Teil I: Philosophische Grundzüge der Leib-Seele-Diskussion

2 Historischer Abriss

2.10 Kant

Raum und Zeit erscheinen. Diese Spaltung ergab sich für Kant u. a. deshalb, weil Descartes’

scholastischer Rückgriff auf den wohlwollenden Gott, der den Sprung von der inneren cogito-Gewissheit zur äußeren res extensa-cogito-Gewissheit garantierte, für Kant nicht mehr möglich war, er musste ohne Gottes Hilfe vom cogito zur res extensa kommen. Das war nicht einfach. Er versuchte es durch einen `transzendentalen´ Beweis:

Lehrsatz

„Das bloße, aber empirisch bestimmte, Bewusstsein meines eigenen Daseins beweist das Dasein der Gegenstände im Raum außer mir.“

Beweis

„Ich bin mir meines Daseins als in der Zeit bestimmt bewusst. Alle Zeitbestimmung setzt etwas Beharrliches in der Wahrnehmung voraus. Dieses Beharrliche aber kann nicht etwas in mir sein, weil eben mein Dasein in der Zeit durch dieses Beharrliche allererst bestimmt werden kann. Also ist die Wahrnehmung dieses Beharrlichen nur durch ein Ding außer mir und nicht durch die bloße Vorstellung eines Dinges außer mir möglich. Folglich ist die Bestimmung meines Daseins in der Zeit nur durch die Existenz wirklicher Dinge, die ich außer mir wahrnehme, möglich. Nun ist das Bewusstsein in der Zeit mit dem Bewusstsein der Möglichkeit dieser Zeitbestimmung notwendig verbunden: Also ist es auch mit der Existenz der Dinge außer mir, als Bedingung der Zeitbestimmung, notwendig verbunden; d. i. Das Bewusstsein meines eigenen Daseins ist zugleich ein unmittelbares Bewusstsein des Daseins anderer Dinge außer mir.“ (KrV, B 275)

Dieser `Beweis´ ist nicht sehr überzeugend.59 Wer die Augen schließt, die äußeren Sinne abschaltet und in aller Stille eine vertraute Melodie innerlich ablaufen lässt, braucht zur Zeitbestimmung nichts im äußeren Raum; das eigene Bewusstsein genügt als ruhendes Bezugssystem und Flussbett für den inneren Zeitfluss. Daher bleibt Berkeleys Leugnung der Außenwelt prinzipiell unwiderlegbar, sie hat nur den großen oben erwähnten Nachteil, das sie nichts vom Kommen und Gehen der Bewusstseinsinhalte verständlich macht. Ich finde es schade, dass Kant an dieser entscheidenden Stelle seines Systems so unvorsichtig war. Denn anstelle seines allzu starken Lehrsatzes hätte er durch eine ähnliche transzendentale Überlegung etwas sehr Wichtiges und Richtiges begründen können, was erst neuerdings u. a. durch kosmologische Überlegungen deutlicher geworden ist. Erster Schritt:

1. Ohne die räumliche Reversibilität körperlicher Bewegungen könnten und müssten wir

59 Die späteren Zusätze in KrV, B275 erwecken den Verdacht, dass auch Kant mit diesem Beweis nicht so recht zufrieden war.

(a) vom Kommen und Gehen unserer Bewusstseinsinhalte nichts erklären, nichts prognostizieren und nichts verstehen, und könnten und müssten

(b) nicht handeln.

Denn könnten wir selbst und alle andere Objekte nie an einer Stelle im Raum bleiben und nie an eine frühere Stelle im Raum zurückkehren, wären alle unsere Erfahrungen und Handlungen für die Zukunft nutzlos. Und könnten wir beliebig in der Zeit stehen bleiben oder umkehren, würden - abgesehen von einigen Abenteurern - die meisten in sehr heiklen Situationen wohl an den glücklichsten Zeitpunkt ihrer Vergangenheit zurückkehren und dort bleiben. Zweiter Schritt:

2. Reversible individuelle Beweglichkeit in sehr wenigen Dimensionen, die wir räumlich nennen, und irreversible allgemeine Bewegung in jener einen Dimension, die wir zeitlich nennen, ist synthetisch-apriorische Vorbedingung für Handeln und Erfahren im alltäglichen Sinn.

Denn Erfahrung erfordert auch gezielte Erfahrung, also Handeln, d. h. finale Steuerung eigener Körperbewegungen, also Wahrnehmungs-Bewegungs-Rückkopplung, und diese Rückkopplung erfordert Reversivilität in wenigen – ziemlich genau drei – Raumdimensionen und Irreversibilität in genau einer Zeitdimension.60 Mir scheint, dass Kant mit seinen transzendentalen Überlegungen auf einer richtigen und wichtigen Fährte war: Die dimensionalen Eigentümlichkeiten von Raum und Zeit sind Vorbedingungen unserer praktischen Alltagsgewissheiten (a) – (e), S.12/13. Aber wer oder was hat für die Erfüllung dieser Vorbedingungen gesorgt? Über dieses anthropische Rätsel der Kosmologie wird heute viel spekuliert, ich gehe darauf nicht ein.61

Zurück zu Kant. Für ihn war die Unterscheidung zwischen dem raumzeitlos-transzendentalen und dem raumzeitlich-empirischen Ich von großer Bedeutung, sie ist der Schlüssel zu seiner Moralphilosophie: Das empirische Ich unterliegt wie alles in Raum und Zeit dem strikten Determinismus der natürlichen Kausalität, jede Handlung ist vollständig und eindeutig bestimmt durch Ursachen, die wieder durch Ursachen bestimmt sind, deren Kette beliebig weit vor die Geburt des Handelnden zurückreicht; daher ist die Freiheit im absoluten kantischen Sinn für das empirisches Ich, wie es der theoretischen Vernunft erscheint, ganz undenkbar. Anders jedoch das transzendentale Ich, dessen praktische Selbstgewissheit nicht den Beschränkungen der

60 Genaueres dazu z.B. bei Barrow 2004, S. 209.

61 Näheres z. B. bei Barrow/Tipler 1986, Barrow 2004, Smolin 1999.

theoretischen Vernunft unterliegt. Es handelt nicht nur kausal, aus Gründen, sondern final, zu Zwecken, und ist frei in einem absoluten Sinn, der durch zwei Eigenschaften gekennzeichnet ist:

Spontaneität und Autonomie. Spontan heißt: frei von allen vorangehenden Ursachen, d. h. selbst verursachend; autonom heißt: frei für die eigene Bestimmung, d. h. eigengesetzlich, und dieses Eigengesetz ist das Sittengesetz, Kants kategorischer Imperativ:

„Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (KpV, 55)

Die schlichte Tatsache, dass wir diesen Imperativ verstehen, zeigt, dass wir uns zumindest vorstellen könnten, ihn unbedingt, d. h. unabhängig von allen Bedingungen zu befolgen. Und dies zeigt, dass wir den absoluten Freiheitsbegriff wider alle theoretische Vernunft praktisch verstehen.

Eine absolute freie Handlung werden wir empirisch weder im eigenen Fall durch Introspektion noch im Fremdfall durch Naturwissenschaft je entdecken können, unsere theoretische Vernunft bleibt im kausalen Denken gefangen. Zugleich aber bleibt die Möglichkeit absolut freier Handlung ein Postulat der praktischen Vernunft. Ohne diese Möglichkeit gäbe es nach Kant nichts im menschlichen Bereich, was unsere Wertschätzung verdient. Dieser nicht-naturalisierbare Kern der Moral ist bis heute ein großes umstrittenes Thema geblieben.

Ähnlich wie so viele Philosophen ist auch Kant nur schwer in das Monismus-Dualismus-Schema einzuordnen. Ich würde ihn als transzendentalen Doppelaspekt-Monisten bezeichnen: Für die praktische Vernunft ist die `noumenale´ Person absolut unteilbar, selbstverantwortlich und prinzipiell frei; der theoretischen Vernunft erscheint die `phänomenale´ Person psychophysisch gespalten und gänzlich unfrei – ein noch immer hochaktuelles Paradox: Soll der Gutachter vor Gericht den Angeklagten praktisch (bad) oder theoretisch (mad) betrachten? Kaum jemand hat dieses Paradox so schmerzhaft empfunden und fast wider Willen so deutlich gemacht wie Kant.62

62 Kants Versuche, die Theorie/Praxis-Spaltung in seiner Kritik der Urteilskraft und im Opus Postumum zu überwinden, sind nicht sehr überzeugend. Er überließ diese ungelöste Aufgabe als wichtigstes Erbe seinen Nachfolgern im sog. Deutschen Idealismus – und uns bis heute.

In document Das Leib-Seele-Problem in der Motologie (Page 67-71)