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Teil 2: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

4 Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

4.2 Grundsätze der Förderung

von elementarer Bedeutung, daß wie bisher möglichst alle Länder an der Gemeinschaftsaufgabe partizipieren. Und last but not least sei die weitere Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe von anderen Politiken wie z.B. der sektoralen Strukturpolitik, der Wettbewerbspolitik oder der Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaft abhängig, da diese und andere seit den 70er Jahren zu Lasten der Gemeinschaftsaufgabe zunehmend an Bedeutung ge-winnen. Trotz aller Kritik, Schwächen und Bedenken weist Nägele (1996:

315) darauf hin, daß bislang „keine praktikablen Alternativen zur GRW er-kennbar (sind und darüber hinaus [K.C.]) die GRW eine gewisse ‚Bollwerk-funktion‘ gegenüber der Europäischen Gemeinschaft“ hat.104

schüssen oder durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften, gewährt wer-den.

Das zweite Prinzip ist die Anreizorientierung oder -förderung. Als Förderin-strument der indirekten Steuerung mit Anreizcharakter setzen die Maßnah-men der Gemeinschaftsaufgabe auf der Angebotsseite der Wirtschaft an. Für alle Zielgruppen (gewerbliche und touristische Unternehmen, wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur) gilt, daß eine direkte Lenkung der Investitions-entscheidung durch die Gemeinschaftsaufgabe bzw. den Rahmenplan nicht möglich ist. „Die Verantwortung für die Rentabiliät von Investitionen, die ge-meinhin erst im Rahmen der Bewährung am Markt sichtbar wird, verbleibt bei den Unternehmen“ (Scholz 1983: 18ff).

Das dritte Prinzip, räumliche Schwerpunktbildung, reicht bis die 50er Jahren zurück. Die Differenzierung in geförderte und nicht-geförderte Regionen soll dazu dienen, in Fördergebieten evtl. brachliegende Ressourcen zu aktivieren und damit das regionale Entwicklungspotential im Wachstumsprozeß zu nut-zen. Darüber hinaus soll durch die zur Verfügung gestellten Fördermittel die Attraktivität der Standorte erhöht werden. In diesem Zusammenhang wird auch von der Nutzung endogener Potentiale gesprochen, einem Begriff, der von Giersch (1963) in die Debatte eingeführt wurde. Anfänglich wurde die Förderwürdigkeit von Regionen vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftli-chen Wachstums bestimmt, ohne Berücksichtigung der Förderbedürftigkeit.

In den 60er Jahren wurde die Förderphilosophie durch den Planungsaus-schuß108 dahingehend geändert, daß es zu räumlichen Schwerpunktsetzun-gen innerhalb von Fördergebieten kam. Diese Verschiebung war im wesent-lichen von zwei Gedanken geleitet: Zum einen gewann die Wachstumspol-theorie109 zunehmend an Bedeutung, zum anderen sollte durch die Bünde-lung von Maßnahmen die Effektivität und die Rentabilität von Infrastruktur-maßnahmen verbessert werden.110

108 Vgl. dazu Kapitel 4.3.

109 Ausführlich beschrieben in Kapitel 3.3.

110 Vgl. auch Böhret et al. (1982: 166).

Das vierte Prinzip, dem die Gemeinschaftsaufgabe folgt, stützt sich auf Über-legungen der Exportbasistheorie111: die sachliche Schwerpunktbildung. Inve-stitionen gelten dann als förderfähig, wenn durch sie ein sogenannter Pri-märeffekt erzielt wird. Damit sind jene einzelgewerblichen Investitionen von Unternehmen gemeint, die überwiegend Güter und Dienstleistungen produ-zieren, welche auf überregionalen Märkten abgesetzt werden, 112 wodurch zusätzliches Einkommen in der Region entsteht und es auf diese Weise zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens der Region kommt (dem sogenann-ten Primäreffekt), welche dann ihrerseits zu zusätzlicher Nachfrage auf dem lokalen und regionalen Markt führt (dem sogenannten Sekundäreffekt). Ein Absatz gilt laut Rahmenplan dann als überregional, wenn dieser außerhalb eines Radius von 50 km in Westdeutschland bzw. 30 km in Ostdeutschland erfolgt. Darüber hinaus müssen durch die Investition neue Dauerarbeitsplät-ze geschaffen bzw. bereits bestehende ArbeitsplätDauerarbeitsplät-ze gesichert werden. Inve-stitionen der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind ebenfalls förderfähig. Hierun-ter fallen neben Erschließungskosten von Industrie- und Gewerbegelände auch Verkehrsanbindungen, versorgungstechnische Einrichtungen, For-schungs- und Entwicklungseinrichtungen, berufliche Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten etc. Daneben sind Investitionen im Bereich des Frem-denverkehrs und der fremFrem-denverkehrsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe förderfähig. Dabei wird unterstellt, daß in diesem Sektor ebenfalls ein Primäreffekt erzielt wird. Zwar wird der Umsatz nicht überregional erzielt, sondern vor Ort, durch die touristischen Dienstleistungen wird jedoch zusätzliches Einkommen in die Region geholt.113

Das fünfte Prinzip bezieht sich auf den Grundsatz der Zusatzförderung. Inve-stitionen können nur dann durch die Gemeinschaftsaufgabe gefördert

111 Vgl. Kapitel 3.3

112 In der sogenannten Positivliste sind die Güter und Dienstleistungen aufgeführt, von denen im Rahmenplan davon ausgegangen wird, daß durch sie der Primäreffekt erzielt wird (vgl.

Anhang 3).

113 Zum Entwicklungsprozeß der sachlichen Schwerpunktbildung vgl. Nägele (1996: 107ff).

den, wenn eine regionale Investitionszulage gewährt worden ist.114 Allerdings wurde im 10. Rahmenplan: 21) bestimmt, daß, „wenn für ein Investitionsvor-haben keine Investitionszulagenbescheinigung erteilt werden (kann), ... der jeweilige Förderungshöchstsatz in vollem Umfang durch einen GA-Zuschuß ausgeschöpft werden“ kann.

Das sechste Prinzip geht auf die ursprünglichen Gründe für die Einführung der Gemeinschaftsaufgabe zurück und beschreibt die vertikale Koordina-tionsfunktion. Die Regionalförderung in den Ländern soll durch die Gemein-schaftsaufgabe einen Wettbewerbsrahmen für die Konkurrenz der Länder um ansiedlungsinteressierte Unternehmen schaffen (vgl. Nägele 1996: 79). Ziel der Koordinationsfunktion ist es zum einen, in der Regionalförderung eine Transparenz zu schaffen, zum anderen, durch die Festlegung der maximalen Förderhöhe einen rechtlichen Rahmen für den Wettbewerb um private Inve-stitionen zu ermöglichen.115

Das siebente Prinzip bezieht sich auf das Arbeitsplatzziel, welches in der Gemeinschaftsaufgabe allerdings nicht explizit erwähnt wird. Böhret et al.

(1982: 147ff) halten jedoch im Ergebnis ihrer ausführlichen Untersuchung der Zielsystematik der Gemeinschaftsaufgabe fest, daß sich die Programmziele unter einem Ergebnisziel subsumieren lassen: der Zahl der neugeschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze. Es handelt sich dabei um die einzige konkret definierte Wirkung, die mit der Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe erreicht werden soll. Damit unterscheidet sich dieses Ziel von den übrigen Zielen und Prinzipien in zweifacher Weise: Anders als die anderen regional-politischen Ziele, die „vage, vieldimensional und ambivalent“ sind (Böhret et al. 1982: 152), zeichnet sich das Arbeitsplatzzwischenziel, wie es auch ge-nannt wird, dadurch aus, daß es regelmäßig in den Rahmenplänen quantifi-ziert wird und Gegenstand der durch den Rahmenplan vorgesehene Erfolgs-kontrolle ist. Allerdings ohne, und dies ist die zweite Unterscheidung, eine

114 Bei der regionalen Investitionszulage handelt es sich der Einordnung des Instruments nach um eine steuerliche Maßnahme, die aus den Einnahmen der Einkommens- und Kör-perschaftssteuer gewährt wird (ausführlicher dazu vgl. Nägele (1996: 62f).

115 Zur Problematik um die Bindungswirkung der Obergrenze, der sogenannten Sperrwir-kung, vgl. Nägele (1996: 115f).

konkrete Erwähnung in den Rahmenplänen zu finden. Der GA-Sprachgebrauch ist jedoch äußerst irreführend, streng genommen sogar falsch. Man spricht von geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätzen, wie-wohl es sich lediglich um geplante Größen handelt, die bei Nicht-Realisierung nicht sanktionsfähig sind. Auch bleibt die Frage nach der Quali-tät sowie der Dauer der Einrichtung der Arbeitsplätze offen. Diese Differen-zen sind jedoch entscheidend, will man den tatsächlichen Erfolg der Ge-meinschaftsaufgabe messen. Im Vorgriff auf die Aufarbeitung des aktuellen Forschungsstands in Kapitel 5 möchte ich schon an dieser Stelle darauf hin-weisen, daß der Umgang mit den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe sehr unterschiedlich ausfällt.