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Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Struktur

Im Dokument Beteiligungsbericht ...: (Seite 78-81)

Lagebericht der Gemeinnützigen Werk- und Wohnstätten GmbH 2011

C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Struktur

Die zufriedenstellende Qualität der Begleitplanung wird ebenso durch Controllingmaß-nahmen gesichert.

Auch im Jahr 2011 wurden in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften und dem TÜV Südwest Sicherheitsbegehungen in den Werkstätten und Wohnstätten sowie Sitzun-gen mit den regionalen Sicherheitsausschüssen abgehalten.

Auf der Grundlage der von der Gesellschafterversammlung verabschiedeten Leitsätze und Strategien werden jährlich Ziele zwischen Geschäftsführung und Regionalen Lei-tungen vereinbart und im Jahr intensiv verfolgt.

Zur Absicherung ordnungsgemäßer Verwaltung werden regelmäßige interne Revisionen durchgeführt. Die Ergebnisse unterliegen einer strengen Maßnahmenverfolgung.

6. Umweltschutz

Für den Bereich des Elektronik-Recycling ist die GWW an den Standorten Magstadt und Böblingen als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG anerkannt.

Besonderer Wert wird auf die Verwendung von umweltunschädlichen Stoffen und die Abfallvermeidung gelegt.

C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

2. Fertigung

Ein Risiko für das Geschäftsjahr 2012 besteht darin, die Kapazität mit genügend wirt-schaftlich sinnvollen Aufträgen mit gleichzeitiger Orientierung an der Bedarfslage unse-rer Mitarbeiter auszulasten. Möglichkeiten der Anpassung und neuer Aufträge wurden analysiert und teilweise bereits realisiert, sodass für 2012 mit einem vertretbaren positi-ven Ergebnis gerechnet werden kann.

Problematisch sind auch in diesem Bereich kurzfristige Änderungen bzw. nicht planbare Schwankungen der vereinbarten Umfänge, die nicht immer zeitnah in den Kapazitäts-strukturen angepasst werden können.

Es ist daher nach wie vor eine zwingende strategische Notwendigkeit zu diversifizieren.

Eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Abhängigkeit von den Hauptauftraggebern ist sicherlich vorhanden. Durch verstärkte Strategieabsprachen mit den Hauptauftragge-bern soll eine längerfristige gute Beschäftigung gesichert werden.

Dem Haftungsrisiko aus der Fertigung von Teilen, insbesondere für die Automobilin-dustrie, wurde durch Abschluss einer Produkthaftpflicht- und Kfz-Rückrufkostenver-sicherung Rechnung getragen.

3. Betreuung und Förderung

Nach wie vor ist es zentrales Anliegen der GWW, Betreuungssituationen zu schaffen und zu organisieren, die den Vorstellungen und Möglichkeiten der jeweiligen Personen entsprechen. Dazu ist es erforderlich, dass regional ausreichend differenzierte und qua-lifizierte Betreuungsangebote verfügbar sind. Insofern wird sich die GWW in den Berei-chen ambulante Wohnformen, unterstützte Beschäftigung, ausgelagerte Einzel- und Gruppenarbeitsplätze, Zugänglichkeit für alle Personengruppen, die regionale Angebo-te suchen und spezielle Bedarfe haben (z.B. WohnangeboAngebo-te für Menschen mit Autis-musspektrumsstörungen) auch weiterhin engagieren. Darüber hinaus bestehen über verbundene Stiftungsunternehmen Kooperationen zur Integrationsfirma FEMOS gGmbH. Trotz dieser Zielsetzung sind die Betreuungsangebote im stationären Wohnen und der Werkstatt auch weiterhin notwendig. Ihre fachliche Ausgestaltung im Sinne der UN-Konvention gilt es in gleichem Maße im Blick zu behalten.

Mit Sorge sehen wir allerdings die seit Jahren zunehmende Diskussion über die erfor-derliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die beispielsweise von Seiten der Sozialministerkonferenz und der Bundesarbeitsgemeinschaft "Überörtliche Sozialhilfe-träger" bzw. in der Gemeindefinanzreform überwiegend unter fiskalischen Aspekten geführt wird. Dabei wird übersehen, dass Kostenreduzierungen, wenn sie nicht zu Las-ten der Qualität und der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen gehen sollen, die Folgen guter Konzepte sind und lediglich Kürzungen im bestehenden System nicht nachhaltig wirken werden.

Der Wandlungsprozess der Anbieter von Dienstleistungen für Menschen mit Behinde-rungen birgt zusätzlich große HerausfordeBehinde-rungen. Große Komplexanbieter erfahren zunehmend, dass ein Angebot „auf der grünen Wiese“ nicht mehr dem Wunsch der

Menschen mit Behinderungen und dem Regionalisierungsprinzip entspricht. Deshalb wird eine Verlagerung („Konversion“) der alten Strukturen durch Verlagerung in regio-nale Bezüge angestrebt. Hier gibt es aber bereits eine gewachsene Struktur an Anbie-tern, die in der Regel auch keine Wartelisten bisher unversorgter Personen hat. Dieser bedarf es aber, wenn die Neuansiedlung wirtschaftlich gelingen soll. Aus diesem Grund wird der Wettbewerb an Schärfe zunehmen.

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass mittelfristig der Anteil behinderter Menschen, die eine ambulante Betreuung im eigenen Wohnbereich einer stationären Unterbrin-gung vorziehen, zunehmen wird. Es besteht allerdings Konsens dahingehend, dies der Entscheidung der Betroffenen zu überlassen.

Im Berichtsjahr ist es weiterhin gelungen, allen Personen einen Werkstatt- oder Wohn-platz in der GWW anzubieten, für die seitens der Leistungsträger der Hilfebedarf aner-kannt und die Kosten übernommen wurden. Allerdings mussten hierzu teilweise zusätz-liche Flächen, über die im Rahmen der investiven Förderung genehmigten hinaus, an-gemietet werden. Die GWW hat diese Flächen aus dem Investitionsanteil der Leistungs-entgelte oder, soweit es sich um zusätzliche Produktionsflächen handelt, über die Preis-kalkulation finanziert.

Die von der GWW erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich der beruflichen Förderung und Qualifizierung, der persönlichkeitsfördernden Angebote und der tages-strukturierenden Maßnahmen, sind in den derzeit vereinbarten Leistungsentgelten nicht voll abgedeckt und können nur wirtschaftlich abgesichert werden, wenn die Wirtschaft-lichkeit der Werkstätten gewährleistet ist. Ein Risiko für die Zukunft besteht hier in der nach wie vor vorhandenen bzw. zunehmenden Tendenz des Gesetzgebers und Leis-tungsträgers, in das Werkstattgeschehen direkt und regulierend einzugreifen und damit den erforderlichen Handlungsspielraum zu beschneiden.

Die Lohnsumme für die Werkstattbeschäftigten und die Durchschnittslöhne werden auf dem für Deutschland weit überdurchschnittlichen Niveau gehalten.

Entsprechend dem Anspruch der Gleichwertigkeit aller in der GWW Beschäftigten wird das Risiko fest vereinbarter Lohnzahlungen für die Werkstattbeschäftigten gegenüber ergebnisabhängiger Lohnhöhe bewusst in Kauf genommen, da die ergebnisrelevanten Einflussgrößen von den Werkstattbeschäftigten kaum beeinflusst werden können und somit eine Risikoverlagerung auf diesen Personenkreis, auch hinsichtlich der tariflichen Absicherung des Personals, nicht zu rechtfertigen wäre.

Dieses Risiko wurde bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.

4. Recht

Ein Risiko stellt die fortlaufende Diskussion zur Novellierung des Gemeinnützigkeits-rechts auf der politischen Ebene dar. Ein Wegfall der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen Steuerprivilegien wäre mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen ver-bunden. Diese Steuerprivilegien waren und sind politisch gewollt – zur Teilkompensati-on der Nachteile am Markt durch Beschäftigung leistungsgeminderter Menschen. Wir werden uns daher, auch zusammen mit unseren Verbänden, dafür einsetzen, den jetzi-gen Status zu erhalten oder ggf. eine entsprechende Kompensation einfordern.

Im Dokument Beteiligungsbericht ...: (Seite 78-81)