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Entwicklung nach dem ersten Regimewechsel von 2000 bis 2005: Fortentwicklung des Wohlfahrtsstaates – partikularisierte Basisalterssicherung und Schutz der Beschäftigten Wohlfahrtsstaates – partikularisierte Basisalterssicherung und Schutz der Beschäftigten

Kapitel 2 Die Konstruierung des Wohlfahrtsstaates seit 1945

B. Einführung des Arbeitslosengelds in der AV

3. Entwicklung nach dem ersten Regimewechsel von 2000 bis 2005: Fortentwicklung des Wohlfahrtsstaates – partikularisierte Basisalterssicherung und Schutz der Beschäftigten Wohlfahrtsstaates – partikularisierte Basisalterssicherung und Schutz der Beschäftigten

Die dritte Phase der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung beschreibt den Zeitraum vom ersten Regimewechsel im Mai 2000 bis Ende 2005. Die wichtigsten Kontextbedingungen umfassten eine schwankende Konjunktur, die erste Rezession seit einem halben Jahrhundert mit einer hohen Arbeitslosigkeit, massive politische Auseinandersetzungen und die Verschärfung der ethnischen Spaltung. Die Konstruktion des Wohlfahrtssystems betont einerseits die Unterstützung für die Beschäftigten, anderseits die Basisalterssicherung.

(1) Nationale Konferenz über die soziale Wohlfahrt und neue Regierungserklärung zur Sozialpolitik

Aufgrund der sinkenden Konjunktur und der steigenden Arbeitslosigkeit erklärte der Staatspräsident Chen in einer Pressekonferenz im September 2000 folgenden Grundsatz:

„Wirtschaft zuerst, soziale Wohlfahrt später“. Dies stand im Widerspruch zur Wertanschauung seiner Partei (DPP) und stieß auf heftige Kritik, die vornehmlich lautete: Die neue DPP-Regierung würde den Rückweg zum KMT-Regimes einschlagen, also die Wirtschaftsentwicklung zur absoluten Priorität ernennen. Um auf diese Fragen zu reagieren, wurde im Mai 2002 die nationale Konferenz über die soziale Wohlfahrt abgehalten (Lei 2003).26 Den Schlussfolgerungen der Konferenz zufolge war eine neue Regierungserklärung zur Sozialpolitik für den Februar 2004 vorgesehen, der die Revision der Politik- und Durchführungsrichtlinien für die soziale Wohlfahrt von 1994 zugrunde lag und umfangreiche wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen vorsah.27

(2) Sozialversicherung

26 Zur Nationalen Konferenz über die soziale Wohlfahrt vgl. Innenministerium 2002.

27 Sie erfasste vor allem: eine aktive Sozialpolitik gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, eine Familienunterstützung, eine aktivierende Sozialpolitik für die Humankapitalbildung und Wirtschaftsentwicklung auf der Basis der Solidarität, eine Zusammenarbeit zwischen der Zentralregierung und den Kommunen zur Verringerung regionaler Unterschiede, die Stärkung einer Partnerschaft zwischen der Regierung und den Wohlfahrtsverbänden sowie relevanten Organisationen für die Wohlfahrtstätigkeiten, eine Dezentralisierung der Gewährung von personenspezifischen sozialen Diensten und nicht zuletzt eine Koordinierung der bestehenden sozialpolitischen Maßnahmen und Ressourcen (Innenministerium 2005, http://sowf.moi.gov.tw/18/index.htm).

Übersicht 2-6: Berufs-Sozialversicherungen 2004

Versicherung für

Beamten und Lehrer (VfBL)

Arbeiterversicherung (AV)

Versicherung für Landwirte (VfL)

Militär- versicherung (MV)

Jahre der Einführung 1999 1958 1985 1953

Versicherte

Anzahl (In Personen) 617.260 8.341.927 1.676.550 275.000

Durchschnittsalter 42,5 38,8 58,8 k. A.

In % der Gesesamt- bevölkerung

2,72 36,76 7,39 1,21

In % aller angestellten Beschäftigten

6,31 85,24 16,371 2,81

Gedeckte Risiken Invalidität Alte Tod

Beerdigung der Familienangehörigen

Mutterschaft Unfall Invalidität Alte Tod

Mutterschaft Invalidität Beerdigung

Invalidität Abschied Tod

Beitragssatz

Gesetzlich 4,5% ~9% 6,5% ~ 11% 6% ~ 8% 3%~8%

Gegenwärtig 6,4% 5,5% 2,55% 8%

Beitragsverteilung

Versicherte 35% Arbeiter/Angestellte:

20%; Selbständige, die Mitglieder einer Berufsgewerkschaft sind: 60%

30% 35%

Arbeitgeber/ Schule 32,5% für Lehrer 70% - -

Regierung 65% für Beamten, 32,5% für Lehrer

Arbeiter/Angestellte:

10%; Selbständige, die Mitglieder einer Berufsgewerkschaft sind: 40%

70% 65%

Durchschnittsversicherungs- entgelts (In NT$/ Monat)

30.2732 25.677 10.200 k. A.

Durchschnittsbeitragshöhe der Versicherten

(In NT$/ Monat)

1.605 1.561 254 k. A.

Finanzzustand

Bilanz (In NT$ Mrd.) +12.422,68 -2.694,61 -4.070,23 k. A.

akkumulierte Defizite bzw.

Reserven (In Mio. NT$)

+64.001,72 +448.800,473 -106.289,69 k. A.

Überschuss bzw. Defizite in

% des BIPs (In %)

0,63 4,40 1,04 k. A.

Schließung der Finanzlücke Seit Juni 1999 durch die Anpassung des Beitragssatzes

(Vorher: durch Staatszuschuss)

Von der zuständigen Behörde

Von der zuständigen Behörde und durch Beitragserhöhung (Bisher: durch Staatszuschuss)

-Zuständige Verwaltung Ministry of Civil Service

Council of Labor Affairs

Innenministerium Verteidigungs- ministerium

Prüfungs-Yuan Exekutive-Yuan Anmerkung:

1 Bezogen auf den Anteil der Zahl der Versicherten an allen Erwerbstätigen. Die Zahl der Gesamtbevölkerung, der

abhängigen Beschäftigten und aller Erwerbstätigen 2004 betrug jeweils 22.689.122, 9.768.000 und 10.240.000.

2 Bezof auf das Jahr 2001 (Statistical Data for Government Employers’ & School Staffs’ Insurance 2001, Central Trust of China, S. 35).

3 Die AV hätte ein Defizit von 380 Mrd. NT$, wenn die knapp 800.000 Versicherten, welche die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersleistungen erfüllt haben und diese Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen würden (Kontroll-Yuan 2002: 83).

Quelle: Central Trust of China (statistische Angaben über die Versicherung für Beamten und Lehrer:

www.ctoc.vom.tw/English/Default.asp), Bureau of Labor Insurance (statistische Angaben über die Arbeiterversicherung und die Versicherung für Landwirte: www.bli.gov.tw/english/sub.asp?a=0009555), Innenministerium (statistische Angaben über die Bevölkerung: www.gov.tw/stat/), National Defence Report (2004) (www.mnd.gov.tw/report/defence), Finanzministerium (statistische Angaben über das BIP:

www.mof.gov.tw), Manpower Survey, DGBAS (statistische Angaben über die Zahl der abhängigen Beschäftigten und aller Erwerbstätigen: http://www.dgbas.gov.tw/public/data/dgbas04/bc4/month/9608/table /xls). Stand der Angabe aus dem Internet: 2005.

Nach dem Aus- und Umbau des Sozialversicherungssystems in der zuletzt beschriebenen Phase existieren zur Zeit neben einer universalen Gesundheitsversicherung weitere vier Berufs-Sozialversicherungen, deren aktueller Stand in der Übersicht 2-6 dargestellt wird. Einigen Merkmalen gebührt besondere Aufmerksamkeit: Erstens, 2004 wurden insgesamt knapp 95%

aller abhängig Beschäftigten von den drei Berufs-Sozialversicherungen – MV, AV und VfBL – erfasst. Von diesen besitzt die AV den größten Umfang und stellt somit das Zentrum der sozialen Sicherung für die Erwerbstätigen dar. 2004 erfasste sie gut 8,3 Millionen Personen bzw. gut 85%

aller abhängig Beschäftigten und knapp 37% der Gesamtbevölkerung. Zweitens, die Berufs-Sozialversicherungen erzeugen ernsthafte sozialpolitische Unterschiede. Dies ergibt sich aus der institutionellen Segmentierung und den damit verbundenen gesetzlichen Regelungen über die gedeckten Risiken, die Höhe des Beitragssatzes, das Beitragsverteilungsverhältnis zwischen Versicherten und Staat, die Höhe der Berechnungsgrundlage für Beiträge und Leistungen – definiert als Versicherungsentgelt –, und nicht zuletzt die Leistungsberechnungsformeln und die Anspruchsvoraussetzungen, welche nicht in der Übersicht 2-6 enthalten sind. Somit ist der Status im Arbeitsmarkt ein entscheidender Faktor für die soziale Sicherung. Drittens, die Sozialversicherungen sowie ihrer akkumulierten Reserven werden von verschiedenen Behörden öffentlich verwaltet. Unabhängige Gremien und Selbstverwaltungseinrichtungen, an die die Durchführung bestimmter sozialpolitischer Aufgaben delegiert wird, existieren in Taiwan nicht.

Somit kontrolliert die Regierung eine beträchtliche Summe der in den Sozialversicherungen akkumulierten Mittel.

(3) Sozialhilfe

Im Januar 2005 trat die dritte Novelle des Sozialhilfegesetzes in Kraft. Wesentliche Änderungen betrafen die Lockerung der Zugangsbedingungen durch die neue Definition der in der Bedarfsprüfung berücksichtigten Haushaltsgemeinschaft und der Arbeitsunfähigen.28 Allerdings

28 Vor der Gesetzrevision wurden die arbeitsfähigen aber nicht berufstätigen Mitglieder der Gemeinschaft bei der Bedarfsprüfung als Personen mit Einkommen in Höhe des Mindestlohns definiert. Ab 2005 werden die folgenden Personen zwischen 16 und 65 Jahren als arbeitsunfähig definiert und somit aus der Bedarfprüfung ausgeschlossen:

veränderte dies – allgemein gesehen – die eingeschränkte Vergabe der Sozialhilfe nicht wesentlich.

Trotz des leichten Anstieges erfasste die Sozialhilfeim Jahr 2005 lediglich ca. 1% der Gesamtbevölkerung bzw. 1,2% aller Haushalte.

Übersicht 2-7: Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung und den Haushalten, 1981-2006 Jahrgang Anzahl der Armen

(In Person)

In % aller Bevölkerung Anzahl der armen Haushalten

In % aller Haushalten

1981 113.440 0,6 31.038 0,8

1985 118.101 0,6 37.463 0,9

1990 114.220 0,6 40.994 0,8

1995 114.707 0,5 48.580 0,8

1998 125.426 0,6 40.994 0,9

2000 156.134 0,7 66.467 1,0

2002 171.200 0,8 70.417 1,0

2003 187.875 0,8 76.410 1,1

2004 204.216 0,9 82.783 1,2

2005 211.292 0,9 84.823 1,2

2006 218.151 1,0 89.902 1,2

Quelle: Shun 1997, Innenministerium (http://sowf.moi.gov.tw/stat/month/m3-01.xls). Stand der Angabe aus dem Internet: 2006.

(4) Wohlfahrtsdienste

Mit dem Erlass des „Gesetzes über die Familienunterstützung für Frauen in spezifischen Umständen“ im Mai 2000 werden nach einer Bedarfsprüfung begrenzte Transferleistungen für Frauen in schwierigen Lebensumständen gewährt.29 Zeitgleich wurde das „Gesetz über die soziale Wohlfahrt für Kinder und Jugendliche“ im Parlament beschlossen, das die vormals zwei separaten Gesetze zusammenlegte. Ziele dieses Gesetzes sind die Stärkung der Familienfunktion, die Förderung der Eltern bei der Erziehung, aktive staatliche Intervention zum Schutz der Minderjährigen, die Zusammenarbeit und Koordination der beteiligten Verwaltungen sowie eine administrative Simplifizierung. Von besonderer Bedeutung ist die Bereitstellung einer kostenlosen medizinischen Vorsorge für Kinder unter drei Jahren in Haushalten mit finanziellen Schwierigkeiten.

2001 veröffentlichte der damalige Leiter der Verwaltung für soziale Wohlfahrt Hsiao eine Übersicht über die bestehenden Wohlfahrtsdienste einschließlich der relevanten Maßnahmen für die öffentlich Bediensteten und Veteranen (Hsiao 2001b: 38ff.). Dies vermittelt die Übersicht 8.

Die Wohlfahrtsdienste sind – wie erwähnt – gruppenspezifisch ausgelegt und werden von Kranke, Behinderte, Schwangere, Heimpfleger oder Auszubildende unter 25 Jahren. Neben den Einkommen des gesamten Haushaltes werden ebenfalls Sparguthaben und Immobilien in der Bedarfsprüfung berücksichtigt (§ 5C Sozialhilfegesetz von 2005).

29 Sind Frauen in Armut, die ungefähr der Definition in der Sozialhilfe gleicht, von einem Notfall betroffen, wie z.B.

einer Scheidung aufgrund von Familiengewalt, werden sie durch verschiedene staatliche Leistungen unterstützt: Sie bekommen einen Lebensunterhaltszuschuss, eine Prozessbeihilfe, Unterstützungen für Bildung, Kinderbetreuung, medizinische Versorgung und Geschäftsgründung.

separaten Gesetzen geregelt, die für verschiedene soziale Gruppen unterschiedliche Zugangskriterien sowie Art und Höhe der Leistungen vorschreiben. Daraus entstehen deutliche sozialpolitische Unterschiede, die durch die Einführung der von der Zentralregierung unterstützten Geldleistungen für bestimmte Gruppen seit Mitte der 1990er Jahre – vor allem Schwerbehinderten und Senioren – zusätzlich verschärft wurden. Hervorzuheben ist, dass die Transferleistungen nicht als Sozialbürgerrecht oder Einkommensersatzleistungen konzipiert worden sind, sondern als sozialhilfenaher Lebensunterhaltszuschuss. Dementsprechend ist hier zumeist eine Einkommensprüfung notwendig; das Leistungsniveau ist im Allgemeinen niedrig.

Dies kontrastiert vor allem mit den Geldleistungen für die öffentlich Bediensteten und Veteranen, die in den letzten zwei Reihen der Übersicht 2-8 zu erkennen sind.

Übersicht 2-8: Wohlfahrtsdienste 2002 Zielgruppe

Leistungen

Geldleistungen (in NT$/ Monat) Sachleistungen

Kinder (Unter 12 Jahren)

1. Kindergartenzuschuss (1.500, für Kinder in armen Haushalten)

2. Bildungsgutschein (10.000/Jahr, für 5-jährige Kinder in privaten Kindergärten)

3. Lebensunterhaltszuschuss (1.800 bis 5.813, für Kinder in armen Haushalten von Typ 2 und 3)

4. Lebensbeihilfe (21 Kommunen: 1.400, Taipei: 5.813, Kaohsiung: 1.800, für Kinder in Armut und ohne Verwandtschaft)

5. Lebenszuschuss für Kinder unter 15 Jahren, die in spezifischen Umständen leben. (1/10 des Mindestlohns, ungefähr 1.584)

6. Medizinische Unterstützung für Kinder unter 6 Jahren, deren Mutter in spezifischen Umständen leben. (max. 120.000 /Jahr)

1. Kinderbetreuung 2. Kinderschutz 3.Heilpädagogische

Maßnahmen im Vorschulalter

Jugend- Liche

1. Lebensbeihilfe (Leistungsniveau gleicht der Lebensbeihilfe für Kinder, für Jugendliche in Armut)

2. Bildungszuschuss für Jugendliche, deren Mütter in spezifischen Umständen leben. (60% der Bildungsgebühr, für Schüler in Gymnasien)

3. Medizinische Unterstützung für Jugendliche, deren Mütter in spezifischen Umständen leben. (max. 120.000/Jahr)

1. Wohlfahrtsanstalten 2. Schutznetz

3. Präventionsmaß- nahmen gegen sexuellen Handel Frauen in

spezifischen Umständen

1. Lebensunterhaltszuschuss (entspricht dem durchschnittlichen LUM, max. 3 Monate)

2. Medizinische Unterstützung (max. 120.000/ Jahr) 3. Prozesszuschuss (max. 50.000)

4. Beihilfe für den Geschäftsaufbau (Frauen über 20 Jahre, max. 1.000.000)

1. Wohlfahrtszentren 2. Präventions-

maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Familiengewalt 3. Familienunterstützung Behinderte 1. Lebensunterhaltszuschuss (nach dem Grad der Behinderung zwischen

2.000 bis 6.000)

2. Zuschuss für Ausstattungen mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln (300 bis 200.000)

3. Steuererleichterungen, Vergünstigungen beim Öffentlichen Verkehr und beim Wohnungskauf

4. Erleichterung oder Befreiung vom Beitrag zur NGV (nach dem Grad der Behinderung von 25% bis 100%)

1. Pflege am Wohnort 2. Sonderanmeldungs-

system bei der Geburt 3. Sonderschule 4. Berufliches Training

und Berufsförderung 5. Gesetzliche Quote für

die Einstellung der Behinderten1 6. Sonderexamen 7. Heilanstalten Ältere

Menschen mit

1. Pflegegeld (je nach Einkommensniveau 750/Tag, max. 90.000/Jahr oder 750/Tag, max. 18.000/Jahr)

2. Lebensunterhaltszuschuss (3.000 bis 6.000)

1. Pflege in staatlichen Heimen

2. verschiedene

geringem Einkommen

3. Essenszuschuss (50/ Mahlzeit)

4. Mietbeihilfe für Alleinstehende (1.500)

Vergünstigungen Ur-

einwohner2

1. Notfallbeihilfe

2. Erleichterung oder Befreiung vom Beitrag zur NGV

3. Zuschuss für die Durchführung einer Ausbildung (10.000, 50.000 und 100.000/ einmalig)

Betreuung für Kinder und Alte

Öffentlich Bedienstete

1. Altersleistungen aus der staatlichen Altersversorgung 2. Sterbegeld3

3. Sonderhilfe (58.000/Jahr, für Familien mit Kindern: 93.000/Jahr)

4. Zinsbegünstigung (18% des Zinssatzes für die Altersleistungen aus der staatlichen Altersversorgung und der Sozialversicherung)

Je nach Verwaltung unterschiedlich

Veteranen 1. Lebensunterhaltshilfe (13.100) 2. Befreiung vom Beitrag zur NGV 3. Zuschuss für medizinische Hilfsmittel 4. Notfallbeihilfe

5. Beihilfe für Veteranen in Armut 6. Bildungshilfe für Kinder der Veteranen

1. Pflege im Altersheim 2. Berufliches Training

und Berufsförderung

Anmerkungen:

1 Das Gesetz über den Schutz für physisch und psychisch kranke Personen schreibt vor, dass alle Privatunternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern 1% ihrer Arbeitsplätze mit gleich qualifizierten Behinderten besetzen. Für Regierungsstellen, öffentliche Schulen und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gilt eine doppelt so hohe Behindertenquote. Es finden also durch das Gesetz zwar mehr Behinderte in Arbeit (1999 etwa 17% mehr als 1995), doch haben 20% der Arbeitgeber ihre Quoten nicht erfüllt. Für Arbeitgeber, die unter ihrer Quote bleiben, sieht das Gesetz eine Strafe in Höhe von monatlich 560 US$ pro Stelle vor, bei der diese Regel nicht beachtet wurde (Hofmeister und Thesing 1999: 207 ff.).

2 Der Anteil der Behinderten und Ureinwohner an der Gesamtbevölkerung lag 2002 jeweils bei 3,69% und 1,8%.

3 Das Sterbegeld wird wie folgt gezahlt:

1)Unter 15 Dienstjahren wird eine Pauschalzahlung gewählt. Für jedes Dienstjahr werden 1,5 Einheiten berechnet.

Eine Einheit entspricht ungefähr dem Niveau der monatlichen Dienstbezüge.

2)Über 15 Dienstjahren wird jedes nachfolgende Jahr mit 0,5 Einheiten berechnet; maximale Leistung beträgt 25 Einheiten.

Quelle: Hsiao 2001, Kontroll-Yuan 2002.

(5) Arbeiterschutz und Beschäftigung

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