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Produktdarstellung Zu diesem Kapitel gehört insbesondere die Produktgruppe

Im Dokument Haushaltsplan von Berlin: (Seite 102-108)

2012/2013 Sekundarschulen

D. Produktdarstellung Zu diesem Kapitel gehört insbesondere die Produktgruppe

2012/2013

2012/2013 Sekundarschulen

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010

Einnahmen

11116

(neu) 114 E03

Benutzungsentgelte 1.000 1.000 271,26

12401

(neu) 114 E01

Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

32.000 32.000 31.500 31.434,81

Dienstwohnungsvergütungen

Die Beträge enthalten auch den Ersatz der Ausgaben für die Lieferung von Wärme und Wasser.

Entgelte für Überlassung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken in kleinerem Umfang.

12516 114

E02

Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule

1.000 1.000 3.000

Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz Zweckbindungsvermerk:

80% der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20% für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.

28103

(neu) 114 E03

Ersatz von Bewirtschaftungsaus-gaben

32.000 28.000 32.400 29.999,76

Ersatz von Heizkosten von freien Trägern

28290

(neu) 114 E01

Sonstige zweckgebundene Ein-nahmen für konsumtive Zwecke

2.500 2.500 2.500 6.130,24

Spende der Norddeutschen Mischwerke für die Carlo-Schmid-Oberschule wird erwartet.

Zweckbindungsvermerk:

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52592

35921

(neu) 850 E00

Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 2.800 200.953,14

1.000,0 EUR wurden bislang bei 3731/35921 nachgewiesen.

35922

(neu) 850 E00

Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000

Gesamteinnahmen 70.500 66.500 72.200 268.789,21

Prozentuale Veränderung -2,4 % -5,7 %

Ausgaben

51103

(neu) 114 A01

Papier für Vervielfältigungen in Schulen

25.000 25.000

Die Ausgaben wurden bis 2011 bei Titel 52507 nachgewiesen.

51111 114

A09

Geschäftsbedarf für die verfahren-sunabhängige IuK-Technik

Siehe Maßnahmegruppe 31

51421

(neu) 259 A07

Leistungen für Bildung und Teilha-be - Mittagsverpflegung Schule

1.000 1.000

51701

(neu) 114 A08

Bewirtschaftungsausgaben 2.361.000 2.361.000 1.521.800 2.258.829,99

Ausgaben für Schneebeseitigung, Strom, Gas, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Des-infektion, Steuern, Versicherungen und sonstige Bewirtschaftungskosten wie Alarmserviceverträge, Wartung von Feuer-löschgeräten und Kehrgebühren

2012/2013 Sekundarschulen

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 51730 114

A08

Ausgleichszahlungen an die Ener-giesparpartner

1.000

Weggefallen

51801

(neu) 114 A08

Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

372.000 372.000 323.500 322.818,12

Mieten für die Grundstücke

mobile Unterrichtscontainer an der "Schule an der Jungfernheide" ... 73.500 € Sporthalle der Wolfgang-Borchert-Schule (Flankenschanze 54) ... 40.500 € Schulgebäude der Wolfgang-Borchert-Schule (Borchertweg 2) ... 258.000 € Gesamt 372.000 €

Mehr wegen einer zu erwartenden Mieterhöhung (Modernisierungszuschlag) für die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude Borchertweg 2 wegen Aufgabe der Heizzentrale des ehemaligen Bürodienstgebäudes "Beseler Kaserne".

52507

(neu) 114 A01

Lernmittel 167.000 167.000 246.500 168.578,31

Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

Die Ausgaben für Kopierpapier werden von 2012 an bei Titel 51103 veranschlagt.

52509

(neu) 114 A01

Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen

175.000 175.000 255.300 251.909,41

Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik.

Ausstattung mit Schul- und Hausgeräten (Mobiliar und Ausrüstungsgegenstände)

Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

52516

(neu) 114 A10

Ausgaben im Rahmen der schuli-schen Eigenverantwortung

1.000 1.000 2.000

Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz

Ausgaben dürfen nur bis zur im Zweckbindungsvermerk zu Titel 12516 genannten Höhe geleistet werden (verbindliche Erläuterung).

52592

(neu) 114 A10

Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen

2.500 2.500 2.500 5.075,46

R 4.143,72

53405 (neu)

114 A09

Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz

57.800 57.800 57.800 57.566,94

2012/2013 Sekundarschulen

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 70100

(neu)

114 Erweiterung und Umbau der Schulanlage Blumenstraße, 6.

Integrierte Sekundarschule

Verpflichtungsermächtigung 4.000.000

Davon fällig 2013

Davon fällig 2014 1.500.000

Davon fällig 2015 2.500.000

Davon fällig 2016

Davon fällig 2017

Davon fällig 2018

Die im Zuge der Schulstrukturreform zum Schuljahr 2010/11 aus der Zusammenlegung der ehemaligen Wilhelm-Leuschner-Oberschule (Hauptschule) und ehemaligen Wolfgang-Borchert-Oberschule (Realschule) neu entstandene 6.

Integrierte Sekundarschule (ISS) ist derzeit auf 2 Schulstandorte (Schulanlagen Blumenstraße und Borchertweg) verteilt.

Gemäß dem im Juli 2010 vom Senat beschlossenem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“

soll die infolge der Fusion gegenwärtig 6-7zügig organisierte Schule spätestens bis zum Schuljahr 2017/18 auf 4 Züge reduziert und komplett am Standort Blumenstraße untergebracht werden. Gleichzeitig soll dann der bisher angemietete Schulstandort Borchertweg einschließlich der ebenfalls angemieteten Sporthalle aufgegeben werden.

Zur Sicherstellung der Unterrichtsraumversorgung für die geplante 4-Zügigkeit der als Ganztagsschule konzipierten ISS ist es deshalb unverzüglich und zwingend erforderlich, den Standort Blumenstraße räumlich auf der Grundlage des Muster-raumprogramms der Senatsbildungsverwaltung für Integrierte Sekundarschulen (Stand: z.Zt. 6. Entwurf / 2009) von derzeit 3,3 Unterrichtsraum-Zügen auf 4 UR-Züge zu erweitern und auszubauen. Neben zusätzlichen Klassen-, Fach- und allge-meinen Unterrichtsräumen müssen die für den Ganztagsbetrieb notwendigen Freizeit- und Aufenthaltsräume neu errichtet sowie die Verwaltungsräume der Schulleitung und der Aufenthaltsbereich für das pädagogische Personal (Lehr- und Erzie-herkräfte einschließlich Sozialarbeiter) neu strukturiert und erweitert werden.

Erforderlich ist ebenfalls die Schaffung einer teilbaren, im Unterrichtsbetrieb auch als Mehrzweckraum nutzbaren Aula (mit Podium) und angrenzender Räume für die nach dem Schulgesetz an Ganztagsschulen anzubietende Essensversorgung (Mensa mit Verteilerküche und Nebenräumen), entweder als Neubau oder - bei Sicherstellung des Sportunterrichts in der Sporthalle Falkenseer Damm bei gleichzeitigem Neubau einer Sporthalle für die Freiherr-vom-Stein-Oberschule (Maßnah-me 37 33 / 701 02) - durch Umbau der bestehenden, nicht den heutigen DIN-Nor(Maßnah-men entsprechenden Turnhalle. Des Wei-teren ist eine teilweise Neugestaltung der Außenanlagen notwendig.

Die geschätzten Gesamtkosten betragen 7.000 Tsd. €. Bau- einschließlich Vorplanungsunterlagen sollen bei Aufnahme in die I-Planung unverzüglich aufgestellt werden.

Der Erläuterungsbericht vom .02.2011 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da der Standort gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ langfristig als Sekundarschulstandort unter Auf-gabe des Filialstandortes erhalten werden soll.

Es soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.

Die Bauvorbereitung und die Baudurchführung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr.

01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt.

Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 280 Tsd. € (4,0 % der Gesamtkosten)

Die jährlichen Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) für die Erweiterung bleiben durch Wegfall der Kosten für den Standort Borchertweg kostenneutral.

2012/2013 Sekundarschulen

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 70108

(neu)

114 Ersatzbau der Heinrich-Böll- Ober-schule (Integrierte Sekundarschu-le)

Verpflichtungsermächtigung 4.000.000

Davon fällig 2013

Davon fällig 2014 1.000.000

Davon fällig 2015 3.000.000

Davon fällig 2016

Davon fällig 2017

Davon fällig 2018

Als Ersatz für ein 1990 in Fertigteilbauweise erstelltes Schuldorf (provisorischer Ersatzbau für ein asbestbelastetes Schul-gebäude) der 6zügigen Heinrich-Böll-Oberschule (ehemalige Gesamtschule, die im Rahmen der Schulstrukturreform zum 01.08.2010 in eine Integrierte Sekundarschule / ISS umgewandelt wurde), dessen Nutzungsdauer nur für 10 Jahre ausge-richtet war, ist für die Schule der Neubau - ohne Sporthalle - eines Schulgebäudes gemäß Musterraumprogramm der Se-natsbildungsverwaltung vorgesehen, der an der Stelle des ehemaligen Schulgebäudes errichtet werden soll. Das Vorhaben setzt die Maßnahme 37 02 / 701 06 fort, die eine gesonderte Asbestsanierung bzw. -entsorgung und den Abriss des alten Gebäudes in den Jahren 2010-2011 beinhaltet.

Die geschätzten Gesamtkosten betragen 20.792 Tsd. € und entsprechen - unter Berücksichtigung einer 13%igen Kosten-steigerung aufgrund der seit 2002 gestiegenen Baukostenpreise und der Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2007 - den Vor-gaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung („Kostenrichtwerte für Neubaumaßnahmen in elementierter Bauweise mit standardisierten Raumprogramm“, Stand: März 2002) für eine 6zügige Gesamtschule mit offenem Ganztagsbetrieb und 3 Zügen gymnasialer Oberstufe (Kostenrichtwert 2002: 18.400 Tsd. € - ohne Sporthalle -). Bauplanungsunterlagen liegen noch nicht vor.

Der Erläuterungsbericht vom 30.01.2007 liegt vor und beinhaltet sowohl den Abriss (37 02 / 701 06) als auch den Neubau der Schule.

Es soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.

Die Bauvorbereitung und die Baudurchführung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr.

01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt.

Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 832 Tsd. € (4,0 % der Gesamtkosten) Geschätzte Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) entstehen jährlich in Höhe von ca. 100 Tsd. €.

81208

(neu) 114 A01

Investive Lehrmittel und Unter-richtsmaterialien in Schulen

125.000 125.000 85.000

2012

Neuausstattung eines Mehrzweckraumes in der Carlo-Schmid-Schule ... 50.000 € Ausstattung der Werkstätten und Übungsräume Holz und Metall in der

Schule am Staakener Kleeblatt ... 75.000 € Gesamt 125.000 € 2013

Ausstattung der Werkstätten und Übungsräume Holz und Metall in der

Schule am Staakener Kleeblatt ... 100.000 € Neuausstattung der pädagogischen Lehrküche der

Wolfgang-Borchert-Schule ... 25.000 € Gesamt 125.000 €

81209

(neu) 114 A01

Investive IuKLehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen

12.000 12.000 35.000

2012

Neuausstattung eines Computerraumes in der Martin-Buber-Oberschule 2013

Neuausstattung eines Computerraumes und Ergänzung der IT-Technik in der Wolfgang-Borchert-Schule

2012/2013 Sekundarschulen

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010

91922

(neu) 850 A10

Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000

MG 31 2012/2013

Im Dokument Haushaltsplan von Berlin: (Seite 102-108)