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DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG 1 Personalkosten

Haushaltsrisiken

3. DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG 1 Personalkosten

Die gesamten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2014 belaufen sich auf rund 77,0 Mio. €, davon entfallen 12,8 Mio. € auf das im Zuge der Option zum 1.1.2012 eingegliederte kommunale Jobcenter und weitere 1,6 Mio. € auf die Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die Ruhestandsbeamten. Die Aufwendungen für die Personalfürsorge einschließlich der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit belaufen sich auf knapp 0,8 Mio. €. Sie sind in diesem Betrag nicht enthalten, da sie im neuen Haushaltsrecht bei den sonstigen ordentli-chen Aufwendungen als Sachaufwand nachzuweisen sind.

Im Vergleich zum Ansatz 2013 ergibt sich eine Steigerung um 3,0 Mio. € bzw. 3,9 %. Berei-nigt man die Steigerung um den Anteil, der auf das Jobcenter entfällt, beträgt die Steigerung 3,7 %.

Der Ansatz berücksichtigt eine lineare Besoldungserhöhung bei den Beamten von 2,45 %

ab dem 1. Januar (ab A 12) sowie 2,75 % ab dem 01.07.2014 (bis A 9) und 2,75 % ab

01.10.2014 (A10 und A11). Weiter wurde bei den Beschäftigten mit einer linearen

Tarifer-höhung 2014 von 2,0 % sowie mit einer tariflichen ErTarifer-höhung des Leistungsentgeltes um

0,25 % kalkuliert. Außerdem ist mit einer Erhöhung des ZVK-Zusatzbeitrages um 0,22 % zu

rechnen. Daneben sind strukturelle Veränderungen, wie z.B. Stufensteigerungen,

Familien-zuschlag, Beförderungen und Höhergruppierungen berücksichtigt. Einsparungen erbringt

eine voraussichtliche Senkung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,7 %.

Der Landkreis Ludwigsburg hat zu Beginn des Ausbildungsjahres 2013/2014 wiederum 14 Auszubildende neu eingestellt. Zusammen mit den bereits in Ausbildung befindlichen jun-gen Menschen beschäftigt der Landkreis 31 Auszubildende. Bei der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH haben zum neuen Ausbildungsjahr 45 Auszubildende neu angefangen.

Insgesamt stehen 278 junge Menschen bei den Kliniken in Ausbildung. Weitere 18 bildende hat die Orthopädischen Klinik Markgröningen. Die Kreissparkasse hat 99 Auszu-bildende neu eingestellt. Insgesamt befinden sich dort 268 junge Menschen in Ausbildung.

3.2 Jugendhilfe

Entsprechend dem landesweiten Trend steigt die Zahl der jungen Menschen und ihrer Fa-milien, die Hilfe zur Erziehung benötigen, auch im Landkreis Ludwigsburg. Allein im ersten Halbjahr 2013 betrug der Fallzahlenanstieg rund 5,8 %. Die Hintergründe hierfür sind viel-schichtig. Familien, die vielfach auch bedingt durch Wohnortwechsel auf ein gering ausge-prägtes soziales Netzwerk zurückgreifen können und im Gemeinwesen kaum integriert sind, stoßen in der Erziehung ihrer Kinder an Grenzen und sind überfordert. Auch familiäre Konstellationen spielen eine gewichtige Rolle bei der Entstehung von Erziehungshilfebe-darf. So sind Kinder, die bei einem allein erziehenden Elternteil oder in einer Patchworkfa-milie aufwachsen in der Erziehungshilfe deutlich überrepräsentiert. In diesen Lebenslagen sind die Gefahren für Problemverdichtungen, Belastungen oder schwierige Beziehungs-konstellationen offensichtlich höher. Steigenden Hilfebedarf lösen auch die Zunahme von psychisch erkrankten, suchtbelasteten oder allgemein überforderten Eltern aus. Und schließlich führen als eine Folge der verstärkten Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und des sensibilisierten Umgangs mit latenten Kindeswohlgefährdungen viele Hinweise zur Gewäh-rung von Hilfe zur Erziehung. Dies korreliert auch mit der ständig steigenden Zahl von Kri-seninterventionen und Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch den ASD.

Eine weitere zentrale Herausforderung stellt die zunehmende Zahl von Kindern und Ju-gendlichen dar, die auf Grund von medizinisch festgestellten seelischen Störungen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind. Die für diesen Personenkreis notwendigen Integrationshilfen in Form von therapeutischer und heilpädagogischer Begleitung in Kindergarten und Schule bleiben ein mit erheblichen finanziellen Auswirkungen behaftetes Dauerthema in der Ju-gendhilfe.

Mit der geplanten Eröffnung der Tagesklinik in Ludwigsburg im Januar 2014 stehen erst-mals im Landkreis Plätze für die Unterbringung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zu Verfügung. Dies wird voraussichtlich auch zu einer erhöhten Nachfrage nach Jugendhil-feleistungen führen, da viele dieser Patienten in ihrer Entwicklung dermaßen beeinträchtigt sind, dass sie nicht mehr ins Elternhaus zurückkehren können. Dies wird zu zusätzlichen Unterbringungen führen.

Seit dem 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1.

Lebensjahr. Bisher wurde der Landkreis noch nicht mit einem möglichen Klageverfahren konfrontiert. Durch das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamtes sind Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Kindertagespflege vorhanden; hier laufen die Be-ratungen und Vermittlungen in der Kindertagespflege planmäßig. Auch von den kreisange-hörigen Städten und Gemeinden kam Stand heute noch kein Hinweis auf Klagefälle in Be-zug auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

Der Landkreis erhält in 2013 rund 2,2 Mio. € aus dem kommunalen Finanzausgleich für die

Förderung der Kindertagespflege bei den Null- bis unter Dreijährigen. Mindestens 15 %

da-von müssen für die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen verwendet werden.

Die-se FAG-Mittel gibt es nur noch in 2013. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich das Land unter

Be-rücksichtigung der Bundesmittel mit 68 % an den Betriebsausgaben für die

Kleinkindbe-treuung. Man muss davon ausgehen, dass die Mittel in 2014 nicht mehr in der bisherigen Höhe fließen werden.

Für die Schulsozialarbeit hat der Landkreis bisher Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe-paket erhalten. Diese Mittel werden in 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig entfällt damit auch die Weiterleitung des entsprechenden Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Insgesamt wird für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in 2014 von einem Nettores-sourcenbedarf in Höhe von rund 39,5 Mio. € ausgegangen.

3.3 Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Ab dem Jahr 2014 trägt der Bund 100 % (2013: 75 %) der Netto-Leistungsaufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Damit beschränken sich die Aufwendungen des Landkreises nur noch auf die reinen Verwaltungsaufwendun-gen. Dadurch wird der Kreishaushalt im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 um 3,5 Mio. € entlastet.

3.4 Sozialhilfe

Für die Leistungen in der Sozialhilfe nach dem SGB XII (ohne Pflegeleistungen, inkl. Leis-tungen der Krankenhilfe für nichtversicherte Menschen) wird insgesamt mit einem Zu-schussbedarf in Höhe von rund 3,8 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €) gerechnet.

3.5 Hilfe zur Pflege

Bei der Hilfe zur Pflege werden sich – wie auch bei der Eingliederungshilfe – die Aufwen-dungen auf Grund der Anpassung der Pflegesätze im Zusammenhang mit den Erhöhungen im Tarifbereich steigern. Für das Haushaltsjahr 2014 gehen wir bei den reinen Leistungs-aufwendungen aktuell von einem Zuschussbedarf in der Größenordnung von rund 16,5 Mio. € (Vorjahr 15,5 Mio. €) aus.

3.6 Unterhaltsvorschuss

Der Landkreis ist mit 1/3 an den Ausgaben und Einnahmen beim Unterhaltsvorschuss betei-ligt. Es wird deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Rückforderungen im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes gelegt. Die Rückgriffsquote lag mit Stichtag 31.12.2012 bei 30,07 % (Vorjahr: 27,19 %).

Für das Haushaltsjahr 2014 wird mit einem Zuschussbedarf (ohne Verwaltungskosten) in Höhe von ca. 0,6 Mio. € gerechnet.

3.7 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Entsprechend der aktuellen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass der

Nettoressour-cenbedarf im Jahr 2014 bei rund 59,8 Mio. € (Vorjahr 58,3 Mio. €) liegen wird. Die

Fallzah-lensteigerung setzt sich auch im Jahr 2013 fort und es sind derzeit keine Zeichen

erkenn-bar, dass sich dies im Jahr 2014 – insbesondere wegen der Zunahme der Menschen mit

seelischer Behinderung – ändern wird. Außerdem werden die vergangenen hohen Tarifab-schlüsse im Bereich des TVöD, die Grundlage bei den anstehenden Pflegesatzverhandlun-gen sein werden, auf der Ausgabenseite zu Buche schlaPflegesatzverhandlun-gen.

Wie bereits angekündigt, ergeben sich durch die UN-Konvention für die Rechte von Men-schen mit Behinderung insbesondere im schuliMen-schen Bereich zusätzliche Fallzahlensteige-rungen. Dies wird 2014 zu weiteren Kostenerhöhungen führen. Es wird erwartet, dass im-mer mehr Eltern ihr Recht einfordern werden, ihre behinderten Kinder mit Hilfe von Schul-begleitern in Regelschulen beschulen zu lassen.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die immer weniger Platz vorhält für Menschen mit Be-hinderung und einem geringeren Leistungsvermögen, wird auch im Jahr 2014 dazu führen, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in die Werkstätten für behinderte Menschen eintreten. Dies wird ebenfalls zu Kostensteigerungen führen. Die Fallzahlen selbst sind von der Eingliederungshilfe nach wie vor nur bedingt steuerbar, da bei Vorliegen einer wesentli-chen Behinderung und einem Bedarf an Teilhabe ein Rechtsanspruch auf Eingliederungs-hilfe besteht.

3.8 Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Hier wird von einem Nettoressourchenbedarf in der Größenordnung von rund 3,7 Mio. € ausgegangen.

3.9 Blindenhilfe

Seit der Übernahme der Aufgaben der Landesblindenhilfe vom Landeswohlfahrtsverband im Jahr 2005 bewegt sich der Zuschussbedarf konstant bei rund 1,9 Mio. €. Hieran wird sich nach den aktuellen Erkenntnissen auch im Haushaltsjahr 2014 nichts ändern.

3.10 SGB II – Arbeitslosengeld II – Kommunales Jobcenter

Die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden genutzt, um hilfebedürftige Bürge-rinnen und Bürger in Lohn und Brot zu bringen. Es ist jedoch festzustellen, dass die zu be-treuenden Kunden oftmals nicht dauerhaft und auch nicht sofort in den Erwerbsprozess in-tegriert werden können. Dies wirkt sich auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aus; diese ist leicht steigend.

Für 2014 ist mit einem Verharren auf dem bestehenden Niveau zu rechnen. So dass bei den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist.

Die für den Bereich Bildung und Teilhabe für das Jahr 2013 angekündigte Revision der Bundesbeteiligung ist abgeschlossen. Bisher lag die Bundesbeteiligung bei 5,4 %. Im Rah-men des Revisionsverfahrens wurde diese für das Jahr 2014 auf 3,7 % festgelegt. Darüber hinaus wird die Bundesbeteiligung an den KdU ab 2014 um den 2,8 %igen Anteil für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen abgesenkt. Somit reduziert sich die Bundesbeteili-gung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 um 4,5 %. Dies führt im Vergleich zum Plan 2013 zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 0,6 Mio. €.

Außerdem wird der Landkreis im kommenden Haushaltsjahr rund 1,2 Mio. € weniger aus

der Wohngeldentlastung des Landes erhalten.

Für das Jahr 2014 gehen wir bezüglich der kommunalen Leistungen – diese beinhalten die Bedarfe der Unterkunftskosten, sozialintegrative Leistungen, einmalige Bedarfe sowie die Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket – von einem Zuschussbedarf in Höhe von rund 28,9 Mio. € aus.

Zusätzlich wird der Landkreis den kommunalen Anteil an den Verwaltungskosten von rund 3,8 Mio. € zu tragen haben.

3.11 Nahverkehr ÖPNV

Auf der Basis der Grundsatzentscheidung des Kreistags vom Oktober 1992 stellt die Förde-rung des öffentlichen Personennahverkehrs in Kooperation mit allen Kommunen einen Auf-gabenschwerpunkt unserer Kreispolitik dar. Wir verfolgen dabei das Ziel, durch attraktive und kundenorientierte Maßnahmen den Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stetig zu erhöhen.

Mit der Einführung der tariflichen Vollintegration und des 15-Minuten-Takts auf den S-Bahnstrecken zu den Hauptverkehrszeiten wurde im Jahr 1992 zusammen mit den Land-kreisen Böblingen, Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis sowie der Landeshauptstadt Stutt-gart der Zweckverband Nahverkehr Region StuttStutt-gart, NRS, gebildet. Dieser Zweckverband wurde dann per Gesetz zum 01.01.1996 auf den neu gebildeten Verband Region Stuttgart (VRS) übergeleitet.

Da auch die Finanzierungsregelungen übergeleitet wurden, refinanziert der VRS seinen Zu-schussbedarf per Umlageerhebung bei den Verbundlandkreisen und der Landeshauptstadt.

Steigende Investitionen für S-Bahn-Maßnahmen sowie die seit 2010 anfallenden Infrastruk-turkosten für das Vorhaben Stuttgart 21 (jährlicher Anteil des Landkreises Ludwigsburg 1,85 Mio. €) lassen einen weiteren Anstieg der Verkehrsumlage in den nächsten Jahren befürch-ten. Nach den aktuellen Haushaltsplandaten des VRS werden für 2014 11,85 Mio. € (Vor-jahr 12,0 Mio. €) im Ergebnishaushalt und 3,1 Mio. € im Finanzhaushalt (Vor(Vor-jahr 2,95 Mio.

€) erwartet. In der Summe bleiben die Umlagen im Vergleich zu 2013 nahezu unverändert.

Für den Verbund- und Verkehrslastenausgleich, der an die Landeshauptstadt Stuttgart zu entrichten ist, sind im Haushalt 2014 insgesamt rund 10,8 Mio. € bereitgestellt.

Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Kreistags aus dem Jahr 1992 wurden für 5 Verkehrsräume im Landkreis die Buskonzepte Vaihingen (Beginn 1990), Bietig-heim/Neckartal (seit 1993), Strohgäu (seit 1994), Bottwartal (seit 1996) und Südöstliches Kreisgebiet (seit 1999) entwickelt und umgesetzt. Im Juni 2001 wurden diese erfolgreichen Verbesserungsmaßnahmen um zwei weitere Projekte ergänzt: Den Direktbus zwischen Ludwigsburg und Waiblingen und den Kreisnachtbus. Daneben ist seit dem Frühjahr 2010 der „Stromer“, der Rad- und Wanderbus des Landkreises Ludwigsburg, der durch das Kir-bachtal führt und den Erlebnispark Tripsdrill mit dem Naturpark Stromberg Heuchelberg verbindet, im Einsatz.

Für die Fortschreibung des bestehenden Angebots der Buskonzepte und des „Stromers“

sowie für neue Maßnahmen (Buskonzept Eichwald, neue Freizeitbus-Angebote) sind im

Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von rund 2,40 Mio. € bereitgestellt.

Darüber hinaus bezahlt der Landkreis über die Verkehrsumlage an den VRS fast 11 Mio. € für die Busverkehre im Kreis. Über diesen Umweg finanzieren die Kreise die Busverkehre in der Verbundstufe II.

Im Frühjahr 2010 erfolgte die Gründung des Zweckverbands Strohgäubahn. Mitglieder des Zweckverbands sind neben dem Landkreis Ludwigsburg die Kommunen Ditzingen, Korntal-Münchingen, Hemmingen und Schwieberdingen. Die Zahlungsbeziehungen zwischen dem Landkreis und dem Zweckverband werden im Teilhaushalt III beim Produkt 547003 abge-bildet. Veranschlagt sind im Haushaltsentwurf 2014 eine Betriebskostenumlage mit

950.000 € und eine Zinsumlage mit 330.500 €.

Schülerbeförderung

Zum 01.01.1983 wurde die Abwicklung der Schülerbeförderung auf die Landkreise übertra-gen. Nach wiederholten Kürzungen der Landeszuschüsse in den 90er-Jahren um landes-weit insgesamt 76,7 Mio. € konnte für das Jahr 2012 eine Erhöhung um 20 Mio. € gegen-über dem Land durchgesetzt werden. Davon entfällt ein Betrag von ca. 630.000 € auf den Landkreis, was aber lediglich zu einer Defizitverringerung führt.

Auf Grund der stagnierenden Schülerzahlen steigen die Kosten bei der Nutzung des ÖPNV nur moderat. Die Kosten der Sonderverkehre sind stark an die Preissteigerungen von Die-selkraftstoff gebunden. Daher ist in diesem Bereich mit einer Kostensteigerung zu rechnen.

Auch die inklusive Bildung lässt in den kommenden Jahren Mehrkosten bei der Schülerbe-förderung durch weitere Sonderverkehre erwarten.

Insgesamt beträgt der Nettoressourcenbedarf bei den Schülerbeförderungskosten 2014 2,28 Mio. € und liegt somit über dem 2013 veranschlagten Betrag von 2 Mio. €.

3.12 Schulen

Das vom Bund im Jahr 2009 aufgelegte Konjunkturpaket II gab den Anstoß für den ersten Bauabschnitt der energetischen Fassadenerneuerung am Berufsschulzentrum Ludwigsburg-Kornwestheim und an der Carl-Schaefer-Schule im Jahr 2011. Der 2. Bauabschnitt folgte in 2012, für das Jahr 2013 ist der 3. Bauabschnitt am Berufsschulzentrum Ludwigsburg-Kornwestheim mit einem Investitionsvolumen von 2,7 Mio. € vorgesehen. Im Haushalt 2014 wurde der 4. Bauabschnitt mit einem Volumen von 2 Mio. € aufgenommen. Ferner wird die Beleuchtung im Beruflichen Schulzentrum Ludwigsburg-Kornwestheim weiter ausgetauscht.

Hierfür sind insgesamt 785.000 € im Haushalt 2014 bereitgestellt. Es wird mit einem Zu-schuss von 128.400 € gerechnet. Mit diesen Maßnahmen können wir die CO

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-Emissionen reduzieren und unsere Klimabilanz verbessern. Ferner muss die Brandschutzmeldeanlage erneuert werden. Dies erfolgt in zwei Bauabschnitten. Für das Haushaltsjahr 2014 werden 400.000 € und für 2015 ein Betrag von 375.000 € bereitgestellt.

An der Carl-Schaefer-Schule werden 2014 jeweils 4 Klassen- und Lehrerzimmer mit einem geschätzten Aufwand von 300.000 € erneuert. An der Erich-Bracher-Schule Pattonville wird 2014 die Fernwärmeübergabestation für 50.000 € erneuert.

Im Beruflichen Schulzentrum Bietigheim-Bissingen wird 2014 die Sanierung des

Sanitärbe-reichs in der Sporthalle fortgesetzt (160.000 €). In der mittelfristigen Finanzplanung ist ab

2016 die komplette energetische Fassadensanierung mit einem Investitionsvolumen von

über 3 Mio. € vorgesehen.

Am Favoritepark sind für den zusätzlichen Schulraumbedarf mobile Klassenzimmer geplant.

Es sollen 5 Klassenräume oberhalb der Berufsschulstufe in Richtung der Waldorfschule aufgestellt werden. Für die Vorbereitungs- und Anschlussarbeiten wurden im Haushalt 2013 bereits 205.000 € bereitgestellt. 2014 werden zusätzlich 462.000 € benötigt. Ferner soll zur Abdeckung der Spitzenlasten der Heizkessel ausgetauscht werden (105.000 €).

Zusätzliche Belastungen für den Kreis können sich in Zukunft durch den angestrebten ge-meinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern ergeben. Da die Rahmenbedingungen jedoch noch nicht feststehen, können die Auswirkungen derzeit noch nicht beziffert werden.

Auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom 22.10.2010 wurde entsprechend den Aus-schreibungs- und Förderrichtlinien des Landes die Bildungsregion Landkreis Ludwigsburg eingerichtet und schließlich mit Kreistagsbeschluss vom 19.07.2013 unbefristet verlängert.

Nach Vorgabe der Regionalen Steuergruppe der Bildungsregion werden zunächst die bei-den Themenschwerpunkte Übergang Kindergarten – Schule und Übergang Schule – Beruf unter Federführung des Bildungsbüros in Zusammenarbeit mit den beiden entsprechenden Projektgruppen bearbeitet. Die vom Landkreis zur Verfügung zu stellenden Komplementär-mittel belaufen sich nach wie vor auf 45.000 €/Jahr.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.07.2013 den 2. Bauabschnitt der Kreishauserwei-terung grundsätzlich beschlossen. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf Basis des vor-liegenden Raumprogramms auf brutto 22,5 Mio. €. 2014 sind für Planungshonorare und vorbereitende Untersuchungen 1,2 Mio. € vorgesehen.

3.13 Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft entwickelt sich auch im Jahr 2013 positiv. Allerdings gehen die Wert-stofferlöse auf Grund sinkender Marktpreise zurück. 2013 wird daher ein möglicher Übschuss voraussichtlich deutlich unter dem Betrag von rund 3,21 Mio. € liegen, der 2012 er-zielt werden konnte. 2013 sind Entnahmen aus der Überschussrückstellung in Höhe von 4,56 Mio. € geplant, so dass für 2014 noch knapp 7,17 Mio. € verfügbar sind.

Der Zuweisungsbedarf aus Gebühren im Budget der AVL steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € auf 23,4 Mio. €. Gründe sind u.a. die Mengensteigerung beim Biogut und hö-here Personalkosten.

Die aufgezeigten Mehrkosten in Kombination mit den zurückgehenden Wertstofferlösen macht 2014 eine Gebührenerhöhung unvermeidbar. Die Erträge aus Abfallgebühren sind im Haushaltsplanentwurf 2014 mit rd. 31,06 Mio. € um 1,6 Mio. € höher als 2013 veranschlagt.

Für die Restmüllentsorgung über die Firma TPLUS wird – wie im Vorjahr – ein Haushalts-ansatz in Höhe von 11,7 Mio. € benötigt.

In den Bereich der Nachsorge fallen die Deponie „Am Lemberg“ und ein Teil der Deponie

„Burghof“. Im kommenden Jahr wird die Nachsorgerückstellung mit 3,96 Mio. € (Vorjahr 4,35 Mio. €) in Anspruch genommen. Davon beträgt der Zuwendungsbedarf an die AVL aus der Nachsorgerückstellung 2014 voraussichtlich rund 3,635 Mio. €. Daneben fallen verschiedene Nachsorgekosten im Haushalt des Landkreises, wie z. B. anteilige Kosten für die Pacht De-ponie Burghof, Schadensersatzleistungen an die Stadt Vaihingen oder Abwassergebühren für die Sickerwasserbeseitigung, an. Für diese Zwecke sind weitere 325.000 € veranschlagt.

Die Finanzierung der Nachsorgemaßnahmen kann komplett über die beim Landkreis

ange-sammelte Nachsorgerückstellung getätigt werden. Es ergibt sich kein Zuweisungsbedarf

aus den laufenden Gebühren. Die Nachsorgerückstellung ist in der notwendigen Höhe

ent-sprechend der prognostizierten Verfüllung der Deponie Burghof vorhanden und wird ange-messen verzinst. Für den von der AVL privatwirtschaftlich betriebenen Teil der Deponie Burghof (Kesselparzelle und Hohlweg) werden Rückstellungen für die fehlende Nachsorge unmittelbar im Rechnungswerk der AVL gebildet.

Die voraussichtlichen Folgekosten für die Deponien des Landkreises Ludwigsburg betragen für den derzeitigen Ausbaustand Anfang 2010 nach dem aktuellen Nachsorgegutachten insgesamt ca. 51,2 Mio. € brutto. Hiervon entfallen ca. 11,7 Mio. € auf die Deponie „Am Lemberg“ und 39,5 Mio. € auf die Deponie „Burghof“.

In der Produktgruppe 5370-2 des Teilhaushalts II werden die nicht gebührenfähigen Kosten veranschlagt. Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 31.05.2010 erläutert, dass Gebührenausfälle (Niederschlagung und Erlass) nicht gebührenfähig sind. Der Gebüh-renhaushalt (5370-1) wird somit im Ergebnis um 400.000 € entlastet, während der Kreis-haushalt (5370-2) in gleicher Weise belastet wird.

In der Produktgruppe 5370-3 werden die Erstattungen für das von der AVL privatwirtschaft-lich genutzte Anlagevermögen veranschlagt.

3.14 Straßenbauprogramm

Das Straßenbauprogramm wird in den nächsten Jahren durch die geänderte Förderpolitik des Landes stark beeinflusst. Die Aufteilungsquote bei der Förderung von Straßenbau und dem ÖPNV nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird ab 2014 umgekehrt. Danach erhält der Straßenbau 40 % und der ÖPNV (mit Rad- und Fußgänger-verkehr) 60 % der Fördermittel. Außerdem sollen die Fördersätze nach dem LGVFG für den Straßenbau ab 2014 gekürzt und auf stark belastete Straßen beschränkt werden. Zukünftig werden dann nur noch 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (anstatt 70 % - Selbst-behalt).

Welche Straßenbaumaßnahmen dann noch einen Zuschuss erhalten, ist derzeit noch un-gewiss. Nach den seitherigen Maßgaben wären noch 14 im Kreisstraßenprogramm enthal-tene Baumaßnahmen förderfähig, vier Radwege und zehn Straßenbaumaßnahmen. Erfreu-licher Weise konnte im Jahr 2013 der seit langem geplante Lückenschluss im Enztalradweg mit zwei Brücken über die Enz im Bereich der K 1684 eine Landesförderung erhalten. Die Verkehrsfreigabe erfolgte im September 2013.

Im Jahr 2014 sind folgende Straßenbaumaßnahmen vorgesehen:

K 1603 Sanierung zwischen Marbach - Erdmannhausen

K 1632 Ausbau zwischen L 1106 und der Kreisgrenze bei Tripsdrill K 1633 Radweg zur L 1107

K 1638 Radweg zwischen Sersheim und Hohenhaslach K 1639 Ausbau zwischen L 1141 und Oberriexingen K 1644 Sanierung Gündelbach – Häfnerhaslach

K 1648 Sanierung 1. BA Vaihingen Ortsdurchfahrt – B 10 K 1653 Sanierung zwischen Hochdorf bis zur K 1654 K 1657 Sanierung zwischen Gerlingen und A81 – Brücke K 1688 Vaihingen-Riet bis Eberdingen

Zur Erhaltung und Ertüchtigung unseres Kreisstraßennetzes haben wir im Jahr 2013 wieder

zahlreiche kleinere, aber auch einige große Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. die K 1623

zwischen Besigheim und Gemmrigheim und die K 1600 in der Ortsdurchfahrt von Freiberg

am Neckar-Geisingen umgesetzt. Wir sanieren und erneuern inzwischen bewusst

Fahr-bahndecken bereits dann, wenn die Schäden noch nicht so groß sind und der Fahrbahnauf-bau noch nicht so stark geschädigt ist. Dadurch erhöhen wir die Lebensdauer der Straßen und ersparen uns einen teuren Vollausbau.

Zur Erneuerung des Fuhrparks in den Straßenmeistereien wurden im Jahr 2013 ein neuer Lkw mit Anbaugeräten und vier Mannschaftstransportfahrzeuge angeschafft. Außerdem ha-ben wir den Auftrag für einen neuen Unimog erteilt, den wir zu Beginn des Jahres 2014 er-halten. In den Jahren 2014 und 2015 wurden Beträge in Höhe von jeweils 500.000 € und danach jährlich 450.000 € eingeplant.

Im Jahr 2014 sind bei den Straßenbaumaßnahmen Investitionen von brutto rund 7,8 Mio. € vorgesehen. Abzüglich eventueller LGVFG-Zuschüsse und Kostenbeteiligungen Dritter sind vom Landkreis rund 6,9 Mio. € aufzubringen.

In dieser Summe sind auch 1.150.000 € für die Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung im Kreisstraßennetz, wie z.B. die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, enthalten.

3.15 Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH

Seit dem 01.01.1994 bilden das Klinikum Ludwigsburg, die Krankenhäuser Bietigheim, Marbach und Vaihingen sowie seit dem 01.04.1994 die Klinik für Geriatrische Rehabilitation die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (Kliniken gGmbH).

Zum 01.01.2005 haben die Gesellschafter, der Landkreis Ludwigsburg und die Stadt