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Die Hamburger Landespolitik und wasserwirtschaftliche

5 Politische und wasserwirtschaftliche

Vorgaben können mit Hilfe von formel-len aber auch informelformel-len Instrumen-ten in die Bauleit- und Landschafts-planung bzw. in die Stadtentwicklung integriert werden. Einleitend zu diesem Kapitel wird vorgestellt, welche wasser-wirtschaftlichen Vorgaben bzw. Pläne es in Hamburg gibt. Wie diese bisher in die Hamburger Bauleit- und Land-schaftsplanung eingeflossen sind, wird im zweiten Teil dieses Kapitels darge-stellt. Im dritten Teil werden informelle Instrumente der Stadtentwicklung auf-geführt, die die formellen Instrumente ergänzen und einen wichtigen Bau-stein für eine großräumigere Integra-tion des Regenwassermanagements in Hamburg darstellen können. Mit dem neuen Strukturplan Regenwasser hat Hamburg die Möglichkeit, ein integ-riertes Regenwassermanagement auf gesamtstädtischer Ebene umzusetzen.

5.1 Die Hamburger Landespolitik

Neu ist hier der Hinweis, dass Grund-stückseigentümer und –nutzer mit in die Pflicht genommen werden sollen, wenn es darum geht, sich bei lokalen Unwettern oder langanhaltenden Re-genfällen zu schützen.85

5.1.2 Ein neuer Weg in die Zukunft:

der Strukturplan Regenwasser

Um die Ausrichtung der Regenwas-serbewirtschaftung in Hamburg an die zunehmende Flächenversiegelung und die Auswirkungen des Klimawan-dels anzupassen, wurde im September 2009 durch die Behörde für Stadtent-wicklung und Umwelt (BSU) gemein-sam mit HAMBURG WASSER das Pro-jekt RISA – RegenInfraStrukturAnpas-sung ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projektes soll der „Strukturplan Regenwasser“ erstellt werden. „Ziel des Projektes ist es, den heutigen Entwässe-rungskomfort zu erhalten, den Gewäs-ser- und Binnenhochwasserschutz zu wahren und zu verbessern und Zielvor-gaben für einen möglichst naturnahen Entsiegelung befestigter Flächen oder

die Regenwassernutzung. Eine mögli-che Belastung des Niederschlagswas-sers wird berücksichtigt und die Not-wendigkeit einer dauerhaften Wartung der Anlagen benannt.

Zudem legt der Plan fest, dass Regen-siele nur noch dort geplant und gebaut werden sollen, „wo eine Versickerung des Oberflächenwassers wegen un-durchlässigen Baugrundes nicht mög-lich und andere Mögmög-lichkeiten der Entwässerung (z.B. Gräben) nicht vor-handen sind, eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung nicht anders zu erreichen ist oder sie aus Gründen des Grundgewässerschutzes in Trinkwas-serschutzgebieten notwendig sind.“81 Im Februar 1991 hatte die Bürgerschaft Kenntnis vom Strukturplan genommen, es erfolgte jedoch kein Beschluss.82 Dennoch galt der Strukturplan als Vor-gabe für die Verwaltung und diente als Grundlage für die Planung der Stadt-entwässerung sowie für die Entwicklung vom Elbeentlastungskonzept.83 Ob der Bau neuer Regensiele durch die Vor-gaben aus dem Strukturplan reduziert wurde, konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht in Erfahrung gebracht werden.

DER ABWASSERBESEITIGUNGSPLAN Neun Jahre später (im Jahr 2000) wurde durch die Bürgerschaft der Ab-wasserbeseitigungsplan als Ergänzung zum Strukturplan beschlossen. Er wur-de gemäß §3 wur-des Hamburger Abwas-sergesetzes aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Plans ist man entgegen der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen, dass Hamburgs Einwohnerzahl mit 1,71 Millionen bis zum Jahr 2010 annähernd konstant bleibt und dementsprechend die be-sielte Fläche in Hamburg bis 2010 nur noch geringfügig ansteigt.84

Der Abwasserbeseitigungsplan zeigt den Stand der Abwasserentsorgung und die zukünftige Planung auf. Der Gewässerschutz und die Umsetzung der Fließgewässerentlastungskonzep-te werden ebenfalls betrachFließgewässerentlastungskonzep-tet, sind aber nicht Hauptthema des Plans. Die im Plan formulierten Forderungen zum Gewässerschutz basieren auf den bis dahin vorliegenden Konzepten und Programmen. Die Forderung aus dem Strukturplan von 1990, Regensiele nur in Ausnahmefällen zu bauen, wurde hier jedoch nicht aufgenommen.

5 Wasserhaushalt zu definieren. Dazu

sollen integrale Lösungen im Umgang mit Regenwasser etabliert werden.“86 Die Zielvorgaben für die Regenwasser-bewirtschaftung sollen hier erstmalig mit Hilfe von Wasserbilanzen definiert werden (siehe auch Kap. 3.1.2).

Im Vergleich zu den vorherigen Senats-beschlüssen (siehe Kap. 5.1.1) soll mit dem Strukturplan eine neue Art der in-tegrativen Planung in der Verwaltung etabliert und ein stärkerer Einbezug der Grundstückseigentümer erreicht werden. Aus diesem Grund ist eine stärkere Integration der wasserwirt-schaftlichen Belange in die Bauleit- und Landschaftsplanung angestrebt und notwendig. So sollen u.a. Verfah-rensabläufe im Rahmen der Bauleit-planung optimiert, die behördeninter-ne Kommunikation verbessert und Zu-ständigkeiten klarer geregelt werden.87 Wie dieses konkret umgesetzt wird, ist in den nächsten Jahren durch die Pro-jektbeteiligten von RISA zu definieren.

Welche Möglichkeiten dazu die formel-len Planungsinstrumente bieten, wird in Kapitel 5.2 dargestellt.

Auch im Rahmen des RISA-Projektes wurde ein Leitbild für Hamburg

entwi-ckelt. Dieses lautet: „Leben mit Was-ser“. Es soll unterstreichen, dass die Hamburger nicht nur am Wasser leben sondern zukünftig auch lernen müssen, mit dem Wasser und möglichen Über-flutungen infolge von stärkeren Rege-nereignissen zu leben.88 Eine genaue Ausformulierung von Leitlinien und de-ren Integration in die Stadtentwicklung steht jedoch bisher noch aus.

5.1.3 Zusammenfassung

Die politischen und wasserwirtschaftli-chen Vorgaben der letzten 30 Jahren stammen aus dem Umweltpolitischen Aktionsprogramm von 1984, dem Strukturplan Abwasserentsorgung und Gewässerschutz Hamburg von 1990 sowie dem Abwasserbeseitigungsplan aus dem Jahr 2000. Die dezentrale na-turnahe Regenwasserbewirtschaftung wird in allen drei Programmen bzw.

Planwerken zum Schutz der Gewässer gefordert. Bisher wurden jedoch weder genaue Zielvorgaben definiert noch ei-ne Integration wasserwirtschaftlicher Belange in die Stadtentwicklung an-gestrebt. Im Abwasserbeseitigungsplan wurde lediglich vermerkt, dass weitere Flächenversiegelung reduziert werden soll.

79 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1984: S. 3

80 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1984: S. 19

81 Freie und Hansestadt Hamburg 1990, Kapitel 4.2.2.1

82 vgl. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1991

83 vgl. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1994

84 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 2000: S. 4

85 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 2000: III

86 HAMBURG WASSER 2010b: S. 1

87 vgl. Andresen / Dickhaut 2011

88 vgl. Scholz & Friends 2010

Der neue Strukturplan Regenwasser, der in den nächsten Jahren erstellt wird, strebt eine stärkere Integration der wasserwirtschaftlichen Belange in die Bauleit- und Landschaftsplanung an. Bisher sind ausschließlich wasser-wirtschaftliche Ziele definiert worden.

Das zugehörige Leitbild lautet: „Leben mit Wasser“. Eine genaue Ausformulie-rung von Leitlinien und deren Integra-tion in die Stadtentwicklung steht noch aus.

Inwieweit die bisherigen wasserwirt-schaftlichen Vorgaben mit Hilfe der for-mellen Planungsinstrumente umgesetzt wurden und wo sich Möglichkeiten für eine stärkere Integration bieten, wird im Folgenden erläutert.

5.2 Formelle Instrumente der