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Modellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

6.4 A BBILDUNG UMWELTPOLITISCHER I NSTRUMENTE

6.4.1 Modellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Beim Erneuerbare-Energien-Gesetz handelt es sich um eines der aktuell in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Instrumente zur Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen. Es stellt eine Weiterentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) dar und basiert auf einer Garantiepreisregelung. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Anlagen, welche von privaten oder unabhängigen Betreibern wie auch von EVU betrieben werden.

Ein wesentliches Problem des EEG ist der Umstand, dass auch unter Berücksichti-gung der festen Einspeisetarife geförderte Anlagen auf Basis regenerativer Energie-träger häufig nicht wirtschaftlich betrieben werden können63. Ein Vergleich der zu erwartenden Stromgestehungskosten verschiedener geförderter Energieträger und

63 Siehe dazu auch [Markard et al. 2000, S. 202].

Anlagentypen lässt folgende Situation deutlich werden. Auch bei Berücksichtigung einer geringen Renditeerwartung der Investoren liegen außer bei Deponie- und Klärgasanlagen die zu erwartenden Stromgestehungskosten durchschnittlicher Anlagen über den im EEG festgelegten Förderbeträgen. Selbst bei Windkraft-anlagen, welche in den vergangenen Jahren wesentlich weiterentwickelt wurden, ist nur an (küstennahen) Standorten mit sehr guten Windverhältnissen ein wirtschaft-licher Betrieb möglich. Da entsprechende Standortbedingungen in Baden-Württemberg nicht verfügbar sind, ist davon auszugehen, dass die Förderbeträge für baden-württembergische Windverhältnisse zu gering sind.

Für die Realisierung von EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen bedeutet dies, dass neben ökonomischen Kriterien noch weitere Aspekte, wie z. B. Idealismus, Ein-kommenssteuereffekte oder die bestehenden Überkapazitäten bei fossilen Stromer-zeugungsanlagen, Relevanz besitzen. Da die auf die Ausgabenminimierung ausge-legte Zielfunktion des PERSEUS-REG2 Modells solche Motivationsfaktoren nicht erfassen kann, ist es erforderlich, die zu erwartende Entwicklung in Form von exoge-nen Vorgaben in das Modellsystem zu integrieren (siehe auch Kapitel 6.2.1.2).

Im PERSEUS-REG2 Modell für Baden-Württemberg werden die im Folgenden darge-stellten Annahmen zum Ausbau regenerativer Stromerzeugungsanlagen im Bereich privater und unabhängiger Betreiber berücksichtigt. Für Windkraftanlagen wird für das Jahr 1999 in [BWE 2000b] ein Anlagenbestand mit einer Leistung von 4444 MW für die gesamte Bundesrepublik Deutschland angegeben. Zur Entwicklung dieses Bestandes haben vor allem die sehr großen Leistungszuwächse in den Jahren ab 1995 mit Zubauten von bis zu 1500 MW pro Jahr beigetragen. Aufgrund der Zubau-raten in den vergangenen Jahren und der Entwicklung im ersten Quartal 200064 wird für die Förderung nach EEG ein jährlicher Mindestzubau von 800 MW unterstellt65. Die Aufteilung des gesamtdeutschen Ausbaus wird anhand der regionalen Anlagen-verteilungen, die z. B. in [Wagner 1999] angegeben sind, auf die Region Baden-Württemberg und die verschiedenen Betreibergruppen heruntergebrochen. Auf dieser Basis ergibt sich der in Tabelle 45 dargestellte Windenergieausbau im Bereich privater Betreiber in Baden-Württemberg unter den Förderbedingungen des EEG.

Tabelle 45: Entwicklung der installierten Leistung von Windkraft- und Photovoltaik-anlagen privater und unabhängiger Betreiber in Baden-Württemberg (eigene Berechnungen)

[MW] 2000 2002 2005 2010 2015 2020 2025 2030

Windkraftanlagen 36,5 47,6 64,3 92,1 117 111,3 111,3 111,3

Photovoltaikanlagen 10,7 23,6 23,86 23,6 22,46 7,26 1,86 1,66

Beim zukünftigen Ausbau von Photovoltaikanlagen im privaten Bereich spielt neben dem EEG auch die Förderung durch das 100.000-Dächerprogramm der

64 Siehe dazu z. B. die Statistiken des Bundesverband Windenergie (BWE) unter http://www.wind-energie.de.

65 In [BMU 2000a, S. 191] wird von einer geringeren Ausbaurate ausgegangen. Da allerdings die dort genannten Hemmnisse nicht mehr bestehen, erscheint die angenommene Zubaurate von 200 MW/a zu gering.

gierung eine bedeutende Rolle66. Die Förderwirkung des EEG wird anhand der in der Vergangenheit erreichten Zubauraten abgeschätzt. Auf Basis der Angaben in [Wagner 1999], [Wagner 1998], [Grawe et al. 1995] zu den Jahren 1994 bis 1998, in denen das StrEG gültig war, ergibt sich ein jährlicher Zuwachs von 500 kWpeak als plausibler Wert. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass sich die Förder-wirkung des EEG trotz der deutlich höheren Vergütung für Photovoltaikanlagen nicht von der des StrEG unterscheidet. Diese Annahme ist gerechtfertigt, da auch beim EEG noch eine beträchtliche Differenz zwischen tatsächlichen Stromgestehungs-kosten und Förderbetrag existiert und daher keine nennenswerte Steigerung der Att-raktivität dieser Option aufgrund der höheren Förderung zu erwarten ist.

Das 100.000-Dächer Programm sieht für den Zeitraum bis 2003 die Installation einer Anlagenleistung von 300 MWpeak vor67. Aufbauend auf dem geplanten Ausbaupfad wird die Förderwirkung dieses Instruments für Baden-Württemberg abgeschätzt. Aus der Regionalverteilung der zugesagten Förderungen ergibt sich zum 31.03.2000 bezogen auf die Anlagenleistung ein Anteil von 20 % für Baden-Württemberg68, der für den weiteren Zeitraum als konstant angenommen wird. Aus der Kombination der Wirkungen beider Förderinstrumente ergibt sich der in Tabelle 45 dargestellte Aus-baupfad.

Bei Wasserkraftanlagen, die sich nicht im Besitz von EVU befinden, ist eine stetig ansteigende Entwicklung der ans Netz abgegebenen Strommenge zu verzeichnen, die aber nach [Wagner 1998] auf Aspekte wie höhere jährliche Nutzungsdauern, bessere Wasserausnutzung und geringerer Eigenverbrauch der Erzeuger zurückzu-führen ist. Förderwirkungen des Stromeinspeisungsgesetzes in den vergangenen Jahren sind in diesem Zusammenhang nicht zu belegen [Wagner 1998]. Gegen starke Förderwirkungen des StrEG und des EEG sprechen auch die Hemmnisse, die sich aus den hohen Anforderungen der Genehmigungsverfahren für Wasserkraft-anlagen ergeben. Aufgrund dieser Situation wird davon ausgegangen, dass trotz Förderung durch das EEG kein nennenswerter Ausbau privater Wasserkraftanlagen erfolgt und die bestehenden Kapazitäten im Wesentlichen erhalten bleiben.

Die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung von Biogasanlagen auf Basis der Ver-gärung organischer Stoffe stützt sich ebenfalls auf die Wachstumsraten der vergan-genen Jahre. Der mittlere Zubau von 1,7 MW/a im Zeitraum 1994-1998 wird auch für den weiteren Ausbau unter den Rahmenbedingungen des EEG angenommen.

Bei Deponiegasanlagen zeichnet sich aus den Vergangenheitsdaten ein jährlicher Zubau von 10 MW in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ab. Auch aufgrund der Vorschriften der TA Siedlungsabfall zur Deponiegasnutzung wird solange von einer Beibehaltung dieses Wachstumspfades ausgegangen, bis die verfügbaren Potentiale ausgenutzt sind. Eine Aufteilung dieses Wertes auf die einzelnen

66 Zum 100.000-Dächer Programm siehe z. B. Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter http://www.kfw.de.

67 Geplanter Ausbaupfad nach [Grüne 2000]: 1999: 10 MW; 2000: 50 MW; 2001: 65 MW; 2002:

80 MW; 2003: 95 MW.

68 Der aktuelle Stand der Kreditzusagen kann beispielsweise unter http://www.uni-muenster.de/Energie/solar/markt/pvprog.html abgefragt werden.

Bundesländer auf Grundlage der Angaben in [Wagner 1999], [Wagner 1998] ergibt eine Leistungszunahme von 0,85 MW/a für Baden-Württemberg. Bei Klärgas wird aufgrund nahezu konstanter Kapazitäten der Jahre 1997 und 1998 [Wagner 1998], [Wagner 1999] auch weiterhin von einer weitgehenden Konstanz der installierten Leistung ausgegangen.

Bei der Stromerzeugung aus festen Biobrennstoffen weist die installierte Anlagen-leistung bei privaten Betreibern zwischen 1994 und 1998 Schwankungen auf69. Zudem gibt es bei der Nutzung des bedeutendsten Biobrennstoffes Holz eine Kon-kurrenzbeziehung zwischen der stofflichen und der energetischen Nutzung, was zu Schwankungen der Brennstoffverfügbarkeit führen kann. Aufgrund dieser Situation sowie der grundsätzlich zur Stromerzeugung konkurrierenden Wärmegewinnung wird für die Förderung nach EEG von einem auch weiterhin konstanten Bestand von holzbefeuerten Anlagen ausgegangen.

6.4.2 Quotenregelung und Ausschreibungsmodell aus Sicht der Modellierung