• Keine Ergebnisse gefunden

Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH

stellv. Vorsitzender Dr. Heidinger, Michael

Mitglied Gieske, Hartmut

Mitglied Homberg, Bernd

Mitglied Buchmann, Jürgen

Mitglied Dr. Kalkühler, Kathrin

Mitglied Dr. Schiele, Ralf

Mitglied Klement, Roland

Mitglied Manderfeld, Markus

Mitglied Wansing, Heinz

d) Geschäftsentwicklung aa) Bilanzdaten

2015 2016

Veränder-ungen

Aktiva T€ % T€ % T€ %

Anlagevermögen 1.580,92 4.875,34 3.294,42 208,39

Umlaufvermögen 461,85 1.741,83 1.279,98 277,14

Bilanzsumme 2.042,77 6.617,17 0,00

Passiva T€ % T€ % T€ %

Eigenkapital 100,00 100,00 0,00 0,00

Rückstellungen 8,50 7,27 -1,23 -14,47

Verbindlichkeiten 1.934,27 6.509,90 4.575,63 236,56

Bilanzsumme 2.042,77 6.617,17 0,00

bb) GuV

2015 2016

T€ T€

sonstige betriebliche Erträge 29,06 34,44

sonstige betriebliche Aufwendungen 29,06 34,44

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 0,00

Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00

e.) Lagebericht

Grundlagen der Gesellschaft Geschäft und Strategie

Die Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH (FWSRR) ist eine Projektgesellschaft. Zweck des Projektes ist es, durch eine Verbindung der bestehenden Fernwärmeschiene Niederrhein mit der Fernwärme-schiene Ruhr eine effiziente

Wärme-versorgung im Interesse des Klimaschutzes, der Primärenergieeinsparung und einer langfristigen sowie nachhaltigen Sicherung der Wärmeversorgung im Einzugsgebiet der FWSRR zu erreichen.

Die FWSRR wurde im Jahr 2015 gegründet und am 13. April 2015 beim Amtsgericht Essen unter der Nr. B 26267 in das Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Essen. Gesellschafter der Fernwärme-schiene Rhein-Ruhr GmbH sind die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH, die Energieversorgung Oberhausen AG und die STEAG Fernwärme GmbH.

Die Aufgaben der FWSRR sind in der Projektentwicklungsphase insbesondere folgende Punkte:

• Klärung förderrechtlicher Rahmenbedingungen sowie Beantragung von Fördermitteln.

• Klärung technischer und wirtschaftlicher Umsetzung der Errichtung der Verbindungsleitung zwischen der Fernwärmeschiene Niederrhein und der Fernwärmeschiene Ruhr und deren Einbindung in die FWSRR.

• Klärung der genehmigungsrechtlichen Situation einschließlich möglicher Trassierungen und der dafür erforder-lichen Gestattungen und Einholung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (insbesondere Durch-führung des Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung/Einholung des Planfeststellungs-beschlusses).

• Festlegung der Liefer- und Leistungsgrenzen für den Wärmebezug bzw. die Wärmelieferung.

• Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung für den Bau der Verbindungsleitung zwischen der Fernwär-meschiene Niederrhein und der FernwärFernwär-meschiene Ruhr einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

• Ermittlung des Investitionsbudgets für die Realisierung des Projektes.

• Klärung der Bezugskonditionen für Wärme, differenziert nach den jeweiligen Quellen.

• Erstellung eines Finanzierungskonzeptes.

• Erarbeitung und Verhandlung aller wesentlichen Verträge und Durchführung erforderlicher Vergabeverfahren.

• Erstellung eines Projektplans für die Realisierung des Projekts.

• Klärung sonstiger Bedingungen oder Voraussetzungen für die Realisierung des Projektes.

• Dokumentation der Ergebnisse und Entscheidungsgrundlagen.

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt in der Projektphase bis zur Entscheidung über den Baubeschluss durch Ge-sellschafterdarlehen. Bei positivem Baubeschluss erfolgt die Finanzierung entsprechend des noch zu erstellenden Fi-nanzierungskonzeptes, das eine Grundlage für die Entscheidung über den Baubeschluss ist. Die Liquidität war im Ge-schäftsjahr jederzeit sichergestellt.

Wirtschaftsbericht

Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis

Der Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben der Fernwärme-schiene Rhein-Ruhr GmbH wurde am 6. September 2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die offizielle Erklärung der Vollständigkeit des Antrages wurde durch die Bezirksregierung am 19. Dezember 2016 vorgenommen. Bereits am 17. November 2016 wurde nach mündlich erteilter Feststellung der Vollständigkeit des Antrages die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als vorgezogene Beteiligung von der Bezirksregierung gestartet. Aus den bisher vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine gravierenden oder gar unüberwindlichen Änderungsnotwendigkeiten an der beantragten Planung.

FWSRR hat am 14. Dezember 2016 zusätzlich und auf eigene Initiative auch die betroffenen Fremd-Leitungsnetzbetreiber beteiligt. Auch hieraus liegen keine Rückmeldungen vor, die zu grundsätzlichen Anpassungen des Antrages führen. Die öffentliche Auslegung des Antrages findet vom 1. bis 31. März 2017 statt, die Einwendungsfrist endet am 18. April 2017. Der Erörterungstermin ist geplant für die 20. KW oder alternativ die 24. KW 2017 abhängig vom Umfang der eingehenden Einwendungen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss im Quartal 3/2017 zu erwarten.

Die Aufwendungen der FWSRR für die Entwicklung des Vorhabens der Verbindung der Fernwärmeschienen an Rhein und Ruhr sind grundsätzlich aktivierungsfähig. Die Gesellschaft weist daher zum 31. Dezember 2016 geleistete Anzah-lungen und Anlagen im Bau in Höhe von 4.875.338,87 € aus.

Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen der Gesellschaft werden entsprechend der mit den Gesellschaftern geschlosse-nen Vereinbarung im Rahmen des Projektbudgets von max. 11.300.000,00 € proportional zu deren Beteiligungsquote an die Gesellschafter verrechnet. Für 2016 waren dieses in Summe 34.437,56 €. Dies führt bei der FWSRR zu einem aus-geglichenen Ergebnis.

Die Gesellschaft verfügt über Eigenkapital in Höhe von 100.000,00 €, welches mit Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafter in voller Höhe eingezahlt wurde.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Aus-wirkungen haben.

Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Chancen- u. Risikobericht

Bei positivem Baubeschluss und Realisierung bietet die Verbindung der Fernwärmeschienen an Rhein und Ruhr die Basis für eine langfristige Sicherung des Wärmebezuges und damit die Voraussetzungen für einen weiteren wirtschaftli-chen und umweltschonenden Ausbau der Fernwärmeversorgung mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung.

Demgegenüber besteht für die FWSRR das Hauptrisiko, dass die Ergebnisse aus der Projektentwicklung keinen positi-ven Baubeschluss zulassen. In diesem Fall wird die Gesellschaft abgewickelt.

Prognosebericht

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2017, dass die Gesellschaft und das Vorhaben der Verbindung der Fernwärmeschie-nen an Rhein und Ruhr planmäßig bis zum Baubeschluss weiterentwickelt werden.

Essen, März 2017

Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH, Essen

Dr. Klaus Spindler / Thomas Josef Döking / Michael Engel

 

 

OGM Oberhausener

Gebäude-management GmbH 100 %

WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

51 %

STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH

100 %

PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesell- schaft Oberhausen mbH

51 %

O.Vision Projektgesellschaft mbH 100 % . 40 %

Energieversorgung Oberhausen AG

10 %

Oberhausener Netzgesellschaft mbh

100 % . 80 %

FSO GmbH & Co. KG 50 %

Biostrom Oberhausen GmbH

& Co. KG 100 %

FSO Verwaltungs-GmbH 50 %

Biostrom Oberhausen Management GmbH

100 % . 50 %

innogy SE Quantum GmbH

10,42%

. 76,79 %

RWE AG 0,19 %

strasserauf GmbH 30 %

über mittelbare Beteiligungen

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft

GmbH 6 % RWW Rheinisch-Westfälische

Wasserwerksgesellschaft mbH 0,0039 %

KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft

GmbH & Co. KG 6 %

Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH

0,63 %

STEAG GmbH 100 % 56,6% mittelbar Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr

GmbH 18,3 %

Energiegenossenschaft Handwerk e. G.

1,88 % (je 0,94 % )

über drei verschachtelte Beteiligungsgesellschaften

RW Holding AG 0,89 %

Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage

Niederrhein GmbH 15,18 %

GMVA GmbH & Co. KG 100 %

GMVA Verwaltungs-GmbH 100 %

Ver- und Entsorgung

10%