• Keine Ergebnisse gefunden

Entwicklung des Kreishaushalts

Der Kreishaushalt 2014 weist mit 629,4 Mio. € die bisher höchste Steuerkraftsumme aus.

Daraus sowie aus weiteren positiven Entwicklungen, z.B. bei der Grunderwerbsteuer und bei den Schlüsselzuweisungen, ergeben sich für den Landkreis Möglichkeiten, seine auf ei-ne nachhaltige Konsolidierung der Kreisfinanzen ausgerichtete Haushaltsführung unter Be-rücksichtigung der Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden fortzusetzen.

Den Interessen der Städte und Gemeinden wird dadurch Rechnung getragen, dass sie

ent-lastet werden, indem der Kreisumlagehebesatz nicht – wie in der Finanzplanung

vorgese-hen – auf 35 % angehoben, sondern um 1 %-Punkt auf 32 % gesenkt wird. Das

Kreisumla-geaufkommen verringert sich dadurch um 13,6 Mio. € gegenüber der Finanzplanung.

Ge-nauso wichtig ist es, dass der Landkreis seine vielfältigen Aufgaben gut erfüllen kann und

dass grundsätzlich auf Schuldaufnahmen verzichtet wird. Dies ist dem Landkreis in den

letz-ten Jahren dank guter wirtschaftlicher Entwicklung und daraus resultierenden guletz-ten

Rech-nungsabschlüssen nachhaltig gelungen. So werden sich die Kreditmarktdarlehen des Krei-ses von 90,5 Mio. € Ende 2007 auf 56,5 Mio. € Ende 2013 verringert haben.

Angesichts des Jahresüberschusses 2012, der guten Haushaltsentwicklung 2013 und der guten Liquidität, kann der eingeschlagene Weg auch 2014 weitergegangen werden.

Ein Verzicht auf Darlehen ist auf Dauer aber nur möglich, wenn der konsumtive Bereich die Finanzierung des Investitionsvolumens abdeckt. Die Liquiditätsreserven reichen dazu nicht aus. Das folgende Beispiel macht dies deutlich. Die liquiden Mittel betrugen am 01.01.2013 49,7 Mio. €. Von diesem Betrag sind rund 31,2 Mio. € für die Nachsorgerückstellung und 11,7 Mio. € für die Gebührenüberschussrückstellung aus dem Abfallbereich „reserviert“. Nur der Rest von 6,8 Mio. € ist die eigentliche Liquidität des Kernhaushaltes. Ferner ist zu be-achten, dass es sich dabei um eine Stichtagsbetrachtung handelt und der ausgewiesene Li-quiditätsstand relativ hoch ist, weil der letzte große Zahlungstermin des vergangenen Jahres (10. Dezember, Kreisumlage und FAG Zuweisungen) nur drei Wochen zurückliegt.

Mit der Fortschreibung unseres Handlungskonzepts, den Finanzzwischenberichten und dem Jahresabschluss 2012 wurden der Verwaltungsausschuss und der Kreistag in bewährter Form frühzeitig und ausführlich über die sich abzeichnende weitere Verbesserung der Kreis-finanzen informiert. Die daraus gezogenen Erkenntnisse und die nachhaltig fortgesetzte Haushaltskonsolidierung waren ursächlich dafür, dass auf die in der Haushaltsplanung 2013 für das Finanzplanungsjahr 2014 prognostizierte Steigerung des Kreisumlagehebesatzes um 2 %-Punkte verzichtet werden konnte und sogar eine Reduzierung um 1 %-Punkt mög-lich wurde. Der vorgeschlagene Kreisumlagehebesatz von 32 %-Punkten ist aber im Hin-blick auf den beschriebenen Liquiditätsverbrauch als Untergrenze zu sehen. Eventuelle Haushaltsüberschüsse sollten deshalb zur Verringerung bzw. Vermeidung der geplanten Kreditaufnahmen eingesetzt werden.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber den Planansätzen des Vorjahres werden im Anschluss einzeln aufgezeigt. Die von der Verwaltung im Rahmen des Handlungskonzepts 2013 vorgeschlagenen Sparmaßnahmen sind bei der Haushaltsplanaufstellung berücksich-tigt. Die Deckungsreserve enthält Haushaltsmittel zur finanziellen Abdeckung von verschie-denen Anträgen und Maßnahmen, die von den zuständigen Gremien im Rahmen der Haus-haltsplanberatungen noch zu entscheiden sind.

Zur Erläuterung der Rahmenbedingungen werden im Folgenden die wichtigsten Eckpunk-te, Be- und Entlastungen sowie Risiken dargestellt.

Am 1. Januar 2005 wurde das Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch

die sogenannte „Hartz IV-Reform“ abgelöst. Der Landkreis Ludwigsburg hat bis zum

31.12.2011 gemeinsam mit der Agentur für Arbeit die Leistungen nach dem SGB II -

Grundsicherung für Arbeitssuchende erbracht. Finanziell war die kommunale Seite

zuständig für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung und einmalige

Beihilfen. Die Arbeitsagentur gewährte unter anderem die Eingliederungsmaßnahmen

zur Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Regelleistungen. Um sicher zu stellen,

dass die auf Grund der Wohngeldreform entstehenden Einsparungen durch den

Weg-fall der Wohngeldausgaben bei der kommunalen Ebene ankommen, beteiligt sich der

Bund anteilig an den von den Kommunen zu erbringenden Leistungen für Unterkunft

und Heizung. Folgende Anteile wurden dabei abgegolten: In den Jahren 2005 und 2006

jeweils 29,1 %, ab dem Jahr 2007 wurde eine Sonderquote eingeführt, welche in

Ba-den-Württemberg 35,2 bzw. 32,6 % im Jahr 2008 betrug. Ab dem Jahr 2009 wurde der

Satz auf 29,4 % und 2010 erneut auf nur noch 27 % abgesenkt. Im Jahr 2011 wurde

durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets die Quote auf 39,8 % für

Ba-den-Württemberg erhöht. Von der Erhöhung entfallen 5,4 % auf die Finanzierung von

Hortmittagessen und Schulsozialarbeit. Die Finanzierungsanteile wurden unverändert auch für das Jahr 2012 übernommen. Für 2013 wurden 38,1 % festgelegt. Dies lag an der Revision beim Bildungs- und Teilhabepaket, die eine Kürzung der anteiligen Bun-desbeteiligung von 5,4 % auf 3,7 % mit sich brachte. Für 2014 muss zusätzlich noch der Wegfall des Bundesanteils von 2,8 % für die Schulsozialarbeit und das Hortmittag-essen verkraftet werden, so dass insgesamt im Vergleich zu 2012 eine um 4,5 % nied-rigere Bundesbeteiligung (35,3 %) zu erwarten ist.

Im Jahr 2014 übernimmt der Bund erstmals 100 % der Leistungen für die Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII). Der Landkreis muss 2014 nur die Verwaltungskosten übernehmen, womit er im Vergleich zum Vorjahr 3,5 Mio. € we-niger aufzubringen hat.

Die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände (LWV) erfolgte zum 01.01.2005. Seitdem werden die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung und die Blindenhilfe vom Landkreis erbracht. Zuvor hat der LWV diese Leistungen über die Erhebung einer Umlage finanziert. Nach wie vor stellen die Nettoleistungen in diesem Bereich den größten Posten im Sozialetat dar. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Zu-schussbedarf um 1,4 Mio. € auf 61,7 Mio. €.

Im Bereich der Hilfe zur Pflege, der Krankenhilfe und den sonstigen Hilfen nach dem SGB XII steigt der Zuschussbedarf um rd. 1,4 Mio. € auf insgesamt 18,9 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €) an.

In der Kinder- und Jugendhilfe liegt der Nettoressourcenbedarf mit voraussichtlich 39,5 Mio. € um 1,0 Mio. € über dem Ansatz des Vorjahres. Davon entfallen 5,5 Mio. € auf den Bereich der Tagespflege, die sich gegenüber 2013 um 0,6 Mio. € erhöht.

Die Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales steigt gegenüber 2013 um 0,15 Mio. € auf rund 2,16 Mio. €.

Die Zahlungen des Landkreises in den Status - Quo Ausgleich nach § 22 FAG gehen nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. € zurück.

Die Finanzausgleichsumlage 2014 steigt wegen den hohen Einnahmen aus Schlüs-selzuweisungen und Grunderwerbsteuer im Basisjahr 2012 um 2,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die Abschreibungen, die im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften sind, erhöhen sich insbesondere durch steigende Tilgungszuschüsse an die Kliniken gGmbH. Sie liegen mit 16,5 Mio. € rund 2,6 Mio. € über dem Planansatz 2013.

Auf Grund der schlechten Finanzausstattung durch den Bund und das Land muss der

Landkreis in Zukunft verstärkt die Investitionsvorhaben der Kliniken gGmbH

finanzie-ren. In den letzten Jahren wurden über Kreismittel jährlich bis zu 5,3 Mio. € an Zins-

und Tilgungszuschüssen gewährt. Im Jahr 2014 rechnen wir mit 10,2 Mio. €, davon 6,5

Mio. € Tilgungszuschüsse. Dieser Wert erhöht sich im Finanzplanungszeitraum auf bis

zu 14 Mio. €.

In die Deckungsreserve wurde neben einem Sockelbetrag von 100.000 € ein Betrag von rund 770.000 € zur Abdeckung von Maßnahmen, über die im Rahmen der Haus-haltsplanberatungen noch entschieden werden muss, eingestellt.

Der Personal- und Versorgungsaufwand steigt 2014 um 2,9 Mio. € auf insgesamt 77 Mio. €, davon entfallen 12,8 Mio. € auf das Jobcenter. Die prozentuale Zunahme be-trägt insgesamt 3,9 %. Ohne Jobcenter bebe-trägt die Zunahme 3,7 %.

Bei einer Steuerkraftsumme von 629,4 Mio. € und einem Hebesatz von 32,0 %-Punkten ergibt sich ein Kreisumlageaufkommen von 201,4 Mio. € (Vorjahr 196,3 Mio. €) und somit ein Mehraufkommen von 5,1 Mio. €. Die Schlüsselzuweisungen nach mangeln-der Steuerkraft liegen um 4,5 Mio. € über dem Ansatz 2013.

Die Zuweisungen für die 1995 eingegliederten Unteren Sonderbehörden sind an die Steigerung der Steuerkraft gekoppelt. Sie nehmen gegenüber 2013 um 79.000 € zu und sind mit 4.099.000 € veranschlagt. Die Zuweisungen nach dem Verwaltungsre-formstrukturgesetz 2005 steigen gegenüber 2013 um 160.000 €.

Die Grunderwerbsteuereinnahmen haben in den Ergebnissen der Jahre 2010, 2011

und 2012 jeweils mit überdurchschnittlichen Zuwächsen abgeschlossen. Für das Jahr

2013 erwarten wir erneut hohe Erträge. Der Planansatz für 2014 wurde deshalb um 2

Mio. € auf 27 Mio. € angehoben. Wie lange diese Entwicklung anhält lässt sich nur

schwer einschätzen.