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DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG

Laufende und neue Baumaßnahmen

3. DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG

un-terstützen, um auch hier langfristig die teuren stationären Hilfen zu vermeiden und gleich-zeitig die familieninternen Ressourcen zu stärken und zu fördern.

Der zum 1. August 2013 wirksam werdende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bereits ab dem 1. Lebensjahr wird dazu führen, dass im kommenden Jahr mit zwei weite-ren Kinderjahrgängen zu rechnen ist. Bisher galt der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jah-ren. Wir können derzeit nur sehr schwer einschätzen, von wie vielen Familien, ab welchem Alter und in welchem Betreuungsumfang der Rechtsanspruch tatsächlich wahrgenommen wird. Bei fehlenden Betreuungsplätzen kann der Landkreis - als Gesamtverantwortlicher für die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung - verklagt und im schlimmsten Fall scha-densersatzpflichtig werden. Aus diesen Gründen rechnen wir in der Kindertagespflege mit einem weiteren Fallzahlenanstieg. Die politischen Zielvorstellungen gehen davon aus, dass 20 % der notwendigen Betreuungsplätze in 2013 durch die Kindertagespflege abge-deckt werden. Die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse lag in 2010 bei 355, für 2012 erwar-ten wir rd. 600 öffentlich finanzierte Tagespflegeverhältnisse. Für 2013 ist die Tendenz nochmals deutlich ansteigend, weshalb es eine sehr wichtige Aufgabe sein wird, weitere Tagesmütter und Tagesväter für eine Betreuungstätigkeit zu gewinnen.

Wenn Eltern die Kosten eines Betreuungsplatzes nicht aus ihrem Einkommen bestreiten können, erhalten sie von uns entsprechende Zuschüsse. Von 2010 nach 2011 haben die Zuschussfälle von 1.450 auf 1.510 zugelegt. Die Tendenz ist weiter steigend, insbeson-dere zum 1. August 2013 erwarten wir einen weiteren Schub.

Schließlich führt das Dauerthema Inklusion und die allgemeine Anhebung der Leistungs-entgelte zu einem weiteren Zuwachs bei den Aufwendungen. Insgesamt ist der Zuschuss-bedarf für die Leistungen in der Jugendhilfe und der Kindertagespflege mit 33,3 Mio. € (Vorjahr 31,2 Mio. €) veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 7 %.

3.3 Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Im Rahmen der politischen Einigung zur Hartz-IV-Reform hat der Bund die mittelfristige Übernahme der kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung zugesagt. Der jüngst eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung des zeitnahen Erstat-tungsverfahrens entlastet in besonderem Maße die kommunalen Aufgabenträger. Wir hof-fen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig umgesetzt wird und wie geplant in 2013 in Kraft treten kann.

3.4 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Nach den aktuellen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass der Zuschussbedarf auch im Jahr 2013 weiter anwachsen wird. Insbesondere die Fallzahlen bei Menschen mit seeli-scher Behinderung steigen kontinuierlich und es sind derzeit keine Anzeichen erkennbar, dass sich dies im kommenden Jahr grundlegend ändern wird. Der hohe Tarifabschluss 2012 im Bereich des TVöD und die daraus resultierenden Pflegesatzerhöhungen werden sich 2013 mit einer Steigerung von knapp 5 % auswirken. Trotz der Steuerungsmöglichkei-ten über den Sozialdienst EMiL, mit dem es gelungen ist, die Anzahl der im stationären Be-reich untergebrachten behinderten Menschen zu reduzieren, erhöht sich bei einem Teil der vollstationär untergebrachten Menschen mit Behinderung die Hilfebedarfsgruppe, so dass per Saldo keine Einsparung entsteht. Mit der Hilfebedarfsgruppe wird - ähnlich wie bei der Pflegeversicherung mit der Pflegestufe - der Grad der Hilfebedürftigkeit vom medizinisch-pädagogischen Dienst des Kommunalverbands für Jugend und Soziales festgestellt. Da die Hilfebedarfsgruppe in der Regel mit zunehmendem Alter steigt, sind hieraus auch für 2013 weitere Ausgabensteigerungen zu erwarten.

Wie bereits dargelegt, ergeben sich durch die UN-Konvention für die Rechte von Men-schen mit Behinderung, besonders im schuliMen-schen Bereich, zusätzliche Fallzahlensteige-rungen. Diese führen auch in 2013 zu einem verstärkten Druck auf der Kostenseite.

Daneben spüren wir die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die dazu führen, dass im-mer weniger Plätze für Menschen mit Behinderung und einem verringerten Leistungsver-mögen angeboten werden. Deshalb erfahren die Werkstätten für Behinderte einen immer größeren Zulauf, so dass weitere Kostensteigerungen die Folge sind. Die Fallzahlen selbst sind von der Eingliederungshilfe nach wie vor nur bedingt steuerbar, da bei Vorliegen einer wesentlichen Behinderung und einem Bedarf an Teilhabe ein Rechtsanspruch auf Einglie-derungshilfe besteht.

Für das Jahr 2013 rechnen wir in der Eingliederungshilfe mit einem Nettoressourcenbedarf von 58,3 Mio. € (Vorjahr 56,6 Mio. €), hinzu kommt die Blindenhilfe, die mit einem Zu-schussbedarf von rd. 1,9 Mio. € unverändert veranschlagt ist. Der Mehrbedarf beträgt da-mit insgesamt 1,7 Mio. €.

Die Leistungen in der Hilfe zur Pflege haben sich nach kontinuierlichen Fallzahlensteige-rungen der letzten Jahre momentan auf einem hohen Niveau stabilisiert. Der Zuschussbe-darf wird jedoch weiter steigen, denn aufgrund der demographischen Entwicklung wird es immer mehr Menschen geben, die auf pflegerische Leistungen angewiesen sind. Der An-stieg wirkt sich insbesondere im kostenträchtigen stationären Pflegebereich aus. Mit 15,5 Mio. € liegt der Zuschussbedarf um 0,4 Mio. € über dem Vorjahr.

3.5 SGB II – Arbeitslosengeld II, Kommunales Job-Center

Der sich fortsetzende wirtschaftliche Aufschwung in der ersten Jahreshälfte 2012 konnte im Bereich des SGB II genutzt werden, Hilfesuchende Menschen in Lohn und Brot zu brin-gen. Auch wenn sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf relativ hohem Niveau be-wegt, ist die Grundtendenz aktuell leicht rückläufig. Wir gehen davon aus, dass wir dies auch im Jahr 2013 erreichen können. Dass keine deutlichere Absenkung der Zahl der Be-darfsgemeinschaften erreicht werden konnte, liegt an der bereits guten Arbeitsmarktsitua-tion im Landkreis Ludwigsburg. Diese führt dazu, dass im Jobcenter Menschen mit teilwei-se gravierenden Vermittlungshemmnisteilwei-sen betreut werden, die oftmals - wenn überhaupt - nur in einer Teilzeitstelle bzw. im Niedriglohnbereich eine Beschäftigung finden. Sie blei-ben dann weiter beim Jobcenter als „Aufstocker“.

Die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung beträgt in diesem Jahr noch 39,8 %. Für das Jahr 2013 ist die Quote noch nicht festgesetzt. Nach den Haushalts-entwürfen der Bundesregierung ist allerdings mit Mittelkürzungen bei den Erstattungen für Unterkunft und Heizung von etwa 6 % zu rechnen, was einer Kürzung der Bundesbeteili-gung von 39,8 % auf 37,4 % entspräche. Des Weiteren muss die Revision beim Bildungs- und Teilhabepaket in 2013 abgewartet werden, auch hier wird es mit hoher Wahrschein-lichkeit zu Änderungen in der Quote gekommen. Unter Berücksichtigung der Minderzuwei-sung für Unterkunft und Heizung beträgt der Zuschussbedarf beim Job-Center einschließ-lich einmaliger Bedarfe, sozialintegrativer Leistungen sowie der Leistungen aus dem Bil-dungs- und Teilhabepaket für SGB II-Empfänger rund 25,6 Mio. €, das sind 4,6 Mio. € we-niger als in 2012.

3.6 Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Sonstige Ausländer

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 müssen die Leistungs-sätze für hilfebedürftige Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhöht werden.

Sie orientieren sich nunmehr an den Sätzen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dies führt zu zusätzlichen Leistungen im Umfang von 0,4 Mio. € für diesen Personenkreis. Die seit April 2004 in einer Pauschale zusammengefassten Erstattungsleistungen des Landes müssen entsprechend angepasst werden. Dazu führen die kommunalen Landesverbände aktuell Gespräche mit dem Integrationsministerium. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zur Zeit beträgt die Pauschale 10.433 € für jeden Asylbewerber, bezogen auf einen Unterbrin-gungszeitraum von 20 Monaten. Je nach Verhandlungsergebnis reduzieren sich die Zu-satzkosten für den Landkreis.

Für den Bereich der Sonstigen Ausländer (abgelehnte Asylbewerber, illegal eingereiste Ausländer) wird mit ca. 450 Personen im Hilfebezug und mit einem Zuschussbedarf von 4,0 Mio. € gerechnet, der damit um 0,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr steigt. Von der Stei-gerung entfällt ein Betrag von etwa 0,7 Mio. € auf die durch das Urteil bedingte Erhöhung der Leistungssätze. Weitere 0,2 Mio. € entfallen auf erwartete Fallzahlensteigerungen. Für diesen Personenkreis, der im wesentlichen Grundleistungen zum Lebensunterhalt sowie Krankheitskosten erhält, ist der Landkreis originär zuständig, d.h. hier gewährt das Land keinen Kostenersatz. Insgesamt ist der Zuschussbedarf für die Leistungen bei den Asyl-bewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und sonstigen Ausländern in 2013 mit 4,2 Mio. € ver-anschlagt (Vorjahr 2,9 Mio. €).

3.7 Nahverkehr

ÖPNV

Auf der Basis der Grundsatzentscheidung des Kreistags vom Oktober 1992 stellt die För-derung des öffentlichen Personennahverkehrs in Kooperation mit allen Kommunen einen Aufgabenschwerpunkt unserer Kreispolitik dar. Wir verfolgen dabei das Ziel, durch attrakti-ve und kundenorientierte Maßnahmen den Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stetig zu erhöhen.

Mit der Einführung der tariflichen Vollintegration und des 15-Minuten-Takts auf den S-Bahnstrecken zu den Hauptverkehrszeiten wurde im Jahr 1992 zusammen mit den Land-kreisen Böblingen, Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis sowie der Landeshauptstadt Stuttgart der Zweckverband Nahverkehr Region Stuttgart, NRS, gebildet. Dieser Zweck-verband wurde dann per Gesetz zum 01.01.1996 auf den neu gebildeten Verband Region Stuttgart (VRS) übergeleitet.

Da auch die Finanzierungsregelungen übergeleitet wurden, refinanziert der VRS seinen Zuschussbedarf per Umlageerhebung bei den Verbundlandkreisen und der Landeshaupt-stadt.

Steigende Investitionen für S-Bahn-Maßnahmen (z.B. S 60 Renningen - Böblingen, S 40 Ringschluss Marbach-Backnang), sowie die seit 2010 anfallenden Infrastrukturkosten für das Vorhaben Stuttgart 21 (jährlicher Anteil des Landkreises Ludwigsburg 1,85 Mio. €) werden zu einem weiteren Anstieg der Verkehrsumlage in den nächsten Jahren führen.

Für 2013 werden 12 Mio. € (Vorjahr 11,4 Mio. €) im Ergebnishaushalt und 3,5 Mio. € im Fi-nanzhaushalt erwartet.

Für den Verbund- und Verkehrslastenausgleich, der an die Landeshauptstadt Stuttgart zu entrichten ist, sind im Haushalt 2013 insgesamt rund 10,7 Mio. € bereitgestellt.

Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Kreistags aus dem Jahr 1992 wurden für 5 Verkehrsräume im Landkreis die Buskonzepte Vaihingen (Beginn 1990), Bietig-heim/Neckartal (seit 1993), Strohgäu (seit 1994), Bottwartal (seit 1996) und Südöstliches Kreisgebiet (seit 1999) entwickelt und umgesetzt. Im Juni 2001 wurden diese erfolgreichen

Verbesserungsmaßnahmen um zwei weitere Projekte ergänzt: Den Direktbus zwischen Ludwigsburg und Waiblingen und den Kreisnachtbus. Daneben ist seit dem Frühjahr 2010 der „Stromer“, der Rad- und Wanderbus des Landkreises Ludwigsburg, der durch das Kir-bachtal führt und den Erlebnispark Tripsdrill mit dem Naturpark Stromberg Heuchelberg verbindet, im Einsatz.

Für die Finanzierung dieser Maßnahmen sowie für die vorgesehene Weiterentwicklung des ÖPNV, z.B. die Anpassung des Nachtbusnetzes an das Nachtverkehrsangebot der S-Bahn oder die Fortschreibung des Buskonzepts Strohgäu, sind im Haushaltsentwurf 2013 Mittel in Höhe von 2,35 Mio. € bereitgestellt. Aus diesen Mitteln wird auch die Mitfinanzierung des MetropolTickets bestritten, der Finanzierungsanteil des Landkreises beträgt etwa 130.000

€. Im Haushaltsentwurf 2013 sind wie bisher 432.000 € an zweckgebundenen Zuweisun-gen des Landes zur Finanzierung dieser Maßnahmen eingeplant.

Im Frühjahr 2010 erfolgte die Gründung des Zweckverbands Strohgäubahn. Mitglieder des Zweckverbands sind neben dem Landkreis Ludwigsburg die Kommunen Ditzingen, Korn-tal-Münchingen, Hemmingen und Schwieberdingen. Die Zahlungsbeziehungen zwischen dem Landkreis und dem Zweckverband werden im Teilhaushalt III beim Produkt 547003 abgebildet. Veranschlagt sind im Haushaltsentwurf 2013 eine Betriebskostenumlage mit 885.000 € und eine Zinsumlage mit 500.000 €.

Schülerbeförderung

Zum 01.01.1983 wurde die Abwicklung der Schülerbeförderung auf die Landkreise über-tragen. Nach wiederholten Kürzungen der Landeszuschüsse in den 90er-Jahren um lan-desweit insgesamt 76,7 Mio. € konnte für das Jahr 2012 eine Erhöhung um 20 Mio. € ge-genüber dem Land durchgesetzt werden. Davon entfällt ein Betrag von ca. 630.000 € auf den Landkreis, was aber lediglich zu einer Defizitverringerung führt.

Für 2013 rechnen wir mit weiteren deutlichen Kostenreduzierungen bei der Nutzung des ÖPNV infolge stagnierender Schülerzahlen, dem Wegfall einer Klassenstufe bei den Gym-nasien sowie aufgrund der teilweisen Finanzierung von Schülerbeförderungskosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Auf der anderen Seite ist im Bereich der Sonderbeförde-rungen, insbesondere aufgrund der ständig steigenden Kraftstoffpreise mit Kostenerhö-hungen zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Auswirkungen der Inklusi-on hinzuweisen, die in den kommenden Jahren Mehrkosten bei der Schülerbeförderung erwarten lässt.

Insgesamt beträgt der Nettoressourcenbedarf bei den Schülerbeförderungskosten 2013 2 Mio. € und liegt somit geringfügig unter dem 2012 veranschlagten Betrag von 2,1 Mio. €.

3.8 Schulen

Das vom Bund im Jahr 2009 aufgelegte Konjunkturpaket II gab den Anstoß für den ersten Bauabschnitt der energetischen Fassadenerneuerung am Berufsschulzentrum Ludwigs-burg-Kornwestheim und an der Carl-Schaefer-Schule im Jahr 2011. Der 2. Bauabschnitt folgte in 2012, für das Jahr 2013 ist der 3. Bauabschnitt am Berufsschulzentrum Ludwigs-burg-Kornwestheim vorgesehen. Dafür sind 2,7 Mio. € im Haushaltsentwurf bereitgestellt.

Mit diesen Investitionen können wir die CO²-Emissionen deutlich reduzieren und unsere Klimabilanz wesentlich verbessern. In diese Kategorie fällt auch die energetische Sanie-rung der Beleuchtung, für die einschließlich ErneueSanie-rung der Lüftung und Deckensansanie-rung 0,75 Mio. € im Ergebnishaushalt bereitgestellt sind.

Nach dem Abschluss der Umbaumaßnahmen im naturwissenschaftlichen Bereich der Carl-Schaefer-Schule 2012 sind für 2013 weitere EDV-Modernisierungs- und Umbaumaßnah-men in den Klassenzimmern geplant. Der Carport für schuleigene Fahrzeuge der Kfz-Abteilung soll erweitert werden. Außerdem ist im Bauunterhalt die Flachdachsanierung im Bereich der Werkstätten dringend erforderlich.

In der Erich-Bracher-Schule Pattonville ist 2013 der erste Bauabschnitt für den Umbau der naturwissenschaftlichen Bereiche vorgesehen und die Sanitärbereiche werden grundlegend erneuert. Im Haushaltsentwurf sind dafür 0,2 Mio. € veranschlagt.

Bei der Schule am Favoritepark besteht weiterhin Schulraumbedarf. Seitens der Verwal-tung werden inklusive Lösungsansätze weiterverfolgt. Da noch unklar ist, wie sich die Schülerzahlen langfristig im Hinblick auf die Demografie und die geplante Schulgesetzän-derung im Bereich inklusive Bildung entwickeln, wurden für 2013 Mittel für eine Container-lösung mit 0,2 Mio. € in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Zusätzliche Belastungen für den Kreis können sich in Zukunft durch den angestrebten gemeinsamen Unterricht von be-hinderten und nicht bebe-hinderten Kindern ergeben. Da die Rahmenbedingungen aber noch nicht feststehen, können die Auswirkungen derzeit noch nicht beziffert werden.

Im Ergebnishaushalt sind in 2013 voraussichtlich nicht abfließende Mittel für die Sanierung des Schwimmbads aus 2012 mit 0,5 Mio. € und zusätzlich die Sanierung der Umkleide- und Duschräume mit 0,6 Mio. € veranschlagt. Daneben müssen technische Einrichtungen wie Brandmeldeanlage, Elektrische Lautsprecheranlage und die Sicherheitsbeleuchtung um- bzw. aufgerüstet werden.

Im Beruflichen Schulzentrum Bietigheim-Bissingen wird 2013 die Sanierung des Sanitärbe-reichs in der Sporthalle (Trakt II) erfolgen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist in den Jahren 2014 bis 2016 die komplette energetische Fassadensanierung mit einem Investiti-onsvolumen von über 3 Mio. € vorgesehen.

Auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom 22.10.2010 wurde entsprechend den Ausschreibungs- und Förderrichtlinien des Landes die Bildungsregion Landkreis Lud-wigsburg mit einer Laufzeit von 3 Jahren und 4 Monaten eingerichtet. Nach Vorgabe der Regionalen Steuergruppe der Bildungsregion werden zunächst die Themenbereiche Übergang Kindergarten - Schule und Übergang Schule - Beruf unter Federführung des Bil-dungsbüros in Zusammenarbeit mit den gebildeten Projektgruppen bearbeitet. Die vom Landkreis zur Verfügung zu stellenden Komplementärmittel belaufen sich auf 45.000

€/Jahr.

3.9 Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft befindet sich weiter auf Kurs. Die Einsparmaßnahmen der vergange-nen Jahre haben gegriffen. Die Wertstofferlöse, insbesondere für das Altpapier, sind auf einem stabilen Niveau und mit 3,66 Mio. € als tauschähnliche Umsätze veranschlagt. Die-se positiven Entwicklungen und die geplante Inanspruchnahme der Gebührenüberschuss-rückstellung ermöglichen eine weitere Absenkung der Abfallgebühren im Jahr 2013. In der Rückstellung befinden sich dann noch Mittel zur Stabilisierung und ggf. Senkung der Ab-fallgebühren in den Folgejahren.

Nachdem die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit den ursprünglich vorgese-henen umfassenden Privilegien zu Gunsten privater Entsorger aufgrund der massiven Einwände der kommunalen Familie und mit Unterstützung des Landesumweltministeriums so nicht umgesetzt wurde, gehen wir davon aus, dass die kommunalen Entsorger auch in Zukunft das vorrangige Zugriffsrecht auf die Wertstofferfassung erhalten und die damit verbundenen Erlöse den Gebührenhaushalt weiter stabilisieren.

Die Erträge aus Abfallgebühren sind im Haushaltsplanentwurf 2013 mit rd. 29,4 Mio. € ver-anschlagt. Für die Restmüllentsorgung über die Firma TPLUS wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 11,7 Mio. € benötigt. Wie in den Vorjahren wurde erneut mit einer Abfallmenge von 80.001 Tonnen geplant. Allerdings greift 2013 seit Jahren erstmals wieder die vertrag-lich vereinbarte Preisgleitklausel, da die Entsorgungs- und Transportkosten um 7,14

€/Tonne bzw. 5,15 % gestiegen sind.

Der Zuweisungsbedarf aus Gebühren im Budget der AVL steigt im Vergleich zum Vorjahr um knapp 1,3 Mio. € auf 22,5 Mio. €. Gründe sind die Entgeltstruktur des neu ausge-schriebenen Einsammelvertrags mit Mehrkosten von 452.000 € und voraussichtlich zu er-wartenden Mehrkosten für die Grüngutentsorgung von über 500.000 € aufgrund der zum 1.

Juni 2012 in Kraft getretenen neuen Bioabfallverordnung.

In den Bereich der Nachsorge fallen die Deponie „Am Lemberg“ und ein Teil der Deponie

„Burghof“. Im kommenden Jahr wird die Nachsorgerückstellung mit 4,35 Mio. € (Vorjahr 4,75 Mio. €) in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbedarf an die AVL aus der Nachsor-gerückstellung beträgt 2013 voraussichtlich rund 4,1 Mio. €. Daneben fallen verschiedene Nachsorgekosten im Haushalt des Landkreises an, wie z. B. anteilige Kosten für die Pacht Deponie Burghof, Schadensersatzleistungen an die Stadt Vaihingen oder Abwassergebüh-ren für die Sickerwasserbeseitigung. Für diese Zwecke sind weitere 281.000 € veran-schlagt.

Die Finanzierung der Nachsorgemaßnahmen kann komplett über die beim Landkreis an-gesammelte Nachsorgerückstellung getätigt werden. Es ergibt sich kein Zuweisungsbedarf aus den laufenden Gebühren. Die Nachsorgerückstellung ist in der notwendigen Höhe ent-sprechend der prognostizierten Verfüllung der Deponie Burghof vorhanden und wird an-gemessen verzinst. Für den von der AVL privatwirtschaftlich betriebenen Teil der Deponie Burghof (Kesselparzelle und Hohlweg) werden Rückstellungen für die fehlende Nachsorge unmittelbar im Rechnungswerk der AVL gebildet.

Die voraussichtlichen Folgekosten für die Deponien des Landkreises Ludwigsburg betra-gen für den derzeitibetra-gen Ausbaustand Anfang 2010 nach dem aktuellen Nachsorgegutach-ten insgesamt ca. 51,2 Mio. € brutto. Hiervon entfallen ca. 11,7 Mio. € auf die Deponie „Am Lemberg“ und 39,5 Mio. € auf die Deponie „Burghof“.

In der Produktgruppe 5370-2 des Teilhaushalts II werden die nicht gebührenfähigen Kos-ten veranschlagt. Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 31.05.2010 er-läutert, dass Gebührenausfälle (Niederschlagung und Erlass) nicht gebührenfähig sind.

Der Gebührenhaushalt (5370-1) wird somit im Ergebnis um 500.000 € entlastet, während der Kreishaushalt (5370-2) in gleicher Weise belastet wird.

In der Produktgruppe 5370-3 werden die Erstattungen für das von der AVL privatwirt-schaftlich genutzte Anlagevermögen veranschlagt.

3.10 Straßenbauprogramm

Das neue Straßenbauprogramm 2012-2016 ff wurde vom Kreistag am 22. Juli 2011 verab-schiedet. Es wird in den nächsten Jahren zunehmend von der geänderten Förderpolitik des Landes beeinflusst. Während bisher die Aufteilungsquote bei der Förderung von Stra-ßenbau und ÖPNV bei 60 zu 40 lag, wird sich diese bis zum Jahr 2014 schrittweise um-kehren auf 40 % Straßenbau und 60 % ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr und Schnittstellen. Wir erwarten dadurch künftig Engpässe bei der Programmaufnahme, den Förderzusagen und Bewilligungen. Den Schwerpunkt Erhaltung und Ertüchtigung des Kreisstraßennetzes aus dem Jahr 2012 setzen wir auch im kommenden Jahr fort. Darunter fällt auch der für 2012 geplante - wegen Schwierigkeiten beim Grunderwerb und bei den Ausschreibungsergebnissen aber verschobene Ausbau der K 1684 zwischen Markgrönin-gen - UnterriexinMarkgrönin-gen und Bietigheim-BissinMarkgrönin-gen - Untermberg mit Lückenschluss im Enztal-radweg. Für den Radweg ist der Baubeginn nun 2013 vorgesehen, im Jahr 2014 soll dann der Straßenausbau erfolgen. Der geplante Ausbau der K 1632 zwischen der Landesstraße 1106 und der Kreisgrenze bei Tripsdrill kann voraussichtlich frühestens im Jahr 2014 durchgeführt werden, da wir 2013 noch nicht mit einer Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Land) rechnen.

Folgende bedeutende Sanierungsmaßnahmen konnten im Jahr 2012 umgesetzt werden:

die Erneuerung der K 1690 zwischen Hemmingen und Münchingen, die Sanierung der K 1696 zwischen Vaihingen und Kleinglattbach, die Ertüchtigung der K 1660 zwischen Mög-lingen und Markgröningen sowie die K 1685 zwischen Unter- und Oberriexingen.

Im Jahr 2013 sind folgende Straßenbaumaßnahmen vorgesehen:

K 1603 Sanierung zwischen Marbach - Erdmannhausen K 1623 Sanierung zwischen Gemmrigheim - Besigheim K 1633 Radweg zur L 1107

K 1653 Sanierung zwischen Hochdorf bis zur K 1654 K 1657 Sanierung zwischen Gerlingen BAB 81 - Brücke

Mit diesen Maßnahmen erreichen wir mehr Verkehrssicherheit auf der Straße und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige und kostengünstige Bewirtschaftung unserer Kreisstraßen.

Für das Jahr 2013 sind Investitionen von brutto 9 Mio. € vorgesehen. Abzüglich erwarteter GVFG-Zuschüsse und Kostenbeteiligungen Dritter beträgt der Eigenanteil des Landkreises 7,7 Mio. €. In dieser Summe enthalten sind auch 1,15 Mio. € für die Maßnahmen zur Ver-kehrsverbesserung im Kreisstraßennetz, wie z.B. die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und Fahrbahnsanierungen. Dies sind - bezogen auf den Finanzhaushalt - 0,2 Mio. € weni-ger als in 2012, dafür wurde im Ergebnishaushalt beim Direktaufwand Kreisstraßen der Mittelansatz für reine Deckenerneuerungen von Fahrbahnen um 0,2 Mio. € auf 1 Mio. € er-höht.

Ein weiterer Schwerpunkt im kommenden Jahr wird die Ersatzbeschaffung von Sonder-fahrzeugen und Geräten in den Straßenmeistereien sein. Mit den in der Vergangenheit be-reit gestellten Mittel war es nicht möglich, den Fuhrpark wirtschaftlich zu betreiben. Für das Jahr 2013 sind netto 504.000 € bereitgestellt.

Das im Jahr 2011 erarbeitete Standortkonzept für die Straßenmeistereien schließt im Er-gebnis mit einer Empfehlung zum Kauf der Straßenmeisterei Besigheim-Ottmarsheim.

Derzeit ruhen die Verkaufsgespräche, da es beim Land Überlegungen gibt, die Straßen-bauverwaltung insgesamt in einen Landesbetrieb auszugliedern.

Für die Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind insgesamt rd. 3 Mio. € veranschlagt, zusammen mit den Investitionsmaßnahmen leistet der Landkreis einen wich-tigen Beitrag zur Unterstützung der Bauwirtschaft und verbessert die Straßeninfrastruktur wesentlich.

3.11 Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH

Seit dem 01.01.1994 bilden das Klinikum Ludwigsburg, die Krankenhäuser Bietigheim, Marbach und Vaihingen sowie seit dem 01.04.1994 die Klinik für Geriatrische Rehabilitati-on die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (Kliniken gGmbH). Zum 01.01.2005 haben die Gesellschafter, der Landkreis Ludwigsburg und die Stadt Bietigheim-Bissingen, zu-sammen mit dem Enzkreis die Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH (Kliniken Holding) gegründet. In diese Kliniken Holding wurden zum 01.01.2005 51 % der Klinken gGmbH und 51 % der Enzkreis-Kliniken gGmbH (Enzkreis-Kliniken) eingebracht.

Der Landkreis Ludwigsburg und die Kliniken gGmbH haben sich Ende 2006 erfolgreich um den Erwerb der Orthopädischen Klinik Markgröningen inkl. deren Tochtergesellschaft Or-tema, zusammen OKM, beworben. Der Erwerb wurde zum 01.07.2007 vollzogen. Die Ein-gliederung der OKM vervollständigt das Leistungsangebot des Klinikenverbundes inner-halb der Kliniken Holding und ermöglicht entsprechend dem Gesellschaftszweck eine sinn-volle Abstimmung der medizinischen Gesundheitsleistungen in der Region.

Im Verlauf des Jahres 2008 haben sich die kommunalpolitischen Gremien des Klinikver-bundes dafür ausgesprochen, die Krankenhäuser Bruchsal und Bretten zum 01.01.2009 in die strategische Partnerschaft aufzunehmen. Die Gesellschaftervertreter haben sich dabei für die gesellschaftsrechtliche Verflechtung nach dem bisherigen Holding-Modell des Kli-nikverbundes entschieden. Der Landkreis Karlsruhe hat daher die „Kliniken des Landkrei-ses Karlsruhe gGmbH (KLK)“ gegründet und seine Krankenhäuser in diese Gesellschaft übertragen. Die KLK sind wie die Enzkreis-Kliniken und die Kliniken gGmbH zu 51 % in die Regionale Kliniken Holding eingebracht. Der Zusammenschluss hat und wird weiterhin auf allen Seiten zu positiven Effekten führen. Die einheitliche Geschäftsführung steht dabei für eine einheitliche Steuerung und Zielorientierung.

Die einheitlichen Ziele des Klinikenverbundes sind, die Krankenhausgesellschaften den Marktgegebenheiten flexibel anzupassen, Know-how zu bündeln, Synergien zu heben und betriebliche Optimierungen zum Vorteil der Patienten umzusetzen. Im Geschäftsjahr 2010 wurden nun auch die Führungskräfte der Verwaltungseinheiten, die holdingweit verantwort-lich eingesetzt werden, arbeitsrechtverantwort-lich bei der Holding angestellt.

Mit der Gründung der Kliniken gGmbH trägt der Landkreis Ludwigsburg nach dem Be-schluss vom 29.04.1994 Zins und Tilgung für Altdarlehen und neue Baumaßnahmen, die gesondert im Unternehmensplan dargestellt werden müssen. Zum Ausgleich des anfallen-den Kapitaldienstes für diese Maßnahmen leistet der Landkreis eine Ausgleichszahlung, deren Höhe sich aus dem jährlichen Darlehenspiegel ergibt. Für diese Baumaßnahmen galt bis 2007 die Obergrenze von 5 Mio. € und seit 2008 eine Obergrenze von 5,35 Mio. €, nachdem der Kreistag am 20.07.2007 beschlossen hatte, dass die nachträglichen Belas-tungen, die sich aus der Projekterweiterung des Kreiskrankenhauses Ludwigsburg und des damit zusammenhängenden Vergleichs mit der LBBW Immobilien GmbH (vormals LEG) ergeben hatten, analog der bisherigen Finanzierung der Krankenhausneubauten finanziert werden. Aufgrund der umfangreichen Investitionen deckt seit 1998 diese Obergrenze den