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Die MAPhän als 'physiologische Methodenlehre'

Im Dokument Begriff und Konstruktion (Seite 72-76)

5. Der Begriff der Konstruktion in Kants Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft

5.3. Die MAPhän als 'physiologische Methodenlehre'

In welcher Weise die Phänomenologie unter einem wahrheitstheoretischen Aspekt zu interpretieren ist, zeigt eine Bemerkung Kants, mit der er die Ambivalenz des Erscheinungsbegriffs zu klären sucht: In der Phänomenologie sei "nicht die Rede von Verwandlung des Scheins in Wahrheit, sondern der Erscheinung in Erfahrung"(122f.). Von dieser Ambivalenz spricht Kant in der Preisschrift, wo er Erscheinung, "im transzendentalen Sinn genommen, da man von Dingen sagt, sie sind Erscheinungen (phaenomena)" von der physischen Erscheinung (Apparenz) unterscheidet, "wenn ich sage, dieses Ding erscheint mir so oder so":

"Denn in der Sprache der Erfahrung sind diese Gegenstände der Sinne, weil ich sie nur mit andern Gegenständen der Sinne vergleichen kann, z.B. der Himmel mit allen seinen Sternen, ob er zwar bloß Erscheinung ist, wie Dinge an sich selbst gedacht, und wenn von diesem gesagt wird, er hat den Anschein von einem Gewölbe, so bedeutet hier der Schein das Subjektive in der Vorstellung eines Dinges, was eine Ursache sein kann, es in einem Urteil fälschlich für objektiv zu halten."30

Die ambivalente Bedeutung des Erscheinungsbegriffs resultiert daraus, daß er auf zwei Reflexionsebenen gebraucht werden kann. Auf der alltagssprachlichen Ebene bezeichnen physische Erscheinungen nur die Art, wie uns Dinge als Gegenstände gegeben sind. Als

"Modifikationen" oder "innere Bestimmungen"(A197 B242) sind sie gültig im Hinblick

"nur auf eine besondere Stellung oder Organisation dieses oder jenes Sinnes"(A45 B62).

Den Gegensatz dazu bildet das von Prauss so genannte 'empirische Ding an sich'31, das

28 Vgl. Cramer (1985) 110ff., 119ff.

29 Vgl. Cramer (1985) 20f.

30 F: AA XX 269 = WW III 600. Auf diese Stelle macht Prauss (1971) 19f. aufmerksam.

31 Prauss (1971) 15ff.

"unter allen verschiedenen Lagen zu den Sinnen, doch in der Anschauung so und nicht anders bestimmt ist."(A45 B63) Es gilt als das Objekt, das unabhängig von uns da und intersubjektiv erfahrbar ist. Kant nennt es das Phänomenon.

Die physische Erscheinung ist die Voraussetzung dafür, daß vom transzendentalen Standpunkt aus die empirischen Dinge an sich als Phänomene betrachtet werden. Diesen Sachverhalt bringt Kant auf die Formel: "Erscheinungen, sofern sie als Gegenstände nach der Einheit der Kategorien gedacht werden, heißen Phänomena." (A248f.) In der Formel werden die physischen Erscheinungen, sofern sie kategorial bestimmt sind, mit den empirischen Dingen an sich als Phänomenen identifiziert. In der transzendentalen Reflexion erweisen sich die Phänomena als zweifach vom Subjekt abhängig: als Erscheinungen unterliegen sie den Bedingungen der Sinnlichkeit, als kategorial bestimmte Erscheinungen den Bedingungen des Verstandes.32 "Der unbestimmte Gegenstand einer empirischen Anschauung heißt Erscheinung."(A20 B34) Als unbestimmter Gegenstand ist die empirische Erscheinung von ihrem Erscheinen (noch) nicht unabhängig zu denken.

Wenn die Grundsätze des reinen Verstandes allgemeine Sätze über die Anwendung der Kategorien auf Erscheinungen sind und als solche objektiv-synthetische Funktion haben, dann sind die "Postulate des empirischen Denkens überhaupt", die Kant als vierte Gruppe der Grundsätze aufführt, keine solchen Grundsätze. Sie überschreiten den Bereich der objektkonstituierenden Regeln in eine Metaebene, in der diese Funktionen selber thematisch werden. Die Postulate sind Sätze darüber, wie Urteilsobjekte 'sich zu Verstand, Urteilskraft und Vernunft in ihrer Anwendung auf Erfahrung verhalten'. Nach der Deutung von Krausser sind die Postulate genauer "metatheoretische Sätze darüber, welche Art von Geltungsanspruch für empirische, objekttheoretische Aussagen mit Bezug auf die darin angenommenen Objekte und Sachverhalte aufgestellt werden darf oder soll."33

Nach dieser Kennzeichnung erfüllen die MAPhän die Kriterien einer 'physiologischen Methodenlehre', deren Aufgabe Kant in der "Unterscheidung der Wahrheit und Hypothesen und die Grenzen der Zuverlässigkeit der letzteren" sieht.34 Die Vorstellung der Bewegung wird als die Erscheinung gegeben, die jeweils nach den phoronomischen, dynamischen und mechanischen Bestimmungen des Begriffs der Materie als des Beweglichen definiert ist. Wird durch diese Erscheinung ein Objekt bestimmt, das Gegenstand möglicher Erfahrung sein soll, ist Geltung und Wahrheitswert der Prädikation nach den in der MAPhän vorgegebenen Kriterien festzulegen.

Mit der Bestimmung unserer Vorstellungsart von Bewegung kommt dem Begriff der Materie in objektiver Beziehung keine neue Bestimmung hinzu. Das modale Prädikat

32 Prauss (1975) 21.

33 Krausser (1981) 137.

34 P §25: AA IV 307f. = WW III 174f.: "Zuletzt gehört auch zu den Erfahrungsurteilen die Erkenntnis der Übereinstimmung und Verknüpfung, nicht sowohl der Erscheinungen unter einander in der Erfahrung, als vielmehr ihr Verhältnis zur Erfahrung überhaupt, welches entweder ihre Übereinstimmung mit den formalen Bedingungen, welche die Verstand erkennt, oder Zusammenhang mit dem Materialen der Sinne und der Wahrnehmung, oder beiden in einen Begriff vereinigt, folglich Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit nach allgemeinen Naturgesetzen enthält, welches die physiologische Methodenlehre (Unterscheidung der Wahrheit und Hypothesen und die Grenzen der Zuverlässigkeit der letzteren) ausmachen würde."

betrifft nicht den logischen Inhalt des empirischen Begriffs der Materie, der nach Quantität, Qualität und Relation kategorial erschöpfend darstellbar und als Objekt vollständig bestimmbar ist. (A74 B99f.) Die Modalität zeigt nur die Art an, wie der Begriff 'überhaupt mit der Erkenntniskraft verbunden wird' (A235 B287).35 Nun heißt es zum Programm der MAPhän:

"Nun ist aber Bewegung Veränderung der Relation im Raume. Es sind also hier immer zwei Correlata, deren einem in der Erscheinung erstlich eben so gut wie dem anderen die Veränderung beigelegt, und dasselbe entweder, oder das andere bewegt genannt werden kann, weil beides gleichgültig ist, oder zweitens, deren eines in der Erfahrung mit Ausschließung des anderen als bewegt gedacht werden muß, oder drittens, deren beide notwendig durch Vernunft als zugleich bewegt vorgestellt werden müssen. In der Erscheinung, die nichts als die Relation in der Bewegung (ihrer Veränderung nach) enthält, ist nichts von diesen Bestimmungen enthalten; wenn aber das Bewegliche als ein solches, nämlich seiner Bewegung nach, bestimmt gedacht werden soll, d.i. zum Behuf einer möglichen Erfahrung, ist es nötig, die Bedingungen anzuzeigen, unter welchen der Gegenstand (die Materie) auf eine oder andere Art durch das Prädikat der Bewegung bestimmt werden müsse."(122)

Die Anmerkung zu Phän.Erkl. nimmt verkürzt die Definition der Bewegung nach Phor.Erkl.2 als "Veränderung der Relation im Raume"(122) wieder auf. Als bewegt oder in Bewegung gilt etwas dann, wenn es seine äußeren Verhältnisse zu einem gegebenen Raum verändert. Etwas verändert sich dann, wenn in einem bestimmten Zeitintervall seine Zustände wechseln. Für den Fall der Bewegung gilt dann, daß etwas seine Lage im Raum relativ zu verschiedenen Örtern in einem bestimmten Zeitintervall verändert. Die Veränderung seiner Lage im Raum ist bestimmbar relativ zu dem Ort1, an dem es sich zu dem Zeitpunkt t1 befindet und relativ zu dem Ort, der von Ort1 verschieden ist und an dem es sich zu dem Zeitpunkt t2 befindet. "Es sind also hier immer zwei Correlata"(122), mit Bezug auf deren Relation etwas als bewegt bestimmt werden kann. Sofern Materie grundlegend durch die Eigenschaft der Bewegung bestimmt ist, wird Materie als Relat gedacht, das durch Veränderung seiner Relation zum umgebenden Raum erkannt wird.

Bewegung wird an etwas wahrgenommen, das während der Bewegung dasselbe bleibt;

folglich setzt die Wahrnehmung von Bewegung etwas Beharrliches voraus, dessen Zustände wechseln. Nun ist Bewegung die Bestimmung einer Substanz und bezeichnet als deren Akzidenz eine 'besondere Art derselben zu existieren'. "Wenn man nun diesem Realen an der Substanz ein besonderes Dasein beigelegt, (z.E. der Bewegung, als einem Akzidenz der Materie,) so nennt man dieses Dasein die Inhärenz". (A186 B229f.) Betrachtet wird hier also das Verhältnis, wie Substanz und Akzidenz gesetzt sind. Inhärenz bezeichnet dabei die Art der Verknüpfung von Substanz und Akzidenz durch das vorstellende Subjekt.36

"Was wir auch nur an der Materie kennen, sind lauter Verhältnisse [...]. Freilich macht es stutzig, zu hören, daß ein Ding ganz und gar aus Verhältnissen bestehen solle, aber ein solches Ding ist auch [!]

35 "Wenn der Begriff eines Dinges schon ganz vollständig ist, so kann ich doch noch von diesem Gegenstande fragen, ob er bloß möglich, oder auch wirklich, oder, wenn er das letztere ist, ob er gar auch notwendig sei? Hierdurch werden keine Bestimmungen mehr im Objekte selbst gedacht, sondern es frägt sich nur, wie es sich (samt allen seinen Bestimmungen) zum Verstande und dessen empirischen Gebrauche, zur empirischen Urteilskraft, und zur Vernunft (in ihrer Anwendung auf Erfahrung) verhalte?" (A219 B266)

36 Vgl. Schulthess (1981) 63, 106f. 158-154, 208f. Das Realwesen der Sache wird durch die Art des Existierens bestimmt.

bloße Erscheinung, und kann gar nicht durch reine Kategorien gedacht werden; es besteht selbst in dem bloßen Verhältnisse von Etwas überhaupt zu den Sinnen." (A285 B341)

Soll ein objektives Urteil gefällt werden, ist zunächst zu klären, wie die Vorstellung der Bewegung im Subjekt erscheint' (gradlinig, kreisförmig), um danach zu entscheiden, welchem Korrelat die Eigenschaft der Bewegung beigelegt werden darf und muß. Während in der formalen Logik beim disjunktiven Urteil "lediglich von dem Verhältnis des Erkenntnisses zum Objekte" die Rede sei, komme es in der Erscheinungslehre auf das Verhältnis zum Subjekt an, "um darnach das Verhältnis der Objekte zu bestimmen".(128*) Zunächst betont Kant, daß "in der Erscheinung, die nichts als die Relation in der Bewegung (ihrer Veränderung nach) enthält", nichts von den Bestimmungen enthalten sei, durch die von einem Gegenstand die Eigenschaft, bewegt zu sein, ausgesagt wird. Im Urteilsakt gilt für den phoronomischen Fall der Bewegung:

"Es sind also hier immer zwei Correlata, deren einem in der Erscheinung [...] eben so gut wie dem anderen die Veränderung beigelegt, und dasselbe entweder, oder das andere bewegt genannt werden kann, weil beides gleichgültig ist". (122)

Im Falle der gradlinigen Bewegung ist ohne zusätzliche Informationen (z.B. Gegendruck bei einer beschleunigten Bewegung) nicht entscheidbar, welcher Gegenstand sich bewegt.

"Ob ein Körper im relativen Raume bewegt, dieser aber ruhig genannt werde, oder umgekehrt, dieser in entgegengesetzter Richtung gleich geschwinde bewegt, dagegen jener ruhig genannt werden solle, ist kein Streit über das, was dem Gegenstande, sondern nur seinem Verhältnisse zum Subjekt, mithin der Erscheinung und nicht der Erfahrung, zukommt."(123)

Im phoronomischen Fall erlaubt die Erscheinung "nicht die Bestimmung nach einem disjunktiven, sondern bloß die Wahl nach einem alternativen Urteile", wobei die Prädikationen, ob etwas beweglich ist oder ruht, hierbei 'objektiv zwar gleichgeltend, subjektiv aber einander entgegengesetzt sind, ohne Ausschließung des Gegenteils vom Objekt'.(124) Das Urteil gilt "nur in subjektiver Beziehung".(128*) Durch "den Begriff der Bewegung, als Gegenstandes der Erfahrung, ist es an sich unbestimmt [!], mithin gleichgeltend, ob ein Körper im relativen Raume, oder dieser in Ansehung jenes als bewegt vorgestellt werde."(124)

Im phoronomischen Fall einer gradlinigen Bewegung von etwas kann das Bewußtsein, das der Betrachter von der Erscheinung hat, in der von Prauss (1975) vorgeschlagenen Form eines Wahrnehmungsurteils so ausgedrückt werden: "Es scheint, daß x sich bewegt und y ruht." - "Ich habe Erscheinungen, welche die Deutung nahelegen, daß x sich bewegt und y ruht." Bei der Erscheinung der gradlinigen Bewegung können 'Beharrliches' und 'Veränderliches' nicht eindeutig zugeordnet werden. Sofern das Urteil bloß subjektiv gültig ist, könnte sich die Zuweisung der Prädikate auch umgekehrt verhalten. Soll das Objekt für alle Erscheinungen gültig bestimmt sein, ist der durch das Prädikat bezeichnete Sachverhalt 'bloß möglich'. Auf die auf Wahrnehmungs- und Erfahrungsurteile bezogene Differenz von subjektiver und objektiver Gültigkeit geht die "Unterscheidung der Wahrheit und Hypothesen" - so wird in P §25 das Aufgabengebiet der MAPhän als "Methodenlehre"

beschrieben - zurück. Der in den MAPhän thematisierte Begriff der Bewegung als Erscheinung ist bereits als theoretisch komplexes Gebilde zu interpretieren. Soweit die vorgelegte Interpretation zeigt, sind es gerade wahrheitstheoretische Aspekte der

transzendentalen Theorie der Erfahrung, die sich an der phänomenologischen Betrachtung der Materie entwickeln und die metatheoretische Stellung der MAPhän in der internen Systematik der vier Hauptstücke der MANW erkennen lassen.

Die Analyse des Bewegungsbegriffs in den MAPhän soll im Rahmen dieser Untersuchungen nur so weit geführt werden, daß ihre Bedeutung für die Erschließung des Konstruktionsproblems in den MANW - der Begriff der Konstruktion tritt in den MAPhän gar nicht auf - deutlich wird. Denn es wird gerade die mathematische Konstruierbarkeit der physikalischen Leitbegriffe sein, die dafür einsteht, daß die durch diese Begriffe bezeichneten empirischen Sachverhalte die objektive Realität gerade derjenigen transzendentalen Begriffe und Lehrsätze ausweisen, unter deren Voraussetzung die Bestimmung des Begriffs der Materie in den objektiven Erklärungen der MAPhor, MADyn und MAMech erfolgt. Dabei werden in den Erklärungen jene Leitbegriffe "der Bewegung, der Erfüllung des Raums, der Trägheit, u.s.w."(17) im Hinblick auf ihre metaphysischen, d.h. a priori gegebenen Gehalte nach den Kriterien der kritischen Metaphysik so eingeführt, daß sie den durch sie naturwissenschaftlich beschreibbaren Begriff der Materie tatsächlich "zur Anwendung auf äußere Erfahrung tauglich machen" (17).

5.4. Die metaphysisch-dynamische Erklärungsart des Begriffs der Materie

Im Dokument Begriff und Konstruktion (Seite 72-76)