27. Februar 1935289, schufen die Grundlage dafür, dass
Kommunalobligationen im Nennwert von rund 8 Milliarden RM und öffentliche Anleihen im Betrage von rund 2 Milliarden RM konvertiert wurden. Der Anteil der Widersprüche lag bezogen auf den Nennwert bei unter einem Prozent. Im Ergebnis war die Konversion ein voller Erfolg.
Das Kursniveau der Anleihen blieb nahezu konstant trotz einer 25%igen Senkung der nominellen Verzinsung.290
Sie führten allerdings nicht zu einem Geld-Güter-Gleichgewicht, sondern schufen lediglich einen Geldüberhang und verdeckten so die Inflation.
Schon früh erkannten die handelnden Personen die Gefahr und die Grenze der kurzfristigen Kreditpolitik. Sie standen vor dem Dilemma, dass einerseits die Belastungsfähigkeit zukünftiger Haushalte nicht überschritten werden konnte und andererseits kurzfristige
Verbindlichkeiten langfristig umgeschuldet bzw. konsolidiert werden mussten.294 Und immer mussten die Entscheidungsträger die
limitierenden Faktoren Ergiebigkeit, Geschwindigkeit, Marktakzeptanz, gesetzliche Kompatibilität und Geldwertstabilität berücksichtigen.
Die voran stehenden Bemerkungen haben dargelegt, inwieweit die Regierung bestimmte Faktoren zu Gunsten der Ergiebigkeit und Geschwindigkeit Schritt für Schritt nachrangig behandelt hat.
Der Verlust der Reichbankautonomie und die Aufweichung der
Deckungsvorschriften führten dazu, dass jede folgende Kreditaufnahme gesetzlich kompatibel war. Die ab 1938 nahezu ausschließlich
praktizierte Form der „geräuschlosen“ Kriegsfinanzierung war zudem von einer Marktakzeptanz unabhängig.
Die unterschiedlichen kurzfristigen Verschuldungsinstrumente
(Solawechsel, Lieferschätze, Steuergutscheine, WVS, BAG und WBG) dienten der Inanspruchnahme von Unternehmensliquidität und sollten eine Alternative zur direkten Notenbankfinanzierung darstellen.
Im Ergebnis reichten sie allerdings nicht aus und das Reich musste immer häufiger auf die Begebung von Schatzwechseln zurückgreifen, um eine schnelle und ergiebige Finanzierung der anfallen Kosten zu gewährleisten.
Abbildung 6: Verschuldung des Deutschen Reiches 1933-1945
Quelle:Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975, S. 311; grafische Umsetzung durch den Verfasser.
Die Abbildung verdeutlicht die kontinuierliche Zunahme der
Gesamtschuld. Ab Beginn des Krieges verschärft sich das Tempo der Gesamtverschuldung drastisch und erreicht in den letzten Kriegsjahren ihren Höhepunkt.
Nach Beendigung der „Blitzkriegphase“ ab Mitte 1940 steigt der Mittelbedarf aufgrund der kriegsmaterial- und kostenintensiven Kriegsvorbereitung und Kriegsführung nochmals sprunghaft an und kann lediglich durch die schwebende Schuld vorfinanziert werden.
Ab 1943 bewegen sich die langfristige und kurz- bis mittelfristige Verschuldung weiter auseinander. In den letzten Kriegsjahren öffnet sich dann gänzlich diese „Finanzierungsschere“.
Reichsverschuldung 1933-1945
0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000
32-'33 33-'34
34-'35 35-'36
36-'37 37-'38
38-'39 39-'40
40-'41 41-'42
42-'43 43-'44
44-'45 Haushaltsjahr
Schuld in Mio. RM
Gesamtverschuldung Langfristig
M ittel- u. kurzfristig
Noch deutlicher wird dieser Verlauf unter Berücksichtigung der relativen Veränderungsraten der jeweiligen Verschuldungstypen.
Abbildung 7: Relative Veränderung der Deutschen Reichsschuld 1933 -1945
Quelle: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975, S. 311; grafische Umsetzung durch den Verfasser.
Die Grafik macht deutlich, dass es bis zum Jahre 1938 im Wesentlichen gelang, die Reichsverschuldung konsolidiert darzustellen. Im
unmittelbaren Vorfeld und in der Frühphase des Krieges stieg der kurzfristige Mittelbedarf jedoch signifikant an und konnte nur durch eine adäquate Ausdehnung der schwebenden Schuld finanziert werden.
In relativer Betrachtung gelang zunächst die Konsolidierung mit einer zeitlichen Verzögerung (hier: zeitlich versetzte Graphenspitzen der Verschuldungsformen). Ab 1942 gelang es in relativer Hinsicht dann nicht mehr, die schwebende Verschuldung zu konsolidieren.
Die Regierung griff in der Frühphase des Berichtszeitraums zunächst auf bereits vorhandene Instrumentarien (hier z.B.
Arbeitsbeschaffungswechsel) zurück.
Dieses bewährte System der Mittelbeschaffung wurde nur phasenweise durch steuerliche Finanzierungsinstrumente (hier: Steuergutscheine)
Veränderung Reichsschuld 1933-1945
-40%
-20%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
140%
160%
180%
3 3 -'3 4
3 4 -'3 5
3 5-'3 6
3 6 -'3 7
3 7-'3 8
3 8 -'3 9
3 9 -'4 0
4 0 -'4 1
4 1-'4 2
4 2 -'4 3
4 3 -'4 4
4 4 -'4 5
Ha usha ltsja hr
Veränderung zum Vorjahr
Veränderung Ges am t Veränderung Langrfis tig Veränderung Kurz- u.
M ittelfris tig
Der Anteil der ordentlichen (hier: Steuern und Abgaben) und außerordentlichen (hier: Enteignung und Kontribution) Einnahmen nahm zwar einen wesentlichen Stellenwert im
Gesamtfinanzierungskonzept ein, doch kennzeichneten beide
Methoden ein systemimmanenter Zeitverzug des Mittelzustroms, hohe politische Widerstände bei der Mittelbeschaffung sowie die
Abhängigkeit von nicht kontrollierbaren Variablen (z.B.
Ausweichtendenzen der Steuerpflichtigen).
Mit Beginn und Fortdauer des Krieges war der unmittelbare staatliche Zugriff auf Finanzmittel von entscheidender Bedeutung.
Die gewählte kurzfristige Verschuldung war die einzige Methode, die einen ausreichenden und schnellen Mittelzustrom garantierte und zugleich unabhängig vom Verhalten Dritter funktionierte.
Aus diesen Gründen musste das Reich zunehmend auf die kurzfristige Verschuldung zurückgreifen.
Mit Zunahme der schwebenden Schuld und mit den größer werdenden Inflationsproblemen ab 1937 wurde aber die Notwendigkeit der
langfristigen Konsolidierung offenkundig. So mussten die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt für die Fundierung der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Sicht der Regierung optimiert werden. Zinssenkungen, Zutrittsbeschränkungen gegenüber konkurrierenden Emittenten, sowie Regelungen zur
Abnahmeverpflichtung staatlicher Schuldpapiere kanalisierten die überschüssige Geldmenge in Richtung Staat.
Alternative Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Schwarzmarkt) und unerwünschte Entwicklungen wie steigende Preise und Löhne wurden gesetzlich eingedämmt.
Im Ergebnis bedeutete dies, dass die Ausgaben für Rüstung und Krieg letzten Endes nicht nur durch die Geldschöpfung, sondern auch aus Ersparnissen des deutschen Volkes bestritten werden mussten.295
295 BA, Deutsche Reichsbank; Volkswirtschaftliche Abteilung: Notenbankarbeit und Kriegsfinanzierung; Entwurf für einen Vortrag des Herrn Vizepräsidenten Puhl vor der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Industriebezirk in Bochum, Berlin 1942;
Bestand R2501, Aktenband Nr. 7009, S. 4
Der Staat musste dafür Sorge tragen, dass das Geld dort, wo es nach Meinung der Regierung benötigt wurde, zur Verfügung stand, und dass dort, wo eine unerwünschte Geldfülle herrschte, die überschüssige Kaufkraft abgeschöpft wurde.296
Insofern wurde der Geldüberhang, dem keine Konsumgüter
gegenüberstanden, seiner Zahlungsmittelfunktion gegenüber privaten Gütern entkleidet.297 Letztlich sollte er aufhören, „Geld zu sein“.298
Eine Bestimmung der exogen geschaffenen Geldmenge lässt sich nur annähernd durchführen. Vergleicht man die Entwicklung des
Bargeldumlaufs zuzüglich Sicht-, Termin- und Spareinlagenentwicklung mit der Veränderung des Sozialproduktes unter Berücksichtigung der Rüstungs- und Kriegskosten (hier: „exogener“ Anteil), so ist spätestens ab 1938 ein sprunghafter Anstieg des exogenen Anteils festzustellen.
Der Einfachheit halber werden in der Tabelle die Rüstungs- und Kriegskostenanteile der Haushaltsjahre mit den Sozialproduktgrößen der Kalenderjahre verglichen. Neben dieser technischen Ungenauigkeit muss ferner berücksichtigt werden, dass ab Kriegsbeginn exogene Geldmengenanteile auch auf Güter (hier: Kontributionen und andere Leistungen aus den besetzten Gebieten) trafen, die nicht in einer offiziellen Sozialproduktrechnung auftauchten.
Für den Geldmengenüberhang ist ferner relevant, inwieweit die Gelder kaufkraftwirksam wurden bzw. bei den Kapitalsammelstellen stillgelegt und für die weitere Kriegsfinanzierung nutzbar gemacht werden
konnten. Eine Änderung der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
296 BA, Puhl, Emil: Die deutsche Geldwirtschaft im totalen Kriege; Berlin 1941;
Bestand R2501, Aktenband Nr. 7008, S. 3
297 BA, Deutsche Reichsbank; Volkswirtschaftliche Abteilung: Presseauszug zum Vortrag des Herrn Vizepräsidenten Puhl über „Kriegsfinanzierung aus eigener Kraft“,
Tabelle 26: Entwicklung der Geldmengen (in Mio. RM) 1932 bis 1944
Stand Ende
Bargeld- umlauf
Sicht-, Termin- und Sparein- lagen
Gesamt Sozial- produkt
Exogener Anteil (in %)
1932 5.642 24.947 32.521 56.700 k.A.
1933 5.715 25.255 32.903 58.400 3,25 1934 5.972 28.277 36.183 65.500 2,90 1935 6.373 30.634 38.942 73.100 5,47 1936 6.964 32.642 41.542 81.200 7,14 1937 7.499 35.953 45.389 90.900 9,02 1938 10.404 45.003 57.345 100.200 18,36 1939 14.516 51.416 67.871 109.300 30,14 1940299 16.770 68.694 87.404 k.A. k.A.
1941 22.313 80.651 104.905 k.A. k.A.
1942 27.343 105.317 134.602 k.A. k.A.
1943 36.538 132.473 170.954 k.A. k.A.
1944 53.119 160.287 215.350 k.A. k.A.
Quelle: Deutsche Bundesbank: 1976, S. 14 und S. 74
Betrachtet man die weitere Kriegs- und
Rüstungskostenentwicklung (vgl. Tabelle 7), so ist anzunehmen, dass der exogene Anteil an den Geldmengen im Zeitverlauf weiter
zugenommen haben dürfte. Insofern wurde es immer wichtiger die Kaufkraftwirkung dieser Gelder zu unterbinden und die exogenen Gelder zu kanalisieren. Möglichst geringe Anteile dieser Gelder sollten auf das weiter schrumpfende endogene Güter- und
Dienstleistungsangebot treffen.
299 Vgl. Ebenda: S.70.
Ab 1940 wurde die statistische Erfassung der Daten (bis auf Bargeldumlauf) auf eine schmalere Basis gestellt. Der Kontinuitätsbruch beträgt fast ein Viertel des vorher erfassten Bilanzvolumens. Die Sicht-, Termin- und Spareinlagen dürften insgesamt ab 1941 um ca. 12 % (Mittelwert) höher gelegen haben.
Abbildung 8: Die Kanalisierung der exogenen Geldmenge zu Gunsten der geräuschlosen Kriegsfinanzierung
Im Ergebnis versuchte das Reich die Sickerverluste des exogenen Geldmengenflusses weitestgehend zu minimieren. So wurde
beispielsweise mit der „Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes“ vom 27.08.1939300 und damit der Einführung der Bezugsscheinpflicht die Konsumverwendung deutlich eingeschränkt.301
Personen oder Institutionen, die den Folgen der Warenbewirtschaftung beispielsweise durch Bildung oder Unterstützung von „illegalen“ also schwarzen Märkten zu entgehen versuchten, mussten aufgrund der
„Verbrauchsregelungs-Strafverordnung“ vom 06.04.1940302 mit
300 RGBI.1939 1, S. 1498
301 Die Sicherstellungsverordnung war lediglich für eine Übergangszeit von vier Wochen bestimmt und regelte die Verteilung der wichtigsten Lebensmittel. Sie wurde durch endgültige Regelungen, die alle wichtigen Lebensmittel betraf, vom 07.09.1939 ersetzt. Die Bewirtschaftung gewerblicher Erzeugnisse regelte die „Verordnung über die Verbrauchslenkung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse“ vom 14.11.1939.
Exogene Geldmenge
Exogene
Sparguthaben Fundierung
schwebender Schulden Konsum
Kapitalmarkt-alternativen
Steigendes Preis- / Lohnniveau
Schatten- wirtschaft
§
§ §
Warenbewirt- §
schaftung Preis- und
Lohnstopp
Emissions-sperre §§ gegen
Schwarzmärkte
schweren Geld- und Haftstrafen rechnen. Bei schweren Vergehen wurde sogar die Todesstrafe angedroht oder vollstreckt.303
Obwohl die Schwarzmarktgeschäfte in den ersten Kriegsjahren nur einen marginalen Anteil304 an den Konsumausgaben hatten, so stiegen sie im Verlauf des Krieges doch auf einen Anteil von mindestens 10 Prozent des Sozialprodukts an.305 Die teils drakonischen
Strafandrohungen erwiesen sich als stumpfe Waffe und gegen Ende des Krieges wurden die Sanktionen gegenüber „Letztverbrauchern“, die Waren für den Eigenbedarf erwarben, aufgehoben.306
Mit der „Preisstoppverordnung“ vom 26.11.1936 und der „Verordnung über die Lohngestaltung“ vom 25.06.1938307, nach der mit bindender Wirkung Höchstlöhne festgesetzt werden konnten, wurden
unerwünschte Folgen auf die Preise von Waren und Faktoren verhindert.
Verordnungen, nach denen die Neuausgabe von Wertpapieren von der Genehmigung durch den Kapitalmarktausschuss abhängig war und durch die fremde Ansprüche vom Kapitalmarkt ferngehalten werden sollten, sorgten de facto für eine Emissionssperre.308
Das bereits seit 1931309 existierende Kommunalkreditverbot für Sparkassen, der „Hypothekensperrerlass“ vom 12.08.1938 sowie Regelungen zur zielgerichteten Anlage von Liquiditätsguthaben310
303 Wiggen-Jux, Gabriele: 1998, S.29 f. Die VO vom 06.04.1940 verschärfte nochmals die Strafandrohung gegenüber der bereits vor dem Kriege erlassenen „Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften“ vom 03.06.1939. Siehe hierzu: Stucken, Rudolf: 1953, S. 167
304 Boelcke, Willi A.: 1984, S. 344
305 Brackmann, Michael: 1993, S. 70
306 Ebenda, S. 70
307 RGBI.1938 1, S. 691
308 Prion, Willi: 1938, S. 80 f.
309 Verordnung des Reichpräsidenten vom 05.08.1931
310 Hier: „Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen“ vom 09.02.1935 in Verbindung mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 06.10.1931, nach der die gesetzlich vorgeschriebenen Liquiditätsguthaben bis zur Hälfte in staatlichen Liquiditätsanleihen angelegt werden durften.
führten zu einer Monopolisierung des Kapitalmarktangebotes für Sparkassen durch den Staat.
Das „Anleihestockgesetz“ vom 04.12.1934 nebst seinen beiden wichtigsten Durchführungsverordnungen vom 27.02.1935 und vom 18.04.1935 zwang zudem alle Kapitalgesellschaften, einen Kapitalstock aus den verteilten Reingewinnen an ihre Gesellschafter zu bilden.
Die an die Golddiskontbank zu überweisenden Beträge wurden von dieser wiederum in Reichsanleihen angelegt.311
Selbst das Horten von Geldzeichen wurde als kriegsschädliches Verhalten gesehen und gemäß der „Kriegswirtschaftsverordnung vom 04.09.1939“312 mit Gefängnis und in besonders schweren Fällen mit Zuchthausstrafe bedroht.313
Diese exemplarisch beschriebenen Maßnahmen waren – bildlich gesprochen – versperrende „Schleusentore“, die unerwünschte Zu- bzw. Abflüsse in die jeweiligen Märkte verhindern und den Strom der neu geschaffenen, staatlich induzierten Liquidität in die Ursprungsquelle zurückführen sollten.
Da Steuereinnahmen und andere ordentliche sowie außerordentliche Einnahmen nicht ausreichten, um die Kosten von Aufrüstung und Krieg sowie des allgemeinen Staatsbedarfs zu decken, musste der
Finanzbedarf am Geld- und Kapitalmarkt gedeckt werden.
Die Adressaten dieser kreditpolitischen Instrumente waren neben produzierenden Unternehmen (AB-Wechsel, Mefo-Wechsel,
Steuergutscheine, WVS) und dem privaten Anleger (Zeichnung von Staatsanleihen) in erster Linie Sparkassen, Banken und
Versicherungen.
311 Stucken, Rudolf: 1953, S. 140 f.
Tabelle 27: Offene Finanzierungslücke und
Neuverschuldung des Reiches 1933 - 1944
Fiskaljahr Offen Gesamt (in Mrd. RM)
Kalenderjahr Neuverschuldung Kurzfristig (in Mio. RM)
Neuverschuldung Langfristig (in Mio. RM)
1933 / 1934 1,2 1933 82* 226*
1934 / 1935 2,1 1934 362 3
1935 / 1936 3,1 1935 441 2.311
1936 / 1937 4,2 1936 -386 2.175
1937 / 1938 6,1 1937 -69 2.873
1938 / 1939 12,2 1938 2.820 7.490
1939 / 1940 27,9 1939 9.290 4.905
1940 / 1941 44,4 1940 18.657 16.268
1941 / 1942 57,4 1941 27.844 21.539
1942 / 1943 67,0 1942 35.332 23.555
1943 / 1944 94,7 1943 46.351 23.305
1944 / 1945 110,2 1944 k.A. k.A.
*Zunahme gegenüber März 1932
Quellen: siehe Tabelle 19 sowie BA, Deutsche Reichsbank, Volkswirtschaftliche Abteilung:
„Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden“, Bestand B 330/38021
Aus Tabelle 26 ist ersichtlich, dass die hier ausgewiesene kurz- und langfristige Neuverschuldung in einzelnen Jahren nicht ausreichte, um die Finanzierungslücke zu decken.
Dies ist einerseits durch die unterschiedliche zeitliche Abgrenzung (hier:
Fiskaljahr und Kalenderjahr) zu erklären und andererseits durch zusätzliche Finanzierungsinstrumente (z.B. Steuergutscheine,
Arbeitsbeschaffungs- und Mefo-Wechsel), die hier in der kurzfristigen Neuverschuldung nicht erwähnt werden.
So resultierte aus der Neuausgabe von Steuergutscheinen alleine im Jahre 1933 eine Zahlungsverpflichtung von insgesamt rund 1,2 Mrd.
RM; im Jahre 1939 betrug diese sogar 4,67 Mrd. RM.
Die deutschen Sparkassen sollten wie kaum eine andere Institution die maßgeblichen Sammelbecken und Schleusestationen des
beschriebenen Liquiditätskreislaufes sein.314
Überschüssige Geldmengen sollten von ihnen angesaugt und möglichst reibungslos der Staatsfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.
Die Sicherstellung dieses Spargeldzuflusses durch Ausschaltung alternativer Verwendungsmöglichkeiten sowohl auf der Seite der Konsumenten als auch auf Seiten der Kapitalsammelstellen war insofern das „Schmiermittel“315 für die Kriegs- und
Rüstungsfinanzierung.
3. Die Rolle der Sparkassen bei der Finanzierung der