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Erläuterungen zum Finanzplan

Im Dokument Haushaltsplan ...: (Seite 44-50)

Entwicklung Umlagekraft ab 2001 bis 2013

Einzelplan 0 Landkreisorgane

V. Erläuterungen zum Finanzplan

Gemäß Art. 74 LkrO i.V.m. § 24 KommHV hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.

Sie umfasst die Jahre 2012 - 2016

(gelber Teil, C Haushaltsplan, Teil VI Finanzplan)

Verwaltungshaushalt:

Ausgaben

Für die künftige Entwicklung des Verwaltungshaushalts wird mit steigenden Ausgaben im Bereich der gesetzlich übertragenen Aufgaben, insbesondere in der Jugendhilfe gerechnet.

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt der Bund in 2013 75 % und ab 2014 100 % der Ausgaben der Kommunen.

Der stark steigende Zinsaufwand, ausgelöst durch die geplanten Kreditaufnahmen, wird den Spielraum für Investitionen in den kommenden Jahren stark einschränken.

Für das Kommunalunternehmen „Donau-Isar-Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau“ sind noch bis 2015 größere Betriebskostenzuschüsse eingeplant. Für die Folgejahre werden nur mehr geringe Defizite bei den Krankenhäusern erwartet.

Bei der Bezirksumlage wurde nach einer Senkung um 1 Punkt in 2013 für die kommenden Jahre von einem gleich bleibenden Hebesatz ausgegangen. Es bleibt abzuwarten, ob der Anstieg der Umlagekraft in den kommenden Jahren und die beabsichtigten Entlastungen im Bereich der Grundsicherung den weiteren Anstieg der Sozialleistungen ausgleichen können.

Einnahmen

Nach dem Ergebnis der 141. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

können Bund, Länder und Gemeinden für 2012 mit Mehreinnahmen im Vergleich zur letzten Schätzung rechnen, nicht jedoch für die Folgejahre. Ursächlich dafür sind derzeit weiterhin positive konjunkturelle Entwicklungen, höhere Einkommen und Unternehmensgewinne. Somit werden die Steuereinnahmen 2012 voraussichtlich um 5,9 Mrd. € auf 602,4 Mrd. € steigen. Für die nächsten 3 Jahre bis 2016 gehen die Steuerschätzer von einer uneinheitlichen Steigerung der Steuereinnahmen aller Gebietskörperschaften aus, bedingt durch die nachlassende konjunkturelle Entwicklung. Dies wirkt sich bei den Gemeinden insbesondere beim Gewerbesteueraufkommen aus.

Auch die Deutsche Bundesbank weist in ihrem Monatsbericht November 2012 darauf hin, dass 2013 das gesamtstaatliche Defizit infolge der derzeit zu

erwartenden Abschwächung der Konjunktur wieder zunehmen werde. Grund sind nicht nur die Unsicherheiten die von der schwelenden Staatsschuldenkrise im Euro-Raum ausgehen, sondern auch die gemischten Konjunktursignale aus anderen Regionen der Welt. Damit steigen auch die Unsicherheiten hinsichtlich der Steuereinnahmen bzw. Steuerbeteiligungen bei den kommunalen Finanzplanungen für 2014 bis 2016.

Die nächste Steuerschätzung findet vom 06. bis 08.05.2013 in Weimar statt. Größere Korrekturen im Vergleich zu der jetzigen Schätzung dürften spätestens im Herbst 2013 stattfinden.

Die Steuerschätzer gingen beim Bruttoinlandsprodukt von den Eckwerten der Bundesregierung aus. Gegenüber 2011 sehen diese eine nominelle Steigerung von + 2,4 % und für 2013 von + 2,8 % (real + 0,8 % und + 1,0 %) vor. Für den Folgezeitraum 2014 mit 2017 ist eine jährliche Zunahme um durchschnittlich + 2,9 % [real: 1,4 %] angenommen. U.a. basiert dies gegenüber 2012 auf einer Steigerung der Bruttolöhne und -gehälter in 2013 um + 2,8 % und bei dem Unternehmens- und Vermögenseinkommen um + 3,7 %. Die Entwicklung bei den Bruttoanlage-investitionen wird mit + 3,9 % angenommen.

Das Aufkommen der Brutto-Gewerbesteuer soll sich bundesweit 2013 gegenüber dem Vorjahr um + 1,5 % auf 43,35 Mrd. € entwickeln. Dieser Prozentsatz trifft auch auf die westlichen Gemeinden zu. Vom Aufkommen her wird das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den Gemeinden in Westdeutschland und in Ostdeutschland deutlich. Die Erwartungen für erstere belaufen sich auf 39,70 Mrd. €, für die ostdeutschen auf 3,65 Mrd. €. Bundesweit wird eine Steigerung in 2014 um 3,5 % erwartet, die sich bis 2017 auf 2,8 % abschwächt.

Die Netto-Gewerbesteuer, also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, wird für die westdeutschen Gemeinden im Jahr 2013 auf 32,88 Mrd. € geschätzt. Ab 2014 bis 2017 wird dagegen wieder mit erhöhten Steigerungsraten von 3,5 %, 3,4 %, 3,1 % und 2,8 % gerechnet. Als Grundlage für diesen positiven Trend diente dem Arbeitskreis die angenommene Entwicklung des Unternehmens- und Vermögenseinkommens.

Die Lohnsteuer soll in den westlichen Bundesländern 2013 und 2014 gegenüber dem Vorjahr (hier noch 6,5 %) um je 5,6 % steigen. Der Anstieg soll sich jedoch bis 2017 auf 5,2 % vermindern. Für die veranlagte Einkommensteuer betragen die Prognosen dagegen für 2013 7,3 % (Vorjahr 15,3 %) und für die beiden Folgejahre 6,5 %.

Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist u.a. die Progressionswirkung im mittleren Einkommensbereich, aber auch der Einmaleffekt in 2013 durch die Beitragssenkung in der Rentenversicherung und den somit verringerten Sonderausgabenabzug. Wie aber bereits eingangs vermerkt, spielt bei den Prognosen das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ noch keine Rolle, zu dem der Bundesrat bislang (zum Zeitpunkt der Steuerschätzung) die Zustimmung verweigerte.

Die Steigerung beim Zinsabschlag beträgt für 2013 noch 1,2 %, wird aber mit steigender Tendenz ab 2014 mit 3,7 % und bis zum Ende der Planungszeit 2017 mit 4,9 % angenommen.

Der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer in den westlichen Gemeinden soll sich 2013 gegenüber 2012 auf 5,8 % und in den Folgejahren bis 2017 auf 5,7 %, 5,5 %, 5,2 % und 4,9 % belaufen.

Bei der Umsatzsteuer liegt den Schätzungen die Erwartung eines unverminderten Anstiegs der Konjunktur und des Konsumverbrauchs zu Grunde. So werden 2013

beim bundesweiten Aufkommen 202,15 Mrd. € erwartet, ein Plus von 3,5 % gegenüber 2012. Für die Folgejahre bis 2017 ist eine jeweilige Steigerung von Jahr zu Jahr zwischen 3,0 % und 2,9 % unterstellt.

Für die westdeutschen Gemeinden beträgt 2013 der gemeindliche Anteil an der Umsatzsteuer 3,53 Mrd. €, das sind gegenüber dem Vorjahr um 3,4 % mehr. Durch die Auswirkungen des neuen Umsatzsteuer-Verteilungsschlüssels nach dem GFRG ergibt sich, u.a. durch Verschiebungen zwischen west- und ostdeutschen Gemeinden, ein Plus von 3,1 % für das Jahr 2014 und für die Folgejahre bis 2017 von 3,0 %.

Die Kreisumlage 2014 wird sich insbesondere aufgrund weiter sehr hoher Gewerbesteuereinnahmen - abweichend von den oben aufgeführten Prognosen - bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 49 Punkten um 4.156.200 € verringern. Die weiterhin überdurchschnittlich hohe - jedoch im Vergleich zum Vorjahr geringere - Umlagekraft bringt dem Bezirk bei einem unverändertem Hebesatz von 21 Punkten Mindereinnahmen in Höhe von 1.781.600 €. Schlüsselzuweisungen sind auch für 2014 nicht zu erwarten.

Ein ähnliches Bild ergibt sich in 2015. Auch wenn der Rekordwert der Umlagekraft aus den beiden Vorjahren nicht mehr erreicht werden kann, erhält der Landkreis bei einem unveränderten Hebesatz eine Kreisumlage in Höhe von immer noch beachtlichen 59.999.600 €. Nach Abzug der Bezirksumlage verbleiben mit 34.285.600 € um 13,0 Mio. € weniger als in 2014 und um 15,4 Mio. € weniger als in 2013. An Schlüsselzuweisungen werden in 2015 voraussichtlich 916.700 € erwartet.

Für 2016 wird unter Berücksichtigung der Steuerprognosen eine durchschnittliche Umlagekraft erwartet. Die bis dahin enorm gestiegenen Aufwendungen für Zins und Tilgung für die beschlossenen Investitionen engen den finanziellen Handlungsspielraum stark ein. Für größere Investitionen stehen dann weit weniger Eigenmittel zur Verfügung als in den Vorjahren.

Beim Ansatz der Einnahmen ist aus haushaltsrechtlicher Sicht so zu planen, dass der Landkreis mit den laufenden Leistungen des Finanzausgleichs (UA 9000)

 den ungedeckten Bedarf im Verwaltungshaushalt decken kann,

 eine Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet, die neben den planmäßigen Tilgungen auch noch die laufenden Investitionsausgaben zum Vermögenserhalt und für Ersatzbeschaffungen abdeckt

 und ein Eigenmittelanteil für die großen Investitionen verbleibt.

Diese Vorgaben werden im Finanzplanungszeitraum erreicht.

Die über die Kreisumlage erwirtschafteten Eigenmittel zur Finanzierung der geplanten Investitionen im Hoch- und Tiefbau reichen gerade noch aus, um eine Begrenzung der Nettokreditaufnahmen in den kommenden Jahren auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Weitere Investitionen werden zum Teil über Kredite finanziert. Die daraus folgenden enormen Zins- und Tilgungsleistungen belasten erheblich die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Zukunft.

Vermögenshaushalt:

Der Kreistag hat sowohl im Hochbau als auch für die größeren Tiefbaumaßnahmen die Prioritäten für künftige Investitionen im Wesentlichen festgelegt.

Das Investitionsprogramm 2013 - 2016

hat ein Gesamtvolumen von 93.796.000 €.

Davon werden u.a.

für den Straßenbau 28.091.000 €,

das sind 29,95 %,

für den Schulbereich 40.002.000 €,

das sind 42,65 %,

(im Finanzplanungszeitraum sind an 7 von

10 Schulgebäuden des Landkreises Baumaßnahmen vorgesehen!)

für das Kreisklinikum 23.931.000 €,

das sind 25,51 %,

für die ambulanten Pflegedienste 420.000 €, das sind 0,45 %,

bereitgestellt.

Die gesamten Ausgaben der Vermögenshaushalte der nächsten 4 Jahre (2013 bis 2016) - Investitionsbedarf und laufender Bedarf -

betragen 101.441.000 €.

 Zur Finanzierung der künftigen Investitionen sind Fördermittel und Beteiligungen von Gemeinden für abgeschlossene, laufende und neue Hoch- und

Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 24.726.000 €

 sowie Rückflüsse von Darlehen und Einnahmen aus

Veräußerungen des Anlagevermögens mit 98.000 €,

das sind rd. 24,47 % der Einnahmen, vorgesehen.

Hinter den eingeplanten Fördermitteln sowohl für den Straßenbau als auch für den Hochbau ist bezüglich des Fördersatzes ein Fragezeichen gerechtfertigt. Die staatliche Förderung für die Investitionen ist abhängig von der Bereitstellung der Mittel im Staatshaushalt und der Bautätigkeit der Kommunen.

Es verbleibt ein Eigenmittelbedarf (75,53 %) in Höhe von 76.617.000 €.

61,70 % aller Ausgaben und zwar 62.591.000 €, können mit den Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt

finanziert werden.

13,83 % aller Ausgaben, das sind 14.025.000 €, müssen mit Kreditaufnahmen finanziert werden.

Die Investitionsquote beträgt 2013 23,33 %.

Sie wird in den nächsten 3 Jahren betragen: 2014 19,86 %,

2015 19,02 %,

2016 21,14 %,

das sind im Durchschnitt dieser 4 Jahre 20,84 %.

Schulden:

(siehe grüner Teil - B Erläuterungen IV. Finanzplan Ziffer 4 -)

Unter diesen Voraussetzungen wird sich der Schuldenstand des Landkreises bis Ende 2016 um 51 % erhöhen.

Er wird von jetzt rd. 21,72 Mio. € (237 €/Einwohner) um rd. 11,08 Mio. € auf rd. 32,80 Mio. € (359 €/Einwohner) steigen. Der Landesdurchschnitt der Verschuldung pro Einwohner beträgt 238 € (Stand 31.12.2011).

Schuldendienst:

Damit steigt auch der Schuldendienst vorbehaltlich einem gleich bleibenden Zinsniveau von 2.172.300 € im Jahr 2013 (23,75 €/Einwohner) auf 3.100.600 € im Jahr 2016 (33,89 €/Einwohner).

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Zur näheren Erläuterung des Investitionsprogramms, der Rücklagen-, Kredit- und Schuldendienstentwicklung wird auf die Erläuterungen im grünen Teil B, IV Finanzplan hingewiesen.

290.838161.107 291.998197.547 341.372219.790 353.100230.800 356.022338.293 406.761 514.420 333.897553.253 543.7761.085.395 677.9001.494.400 857.4001.926.700 889.2002.047.000 924.0002.176.600

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000

Entwicklung Schuldendienst 2005 bis 2016

Tilgung 161.107 197.547 219.790 230.800 338.293 514.420 553.253 1.085.395 1.494.400 1.926.700 2.047.000 2.176.600 Zinsen 290.838 291.998 341.372 353.100 356.022 406.761 333.897 543.776 677.900 857.400 889.200 924.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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Vorbericht

zu den Wirtschaftsplänen 2013 der Alten- und Pflegeheime

„St. Antonius“ Mengkofen und „St. Josef“ Reisbach

1. Rückblick

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