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VME Jahresbericht 2015 Soziale Sicherung 55

SOZIAlE

56 VME Jahresbericht 2015 Soziale Sicherung

Soziale Sicherung · Pflegeversicherung

Oberstes Ziel: Stabile Beiträge

Im Bereich der Sozialen Sicherungssysteme setzt sich die UVB insbesondere in den regionalen Selbstverwaltungsgre-mien der Sozialversicherungsträger dafür ein, die vorhande-nen Mittel effizient und kostenbewusst zu nutzen, damit die Lohnzusatzkosten im Rahmen bleiben. Die Beitragssätze ha-ben sich 2015 überwiegend positiv entwickelt: Um 0,2 Pro-zentpunkte auf 18,7 Prozent sank zum Jahresbeginn der all-gemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – auf diesem Niveau wird er auch 2016 bleiben. Dennoch ist auf mittelfristige Sicht mit einem Anstieg zu rechnen. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversiche-rung sank ebenfalls - um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent.

Wenn die Gesundheitskosten stärker steigen als die Löhne und Gehälter, sind die Mehrausgaben über kassenindividu-elle Zusatzbeiträge zu finanzieren. Diese werden von den Arbeitnehmern getragen und werden 2016 von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent steigen. Um den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, setzt sich die UVB für die Beibehaltung dieses Finanzierungssystems ein.

Teures Pflaster Pflegereform

Gestiegen ist mit der jüngsten Reform hingegen der Bei-tragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Pro-zentpunkte. Das vom Bundestag beschlossene Zweite Ge-setz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungs-gesetz, kurz PSG II) beinhaltet einen weiteren Anstieg zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent bezie-hungsweise auf 2,8 Prozent für Kinderlose. Wenngleich das PSG II teilweise die Weichen richtig stellt – durch einen

neu-en Pflegebedürftigkeitsbegriff oder durch die Stärkung der Qualitätssicherung - ist eine andere Frage offen geblieben:

Wie sollen die Leistungsausweitungen auf Dauer finanziert werden? Die Mehreinnahmen werden gerade einmal für sieben Jahre reichen.

Alterung – langsam, aber sicher

Der demografische Wandel bleibt grundsätzlich die zentra-le Herausforderung für die soziazentra-len Sicherungssysteme. Es steht aber außer Frage, dass sie auf Dauer einerseits leistungs-fähig bleiben, aber auch langfristig finanzierbar sein müssen.

Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern wird künftig weiter deutlich abnehmen. Insbesondere ab 2020, wenn die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand gehen, die Zahl der Rentner also stark steigt. Zugleich wird das Erwerbspersonenpotenzial erheblich schrumpfen.

30 %

aller Deutschen werden 2040 älter als 65 Jahre sein

Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass das Land Brandenburg bis zum Jahr 2060 rund 600.000 Einwohner ver-lieren wird. Demnach bliebe die Einwohnerzahl von derzeit 2,4 Millionen bis zum Jahr 2030 stabil und würde in den Fol-gejahren kontinuierlich um etwa 25 Prozent auf 1,8 Millionen sinken. Besonders deutlich soll die Zahl der Menschen im er-werbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren sinken, deren Anteil von derzeit 60,2 auf 53,7 Prozent zurückgehen wird.

Auch Berlin muss sich auf mehr Ältere einstellen: Während 63,5 Prozent aller Menschen heute im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren sind, werden es nach den Be-rechnungen des Statistikamtes 2060 noch knapp 54 Prozent sein. Dagegen steigt der Anteil der 65- bis 79-Jährigen von heute 14,5 auf 19,5 Prozent. Die Zahl der über 80-Jährigen werde sich mehr als verdoppeln (2015: 4,8 Prozent; 2060:

10,2 Prozent).

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Rente

Wenn die Bevölkerung altert, wird es wahrscheinlich auch mehr Pflegebedürftige geben. Deutschlandweit waren Ende 2013 rund 2,6 Millionen Menschen auf Hilfe angewie-sen, mehr als zwei Drittel von ihnen wurden zu Hause ver-sorgt. Bis 2030 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,4 Millionen steigen. Das größte Plus ist dabei in Brandenburg zu erwarten (Anstieg zwischen 2007 und 2030 um 72 Pro-zent auf 146.000), dicht gefolgt von Berlin (Anstieg um 66 Prozent auf 159.000).

Rente mit 63 bremst Erwerbsbeteiligung von Älteren

Eigentlich müssten die Menschen immer länger arbeiten.

Die Altersgrenzen auf dem Weg zur Rente mit 67 sind zu-letzt um einen Monat gestiegen – Versicherte des Jahr-gangs 1950, die im vergangenen Jahr 65 Jahre alt gewor-den sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, können nun mit 65 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand gehen. Trotzdem steigt die Erwerbsbeteiligung Älterer – anders als in den Vorjahren - nur noch verhalten.

Schuld ist die abschlagsfreie Rente mit 63. Im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten, also zwischen Juli 2014 und Juni 2015, haben bundesweit rund 340.000 Versicherte diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestellt. In Berlin und Brandenburg waren es rund 30.000 Versicherte.

Insbesondere gut qualifizierte männliche Facharbeiter nut-zen die Rente mit 63. Frauen erreichen oft die notwendigen

45 Versicherungsjahre nicht, weil sie etwa zur Kindererzie-hung ihren Beruf zeitweise aufgegeben haben.

30.000

Versicherte haben in Berlin und Brandenburg 2015 die Rente mit 63 genutzt

Zudem beziehen Menschen im Schnitt nach ihrem Berufs-leben deutlich länger Rente – wegen der höheren Lebens-erwartung stieg die Bezugsdauer seit 1960 um mehr als neun Jahre. Auch in Berlin und Brandenburg gibt es diesen Trend: Seit 2006 wird um 2,65 Jahre länger bei den Männern gezahlt und bei den Frauen um ein knappes Jahr länger.

Neue Regeln für Syndikusanwälte

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 2014 konnten Syndikusanwälte nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.

Nunmehr wurde ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte auf den Weg gebracht. Es stellt berufs-Erwerbsbevölkerung nach Altersgruppen, 1950 – 2060

1950 1980 2013 2030 2060

15-29 30-54 55-74

Datenquelle: Statistisches Bundesamt; Berechnungen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

38 % 37 % 25 % 31 %

24 %

43 % 43 % 47 %

44 % 48 %

19 % 20 % 31 % 22 %

29 %

Immer länger in Rente

Entwicklung der Rentenbezugsdauer in Jahren

5 10 15 20

1960 1970 1980 1990 2000 2005 2010 2013 0

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Soziale Sicherung

rechtlich klar, dass auch ein Syndikusanwalt anwaltlich tätig ist. Sofern die jeweilige regionale Rechtsanwaltskammer positiv über einen Zulassungsantrag entscheidet, soll die Deutsche Rentenversicherung künftig bei ihrer anschlie-ßenden Entscheidung über eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht hieran gebunden sein.

Auch eine rückwirkende Befreiung und eine Beitragserstat-tung an das jeweilige Versorgungswerk bis zum 1. April 2014 sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die UVB setzt sich dafür ein, dass es nicht zu einer Verschärfung der Kriterien für die Zulassung der Syndikusanwälte durch die regionalen Rechtsanwaltskammern kommt.

Im Dialog

Die Sozialpartnerdialoge in Berlin und Brandenburg sind mittlerweile schon zu einer festen Größe in der Sozialpolitik geworden. Die Dialoge werden von UVB und dem Deutschen Gewerkschafts-Bund (DGB) ge-meinsam mit dem Brandenburger Arbeitsministerium be ziehungsweise mit der Senatsverwaltung für Arbeit getragen. Sie richten sich an Mitgliedsverbände und Einzelgewerkschaften. Die Veranstaltungen bieten Ta-rif- und landespolitikern zum einen die Gelegenheit, sich auszutauschen. Zum anderen bekommen die Teil-nehmer interessante Einblicke in die Aktivitäten anderer Branchen.

Schwerpunkt des Sozialpartnerdialogs in Branden-burg war im Jahr 2015 die Weiterentwicklung der Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie. Über diese bundesweit einmalige Richtlinie werden sozialpart-nerschaftlich getragene Projekte aus verschiedenen Bereichen der betrieblichen Personalarbeit geför-dert. Die neue Sozialpartnerrichtlinie soll Anfang 2016 in Kraft treten und bis 2019 laufen.

Der Sozialpartnerdialog Berlin hat sich dem Schwer-punktthema „Durchsetzung und Kontrolle guter Ar-beitsbedingungen“ gewidmet. Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass tarifliche, gesetzliche oder Vergabemindestlöhne effektiv kontrolliert werden müssen. Sonst drohen rechts- und tariftreuen Unter-nehmen Nachteile im Wettbewerb durch „schwarze Schafe“. Daran hat niemand ein Interesse.

Erstmals haben die Sozialpartnerdialoge in Berlin und Brandenburg im vergangenen Jahr eine gemeinsame Fachtagung veranstaltet. Das Motto lautete:: „Stär-kung der Tarifautonomie und der Tarif- und Sozial-partnerschaft in Berlin und Brandenburg – Bestands-aufnahme und Ausblick nach 25 Jahren Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“. Im Publikum saßen rund 100 Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden. Unter den Rednern waren Bran-denburgs Arbeitsministerin Diana Golze, Berlins Ar-beitssenatorin Dilek Kolat sowie der Staatsekretär im Bundesarbeitsministerium, Thorben Albrecht. In ver-schiedenen Podien diskutierten für die Arbeitgeber-seite UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck, Nils Busch-Petersen (Handelsverband Berlin-Bran-denburg) und Andreas Fleischer (stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Brandenburg).

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Soziale Sicherung

Treffen der Entgeltabrechner:

Diskussion über Änderungen

Über die relevanten Änderungen, die der Jahreswechsel in Sa-chen Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht mit sich bringt, informierte die UVB im Dezember in ihrer jährlichen Fachver-anstaltung für Entgeltabrechner. Rund 80 Unternehmensver-treter trafen sich bei den jeweiligen Veranstaltungen in Berlin und in Cottbus. Themen waren die Inhalte des 5. SGB-Ände-rungsgesetzes ebenso wie über lohnsteuerliche Auswirkun-gen aktueller Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Christian Amsinck – Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund

Auch 2015 hat die UVB die Interessen der Arbeitgeber in ver-schiedenen Selbstverwaltungsgremien auf Bundesebene und in der Region vertreten.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist UVB-Haupt-geschäftsführer Christian Amsinck zum 1. Oktober 2015 zum alternierenden Vorstandsvorsitzenden der DRV Bund gewählt worden. Er löst in dieser Funktion den früheren UVB- Haupt-geschäftsführer Dr. Hartmann Kleiner ab.

Die DRV Berlin-Brandenburg arbeitet seit April 2015 wie-der mit einer vollständigen Geschäftsführung. Dr. Stephan Fasshauer wird seither von Sylvia Dünn als stellvertretende Geschäftsführerin unterstützt. Die DRV Berlin-Brandenburg hat auch im Geschäftsjahr 2015 die Orientierungswerte für Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie für Ausgaben zur Teilhabe unterschreiten können. Begonnen wurde mit der Umsetzung eines neuen Standortkonzeptes für die Aus-kunft- und Beratungsstellen des Trägers. Dieses Konzept sieht weniger, aber dafür leistungsfähigere Beratungsstellen vor, in die auch ein Firmenservice als neues Beratungsan-gebot für Unternehmen integriert ist. Der Firmenservice hilft insbesondere bei den Themen Mitarbeitergesundheit, Gestaltung von Altersübergängen sowie Informationen zu Sozialabgaben.

AOK Nordost: Zusatzbeitrag stabil

Der Verwaltungsrat der AOK Nordost konnte bei der Auf-stellung des Haushaltsplans für das Jahr 2016 erneut mit einem unveränderten kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent planen. Das ist bemerkenswert, weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent gestiegen ist.Das von AOK Nordost, UVB und DGB gemeinsam getragene KMU-Netzwerk für Gesund-heitskompetenz, das zwischen 2012 und 2014 öffentlich gefördert worden war, hat das erste Jahr absolviert, in dem es allein von den Partnern getragen wurde. Die Zahl der im Netzwerk versammelten Unternehmen stieg auf rund 60.

Sie nutzten die Möglichkeit, sich in Arbeitskreisen, Work-shops und in einer Netzwerkkonferenz rund ums Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement zu informieren und auszutauschen.

leistungsfähige, effiziente und finanzier-bare soziale Sicherungssysteme

Keine neuen Belastungen, die für nach-folgende Generationen zum Problem werden könnten – trotz der aktuell auskömmlichen Finanzsituation insbe-sondere der Renten- und Arbeitslosen-versicherung

Eine bedarfsgerechte Unterstützung der Unternehmen durch die regionalen Sozialversicherungsträger

SOZIAlE SICHERUNG

– DAFÜR SETZEN WIR UNS EIN!

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