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Übersicht 5: Alterspyramide der ausländischen Bevölkerung in Deutschland (2003)

4. Der Pflegebereich alter Menschen in Deutschland

4.2 Zur Geschichte der Altenpflege

Die soziale Dienstleistung Pflege umfasst eine zeitliche Dimension, die von Seiten der Empfänger, also der im stationären Umfeld lebenden BewohnerInnen, i. d. R. erst durch den Tod beendet wird. Die Versorgung der Pflege- und Hilfsbedürftigen ist 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 52 Wochen im Jahr zu gewährleisten. Die persona-le Präsenz von Pfpersona-legekräften wird im Schichtdienst geregelt, wobei ein Dreischichtsys-tem aus Früh-, Spät- und Nachtdienst besteht. Innerhalb dieser Dienstzeiten ergeben sich täglich Neuerungen, Vorkommnisse, Veränderungen jeglicher Art. Der tägliche Ablauf der Schichten ist ein Kreislauf, bei dem die MitarbeiterInnen innerhalb einer Dienstzeit auf die Tätigkeiten und Ergebnisse der vorhergehenden Schicht angewiesen sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen, Pflegefehlern, Irritationen oder Wis-sensdefiziten übergibt jede Schichtbesetzung all ihre Informationen von Relevanz an die sie ablösenden KollegenInnen der Folgeschicht. Hier sind kommunikative Austausch-prozesse unersetzlich, um Informationsverluste bezüglich der Arbeit zu verhindern.

Se-niorInnen, die unverheiratet oder völlig verarmt waren. Dieser Kreis von Alten, Kran-ken, Schwachen, Fremden und Alleinstehenden war auf die allgemeine Fürsorge ange-wiesen. Zum Ende des vorigen Jahrhunderts setzte eine bis heute anhaltende Verände-rung ein.

Früher widmeten sich so genannte Jungfrauen, Witwen und Diakone dem fürsorgenden Dienst am Nächsten und stellten damit Hauspflege und Speisungen sicher. Das Ideal der Nächstenliebe durch die praktizierte „Caritas“, dem Dienst am Menschen, war hierbei das vorherrschende Motiv. Vorläufer der heutigen stationären Einrichtungen waren die so genannten Xenodochien d. h. Beherbergungsmöglichkeiten für Fremde, die ab dem Jahr 300 n. Chr. entstanden. Dort fanden Kranke, Pilger, Alte, Siechende, Waisen und Findelkinder eine Bleibe (Möller / Hesselbarth 1998: 16).

In den folgenden Jahrhunderten verlagerten sich die Pflege und Sorge für Not leidende Menschen immer mehr in die Klöster. Ab dem 7. Jahrhundert hatten in Deutschland vie-le Klöster ein eigenes Hospital, das im Allgemeinen aus zwei Teivie-len, dem Hospiz für vornehme Fremde und Durchreisende und dem "Hospitale pauperum" für bedürftige und arme Kranke bestand. Oftmals hatten diese Armen-Spitäler einige Dauerinsassen (zwölf im Hinblick auf Christus und die Apostel).

Die zahlreichen Verwaltungsaufgaben, die die Arbeit im Hospiz mit sich brachte, wur-den oft an Laien übertragen, während die reine Krankenpflege wur-den Mönchen und Klos-terfrauen oblag. Später übernahmen diese Aufgaben die Ritterorden Mitteleuropas (in Verbindung mit den Kreuzzügen): Deutschherren, Johanniter- und Malteser-Orden.

Zusätzlich entstanden im Mittelalter die Pflegeorden, z. B. die Franziskaner, gegründet von Franz von Assisi (1182 - 1226). Im 13. Jahrhundert war vor allem der "Orden vom Hl. Geist" engagiert, der zahlreiche Armen- und Altenpflegeeinrichtungen (Hl. Geist-Spitäler) in sehr vielen Städten gründete. Neben den alten Menschen wurden dort auch Kranke, besonders Geisteskranke, aufgenommen. Die Hospitäler besaßen große, kir-chenräumliche Säle, mittig einen Altar, die Betten der Bewohner waren längs entlang der Wände (oft mit Vorhängen abgeteilt) aufgestellt. Wenngleich die Verwaltungen oft auch an Städte und deren Bürgerschaft übergingen, blieb die klösterliche Zucht, die in diesen Häusern vorherrschte, meist unverändert bestehen. Den Unterhalt für die Spitäler mussten die Städte übernehmen, unterstützt von mildtätigen Stiftungen reicher Bürger, womit z. B. Brot, Wein oder Heizmaterial finanziert wurden. Als Konsequenz ihrer

Doppelfunktion als Krankenhaus und Altenheim, wurden die Hospitäler meistens au-ßerhalb der Stadtmauern angelegt, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Die Durchschnittsgröße dieser Häuser lag bei 20 bis 25 Betten, doch gab es auch größe-re Einrichtungen. Bürgerliche Spitäler wurden meist durch Stiftungen unterhalten, wo-raus eine neue Art von Belegung resultierte. Denn manch gut situierte Spender erkauf-ten sich entweder das Recht, seinen Lebensabend ohne Sorgen im Spital verbringen zu können oder er erstand eine so genannte Pfründe, mit der praktisch eine Versicherung für den Lebensabend abgeschlossen wurde (evtl. auch für Hausangestellte, die ein Le-ben lang der Familie gedient hatten). Allmählich entstanden statt des großen Schlafsaa-les kleine Einzelwohnungen für die potenten Pfründner (vgl. Möller / Hesselbarth 1998:

21).

Der 30-jährige Krieg brachte im 17. Jahrhundert viel Not und Elend und eine bis dahin unbekannte Mobilität der Bevölkerung, so dass vor allem viele alte Menschen allein zu-rückblieben, wenn die Kinder im Krieg umgekommen oder emigriert waren. Durch die-se Not entstand auch ein Gesinnungswandel, nach dem alten und armen Menschen nicht mehr aus christlichen Motiven gedient wurde, sondern mehr allgemeine Hausordnungen und äußere Disziplin in die Häuser Einzug fand. Unterbringung und Versorgung erfolg-te meist auf die einfachserfolg-te und primitivserfolg-te Weise, im Gegenzug wurde dafür meist noch ein hohes Pensum an Arbeit verlangt und die persönliche Freiheit beschnitten. Aus die-ser Zeit resultiert wohl die tradierte Ablehnung eines "Alten- und Siechenhauses", denn oft bestand kein signifikanter Unterschied zwischen Altersheim, Gefängnis oder Ar-beitshaus (staatlich initiierte Versorgungseinrichtung zur Bündelung des Arbeitspotenzi-als gesellschaftlicher Außenseiter).

Eine andere Art der sozialen Siedlung, eine Art Altenwohnheim, war die "Fuggerei" in Augsburg (um 1520). Sie war eine mildtätige Stiftung für schuldlos verarmte katholi-sche Bürger der Stadt. Die meisten Wohnungen verfügten über drei Zimmer und eine Küche. Die Aufnahme eines Ehepaares in die Fuggerei erfolgte grundsätzlich auf Le-benszeit und kostete einen Gulden pro Monat (vgl. Seidler / Leven 2003).

Im Jahre 1633 wurde der Orden der Barmherzigen Schwestern mit der Hauptaufgabe, die Armen in der Gemeinde zu besuchen und zu pflegen, gegründet. Hier liegt der Be-ginn der offenen Altenfürsorge und Hauskrankenpflege.

Aufgrund eines neuen Armengesetzes bestand seit Beginn des 19. Jahrhunderts für viele Gemeinden die Pflicht, ein Haus für Bedürftige zu unterhalten, in dem Kranke, Alte, Gemeinschaftsunfähige, Unversorgte, aber auch Straffällige oder Geisteskranke Unter-bringung fanden. Armenhaus und Altersheim waren identisch, nur dass es dort keine Pflege gab, sondern die Bewohner sich gegenseitig behelfen mussten. Daneben gab es auch Häuser, bei denen durch Stiftungen bessere Verhältnisse bestanden, vor allem durch viele Privat-Stiftungen. So nahmen die Kommunen der Städte zunehmend Ein-fluss auf die Altenfürsorge und die kirchliche Fürsorge ging allmählich zurück (vgl.

Panke-Kochinke 2001).

Mitte des 19. Jahrhundert kamen dann die Zusammenschlüsse des Caritasverbandes und der Inneren Mission als kirchliche Verbände. Ebenfalls in der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts entstand das Rote Kreuz, das sich zunächst nur Kriegsopfern widmete, später aber seine Fürsorge auch auf andere Kreise ausdehnte und heute auch Träger von vielen Alten- und Altenpflegeheimen ist. 1880 wurde der "Deutsche Verein für Armen-pflege und Wohltätigkeit" ins Leben gerufen, der heute im "Deutschen Verein für öf-fentliche und private Fürsorge" in Frankfurt fortbesteht.

Zur Verbesserung der Finanzierung wurde es vielfach den Heim-Insassen als Pflicht auferlegt, nach Möglichkeit die Pflege der Bettlägerigen solange durchzuführen, bis sie selber das gleiche Schicksal traf. Immerhin wurden seit Mitte des vorigen Jahrhunderts in größerem Umfang durch die Verbände Altenheime errichtet und allmählich auch mo-dernisiert (vgl. Möller / Hesselbarth 1998: 57).

Nach dem Ersten Weltkrieg und der darauf folgenden Inflation, konnten viele Menschen nicht mehr arbeiten und hatten als Konsequenz zu geringe Renten zur Verfügung. Sie fielen notgedrungen der öffentlichen Fürsorge anheim, so dass sich ein erheblicher Be-darf an Altenheimplätzen ergab. Neue Heime, deren Unterhalt durch die bestehenden Sozialgesetze gesichert war, wurden gebaut. Die Raumgröße reduzierte sich auf Vier- bis Sechs-Bett-Zimmer, was für damalige Zeiten schon ein Fortschritt war. Mit der Er-richtung von Volksküchen fand die offene Altenfürsorge ihren Ursprung. Die häufig ehrenamtliche Organisation der Einrichtungen führte darüber hinaus auch häufig zu ei-ner guten Ausstattung der Räumlichkeiten (Möller / Hesselbarth 1998: 126).

Nach 1945 führten Zerbombung und die großen Flüchtlingsströme zu einer neuen Ent-wicklung. So entstanden bald nach dem Krieg an vielen Stellen Altenheime in

Bara-cken, um die größte Not zu lindern und um die alten Menschen überhaupt vor dem Hungertod zu bewahren. Vor allem ausländische Wohlfahrtsorganisationen gaben den Heimen in großem Umfang Lebensmittelspenden. Es entstanden Flüchtlings-Alten-heime und allmählich stellte auch der Staat Geldmittel zur Verfügung, um einerseits die bestehenden Altenheime auszubauen und zu modernisieren, aber andererseits auch, um neue Einrichtungen zu bauen. Den größten Anteil auf diesem Gebiet hatten allerdings die Wohlfahrtsverbände, die erheblichen Aufwand zur Ausgestaltung der geschlossenen Altenfürsorge betrieben. Auch leer stehende Kasernen wurden in Altenheime umge-wandelt, ebenso dienten von ihren Besitzern verlassene Schlösser oder Groß-Villlen als Altenunterkünfte. In der Not der Nachkriegsjahre ähnelten die Einrichtungen in ihrer Ausstattung mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftstoiletten, engen langen Gängen und nüchternen Gemeinschaftsräumen vielfach den früheren Kasernen (Katscher 1989).

Erst seit Mitte der 50er Jahre kamen neue Überlegungen für den Altenheimbau auf. Man versuchte moderne, schöne Wohnräume und Personaltrakte zu gestalten, auch um gut ausgebildetes und erfahrenes Personal bleibend in den Häusern anzusiedeln.