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Main-Kinzig-Kreises

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Unternehmenszweck

Das Kommunale Center für Arbeit (KCA) ist die zentrale Anlaufstelle für langzeitarbeitslose Menschen im Main-Kinzig-Kreis auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit sowie zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und deren Angehöriger.

Seitens des Kommunalen Centers für Arbeit werden – im Auftrag für den Main-Kinzig-Kreis als zugelassenem kommunalen Träger (Optionskommune) – die Aufgaben der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch Zweiter Teil (SGB II) wahrgenommen. Dies umschließt neben der Leistungsgewährung die Beratung und Betreuung Langzeitarbeitsloser (Fallmanagement) sowie die Arbeitsvermittlung und -förderung. Das „Fördern und Fordern“, die Hilfe zur Selbsthilfe, ist dabei die maßgebende Philosophie.

Im Zentrum steht das Ziel, langzeitarbeitslose Menschen entsprechend ihrer Lebenssituation flexibel und passgenau in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Für eine passgenaue Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung werden nach individueller Beratung maßgerechte Qualifizierungen angestoßen sowie eine enge Kooperation mit den Unternehmen der Region und den regionalen Arbeitsmarktakteuren gepflegt.

Der Unternehmenszweck wird durch die §§ 2, 3 der Satzung des Kommunalen Centers für Arbeit verdeutlicht bzw. konkretisiert:

§ 2 Zielsetzung und Errichtung der Anstalt (1) Zielsetzung der Anstaltserrichtung ist,

1. die Aufgaben, die dem Main-Kinzig-Kreis durch die Kommunalträger-Zulassungsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) aufgrund des § 6a Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als zugelassenem kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende obliegen, effektiv und wirtschaftlich von der Anstalt wahrnehmen zu lassen.

2. die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Finanzbeziehungen transparent zu gestalten und den Mitteleinsatz zu steuern und zu optimieren.

§ 3 Aufgaben der Anstalt

(1) Die Anstalt nimmt alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der kommunalen Leistungen nach dem SGB II wahr. Dies schließt die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ein.

(2) Insbesondere obliegen der Anstalt folgende Aufgaben:

1. Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.

2. Beantragung, Organisation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, die der Beschäftigungsförderung, der sozialen Betreuung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt dienen. Hierzu bedient sich die Anstalt der kreiseigenen AQA GmbH im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts oder anderer geeigneter Anbieter.

3. Durchführung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren im Rechtsgebiet SGB II.

Kommunales Center für Arbeit- Jobcenter

Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen

Arbeitsgrundlage für das KCA ist die Anerkennung des MKK als eine von bundesweit 69 (zukünftig 108) Optionskommunen. Seit dem 01.01.2005 nimmt der Main-Kinzig-Kreis als zugelassener kommunaler Träger nach §6a Zweiter Teil des Sozialgesetzbuches (SGB II) alle Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahr. Diese wurden zunächst durch den SGB II-Bereich der Kreisverwaltung und die gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA) durchgeführt.

Mit der am 14.12.2006 erfolgten Änderung des Hessischen Offensivgesetzes vom 20.12.2004 hat das Land Hessen die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen. Der Main-Kinzig-Kreis als Optionsträger hat diese Möglichkeit ab dem 01.01.2010 in Anspruch genommen und die Aufgaben nach dem SGB II in einer Anstalt des öffentlichen Rechts abgebildet. Mit Kreistagsbeschluss vom 11.09.2009 wurde das Kommunale Center für Arbeit beauftragt, die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende – mit Ausnahme der Maßnahmenkonzipierung und -durchführung – auszuführen.

Damit ergibt sich ab dem 01.01.2010 die Konstellation, dass der Main-Kinzig-Kreis weiterhin als zugelassener kommunaler Träger fungiert. Die kreiseigene AQA GmbH konzipiert berufliche Eingliederungsmaßnahmen und führt diese durch, während dem Kommunalen Center für Arbeit alle hoheitlichen Aufgaben des SGB II sowie die Optionsaufgaben obliegen.

Im Rahmen der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe gelten als Aufgabenschwerpunkte die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Hilfebezug.

Organe des Unternehmens (Stand: 10.04.2012)

Verwaltungsrat: Vorsitzender Erich Pipa, Landrat

Mitglieder Dr. André Kavai, Erster Kreisbeigeordneter Matthias Zach, Kreisbeigeordneter

Dr. Karl Heinz Dehler Fritz Schüßler Martina Glaab Helmut Schwindt Jutta Straub Uwe Häuser Maja Weise-Georg Michael Reul

Reinhard Weber-Hofmann Carsten Kauck

Vorstand: Michael Krumbe

Bezüge

Der Vorstand erhielt Bezüge der Besoldungsgruppe A 16 Bundesbesoldungsordnung.

Rechtliche und wirtschaftliche Daten

Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gründungsdatum: 01.01.2010

Satzung: vom 11.09.2009 mit Wirkung zum 01.01.2010 Eigenkapital:: 0 EUR

Erläuterung:

Das Kommunale Center für Arbeit eröffnet mit einer sogenannten „0,00 EUR-Bilanz“. Zum Zeitpunkt seiner Errichtung verfügte das Kommunale Center für Arbeit weder über Vermögen noch über Schulden. Lediglich eine Forderung von 5,10 € und in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit im Namen des KCA waren vorhanden.

Sämtliche vom Kommunalen Center für Arbeit verwandten immateriellen Vermögensgegenstände (Software oder Lizenzen) und Sachanlagen (Büromöbel) verblieben im Eigentum des Main-Kinzig-Kreises, ebenso werden bestehende Forderungen, die bis zum 31.12.2009 geltend gemacht wurden, weiterhin als Forderungen des Main-Kinzig-Kreises geführt.

Folglich ergibt sich für das Eigenkapital ein Wert von 0,00 EUR.

Die Ausweisung eines Eigenkapitals, ähnlich dem Eigenkapital einer GmbH, ist für Anstalten des öffentlichen Rechts rechtlich nicht vorgesehen.

Träger: Main-Kinzig-Kreis (Errichtungskörperschaft) 100 %

Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist das Kommunale Center für Arbeit eine rechtlich selbstständige Einrichtung des Main-Kinzig-Kreises.

Beteiligungen: keine

Vermögensrechnung (Bilanz)

AKTIVA 2010 2009* 2008*

TEUR TEUR TEUR

Sachanlagen 18

Anlagevermögen 18

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.920

Flüssige Mittel 3.789

Umlaufvermögen 16.709

Rechnungsabgrenzungsposten 7.052

SUMME AKTIVA 23.779

PASSIVA 2010 2009* 2008*

TEUR TEUR TEUR

Eigenkapital 0

Sonderposten 18

Rückstellungen 0

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 11.438

Sonstige Verbindlichkeiten 11.363

Verbindlichkeiten 22.801

Rechnungsabgrenzungsposten 960

SUMME PASSIVA 23.779

* Da das Kommunale Center für Arbeit zum 01.01.2010 errichtet wurde, sind keine Vorjahreswerte ausweisbar.

Ergebnisrechnung

2010 2009* 2008*

TEUR TEUR TEUR

+ Kostenerstattungen 39.459

+ Erträge aus Transferleistungen 123.529

+ Erträge aus der Auflösung von Sonderpositionen 3

+ Sonstige ordentliche Erträge 27

- Personalaufwand 12.563

- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.570

- Abschreibungen 247

- Transferaufwendungen 145.666

Verwaltungsergebnis -28

+ Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0

Finanzergebnis 28

Ordentliches Ergebnis 0

Außerordentliches Ergebnis 0

Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

* Da das Kommunale Center für Arbeit zum 01.01.2010 errichtet wurde, sind keine Vorjahreswerte ausweisbar.

Die Ergebnisrechnung des Kommunalen Centers für Arbeit schließt regelmäßig mit einem

ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Durch die Gewährträgerhaftung des Main-Kinzig-Kreises werden ungedeckte Aufwendungen aus dem Haushalt des Main-Kinzig-Kreises kompensiert (in der

vorstehenden Tabelle ausgewiesen unter „Kostenerstattungen“).

Kennzahlen

2010 2009* 2008*

Sonstige Kennzahlen:

Anzahl der Mitarbeiter

- durchschnittlich belegte Stellen

- durchschnittliche Mitarbeiterzahl 266,5

290 Anzahl der Leistungsberechtigten (Jahresdurchschnitt) 22.886

Anzahl der Neuanträge 7.517

Anzahl der Vermittlungen 3.806

* Da das Kommunale Center für Arbeit zum 01.01.2010 errichtet wurde, sind keine Vorjahreswerte ausweisbar.

Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Main-Kinzig-Kreises

Generell gilt für die Auswirkungen auf den Haushalt des Main-Kinzig-Kreises gem. § 4 Abs. 5 der Satzung des Kommunalen Centers für Arbeit:

§ 4 Wirtschaftsführung

(5) Die zur Finanzierung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen Mittel werden vom Main-Kinzig-Kreis durch die Weiterleitung der Mittel von Bund, Land und sonstiger Förderleistungen und des vom Kinzig-Kreis zu erbringenden kommunalen Anteils bereitgestellt. Der Zuschuss des Main-Kinzig-Kreises für die Aufgabenerfüllung der Anstalt wird festgelegt durch die Haushaltssatzung des Main-Kinzig-Kreises.

Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt für das Kommunale Center für Arbeit eine Gewährträgerhaftung.

Gem. § 2 c Abs. 5 Hessisches OFFENSIV-Gesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2006 hat er als zugelassener kommunaler Träger die Kosten der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch die Anstalt des öffentlichen Rechts zu tragen und haftet für deren Verbindlichkeiten.

Soweit sich ein Finanzierungsbedarf aufgrund nicht durch Erträge gedeckter Aufwendungen im Haushalt des Kommunalen Centers für Arbeit ergibt, werden die erforderlichen Mittel aus dem Haushalt des Main-Kinzig-Kreises bereitgestellt.

Zahlenübersicht der letzten drei Jahre:

2010 2009* 2008*

Finanzierungsbedarf aus dem Haushalt des

Main-Kinzig-Kreises 39.459 TEUR TEUR TEUR

* Da das Kommunale Center für Arbeit zum 01.01.2010 errichtet wurde, sind keine Vorjahreswerte ausweisbar.

Kapitalzuführungen und –entnahmen durch den Main-Kinzig-Kreis, Kreditaufnahmen der Gesellschaft, vom Main-Kinzig-Kreis gewährte Sicherheiten (Bürgschaften etc.)

jeweils zum 31.12. des Wirtschaftsjahres

-Aufgrund der dargestellten Gewährträgerhaftung des Main-Kinzig-Kreises sichert der Main-Kinzig-Kreis den ihm obliegenden Finanzierungsbedarf ab und es entstehen generell keine weiteren Kapitalzuführungen und –entnahmen. Es werden seitens der Anstalt keine Kreditaufnahmen zu Investitionszwecken vorgenommen sowie vom Main-Kinzig-Kreis keine anderweitigen Sicherheiten gewährt.

Grundzüge des Geschäftsverlaufs

Das Kommunale Center für Arbeit hat im Jahr 2010 erfolgreich seine Arbeit aufgenommen. Die organisatorischen Strukturen wurden geschaffen, eine eigenständige Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgebaut und die ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung mit allen beteiligten Stellen sichergestellt.

Im Zuge der noch in das Jahr 2010 hineinwirkenden Wirtschaftskrise und deren konjunktureller Auswirkungen war insbesondere der Jahresbeginn zunächst von einer die Vorjahreswerte übersteigenden Anzahl von Neuanträgen und SGB II-Leistungsempfängern geprägt. Ab Mai 2010 wurde dieser Trend umgekehrt. Aufgrund sich fortsetzender Verringerungen konnten in den letzten Monaten des Jahres 2010 die Vorjahreswerte unterschritten werden. Ein positiver Trend hat sich Mitte des Jahres auch in Bezug auf die Arbeitslosenzahlen eingestellt, sodass der Jahresdurchschnitt zwar noch über dem des Vorjahres lag, sich die Werte zu Jahresende aber denen des Vorjahres nahezu angepasst haben.

Der konjunkturelle Aufschwung wirkte sich auf die Vermittlungszahlen ab Mai deutlich aus, sodass die Vorjahreszahlen bei Weitem übertroffen wurden und zu Jahresende eine Steigerung der Vermittlungszahlen gegenüber dem Vorjahr von 45 % zu verzeichnen war. Auch die Anzahl der Aktivierungen (Zugänge von SGB II-Klient/innen in Maßnahmen) konnte ab dem 2. Quartal auf hohem Niveau gehalten werden.

Auf die Ertragslage und die Entwicklung der Aufwendungen wirkten sich die vorgenannten Verläufe dergestalt aus, dass insgesamt Aufwendungen in Höhe von 163 Mio. EUR geleistet wurden.

Gegenüber den geplanten Mitteln mussten damit insgesamt ca. 3,5 Mio. EUR weniger beansprucht werden (=2 % des geplanten Haushaltsvolumens). Zurückzuführen ist diese Unterschreitung auf ca. 2 Mio. EUR geringere Transferaufwendungen sowie eine Einsparung bei Personalaufwendungen von ca.

2,5 Mio. EUR. Demgegenüber wurden ca. 1,1 Mio. EUR zusätzliche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Dies war u.a. bedingt durch die verstärkte Inanspruchnahme von Dienstleistungen infolge einer geringeren Personalbesetzungsquote im KCA als geplant.

Auf der Ertragsseite konnten Erträge aus Transferleistungen in Höhe von 123,5 Mio. EUR verzeichnet werden, was gegenüber der Planung einen Mehrertrag von 1,2 Mio. EUR darstellt. Durch diese Entwicklungen musste der geplante Zuschussbedarf nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden.

Insgesamt belief sich der Finanzierungsanteil des Main-Kinzig-Kreises auf ca. 39,5 Mio. EUR. Der Planansatz wurde damit um rund 4,7 Mio. EUR (10,68 %) unterschritten.

Prognose

Das Jahr 2011 wird geprägt sein von einer Vielzahl an Gesetzesänderungen.

Mit Wirkung vom 01.01.2011 wurde die zunächst bis 31.12.2010 bestehende Zulassung des Main-Kinzig-Kreises als Optionskommune entfristet (§ 6 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 SGB II) und damit die Arbeit des Kommunalen Centers für Arbeit auf ein sicheres Fundament gestellt.

Mit der Entfristung hat der Bund den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Optionskommunen verbunden und dies gesetzlich in § 48 b SGB II verankert. Die in der Zielvereinbarung zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und dem Hessischen Sozialministerium zu vereinbarenden Ziele werden den Fokus auf integrationsfördernde und finanzielle Aspekte richten. Das Kommunale Center für Arbeit ist entsprechend der Aufgabenzuweisung durch den Main-Kinzig-Kreis gehalten, diese Ziele zu erfüllen.

Das Haushaltsbegleitgesetz sowie das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch haben erheblichen Einfluss auf das Leistungsangebot (das Bildungs- und Teilhabepaket eröffnet zusätzliche Leistungen) sowie die konkrete Leistungsberechnung.

Daneben steht dem MKK und damit auch dem KCA im Jahr 2011 voraussichtlich ein um ca. 11 % geringeres Optionsbudget als in 2010 zur Verfügung (Eingliederungsmittel-Verordnung vom 15.12.2010, veröffentlicht am 28.12.2010, Bundesanzeiger Nr. 197 – Seite 4331 ff.).

Insgesamt wird die konsequente Betreuung der Langzeitarbeitslosen vorrangig gerichtet sein auf eine nachhaltige Integration in Arbeit und möglichst auf die Befähigung, unabhängig von öffentlichen Leistungen leben zu können.

Dabei ist die Arbeit des Kommunalen Centers für Arbeit weiterhin geprägt von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Nach Erholung der allgemeinen Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes werden für 2011 Arbeitslosenzahlen im Mittel von knapp unter 3 Mio. und damit ein neuer Tiefstand erwartet (3,24 Mio. in 2009). Zeitversetzt zur prognostizierten Wirtschaftslage wird sich auch die Situation im Bereich des SGB II gegen Ende 2011 voraussichtlich weiter stabilisieren.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüft.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Sparkassen

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.

(2) Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfes unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründe-rinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förder-krediten zu betreuen.

(3) Die Sparkasse arbeitet mit den Verbundunternehmen der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen zu-sammen.

(4) Die Sparkasse kooperiert mit den Förderbanken von Land und Bund.

(5) Die Geschäfte werden unter Beachtung des öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsät-zen geführt; die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.

Organe der Sparkasse (Stand: 01.09.2011)

Verwaltungsrat: Vorsitzender Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der Stadt Hanau Stellv. Vorsitzender Erich Pipa, Landrat des Main-Kinzig-Kreises

Mitglieder Thomas Bohlender Wolfgang Gierhake Carl-Edward Günther Martin Gutmann Heiko Kasseckert Karl Netscher Christine Orth

Dr. Ralf-Rainer Piesold Jan Rinnert

Jörg Scheefe

Hans-Jürgen Schmidt Axel Weiss-Thiel Ludger Wösthoff

Vorstand: Vorsitzender Robert Restani

Mitglied Bernward Höving

Mitglied Dr. Ingo Wiedemeier

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