland auf. Sie besitzt somit überbezirkliche Bedeutung. Die gegenwärtige Konstruktion besteht aus ca. 16 cm dicken unverdübelten Betonfeldern. Auf Grund des Verkehrsaufkommens weist der unterdimensionierte Aufbau starke Schäden auf. Massive Beschwerden der Anlieger über Belästigung aus Lärm und Erschütterungen liegen vor. Eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung ist nicht vorhanden. Die Instandhaltung ist aus Mitteln der Straßenunterhaltung nicht finanzierbar.
Aus Verkehrssicherheitsgründen ist ein Neubau erforderlich.
Die Gesamtkosten betragen 3.500.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 221.550 € aus. Die Bauzeit beträgt drei Jahre, mit der Maßnahme soll 2016 begonnen werden.
Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 08.08.2013 über 3.500.000 € liegen vor.
Ein Erläuterungsbericht vom 23.01.2015 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 3.731.000 € betragen.
Finanzierung:
Bis einschließlich 2014 61.000 €
2015 200.000 €
Ansatz 2016 1.800.000 €
Ansatz 2017 1.400.000 €
Restkosten ab 2018 39.000 €
Gesamt 3.500.000 €
73822
(neu)
711 Neubau der Straße Alt Lübars von Quickborner Straße bis Zabel-Krüger Damm
— — 152.230,66
2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
73824 711 Neubau der Artemisstraße von Waidmannsluster Damm bis Dia-nastraße
40.000 300.000 40.000 —
Verpflichtungsermächtigung 300.000 300.000
Davon fällig 2017 300.000
Davon fällig 2018 — 300.000
Davon fällig 2019 — —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Davon fällig 2022 —
Die Fahrbahn besteht etwa zur Hälfte aus Kleinsteinpflaster (Bereich bis zum Waidmannsluster Damm) und Schwarzdecke (Bereich bis zur Dianastraße). Die Oberflächen sind stark schadhaft und aufgrund des Umfangs mit Mitteln der Straßenunterhaltung nicht mehr verkehrssicher instand zu setzen. Die Borde sind an den Baumstandorten angehoben und ragen teilweise in die Fahrbahn. Die darunter liegende ungebundene Tragschicht weist Tragfähigkeitsmängel auf.
Die Gesamtkosten betragen nach dem derzeitigem Planungsstand 640.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 40.512 € aus.
Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 12.12.2013 und vom 26.06.2015 über 640.000 € liegen vor. Die Bauzeit beträgt zwei Jahre, mit der Maßnahme soll 2017 begonnen werden.
Die Erhöhung der Gesamtkosten resultiert u.a. aus zusätzlichen Entsorgungskosten für Material, SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin), Transport aufgrund eines vorliegenden Baugrundgutachtens sowie auf die Verschiebung der Ausbaugrenze (zzgl. Knotenpunkte Dianastraße, Waidmannsluster Damm und Einmündung Halalistraße).
Ein Erläuterungsbericht vom 19.01.2015 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 696.320
€ betragen.
Finanzierung:
Ansatz 2016 40.000 €
Ansatz 2017 300.000 €
2018 300.000 €
Gesamt 640.000 €
73825 711 B 96 Umbau der Kreuzungs-
berei-che Berliner Straße / Hermsdorfer Damm und Berliner Straße / Burg-frauenstraße
150.000 224.000 100.000 5.813,74
Verpflichtungsermächtigung 224.000 —
Davon fällig 2017 224.000
Davon fällig 2018 — —
Davon fällig 2019 — —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Wegen des gestiegenen Verkehrsaufkommens ist zur Verbesserung des Verkehrsflusses eine Fahrbahnverbreiterung in den Kreuzungen Berliner Straße (B 96) / Hermsdorfer Damm und Berliner Straße (B 96) / Burgfrauenstraße erforderlich, um Links- und Rechtsabbiegespuren einzurichten. Die Baumaßnahme ist zur Verkehrsbeschleunigung, Staureduzierung und Verminderung der Lärm- und Schadstoffemissionen notwendig.
Die Gesamtkosten betragen 400.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 25.320 € aus.
Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 14.08.2013 und vom 26.06.2015 über 400.000 € liegen vor. Die Bauzeit beträgt zwei Jahre, mit der Maßnahme soll 2016 begonnen werden.
Die Erhöhung der Gesamtkosten resultiert aus einem zusätzlichen Umbau eines Knotenpunktarmes einschließlich einer Lichtsignalanlage und einer komplexeren Durchführung der Maßnahme (Verkehrsführung wärend der Bauzeit).
Ein Erläuterungsbericht vom 19.01.2015 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 417.600
€ betragen.
Finanzierung:
bis einschließlich 2014 6.000 €
2015 20.000 €
Ansatz 2016 150.000 €
Ansatz 2017 224.000 €
Gesamt 400.000 €
Reinickendorf 3800 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
73826 711 Neubau des Hermsdorfer Damm von Berliner Straße bis Martha-straße
50.000 500.000 200.000 —
Verpflichtungsermächtigung 650.000 —
Davon fällig 2017 650.000
Davon fällig 2018 — —
Davon fällig 2019 — —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Schlechter Zustand der Oberfläche des Hermsdorfer Damms, der aus Kleinpflaster besteht. Die Kleinpflastersteine sind teilweise durch Frosteinwirkung zerstört (gespalten). Die Versackungen wurden mit Asphalt provisorisch instandgesetzt, jedoch löst sich diese Befestigung regelmäßig und ist zu erneuern. Die darunter liegende ungebundene Tragschicht weist Tragfähigkeitsmängel auf. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein Neubau der Fahrbahn sowie der Knotenpunktsbereiche erforderlich. Ein Regenentwässerungskanal ist vorhanden, der Zustand ist unbekannt, erfahrungsgemäß ist dieser sanierungsbedürftig. Zusätzliche Regeneinläufe sind bei einer Neuplanung erforderlich.
Die Gesamtkosten betragen 700.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 44.310 € aus. Die Bauzeit beträgt zwei Jahre, mit der Maßnahme soll 2016 begonnen werden.
Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 13.12.2013 über 700.000 € liegen vor.
Ein Erläuterungsbericht vom 10.01.2011 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 746.200
€ betragen.
Finanzierung:
Ansatz 2016 50.000 €
Ansatz 2017 500.000 €
2018 150.000 €
Gesamt 700.000 €
73827 711 Neubau des Bekassinenwegs von
Im Erpelgrund bis An der Wildbahn
350.000 60.000 260.000 —
Der auszubauende Abschnitt des Bekassinenwegs befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Die Tragfähigkeit der vorhandenen Verkehrsanlage ohne ausreichende Tragschicht entspricht nicht den Anforderungen der Verkehrsbelastung.
Die Nutzungszeit ist deutlich überschritten. Die Gehwege sind überwiegend unbefestigt. Die Regenentwässerung erfolgt ungesteuert über Versickerungsanlagen wie Sickerschächte, Sickerabläufe und oberflächige Versickerungsanlagen. Die Anordnung produziert Stauwasser in der Verkehrsfläche. Eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahnbereiche sowie der Gehwegflächen ist aus Gründen einer dauerhaften Verkehrssicherheit und der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit erforderlich.
Die Gesamtkosten betragen 460.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 29.118 € aus. Die Bauzeit beträgt ein Jahr, die Maßnahme soll 2016 durchgeführt werden.
Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 08.08.2013 über 460.000 € liegen vor.
Ein Erläuterungsbericht vom 21.01.2015 liegt vor.
Die Fertigstellung ist für 2016 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 480.240
€ betragen.
Finanzierung:
2015 50.000 €
Ansatz 2016 350.000 €
Ansatz 2017 60.000 €
Gesamt 460.000 €
73831
(neu)
725 Neubau Mittelbruchzeile (Straßen- und Grünraum) zwischen Resi-denzstraße und Breitkopfstraße
— — 25.125,32
2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
73832 725 Neubau Schmitzweg, Heiligental und Brodersenstraße
— 650.000 — —
Verpflichtungsermächtigung — 180.000
Davon fällig 2017 —
Davon fällig 2018 — 180.000
Davon fällig 2019 — —
Davon fällig 2020 — —
Davon fällig 2021 — —
Davon fällig 2022 —
Die Fahrbahnen des Schmitzwegs und der Brodersenstraße bestehen aus einer Asphaltdecke teilweise auf Schotter oder Pflaster. Sie sind desolat, überaltert und befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Die Gehwege sind unterdimensioniert und weisen ebenfalls erhebliche Schäden auf. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein Neubau erforderlich. Der geringe Straßenquerschnitt macht die Umgestaltung in verkehrsberuhigte Bereiche erforderlich. Die Straßenentwässerung ist entsprechend zu sanieren und zu ergänzen.
Die Gesamtkosten betragen 830.000 €. Die Planung geht von Bauverwaltungskosten in Höhe von 52.539 € aus. Die Bauzeit beträgt zwei Jahre, mit der Maßnahme soll 2017 begonnen werden.
Ein Erläuterungsbericht vom 19.01.2015 liegt vor. Genehmigte Bauplanungsunterlagen über 830.000 € vom 15.09.2015 liegen vor.
Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 903.040
€ betragen.
Finanzierung:
Ansatz 2017 650.000 €
2018 180.000 €
Gesamt 830.000 €
Reinickendorf MG 31
3800 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
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Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
MG 31
Ausgaben für verfahrensunab-hängige IuK
Hinsichtlich der Gesamtausgaben für die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur beim Bezirksamt Reinickendorf wird auf den Vorbericht verwiesen.
Der dezentrale Anteil der Ausgaben für die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur wird nachfolgend ausgewiesen.
51111 711
A09
Geschäftsbedarf für die ver-fahrensunabhängige IuK-Technik
2.000 2.000 3.000 850,90
Beschaffung von IuK-Geschäftsbedarf Weniger in Anpassung an den Bedarf.
51143 711
A05
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IuK-Technik
3.500 3.500 3.500 2.222,51
Beschaffung und Unterhaltung von IuK-Technik
Summe Maßnahmegruppe 31 5.500 5.500 6.500 3.073,41
MG 32 2016/2017 Tiefbau und Straßenverwaltung
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2016 2017 2015 2014
MG 32
Maßnahmen für verfahrensab-hängige IuK
54085 711
A09
Dienstleistungen für die ver-fahrensabhängige IuK-Technik
2.500 2.500 2.100 945,91
Der Ansatz ist bestimmt für Dienstleistungen der IuK-Technik.
Summe Maßnahmegruppe 32 2.500 2.500 2.100 945,91
Gesamtausgaben 6.718.500 8.399.900 9.573.300 5.786.956,45
Prozentuale Veränderung -29,8 % 25,0 %
Abschluss Kapitel 3800
111-186
Verwaltungseinnahmen, Einnah-men aus Schuldendienst und der-gleichen
1.533.400 1.533.400 1.557.000 1.578.830,96
211-299
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
42.000 42.000 52.000 45.963,98
311-347
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen
50.000 50.000 50.000 43.860,97
Gesamteinnahmen 1.625.400 1.625.400 1.659.000 1.668.655,91
411-462
Personalausgaben 1.480.500 1.517.900 1.414.700 1.216.539,26
511-549
Sächliche Verwaltungsausgaben 2.747.000 2.747.000 3.157.600 3.114.604,90
611-699
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
1.000 1.000 1.000 9.225,00
700-739
Investitionsausgaben für bauliche Zwecke
2.490.000 4.134.000 5.000.000 1.446.587,29
Gesamtausgaben 6.718.500 8.399.900 9.573.300 5.786.956,45
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -5.093.100 -6.774.500 -7.914.300 -4.118.300,54