5 Rechtliche Untersuchung Status quo
7.2 Konsequenzen aus dem Vergleich der Umweltwirkungen
Auch, wenn die detaillierten Vergleichsuntersuchungen der Umweltwirkungen von gebündelten und ungebündelten Infrastrukturen im Wesentlichen nur am Beispiel des Verbundprojekts durchgeführt werden konnten, kann zusammenfassend eindeutig der Schluss gezogen werden, dass die resultierenden negativen Umweltwirkungen gebündelt verlegter Leitungssysteme im offenen Grabenbau deutlich geringer sind als in der Summe der Einzelverlegungen.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass Bündelung nicht gleich Bündelung ist. Die Bandbreite des Un-tersuchungsspektrums zur Bündelung ist groß. Sie kann von der Auswahl des Verlegeverfahrens (z. B. konventioneller Tiefbau vs. Pflugverfahren), Art der Bauweise (offene, geschlossene oder halb offene Bauweise) und der Gestaltung des integrierten Leitungsbaus und der potenziell be-stehenden Möglichkeit nachträglich ein Leitungssystem einzubauen, abhängen.
Entsprechend ist die Antwort auf die Frage, welche Umweltwirkungen in welchem Maße durch Bündelung gemindert werden können, ganz wesentlich davon abhängig, wie die Bündelung aus-geführt ist:
► Wie viele Systeme sind verbaut?
► Wie ist das daraus resultierende erforderliche Grabenvolumen?
► Welche Techniken werden angewendet?
► Welches Verlegeverfahren ist bei der Querung besonders empfindlicher Flächen zu wählen?
► etc.
Bezogen auf die einzelnen unterschiedlichen Umweltwirkungen kann festgehalten werden, dass durch die Bündelung im offenen Grabenbau im Wesentlichen die Volumina des zu bewegenden und zwischenzulagernden Bodens deutlich reduziert sowie der ggf. von Gehölzaufwuchs freizu-haltende Trassenraum verringert werden kann. Dieses wirkt sich deutlich positiv auf die Bilanz der Umweltauswirkungen in der Bau- und Anlagephase aus.
Die durch Bündelung zu erreichende Minderung von Umweltwirkungen ist grundsätzlich desto größer, je mehr Leitungssysteme in einem Graben integriert werden.
Die integrierte Bündelung als Mehrfachverlegung im offenen Grabenbau reduziert die Umwelt-wirkungen in Verbindung mit der Leitungsgröße. Je einheitlicher der äußere Rohrdurchmesser
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der zu integrierenden Leitungssysteme ist, desto stärker können negative Umweltwirkungen vermindert werden.
Die durch Bündelung zu erreichende Minderung von raumabhängigen Umweltauswirkungen ist grundsätzlich desto größer, je empfindlicher und wertvoller der Umweltzustand im betroffenen Raum ist. Daraus ist die Forderung abzuleiten, dass eine Bündelung insbesondere dann zu prü-fen ist, wenn Flächen der Kategorien betrofprü-fen sind, die als besonders konfliktträchtig einzustu-fen sind und diese nicht umgangen werden können. Das betrifft beispielsweise die Querung von FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie der drei ökologisch sensiblen Bereiche Wäl-der, Gewässer und Kulturlandschaften.
Der Vergleich der Umweltwirkungen gebündelter und ungebündelter Verlegung von Leitungs-systemen im offenen Grabenbau hat damit die Ausgangshypothese des Projektes INTEGRIS ge-stützt, dass gebündelte Infrastruktur im integrierten Grabenbau nachhaltiger ist als Einzelverle-gungen. Darüber hinaus haben die Analysen der Umweltwirkungen (vgl. Kap. 4) weitere Ergeb-nisse hervorgebracht, aus denen Hinweise für eine möglichst umweltverträgliche Gestaltung des Ausbaus unterirdischer Infrastruktur abgeleitet werden können. Nachfolgend werden die einzel-nen Ergebnisse noch einmal in kurzer Form aufgegriffen und daraus jeweils Empfehlungen für die räumliche Planung abgeleitet.
a) Der Vergleich der Umweltwirkungen von gebündelter Infrastruktur im integrierten Gra-benbau mit Einzelverlegung hat gezeigt, dass ein großer Teil der Wirkungen bei integrier-ter Verlegung deutlich geringer ist (Faktor 2-3) als bei vergleichbarer Einzelverlegung der gleichen Medien in der Summe auftreten würden.
Im Vergleich zur Einzelverlegung der Systeme bietet deren integrierte Verlegung in einem Gra-ben die Möglichkeit, das Volumen des zu bewegenden und zwischenzulagernden Bodens sowie der ggf. von Gehölzaufwuchs freizuhaltende Trassenraum deutlich zu reduzieren. Damit verbun-den werverbun-den auch die Umweltwirkungen Flächeninanspruchnahme, Boverbun-denverdichtung, Boverbun-den- Boden-auf- und -abtrag sowie Emissionen von Stäuben und Gasen während der Bauphase sowie die holzfrei zu haltenden Leitungsstreifen des Schutzstreifens der Anlage selbst deutlich verringert.
Die Reduktion der Bodenarbeiten und die verringerte Flächeninanspruchnahme in der Bau-phase senken nicht nur die Umweltauswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter Boden und Fläche, sondern vermindert auch die auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt.
Weiterhin reduziert die Bündelung die Umweltauswirkungen auf das Klima und die Luft, indem Arbeitsschritte über den einmaligen Einsatz von Baugeräten und -maschinen hinaus entfallen und dadurch der Ausstoß von Stäuben und Gasen deutlich herabgesetzt werden kann. Die anla-genseitigen Wirkungen der Bündelung zeigen vor allen Dingen, dass die Umweltauswirkungen der betroffenen o. g. Schutzgüter und der Landschaft im besonderen Maße gesenkt werden kann, weil bei der Bündelung die Schutzstreifenbreite jedes weiteren zu integrierenden Leitungssys-tems anteilsmäßig dazugerechnet wird.
Empfehlung
Sofern die Funktionsfähigkeit eines Leitungssystems durch ein anderes System im gleichen Gra-ben nicht beeinträchtigt wird, sollte daher für Leitungstypen ähnlicher Größenordnung (z. B.
Trinkwasser, Gas, Strom), die nach den Regeln des konventionellen Tiefbaus verbaut werden, stets eine integrierte Verlegung der verschiedenen Systeme geprüft werden.
Weil besonders die gebündelte Verlegung von mindestens zwei der drei Leitungssystemtypen Trinkwasser, Gas oder Strom in Verbindung mit einem Lichtwellenleiterkabel im offenen
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benbau zur Minderung von Umweltwirkungen beiträgt, sollte die Prüfung von Bündelungsmög-lichkeiten möglichst als neuer Standard für den integrierten Bau unterirdischer Infrastruktur festgelegt werden.
Um (dauerhafte) Vorteile der ressourcenorientierten Vorgaben zur Kalkulation von Infrastruk-turvorhaben für die Mehrfachverlegung zu nutzen und sie beim integrierten Infrastrukturbau zu intensivieren, ist es unerlässlich, bestehende und konsultierte Regelwerke mit Informationen zur Mehrfachverlegung nach dem Beispiel im DVGW W 400-1 auszustatten. Dazu sollte ein in-tensiver Fachaustausch und Vernetzungsaktivitäten, z. B. zwischen dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW), Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Was-ser (LAWA) initiiert werden.
In Zusammenhang mit dem Stromausbau ist die Bündelung im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.Mai 2019 als Neubau mit Leerrohren für Höchstspannungslei-tungen in der Mehrfachverlegung und somit gleichzeitig als additive Vorausplanung bzw. als Lei-tungsausbau für die Zukunft bereits vorgesehen (§ 43j EnWG). Seitens der Forschungsnehmer wird angeregt, die Bündelung im integrierten Grabenbau auch über Hochspannungsleitungen und den Ausbau von Leerrohren (additive Bündelung) hinaus für Vorhabenträger zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass sich deren Wirkungszusammenhänge nicht negativ be-einflussen (siehe hierzu auch unter 5.4.3.3.).
b) Nur die Umweltwirkungen der Einzelverlegung des Lichtwellenleiters können in Fällen, in denen das Pflugverfahren an Stelle der Verlegung im konventionellen Tiefbau angewendet wird, so reduziert werden, dass es geringfügig umweltschonender ist als der Bau eines in-tegrierten Leitungsgrabens.
Die Ergebnisse aus dem Vergleich der Umweltwirkungen zwischen der Bündelung und der Ein-zelverlegung zeigen für den integrierten Bau der Leitungssysteme Trinkwasser und Lichtwellen-leiter, dass in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme und die Emission von Stäuben und Gasen die Umweltwirkungen aus der Einzelverlegung der Leitungssysteme in Summe geringfügig ge-ringer ausfallen würden, wenn die Verlegung des Lichtwellenleiters im Pflugverfahren und nicht wie die anderen untersuchten Leitungssysteme im konventionellen Tiefbau verbaut werden würden. Das liegt an den wegfallenden Arbeitsschritten in der Trassenvorbereitung und Graben-herstellung. Erst ab der Anzahl von drei verlegten Leitungssystemen sind die Umweltwirkungen des integrierten konventionellen Tiefbaus geringer als die summarischen Vorteile der Einzelver-legung durch die VerEinzelver-legung des Lichtwellenleiters im Pflugverfahren. Dafür muss die Zusam-menstellung der Leitungen im integrierten Graben über zwei integrierte Leitungssysteme verfü-gen, die größer sind als der äußere Rohrdurchmesser des Lichtwellenleiters.
Empfehlung
Aus diesem Grund wird empfohlen, den integrierten Einbau von Lichtwellenleitern mit zwei Lei-tungssystemen eines größeren äußeren Rohrdurchmessers im klassischen Grabenbau zu forcie-ren.
Um dem integrierten gebündelten Grabenbau mehr Wirksamkeit in der Planungspraxis einzu-räumen, wird angeregt, neben den rechtlich bindenden Regularien aus dem Gesetz zur Erleichte-rung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) und der vom Bundesbreit-bandbüro(o. a.) zusammengestellten DigiNetz-Gesetz-Umsetzungshilfe für das Thema „Mitverle-gung im integrierten gebündelten Grabenbau“ neben den darin enthaltenen beispielhaften Mus-terverträgen zur Mitbenutzung, Rundschreiben, etc. aufzunehmen. Im Hinblick auf die Umset-zung der oben aufgeführten Empfehlung wäre die Erweiterung des Leitfadens zu möglichen Ver-legetechniken ein erster Ansatz, um über die Bündelungsmöglichkeit des Lichtwellenleiters mit
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anderen Infrastrukturen im offenen Grabenbau zu informieren. Institutionell könnte der Erstel-lungsprozess der Begleithilfe von der Nationalen Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes oder die von der Bundesnetzagentur eingerichteten zentralen Informationsstelle des Bundes ini-tiiert und unterstützt werden. Darüber hinaus könnten sie die institutionelle Begleitung über-nehmen.
In der Einzelverlegung ist aus Umweltsicht bei unversiegelten Flächen das Pflugverfahren dem konventionellen Tiefbau vorzuziehen.
c) In Räumen, die gegenüber den betreffenden Umweltwirkungen eine besonders hohe Emp-findlichkeit aufweisen, ist das Potenzial, die Umweltauswirkungen durch integrierte Verle-gung zu mindern, besonders groß, so dass hier eine besondere Dringlichkeit besteht.
Die Ergebnisse des raumabhängigen Vergleichs zeigen, dass die 21 ermittelten Indikatoren gut geeignet sind, um in der Planungspraxis bei Eingriffen „Integrierter unterirdisch verbauter Infra-strukturgraben“ verwendet zu werden. Sie können für die Infrastrukturleitungen Trinkwasser, Gas, Strom und Lichtwellenleiter besonders empfindliche Räume anzeigen, für die ein besonders großes Potenzial besteht, Umweltauswirkungen durch eine integrierte Verlegung von Leitungs-systemen zu mindern.
Empfehlung
Weil eine integrierte Bündelung unterirdischer Infrastruktursysteme, verglichen mit Einzelver-legungen, immer mit einem erhöhten Koordinationsaufwand verbunden ist, wird man in jedem Einzelfall zu beurteilen haben, ob dieser zusätzliche Aufwand gerechtfertigt ist. Dabei sollte gel-ten, je stärker die Umweltauswirkungen durch Bündelung gemindert werden können, desto eher ist der zusätzliche Koordinationsaufwand gerechtfertigt. Daraus folgt die Forderung, dass die integrierte Bündelung insbesondere dann zum Tragen kommen sollte, wenn von der Einzelver-legung betroffene Räume eine besonders hohe Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Leitungsbaus aufweisen.
Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass bei der Betroffenheit von FFH-, Naturschutz- und Vogel-schutzgebieten sowie der drei ökologisch sensiblen Bereiche Wälder, Gewässer und Kulturland-schaften grundsätzlich eher eine Umgehung zu empfehlen ist. Für den Fall, dass eine Umgehung nicht möglich ist, wird eine Querung angeregt, bei der möglichst platzsparend vorgegangen wer-den sollte, wie dies grundsätzlich bei beengten Platzverhältnissen im Baufeld geschieht. Eine Querung von Siedlungen, WSG Zone I und II wird in der offenen Bauweise ausgeschlossen.
Um dieser Empfehlung eine größere Verbindlichkeit in der Planungspraxis einzuräumen, sollten die Einwirkungsmöglichkeiten auf Vorhabenträger, Bündelungsalternativen in geeigneten Fällen zu wählen, gestärkt werden. Zur Diskussion der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten einer sol-chen Forderung siehe sogleich unter 6.3.1.1.1.
d) Recherchen zum Stand der Praxis haben gezeigt, dass im regionalen Maßstab bisher nur in seltenen Fällen mehrere linienhafte Infrastrukturen gleichzeitig im integrierten Grabenbau verlegt wurden. Allerdings bieten die im innerstädtischen Bereich praktizierten techni-schen Möglichkeiten der integrierten Verlegung verschiedener Leitungssysteme sehr viel Potenzial, um sie im regionalen Maßstab nutzbar zu machen.
Die Ergebnisse zum Status-Quo gebündelter Infrastrukturvorhaben hat gezeigt, dass die inte-grierte Bündelung verschiedener Leitungssystemtypen im innerstädtischen Bereich im offenen Graben, im Tunnelbau und in der geschlossenen Bauweise durchgeführt werden. Das KNE-Beispiel belegt die Möglichkeiten des integrierten Infrastrukturbaus in der offenen und ge-schlossenen Bauweise auf der Ebene der Regionalplanung und geht beispielhaft voran.
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Für einen erfolgreichen und nachhaltigen integrierten Infrastrukturausbau auf der regionalen Ebene wird dringend angeregt, das Potenzial des innerstädtischen integrierten Infrastrukturaus-baus aufzugreifen und anzuerkennen, um die planenden Akteure über die Übertragungsmöglich-keiten aufzuklären und den gesammelten Erfahrungsschatz über die integrierte Bündelung auf der Ebene der Regionalplanung nutzbar zu machen. Dafür könnten in einer Informationsbro-schüre die wesentlichen Vorteile und Nachteile des innerstädtischen integrierten Infrastruktur-ausbaus zusammengestellt und veröffentlicht werden.
Weitergehende Möglichkeiten zur Minderung von Umweltauswirkungen
Über die reine Bündelung hinaus können die Umweltwirkungen noch weiter reduziert werden, wenn besonders ressourcenschonende Bauverfahren angewendet werden. Im Zusammenhang mit der Auswahl des Verlegeverfahrens, der Art der Bauweise und der Art des Leitungsbaus be-steht jedoch weiterer Untersuchungsbedarf, um diese Minderungspotenziale optimal zu er-schließen. In diesem Rahmen könnte dann auch näher untersucht werden, wie die im KNE-Beispiel erprobten Möglichkeiten des integrierten Infrastrukturausbaus der offenen und ge-schlossenen Bauweise um technische Möglichkeiten, die sich bereits im innerstädtischen Be-reich bewährt haben, erweitert werden könnten. Im Einzelnen betrifft es die folgenden techni-schen Aspekte:
► Entwicklung alternativer Verlegetechniken, wie beispielsweise das Pflugverfahren, das für Lichtwellenleiter bereits zur Anwendung kommt.
► Weiterentwicklung von Technologien zur Verlegung in geschlossener Bauweise, wie häufig im innerstädtischen Bereich oder bei der Querung von Straßen oder Gewässern praktiziert, für Anwendungen über längere Distanzen.
► Ausweitung von ressourcenschonenden Bauverfahren, wie sie bisher bei beengten Platzver-hältnissen zur Anwendung kommen, insbesondere bei Verlegungen in empfindlichen Gebie-ten.
► Umnutzung stillgelegter Leitungssysteme
Um den Infrastrukturausbau mittel- bis langfristig insgesamt umweltverträglicher zu machen, wäre eine stärker gestufte Planung zu empfehlen, die auf der vorgelagerten Ebene die strategi-schen Bündelungsoptionen mit anderen Infrastrukturen identifiziert und auf der Ebene der räumlichen Planung zu einer besseren räumlichen Steuerung der Bündelung beiträgt. Das be-trifft alle gängigen Leitungsmedien, wie sie nicht zuletzt auch im KNE-Projekt verlegt wurden (z.B. Trinkwasser, Biogas, Erdgas, Strom oder Lichtwellenleiter).
Die räumliche Steuerung könnte über die Ausweisung von Korridoren für die Trassenverläufe der integrierten Bündelung auf der Ebene der Regionalplanung erfolgen. Eng am Aufbau und der Struktur eines (Teil-)Regionalplans für Windenergienutzung orientiert, ließen sich die aus der Regionalplanung bekannten Eignungs-, Vorbehalts- und Ausschlussflächen auf Korridore für Trassenverläufe übertragen. Für die Ermittlung der Korridore könnten die Ergebnisse aus dem raumabhängigen Vergleich gebündelter und ungebündelter unterirdisch verbauter Infrastruktur verwendet werden. Bei Bedarf wäre es möglich, die Korridore weiter zu dezidieren, indem er-gänzend zur offenen Grabenbauweise auch andere Ausbauformen in die Analyse der Korridore aufgenommen würden. Durch die Ausweisung solcher Korridore im Zuge der Regionalplanung könnten zusätzliche Anreize für die integrierte Bündelung geschaffen werden.
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Mit der Studie "Klärung von Grundsatzfragen für die Bündelung von Übertragungsleitungen mit Nationalstraßen und Eisenbahnstrecken" in der Schweiz wurde durch das Eidgenössische De-partement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Entwicklung eines ers-ten Ansatzes zur räumlichen Steuerung in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Entlastung der Landschaft zu schaffen. In der Studie wurde die Verlegung der Übertragungsleitungen in Tunnel bzw. im Schachtbetrieb untersucht.
Im Zuge darüber hinaus gehender strategischer Überlegungen zur Bündelung gilt es weitere Inf-rastrukturen für die Bündelung zu identifizieren. Dafür sollte in erster Linie ein Austausch ver-antwortlicher Akteure und ihrer Anliegen ermöglicht werden. Diese Anliegen könnten über die individuellen Chancen und Herausforderungen hinaus die Herangehensweise der Steuerung an-sprechen, indem beispielsweise speziell die Bündelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Sektorenkopplung untersucht werden.