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Regional verankert seit mehr als 25 Jahren!

Im Dokument Unternehmerin Kommune: (Seite 39-43)

TEIL1: 25 JAHRE STROMVERGLEICH

Kollegen zur Kenntnis genommen, die sich über die Dominanz der Großen beklagten und auch deshalb Lust auf Rekommunalisierungen hatten. Natürlich gibt es Interessendivergenzen. Das haben wir, um ein Bei-spiel zu nennen, bei der Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft aus den benachbarten Stadtwerken Merseburg, Weißenfels und Naumburg – überall dort ist auch EnviaM beteiligt – gemerkt.

Natürlich wurde unser Projekt aus Chemnitz beargwöhnt. Man fürchtete die Gründung eines kleinen regionalen Bruders, der absehbar die Mit-wirkung des großen Familienmitglieds entbehrlich machen würde. Das war nicht unbegründet und zudem von der Furcht auf Renditeeinbußen aus den drei Stadtwerkebeteiligungen diktiert. Wir haben unseren Partner dafür sensibilisiert, dass mit der Servicegesellschaft eine höhere Ertragskraft der drei kommunalen Mütter erreicht werden soll, wovon natürlich auch der private Mitgesellschafter profitiert. Dieser nachhaltige Ansatz wurde ver-standen. Nur kommunal-private Partnerschaften, in denen der Sachbezug und der gegenseitige Respekt das Primat haben, sind auf längere Sicht lebensfähig und vor allem für Beide sinnvoll.

Allianzen für ewig gibt es allerdings nicht.

Wenn ich noch eine ganz konkrete Veranstaltung hervorheben darf, so ist es die Jahrestagung 2016 in Bitterfeld-Wolfen. Dort ging es darum, welchen Beitrag kommunale Unternehmen zur Lösung des Flüchtlingsproblems leisten. Dies war auch Gegen-stand einer VfkE-Studie, die große Aufmerksamkeit fand, denn unser Diskussionsforum war wie so oft die erste Instanz, die sich dieses brisanten Themas mit großer Sachkunde angenommen hatte. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wie zustimmend Minister-präsident Dr. Reiner Haseloff die Neuformulierung des „Wir schaffen das“ in „Wenn es jemand schaffen kann, schaffen wird und schaffen muss, dann sind es die Kommunen“ aufgenommen hat.

UNSER GESPRÄCHSPARTNER Bernward Küper wurde am 18. März 1963 in Münster (Westfalen) geboren. Der studierte Voll-jurist ist seit 2007, nunmehr in der zweiten Wahl-periode, Oberbürgermeister der Stadt Naumburg.

Das CDU-Mitglied war zuvor von 1995 bis 2001 in leitenden Funktionen in der Stadtverwaltung Wei-ßenfels tätig. Danach war er bis 2007 Beigeordne-ter des OberbürgermeisBeigeordne-ters der Stadt Naumburg.

Küper ist u.a., Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages, Vorsitzender im Bau-ausschuss der Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Aufsichtsratsvorsitzender der Technische Werke Naumburg GmbH und wei-terer kommunaler Beteiligungen und Verbün-de, Vorsitzender der Friedrich-Nietzsche-Stiftung und Vorsitzender des Fördervereins „Welterbe an Saale und Unstrut e.V.“.

Bernward Küper ist verheiratet. Das Ehepaar hat eine Tochter.

i infos

Das neue „VfkE vor Ort“ muss sich auf die Energiewende-„Mühen der Ebene“ konzentrieren

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Sie sind neben ihrer Mitwirkung im VfkE regional ein engagierter kommunalwirtschaft-licher „Netzwerker“. Ein herausragendes Beispiel ist die von Ihnen gerade erwähnte Gründung einer gemeinsamen Servicegesell-schaft durch die Stadtwerke aus Merse-burg, Naumburg und Weißenfels. Liegt die Zukunft in solchen Verbünden arrondierender Kommunen, und sehen Sie Vorteile gegen-über den ja auch bestehenden großen gegen- über-regionalen Netzwerken wie zum Beispiel Thüga oder Trianel?

Küper:

Die Dezentralisierung der Energieversorgung ist ein objektiver und langfristiger Prozess, der gerade erst richtig begonnen hat. Dezentralisierung muss aber nach meiner festen Überzeugung auch mit Regionalisierung übersetzt werden. Kleine und

solitär agierende kommunale Versorger werden die Energiewende nicht bewältigen und in dieser Konstellation möglicherweise auch nicht überstehen. Deshalb gewinnen – das ist nur logisch – regionale Netzwerke von Stadtwerken enorm an Bedeutung. Ich will diese Tendenz nicht gegen die von Ihnen genannten über-regionalen Bündnisse stellen. In Relation dazu aber wird das Gewicht lokaler und regionaler Bündnisse wachsen. Wenn ich für Thüga oder Trianel verantwortlich wäre, würde ich mich dieser Entwicklung nicht entgegenstemmen, sondern sie fördern.

Auch wenn dies – und nicht nur auf den ersten Blick – damit verbunden ist, dass die Steuerung

solcher Beteiligungen durch eine Zentrale schwieriger, und hier und da auch Machtver-lust befürchtet wird. Das wäre aber kurzsichtig.

Denn nur eine optimale dialektische Justierung von Zentralität und Dezentralität garantiert, dass die kommunalen Versorger – ausdrücklich auch jene in den genannten großen überregionalen Netzwerken – sich auf lange Sicht erfolgreich am Markt behaupten können.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Auch das VfkE stellt sich bekanntlich jetzt regionaler und dezentraler auf. Was muss das Diskussionsforum dabei beachten, und wie könnten Sie sich Ihre Mitwirkung vorstellen?

Küper:

Digitalisierung ist ein anerkannter Treiber der Energiewende, aber auch der dringend gebotenen Vernetzung von Kommunen und kommunalen Unternehmen. Das wird nicht funktionieren, wenn jeder im neuen Netzwerk über eine eigene IT-Struktur verfügt. Auf solche praktischen Erfordernisse sollte sich das neue „VfkE vor Ort“

konzentrieren. Gurus, die auf abstrakten Folien über die Energiewende schwadronieren und bunte Folien an die Wand werfen, gibt es über-genug. Es geht aber um die konkreten Mühen der praktischen Umsetzung und genau in diesen – frei nach Bertold Brecht – Ebenen, sollte sich das VFkE positionieren. Ich bin gern und aus Überzeugung dabei, solche Netzwerke zu knüpfen und dafür auch inhaltliche Impulse zu geben. n

Das Gespräch führte Michael Schäfer www.vfke.org

Der Marktplatz der Domstadt Naumburg mit Blick auf das Rathaus Foto: Stadt Naumburg (Saale)

UNTERNEHMERIN KOMMUNE • AUSGABE 02 / NOVEMBER 2017 41

TITELTHEMA

Entstehung der ostdeutschen Stadtwerke

Bereits 1946 wandelte die Sowjetische Militär-administration (SMAD) die in der Ostzone bestehenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Volkseigene Betriebe (VEB) um. Dazu gehörten neben den überregionalen EVU auch die Stadtwerke, deren Vermögen auf diese Weise den Kommunen entzogen wurde. Es wurden zunächst fünf, später 15 Energiebezirke gebildet. Die VEB wurden zu Energiekombinaten zusammengefasst.

Durch das Kommunalvermögensgesetz der Volkskammer vom 6. Juli 1990 erhielten die Kommunen einen Anspruch auf Rückerstattung des Versorgungsvermögens. Dennoch verkaufte

die Regierung der DDR unter Ministerpräsident de Maizière die Energiekombinate an die acht damals in der Bundesrepublik und Berlin (West) bestehenden elektrizitätswirtschaftlichen Ver-bundunternehmen (RWE, PreussenElektra, Bayernwerk, EVS, Badenwerk, VEW, HEW und

Bewag). Durch den Einigungsvertrag wurde das Kommunalvermögensgesetz so geändert, dass die Kommunen statt des Anspruchs auf das Versorgungsvermögen nur noch Anteile an den Regionalversorgern erhielten.

Gegen diese Gesetzesänderung setzten sich die ostdeutschen Kommunen zur Wehr. Beachtliche 123 Kommunen legten Beschwerde beim Bundes-verfassungsgericht ein. In der mündlichen Ver-handlung am 18. Oktober 1992 in Stendal schlug das Gericht den sogenannten Stromvergleich vor, der schließlich nach zweimonatigen Verhandlungen am 22. Dezember geschlossen werden konnte. Danach hatten die „stadtwerksfähigen“ Kommunen Anspruch auf Übertragung des Stromvermögens. Im Januar 1993 kam noch der Gasvergleich hinzu. Auf Grund-lage dieser Regelungen entstand der Großteil der heute in den Neuen Ländern bestehenden Stadtwerke.

Entwicklung der klassischen Geschäftsfelder

Die Stadtwerke hatten ihren energiewirtschaftlichen Schwerpunkt ebenso wie ihre westlichen Pendants von Anfang an in der Elektrizitätswirtschaft. Die Gasver-sorgung hatte eine wichtige, aber deutlich nachrangige Bedeutung. Daneben bestand in vielen Kommunen eine gut ausgebaute Fernwärmeversorgung. Der Anteil der Fernwärme ist in den Neuen Ländern, in denen 32 Prozent der Haushalte mit Fernwärme versorgt werden, wesentlich höher als in den Alten Ländern, in denen der Anschlussgrad nur bei neun Prozent liegt. Die Wärmeerzeugung in den Neuen Ländern wurde in den neunziger Jahren weitgehend auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt. Dadurch verfügten die Stadtwerke zum Großteil frühzeitig über erheb-liche eigene, oft dezentral strukturierte elektrische Erzeugungskapazitäten.

Infolge der Liberalisierung durch das erste und zweite Binnenmarktpaket der Europäischen Union (EU) waren die Stadtwerke gezwungen, ihre Strom- und Gasnetze von den übrigen Geschäftsbereichen zu trennen, zunächst buchhalterisch (eigene

Rechnungslegung), später auch organisatorisch (eigenes Management) und ab einer bestimmten Netzgröße darüber hinaus rechtlich (eigene Gesell-schaft). Hinzu kam, dass die Erlöse im Netzbetrieb seit Einführung der Anreizregulierung 2009 durch die Festlegung individueller Erlösobergrenzen zunehmend unter Druck gerieten. Gleichwohl bietet der

Netz-betrieb weiterhin stabile und langfristig planbare Erträge. Zudem wird das örtliche Verteilernetz aller Voraussicht nach auch in Zukunft das zentrale Element der lokalen energiewirtschaftlichen Infrastruktur sein.

In der Erzeugung hat das starke Anwachsen der Erneuerbaren, insbesondere der Stromerzeugung aus Sonne und Wind, durch das Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu einem Ver-fall der Stromhandelspreise geführt, auch wenn die Verbraucherpreise, insbesondere aufgrund der EEG-Umlage, auf hohem Niveau verharren. Dadurch ist ein profitabler Betrieb von Erzeugungsanlagen heute regel-mäßig nur noch im Bereich der EEG-Förderung mög-lich sowie bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER KOMMUNALWIRTSCHAFT

Vom Stromvergleich zur Sektorkopplung – Welche Geschäftsfelder sind heute für Stadtwerke interessant?

Von Rechtsanwalt Dr. Boris Scholtka und Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kneuper, PricewaterhouseCoopers Legal AG

I

n diesem Herbst blicken viele Kommunen mit Stolz auf den vor 25 Jahren geschlossenen Stromvergleich zurück. Der Vergleich war die Grundlage für die Entstehung von weit über 100 Stadtwerken in den Neuen Ländern. Inzwischen jedoch steht das „Geschäftsmodell Stadtwerk“ auf dem Prüfstand. Energiewende und Digitalisierung zwingen die Unternehmen zu einer grundlegenden Neuorientierung.

Zugleich besteht der Trend zur Rekommunalisierung ungebrochen fort. Die Kommunen haben ein Interesse daran, den Wandel der Energieversorgung als Gesellschafter eines eigenen örtlichen Unternehmens mitgestalten zu können. Das funktioniert aber nur, wenn die damit verbundenen Investitionen weiterhin auskömmliche Erträge ermöglichen. Es stellt sich die Frage, welche energiewirtschaftlichen Geschäftsfelder Stadtwerke heute besetzen sollten, um beiden Anforderungen gerecht werden zu können.

Geschäftsfelder

Dr. Boris Scholtka

Dr. Friedrich Kneuper

TEIL1: 25 JAHRE STROMVERGLEICH

auch wärmeseitige Erlöse erzielen und zusätzlich über die Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden. Allerdings ist auch in diesen Bereichen infolge der Einführung von Ausschreibungs-verfahren im EEG und im KWKG, des Einfrierens bzw.

Abschmelzens der vermiedenen Netzentgelte (vNE) für Bestandsanlagen und der Abschaffung der vNE für Neuanlagen durch das Netzentgeltmodernisierungs-gesetz (NEMoG) sowie der bevorstehenden europa-rechtlichen Angleichung der nationalen Fördersysteme durch das Winterpaket der EU mit stromseitig eher abnehmenden Erlösen zu rechnen.

Im Vertrieb hat die Zunahme des Wettbewerbs infolge der Liberalisierung zu abnehmenden Margen in den Bereichen Strom und Gas geführt. Die Barrieren für den Markteintritt sind heute gering. Der Ver-trieb von Strom und Gas erfordert weder eine eigene Erzeugung (Strom) noch örtliche Präsenz. Im Strom-bereich wird es durch Digitalisierung und Blockchain in den nächsten Jahren voraussichtlich noch zu weiteren, disruptiven Veränderungen kommen. Gleichwohl gehört der Vertrieb zu den essentialen Merkmalen eines Stadtwerks. Nicht jedes Stadtwerk verfügt über eigene Erzeugungsanlangen oder ist selbst Betreiber eines örtlichen Verteilernetzes. Aber jedes Stadtwerk vertreibt Energie, um den Bürgern des kommunalen Gesellschafters ein Versorgungsangebot machen zu können. Die Wahrnehmung dieses Versorgungsauf-trags ist ein identitätsstiftendes Merkmal und sollte daher nicht zur Disposition gestellt werden, auch weil sich gerade in der örtlichen Grund- und Ersatzver-sorgung weiterhin auskömmliche Margen erzielen lassen. Zudem ergeben sich aus der Verbindung von Netzbetrieb und örtlich ausgerichtetem Vertrieb in einem Unternehmen oder Unternehmensverbund ungeachtet der Entflechtung weiterhin positive Effekte.

Neue Entwicklungen und Geschäftsfelder

Den tendenziell eher abnehmenden Margen in der Erzeugung und im Vertrieb von Commodities in den Bereichen Strom und Gas stehen gute Entwicklungs-chancen im Bereich Wärme gegenüber. Das betrifft nicht nur die herkömmliche Fernwärme, die auf eine möglichst flächendeckende Versorgung großer Teile des Gemeindegebiets ausgerichtet ist, sondern zunehmend auch moderne Quartierslösungen, in denen für eine zusammenhängende Bebauung oder ein Stadtviertel integrierte und passgenaue Ver-sorgungslösungen entwickelt werden.

Zentraler Bestandteil ist dabei die Wärme- und gegebenenfalls auch Kälteversorgung über ein vor Ort installiertes BHKW. Um eine stromgeführte Fahrweise zu ermöglichen und dadurch auf tageszeit-liche Schwankungen des Strompreises reagieren zu können, wird regelmäßig ein Wärmespeicher integriert.

Zusätzlich kann ein elektrischer Wärmererzeuger ein-gesetzt werden, um die geringen oder sogar negativen Strompreise bei einem tageszeitlichen Überangebot an Sonnen- und Windstrom nutzen zu können.

Solche intelligenten Lösungen für die Quartiersver-sorgung werden derzeit nicht nur über entsprechende KfW-Programme, sondern auch durch besondere KWKG-Zuschläge gefördert. Diese Zuschläge werden für Strom gezahlt, der in einem innovativen KWK-System (iKWK-KWK-System) erzeugt wird. Nicht nur die Entwicklung, sondern auch der Betrieb eines solchen Systems ist anspruchsvoll. Die Stadtwerke mit ihrer örtlichen Präsenz und ihrer hohen Kompetenz im Strom- und im Wärmebereich sind dafür prädestiniert.

Interessant sind auch Energiedienstleistungen im Bereich der Eigenversorgung mit Strom. In den letzten Jahren sind verschiedene Anbieter von Community-Strom in den Markt eingetreten, die Eigenheimbesitzern eine Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher anbieten. Diese Anlagen werden über eine Plattform miteinander vernetzt. Der Betreiber der Plattform steuert die Anlagen zentral und gewährt allen angeschlossenen Teilnehmern eine „Strom-Flatrate“. Einige Betreiber vermarkten den überschüssigen Strom mit Hilfe der Blockchain-Technologie als Regelenergie (Caterva) oder Redispatch-Einspeiseleistung (Sonnen). Zum Teil bieten die Betreiber die Nutzung ihrer Plattform auch Stadt-werken an. So nutzen etwa die Stadtwerke Wunsiedel die Plattform von Lumenaza für die Fichtelgebirgs-Stromgemeinschaft. Interessant ist dieses Modell vor allem, weil es dazu dienen kann, die Eigenheimbesitzer vor Ort langfristig an das Stadtwerk zu binden.

Einen geschäftspolitisch ähnlichen Ansatz, allerdings in Bezug auf den Geschosswohnungsbau, verfolgen Mieterstrom-Modelle. Für die Stadtwerke sind diese Modelle in erster Linie interessant, weil dadurch eine langfristige Bindung an lokale Vermieter (Wohnungs-baugesellschaften etc.) sowie an deren Mieter erreicht werden kann. Ansatz der Modelle ist, lokal in BHKW oder PV-Anlagen erzeugten Strom ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung (ohne Anfall von Netzentgelten) den Mietern kostengünstig zu liefern.

Damit sind allerdings Probleme verknüpft, die eine wirtschaftliche Umsetzung bislang regelmäßig in Frage stellen, vor allem der zeitliche Versatz zwischen Erzeugung und Verbrauch (Batteriespeicher erforder-lich) und die hohen Ansprüche an ein Messkonzept, das den lokalen und den Netzbezug für jede Wohnein-heit richtig erfasst. Durch das Mieterstromgesetz wird Mieterstrom aus PV-Anlagen inzwischen bezuschusst.

Eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung ist dennoch weiterhin schwierig. Einige Unternehmen versuchen inzwischen, ähnliche Bindungseffekte über spezielle Vorzugstarife zu erzielen.

Die Auswirkungen des zu erwartenden Anwachsens der Elektromobilität sind derzeit noch nicht abzu-sehen. Es gilt allerdings als sicher, dass es bei einem echten Marktdurchbruch von Elektrofahrzeugen zu einem deutlichen Anstieg der Spitzenlast und dadurch zu Engpässen in den Verteilernetzen kommen wird, die einen massiven Netzausbau erforderlich machen werden. Dadurch könnte der Marktdurchbruch für die Verteilernetzbetreiber schnell zu einer Heraus-forderung werden. Umgekehrt wird ein durch die

Elektromobilität veranlasster Ausbau der Verteiler-netze voraussichtlich einen erheblichen Anstieg der Netzentgelte und damit erhebliche Umsatzzuwächse der Netzbetreiber nach sich ziehen. Für die Stadtwerke ist es vor diesem Hintergrund doppelt interessant, den Betrieb der lokalen Verteilernetze auch künftig in der eigenen Hand zu haben. Zum einen behalten sie damit den maßgeblichen Einfluss auf den Ausbau des für die örtliche Entwicklung der Elektromobilität entscheidenden Infrastrukturelements. Zum anderen wird dieser Ausbau voraussichtlich auch die Attraktivi-tät des Netzbetriebs weiter steigern.

Fazit

Die Stadtwerke sind mehr denn je gezwungen, ihre strategische Ausrichtung einem permanenten Überprüfungs- und Anpassungsprozess zu unter-ziehen. Ungeachtet dessen verfügen sie über ein im Kern gerade heute wieder hochaktuelles Geschäfts-modell, nämlich die Gewährleistung und Gestaltung der örtlichen Energieversorgung. Zu den strategisch grundlegenden Geschäftsfeldern gehören insoweit der Betrieb der örtlichen Verteilernetze, insbesondere des Stromnetzes, und ein örtlich ausgerichteter Vertrieb von Strom sowie gegebenenfalls von Gas und Fern-wärme. Allerdings könnten sich im Stromvertrieb aus den Folgen der technologischen Entwicklung noch erhebliche Herausforderungen ergeben. Dagegen kann die zunehmende Kopplung zwischen dem Stromsektor einerseits und den Sektoren Wärme und Mobilität andererseits die strategische Stellung der Stadtwerke stärken (Elektromobilität) und bietet zudem gute Chancen, attraktive neue Geschäftsfelder zu ent-wickeln (modernde Quartierslösungen). n

Friedrich.kneuper@de.pwc.dom UNSERE AUTOREN

Dr. Boris Scholtka leitet zusammen mit seinem Düsseldorfer Kollegen Peter Mussaeus die bundesweite Fachgruppe Energierecht bei PwC Legal mit derzeit circa 45 Rechtsanwältin-nen und Rechtsanwälten. Nach seiner rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung in Bay-reuth war er Hochschulassistent am Institut für deutsches und internationales Berg- und Energie-recht der TU Clausthal und wurde mit einem kon-zessionsabgabenrechtlichen Thema in Göttingen promoviert. Er ist seit 19 Jahren Rechtsanwalt.

Dr. Friedrich Kneuper ist Mitglied der Fachgruppe Energierecht bei PwC Legal. Seine rechtswissenschaftliche Ausbildung absolvierte er in Freiburg i. Br., Potsdam und Berlin. Er wur-de mit einer Arbeit über Privatisierung kommu-naler Pflichtaufgaben in Greifswald promoviert.

Er ist seit 16 Jahren Rechtsanwalt.

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UNTERNEHMERIN KOMMUNE • AUSGABE 02 / NOVEMBER 2017 43

TITELTHEMA

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Im Jahr des Thüga-Jubiläums soll und muss ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden die Tat-sache würdigen, dass vor 150 Jahren, am 22. Mai 1867 in Gotha das Unternehmen als Thüringer Gasgesellschaft gegründet wurde. Zur Bedeutung dieses Datums ist vor allem bei der Festveran-staltung am 22. Juni in München sehr viel und sehr Wichtiges gesagt worden. Wir fragen des-halb, was es Ihnen auch persönlich bedeutet, an der Spitze eines Unternehmens zu stehen, das seit anderthalb Jahrhunderten in der Welt ist, und in dieser Geschichte nicht nur extreme wirtschaft-liche Herausforderungen bewältigt hat, sondern zum Beispiel auch zwei Weltkriege?

Michael Riechel:

Sicherlich etwas Stolz, aber vor allem Ver-antwortung, für ein solch erfolgreiches Unter-nehmen die langfristig richtigen Weichen zu stellen. Dabei geht es ja nicht nur um die Zukunft der Thüga. Unsere Zukunft ist unmittelbar mit der Zukunft der kommunalen Energie- und

Wasserwirtschaft verbunden und damit mit mehreren hundert Kommunen, die unsere Kapitalpartner in den Stadtwerken sind.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Der Strom- und Gasvergleich in Ostdeutschland in den Jahren 1992 und 1993 war für die Thüga nicht nur eine wichtige Wachstumschance, sondern auch eine enorme Herausforderung als einer der wichtigsten Geburtshelfer einer neuen kommunalen Energiewirtschaft in den Neuen Ländern. Wie lautet Ihre Bilanz unter den zwei genannten Aspekten?

Stadtwerke haben sich auf Liberalisierung gut eingestellt Riechel:

Zuerst einmal möchte ich Lob und Anerkennung an die Kolleginnen und Kollegen der Thüga aus-sprechen, die 1989 die richtigen Entscheidungen getroffen haben. Die Strategie der Thüga beruhte darauf, den ostdeutschen Kommunen in der gleichen Weise zu begegnen wie den Kommunen im Westen.

Auf Basis des Minderheitsmodells hat Thüga den Kommunen in Sachsen und Sachsen-Anhalt angeboten, kommunale Wirtschaftsunternehmen DAS STADTWERK DER ZUKUNFT IST EIN KOOPERATIONSMODELL

Es gibt einen Marktdruck

für Verbundlösungen

Interview mit Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender Thüga AG, München

D

as folgende Interview mit Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender der Thüga AG, ist der Auftaktbeitrag zum zweiten Teil unseres großen Titelthemas, mit dem wir an gleich drei Jubiläen von energiepolitischen Entscheidungen erinnern, die zu Recht das Attribut „historisch“ verdienen. Dieser zweite Schwerpunkt betrifft 20 Jahre Liberalisierung des Energiemarktes, und er hat unter mehreren Aspekten einen so engen Bezug zur Thüga, dass es geradezu zwingend ist, gleich zu Beginn den Vorstandschef des deutschlandweit größten und wichtigsten kommunalwirtschaftlichen Netzwerkes zu Wort kommen zu lassen.

Zunächst repräsentiert die Thüga selbst mit ihrer 150jährigen Geschichte, aus welchem Holz man geschnitzt ein muss, um angesichts von oft kaum absehbaren Entwicklungen auf den Märkten – beispielhaft sei die rasante Verdrängung von Gas durch die Elektrizität Ende des 19. Jahrhunderts bei der Stadtbeleuchtung genannt – den Unternehmensbestand nicht nur zu sichern, sondern auch auf gänzlich neuen Geschäftsfeldern schnell wieder an der Spitze zu stehen. Zum zweiten hat die Thüga als Mitglied im E.on-Konzern noch die Zeiten erlebt, in denen man zu Recht von den „Großen Vier“ sprach, und zwar in dem Sinne von Marktbeherrschung, ja Monopolstellung. Und drittens schließlich hat sich das allseits bekannte „Thüga-Modell“ immer dann als besonders leistungsfähig gezeigt, wenn die mittelständische und lokal aufgestellte kommunale Energiewirtschaft mit solchen Veränderungen konfrontiert war, die den Begriff Paradigmenwechsel tatsächlich auch verdienen. Die drei besonders gravierenden Prozesse seit 1990 sind ja auch wegen dieser Relevanz für die Stadtwerke Gegenstand unseres Titelthemas. Und sie prägen folgerichtig auch die Fragen, die wir an Michael Riechel stellten.

Michael Riechel

Im Jahre 1997 verabschiedete die Europäische Kommission eine Direktive zum europäischen Strommarkt. Danach sollte jedes Land seinen Strommarkt schrittweise liberalisieren. Die Richtlinie ist aber nur zögerlich und sukzessiv in nationales Recht umgewandelt worden.

In Deutschland wurde der Strommarkt 1999 vollständig liberalisiert.

Der Gasbereich folgte sieben Jahre später.

Im Dokument Unternehmerin Kommune: (Seite 39-43)