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Die praktische tierärztliche Weiterbildung in Großbritannien

III. S CHRIFTTUM

1. G ROßBRITANNIEN

1.5. W EITERBILDUNG IN G ROßBRITANNIEN

1.5.2. Die praktische tierärztliche Weiterbildung in Großbritannien

England besitzt ein mehrstufiges Weiterbildungssystem, das in Abbildung 8 schematisch dargestellt wird.

Abbildung 8: Großbritannien: Praktische Weiterbildung

Einer Abteilung der tierärztlichen Standesvertretung, dem „Council of the Royal College of Veterinary Surgeons“, obliegt nach der „Supplemental Royal Charter“ von 1967 die Aufgabe, Titel für Weiterbildung zu vergeben und die Kriterien dafür festzulegen (RCVS, 1994).

Die erste Stufe ermöglicht eine Weiterbildung in 21 Fachgebieten und führt nach bestandener Prüfung zum „Certificate“. Weiterführend kann das „Diploma“ in 20 Bereichen angestrebt werden. Dem „Diploma“ gleichwertig ist das „Diploma of Fellowship (FRCVS)“, das im Gegensatz zu den vorher genannten Auszeichnungen

Diploma

Specialist Fellowship

of the RCVS

Studium der Tiermedizin

„Veterinary Surgeon“

Certificate

Die Organisation der Weiterbildung übernimmt ein „Specialisation and Further Education Committee“ (SFEC) und für die einzelnen Fachbereiche deren „Speciality Subject Board“. Diese Gremien schreiben sowohl die Anforderungen für „Certificates“,

„Diplomas“ und den „Specialist“–Titel als auch den Ablauf des entsprechenden Weiterbildungsprogrammes vor.

1.5.2.1. Das „Certificate“

Die Einschreibung zur Weiterbildung mit „Certificate“ steht grundsätzlich allen Mitgliedern des RCVS offen. Um aber zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kandidat muss mindestens zwei Jahre in einem „Approved Centre“ oder drei Jahre in einer „Appropriate Practice“ praktisch tätig gewesen sein. Von den zwei, beziehungsweise drei Jahren müssen ein, bzw. zwei als angestellter Vollzeit-Tierarzt ausgeübt worden sein.

Vom Tag der Einschreibung bis zur Prüfung dürfen maximal fünf Jahre vergehen.

Während dieser Zeit muss eine bestimmte Anzahl von Punkten, den sogenannten

„Credits“, gesammelt werden. Dies geschieht durch den Besuch von Kursen, Seminaren und Kongressen. Zudem sind zahlreiche Berichte und Tätigkeitsnachweise, die eine ausreichende Erfahrung dokumentieren können, vorzulegen.

Bei Erfüllung dieser Kriterien wird der Kandidat zur Prüfung zugelassen. Diese besteht aus einem Fachgespräch, einem schriftlichen Teil und einer klinischen oder praktischen Demonstration der erlangten Fähigkeiten.

Das „Speciality Subject Board“ beruft das zwei- oder dreiköpfige Komitee, das die Prüfung einmal jährlich abnimmt (RCVS, 2002).

1.5.2.2. Das „Diploma“

Das „Diploma“ stellt die dem „Certificate“ übergeordnete Ausbildungsstufe dar. Der Inhaber eines Diplomas wird „Diplomate“ genannt und zeichnet sich durch ein hohes Maß klinischer und akademischer Kompetenz im entsprechenden Fachgebiet aus.

Um an der Prüfung zum „Diplomate“ teilnehmen zu können, muss der Kandidat normalerweise schon ein „Certificate“ der entsprechenden Fachrichtung besitzen.

Außerdem muss er, ähnlich einem Kandidaten des „Certificates“, mindestens vier Jahre in einem „Approved Centre“ oder fünf Jahre in einer „Appropriate Practice“ tätig sein, wenn er von diesen fünf Jahren mindestens 200 Tage an einem „Approved Centre“ tätig ist. Falls er ausschließlich in einer „Appropiate Practice“ tätig ist, so beträgt seine Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre.

Insgesamt dürfen aber vom Tag der Einschreibung bis zur Prüfung eines angehenden „Diplomates“ maximal sieben Jahre vergehen.

Das vorher schon erwähnte „Credit“ – System wird auch bei der Weiterbildung zum

„Diplomate“ verwendet. Analog zum Kandidaten des „Certificates“ muss auch dieser

Auch die Prüfung verläuft in ihrem Aufbau weitgehend parallel zum „Certificat“:

Es müssen sowohl Aufzeichnungen und Berichte über die behandelten Fälle als auch eine Dissertation über ein Thema des Fachgebietes verfasst werden. Dazu kommen mindestens zwei Publikationen in anerkannten Fachzeitschriften. Es folgt auch hier eine klinische, mündliche oder praktische Prüfung, die einmal jährlich unter der Aufsicht des „Speciality Subject Board“ stattfindet (RCVS, 2002).

1.5.2.3. Das „RCVS Fellowship (FRCVS)“

Für Mitglieder des RCVS gibt es zwei Möglichkeiten, sich auf das „Diploma of Fellowship“ (FRCVS) zu bewerben. Entweder können sie eine Dissertation einreichen und prüfen lassen oder sich durch ihre mindestens zwanzigjährige Mitgliedschaft im RCVS und ihrem „ehrwürdigen Anteil an der Lehre“ qualifizieren.

Der Titel des „RCVS Fellowship“ bescheinigt in beiden Fällen eine hohe tiermedizinische Kompetenz und bestätigt seinen Inhabern, grundlegend zum wissenschaftlichen Fortschritt beigetragen zu haben.

Im Gegensatz zu „Certificate“ und „Diploma“ ist das Thema einer „Fellowship“- Dissertation nicht so eng mit der vorher gewählten Fachrichtung verbunden. Sie kann jeden Bereich des tiermedizinischen Berufsfeldes untersuchen, unerheblich ob dieser experimentelle, klinische oder andere Aspekte beleuchtet,. Für eine

Publikationen, die zu einem besseren Verständnis in einem oder mehreren Gebieten der Tiermedizin geführt haben, nachzuweisen.

In beiden Fällen werden eingereichte Dissertationen oder Publikationen von einem Team von Prüfern untersucht, die entsprechende Bewerber zu einem Fachgespräch bitten können (RCVS, 2002).

1.5.2.4. Der „Specialist“

Um in die „RCVS List of Recognised Specialists“, dem Verzeichnis anerkannter Spezialisten, aufgenommen zu werden, muss der Bewerber mindestens Träger eines RCVS Diplomas seines Fachgebietes oder einer anderen hochstehenden Weiterbildungsbezeichnung sein. Dazu zählen das FRCVS oder das Australische Fellowship oder die Mitgliedschaft in einem europäischen oder amerikanischen Spezialisten College. Des Weiteren sind durch bisherige Veröffentlichungen und Beiträge zu Fachtagungen herausragende Kompetenzen im entsprechenden Fachgebiet darzulegen. Außerdem soll der Bewerber anderen Tierarztkollegen zur Beratung und Überweisung zur Verfügung stehen.

Die Anerkennung eines Spezialistentitels ist fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden. Hierbei wird j die Würdigkeit des Kandidaten durch ein Prüfungskomitee des RCVS evaluiert. Normalerweise kann ein Spezialistentitel nur in einem Fachgebiet erlangt werden. Der Träger kann sich neben „Specialist“ auch

„Consultant in...“ nennen. Als „Specialist Practice“ gilt nur eine Praxis oder Klinik, in der auch ein „Specialist“ tätig ist (RCVS, 2002).

Tabelle 1: Weiterbildung in Großbritannien

Weiterbildungsgrad Titelträger

Certificate 1468

Diploma 338

Specialists 229

Summe der Tierärzte mit Weiterbildung Summe der tätigen Tierärzte

Anteil der Tierärzte mit Weiterbildung [%]

2035 19638 10,36 (RCVS Annual Report, 2002, List of Recognized Specialists, RCVS, 2002)

Diese Zahlen werden in Abbildung 9 grafisch dargestellt.

Abbildung 9: Großbritannien: Der prozentuale Anteil der Tierärzte mit Weiterbildung

7 % 2 %

1 %