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Laufende und neue Baumaßnahmen

2. DAS HAUSHALTSJAHR 2013

2.1 Entwicklung des Kreishaushalts

Der Kreishaushalt 2013 wird von einer Steuerkraftsumme dominiert, die mit rd. 594,8 Mio.

€ nur knapp unter dem bisherigen Höchstwert des Haushaltsjahres 2010 von 596,2 Mio. € liegt. Damals wurde die Kreisumlage unverändert bei 32,5 %-Punkten belassen. Trotz der Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2011 und 2012 ging das Kreisumlageaufkommen je-weils zurück. 2013 kann der Hebesatz um 3,5 % auf 33 %-Punkte abgesenkt werden, was zu einem Kreisumlageaufkommen von 196,3 Mio. € führt. Dies bedeutet eine Steigerung des Kreisumlageaufkommens gegenüber 2012 um 11,8 Mio. €. Allerdings steigt das Auf-kommen im Vergleich zum Rekordjahr 2010 nur um 2,5 Mio. €. Dies entspricht einer Stei-gerung in drei Jahren von durchschnittlich 0,4 % pro Jahr. Eine Senkung des Hebesatzes wurde insbesondere durch die hohe Steuerkraftsummensteigerung, die Abschöpfung des AVL-Gewinns und durch Einsparungen, die bereits zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Handlungskonzepts zur Mitte des Jahres bekannt waren, möglich. Durch zusätzlich be-kannt gewordene einmalige Verbesserungen, wie zum Beispiel eine höhere Wohngeldent-lastung oder eine Abfindungszahlung des Bundes für Versorgungslasten, reicht ein

satz von 33 % zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts 2013 aus. Diese Hebe-satzhöhe wird gleichzeitig als Untergrenze gesehen, weil damit ein deutlicher Abbau der bislang guten Kassenliquidität einhergeht. Eventuell eintretende Verbesserungen sollten deshalb dafür eingesetzt werden, die geplanten Kreditaufnahmen zu reduzieren, den Kreisumlagenanstieg in der Finanzplanung abzudämpfen und Liquidität für die Deponie-nachsorge bereit zu stellen.

Mit der Fortschreibung unseres Handlungskonzepts, den Finanzzwischenberichten und dem Abschluss 2011 wurden der Verwaltungsausschuss und der Kreistag in bewährter Form frühzeitig und ausführlich über die sich abzeichnende weitere Verbesserung der Kreisfinanzen informiert. Diese Erkenntnisse und die nachhaltig fortgesetzte Haushalts-konsolidierung waren ursächlich dafür, dass die in der Haushaltsplanung 2012 für das Fi-nanzplanungsjahr 2013 prognostizierte Absenkung des Kreisumlagehebesatzes um 3 %-Punkte übertroffen werden konnte. Dabei kann das bisher schon gemeinsam verfolgte Hauptziel der Schuldenreduzierung erreicht werden, indem eine Sondertilgung von Kredit-marktdarlehen mit auslaufender Zinsbindung im Umfang von 6,6 Mio. € in 2013 geplant ist.

Diese Sondertilgungen wirken sich nachhaltig entlastend im Finanzplanungszeitraum aus und geben der Konsolidierung der Kreisfinanzen 2013 nochmals einen deutlichen Schub.

Mit dieser Vorgehensweise erweitern wir den künftigen Gestaltungsspielraum wesentlich und erreichen einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Städten und Ge-meinden und dem Landkreis, womit neben der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung ein drittes wichtiges Hauptziel erfüllt werden kann.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber den Planansätzen des Vorjahres werden im Anschluss einzeln aufgezeigt. Die von der Verwaltung im Rahmen des Handlungskonzepts 2013 vorgeschlagenen Sparmaßnahmen sind bei der Haushaltsplanaufstellung berück-sichtigt. Die Deckungsreserve enthält Haushaltsmittel zur finanziellen Abdeckung von ver-schiedenen Anträgen und Maßnahmen, die von den zuständigen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch zu entscheiden sind.

Zur Erläuterung der Rahmenbedingungen werden im Folgenden die wichtigsten Eckpunk-te, Be- und Entlastungen sowie Risiken dargestellt.

Am 1. Januar 2005 wurde das Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch die sogenannte „Hartz-IV Reform“ abgelöst. Der Landkreis Ludwigsburg hat bis zum 31.12.2011 gemeinsam mit der Agentur für Arbeit die Leistungen nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende erbracht. Finanziell war die kommunale Seite zuständig für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für das Arbeitslosengeld II und einmalige Beihilfen. Die Arbeitsagentur gewährte unter anderem die Eingliederungsmaßnahmen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Regelleis-tungen. Um sicher zu stellen, dass die aufgrund der Reform bei den Ländern entste-henden Einsparungen durch den Wegfall der Wohngeldausgaben bei der kommunalen Ebene ankommen, beteiligt sich der Bund anteilig an den von den Kommunen zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung. Folgende Anteile wurden dabei abgegolten: In den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 %, ab dem Jahr 2007 wurde eine Sonderquote eingeführt, welche in Baden-Württemberg 35,2 bzw. 32,6 % im Jahr 2008 betrug. Ab dem Jahr 2009 wurde der Satz auf 29,4 % und 2010 erneut auf nur noch 27

% abgesenkt. Im Jahr 2011 wurde durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepa-kets die Quote auf 39,8 % für Baden-Württemberg erhöht. Von der Erhöhung entfallen 5,4 % auf die Finanzierung von Leistungen für Bildung und Teilhabe und 2,8 % auf die Finanzierung von Leistungen für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit. Die Finanzie-rungsanteile wurden unverändert auch für das Jahr 2012 übernommen. Für das kom-mende Jahr hat der Bund aufgrund der guten Arbeitsmarktentwicklung unterstellt, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig entwickelt. Im Haushaltsentwurf des Bundes wurden deshalb die veranschlagten Mittel für die Kostenbeteiligung für

Unter-kunft und Heizung um 6 % gegenüber dem Vorjahr gekürzt. Umgerechnet für den Land-kreis erwarten wir dadurch eine Absenkung der Quote um ca. 2,4 %, was einer Minder-einnahme in der Größenordnung von etwa 1,1 Mio. € entspricht.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 und der darin für unzulässig erklärten Mischverwaltung wurde das „Tor zur Option“ noch einmal geöff-net. In der Sitzung am 22. Oktober 2010 hat der Kreistag beschlossen, dass der Land-kreis Ludwigsburg ab dem 1. Januar 2012 die komplette Leistungsgewährung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in eigener Regie ohne die Mitwirkung der Arbeits-agentur erbringt. Die Gründung des kommunalen Job-Centers und die Eingliederung von rund 200 neuen Mitarbeitern in die Landkreisverwaltung brachte für alle Beteiligten weit reichende Veränderungen mit sich, die bis in die Querschnittseinheiten und die Serviceeinheiten hineinwirken. Dank der hohen Motivation der Beschäftigten im Jobcen-ter ist es gelungen, das JobcenJobcen-ter gut in die Kreisverwaltung zu integrieren. Obwohl sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf einem relativ hohen Niveau bewegt, ist sie in der Tendenz leicht rückläufig.

Insgesamt konnten die Bedarfe für die Unterkunftskosten gesenkt werden. Für das Jahr 2013 gehen wir davon aus, dass sich eine rückläufige Tendenz - in abgeschwächter Form - weiter fortsetzen wird. Der Zuschussbedarf für das Arbeitslosengeld II ein-schließlich einmaliger und sozialintegrativer Leistungen ist 2013 mit 25,6 Mio. € veran-schlagt, das sind 4,6 Mio. € weniger als im Vorjahr. Zusätzlich muss der Landkreis den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten mit 2,3 Mio. € erbringen.

Durch die stufenweise Übernahme der Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) geht der Zuschussbedarf im Leistungsbereich 2013 von bisher rund 9,7 Mio. € auf rund 5,6 Mio. € zurück. Wir haben nach dem uns bekannten Gesetzesentwurf einen Bundesanteil von 75 % der Nettoausgaben und ab dem Jahr 2014 die volle Kostenübernahme mit 100 % eingestellt. Während in 2012 noch 45 % der Nettoausgaben des zweit vorangegangenen Jahres die Berechnungsgrundla-ge bildeten, sollen nach dem aktuellen Regierungsentwurf künftig die Nettoausgaben des jeweils aktuellen Jahres herangezogen werden. Diese zeitnahe Erstattung ohne langwierige Vorfinanzierung ergibt eine weitere Reduzierung des Zuschussbedarfs um 0,9 Mio. € auf rund 4,7 Mio. €. Neben dieser nachhaltigen Entlastung der Kreisfinanzen bleiben aber auf Dauer die Verwaltungskosten mit einem Betrag von rd. 1 Mio. € beim Landkreis hängen. Dennoch können wir mit dem Erreichten zufrieden sein, denn die Entwicklung in diesem Bereich wird vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwar-tung und dem begrenzten LeisLebenserwar-tungsvermögen der gesetzlichen Rentenversicherung wei-terhin mit einer gewissen Dynamik verlaufen.

Die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände (LWV) erfolgte zum 01.01.2005. Seit dem werden die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung und die Blindenhilfe vom Landkreis erbracht. Zuvor hat der LWV diese Leistungen über die Er-hebung einer Umlage finanziert. Nach wie vor stellen die Nettoleistungen in diesem Be-reich den größten Posten im Sozialetat dar. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Zu-schussbedarf um 1,8 Mio. € auf 60,4. Mio. €.

Im Bereich der Hilfe zur Pflege, der Krankenhilfe und den sonstigen Hilfen nach dem SGB XII steigt der Zuschussbedarf um rd. 0,9 Mio. € auf insgesamt 17,5 Mio. € (Vorjahr 16,6 Mio. €) an.

In der Kinder- und Jugendhilfe liegt der Zuschussbedarf der Leistungen mit voraus-sichtlich 29,1 Mio. € um 1,1 Mio. € über dem Ansatz des Vorjahres. Hinzu kommen die Leistungen im Bereich der Tagespflege, die gegenüber 2012 um eine Million auf 4,2 Mio. € zulegen.

Die Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales steigt gegenüber 2012 um 0,2 Mio. € auf rund 2 Mio. €.

Die Zahlungen des Landkreises in den Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG steigen steuerkraftbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. €. Dies sind jedoch vorläufige Schätzungen, da uns Zahlen bis zum Redaktionsschluss nicht vorlagen. In diesem Ausgleich werden die Belastungsverschiebungen, die sich aus dem Wegfall der LWV-Umlagen ab 2005 ergeben haben, zwischen den Land- und Stadtkreisen ausgeglichen.

Die Finanzausgleichsumlage 2013 geht wegen der rückläufigen Einnahmen im Basis-jahr 2011 um 0,5 Mio. € gegenüber dem VorBasis-jahr zurück.

Die Abschreibungen, die im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften sind, erhöhen sich durch steigende Tilgungszuschüsse insbesondere an die Kliniken gGmbH und an den Verband Region Stuttgart (VRS). Nach Abzug der aufgelösten Ertragszuschüsse sind im Haushaltsplanentwurf 2013 netto 13,4 Mio. € veranschlagt. Die ergebniswirksame Steigerung bei den Kliniken beträgt rd. 2,5 Mio. € gegenüber 2012.

Aufgrund der schlechten Finanzausstattung seitens des Bundes und des Landes muss der Landkreis in Zukunft verstärkt die Investitionsvorhaben der Kliniken gGmbH finan-zieren. In den letzten Jahren wurden über Kreismittel jährlich bis zu 5,3 Mio. € an Zins und Tilgungszuschüssen gewährt. Im Jahr 2013 rechnen wir mit 9,4 Mio. €, davon 6 Mio. € Tilgungszuschüsse. Dieser Wert kann sich in der Finanzplanung auf bis zu 13,4 Mio. € erhöhen.

In die Deckungsreserve wurde ein Betrag von 500.000 € zur Abdeckung von Maß-nahmen, über die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch entschieden werden muss, eingestellt.

Der Personal- und Versorgungsaufwand einschließlich Personalnebenausgaben steigt 2013 um 2,5 Mio. € auf insgesamt 74,7 Mio. €, davon entfallen 12,2 Mio. € auf das Job Center. Die prozentuale Zunahme beträgt insgesamt 3,48 v.H.. Ohne Jobcenter und Kindertagespflege, die teilweise bzw. voll gegenfinanziert sind, beträgt die Zunah-me 2,5 %.

Bei einer Steuerkraftsumme von 594,8 Mio. € und einem Hebesatz von 33,0 %-Punkten ergibt sich ein Kreisumlageaufkommen von 196,3 Mio. € (Vorjahr 184,4 Mio. €) und somit ein Mehraufkommen von 11,9 Mio. €. Die Schlüsselzuweisungen nach man-gelnder Steuerkraft fallen steuerkraftbedingt um 1,2 Mio. € geringer aus als in 2012 ver-anschlagt.

Die Zuweisungen für die 1995 eingegliederten Unteren Sonderbehörden sind an die Steigerung der Steuerkraft gekoppelt. Sie nehmen gegenüber 2012 überdurchschnittlich zu und sind mit 4.020.000 € veranschlagt. Die Zuweisungen nach dem Verwaltungsre-formstrukturgesetz 2005 steigen gegenüber 2012 um knapp 200.000 €. Darin enthal-ten ist eine weitere Tranche von ca. 24.000 € für die Schaffung einer weiteren Stelle in der Lebensmittelüberwachung.

Die Grunderwerbsteuereinnahmen haben in den Ergebnissen der Jahre 2010 und 2011 jeweils mit überdurchschnittlichen Zuwächsen abgeschlossen. Auch für das Jahr 2012 erwarten wir erneut hohe Erträge. Diese Entwicklung ist zwar grundsätzlich erfreu-lich, die Hintergründe aber lassen darauf schließen, dass das Vertrauen der Bevölke-rung in die Sicherheit der EurowähBevölke-rung im Zuge der Staatschuldenkrise weiter abnimmt und deshalb verstärkt in Immobilien und Grundstücke investiert wird. Deshalb lässt sich

die weitere Entwicklung nur schwer einschätzen. Für 2013 wird ein Aufkommen von 25 Mio. € angenommen.

Haushaltsrisiken:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit Auflagen gebilligt hat, muss die Politik die jetzt entstandene Atempause dazu nutzen, einen ordnungspolitischen Rahmen für den Euroraum zu schaffen, der sich so-wohl durch solide Staatsfinanzen als auch durch ein stabiles Finanzsystem auszeich-net. Vor allem die Problemländer selbst müssen ihren Beitrag leisten und die angekün-digten Konsolidierungsmaßnahmen auch umsetzen. Doch auch bei uns ist noch viel zu tun. Die selbst verordnete Schuldenbremse muss weiter konkretisiert und mit Leben er-füllt werden. Die derzeit noch anhaltend gute Einnahmesituation der öffentlichen Haus-halte sollte genügend Rückenwind für einen weiteren Schuldenabbau bieten.

Daneben ist eine glaubhafte Europäische Strategie zum Abbau der öffentlichen Ver-schuldung erforderlich, damit das Vertrauen der Finanzmärkte in die Gemeinschafts-währung und in die politische Handlungsfähigkeit der Eurozone wieder hergestellt wer-den kann. Auf diese Weise könnte ein ungebremstes Durchschlagen der Schulwer-denkrise auf die Realwirtschaft abgewendet werden. Der jüngst beschlossene unbegrenzte Auf-kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank ist dagegen ordnungspoli-tisch bedenklich. Es ist nicht Aufgabe der Notenbank, in die Finanzierung der Staats-haushalte einzugreifen. Die Anreize für eigene Sparanstrengungen werden dadurch un-terlaufen. Eine dauerhafte Lösung der Schuldenkrise kann nur gelingen, wenn Schulden auch nachhaltig abgebaut werden. Diesem Ziel ist höchste Priorität einzuräumen. Auch der Landkreis muss hier am Ball bleiben und die Verschuldung weiter reduzieren. Der Haushalt wird dadurch nachhaltig entlastet und wir treffen Vorsorge für den Haus-haltsausgleich in Zeiten mit wesentlich schlechteren Rahmenbedingungen.

Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II sind stark vom weiteren Verlauf der Konjunk-tur abhängig. Wir sind optimistisch und gehen davon aus, dass sich die Zahl der Be-darfsgemeinschaften in 2013 weiterhin rückläufig entwickelt - wenngleich auch tenden-ziell in abgeschwächter Form. Ein Risiko besteht in den prognostizierten Mindereinnah-men von 1,1 Mio. € bei der Kostenerstattung Bund für Unterkunft und Heizung. Von der Gesamtquote mit bisher 39,8 % entfallen 5,4 %-Punkte auf Bildung und Teilhabe. Da hier in 2013 eine Revision auf Basis der Daten 2012 geplant ist, könnten im Ergebnis weitere Kürzungen durch den Bund anstehen. Als großes Risiko steht in diesem Zu-sammenhang eine mögliche Rückforderung des Bundes in Höhe der nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Raum. Im Haushalt 2013 sind derartige Risiken nicht abgedeckt.

In den Bereichen der Hilfe zur Pflege und in der Krankenhilfe steigen die Leistungen von Jahr zu Jahr. Die Fallzahlenentwicklung in den vergangenen Jahren bei der Hilfe zur Pflege zeigt, dass wir vorläufig die Spitze des Berges erreicht haben. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist hier jedoch mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

Die Eingliederungshilfe steigt ebenfalls kontinuierlich an. Die Tarifsteigerungen müs-sen finanziert werden und aufgrund der hohen Einzelfallkosten kann eine höhere Fall-zahlenzunahme leicht zu erheblichen Überschreitungen führen. Durch die Inklusion ent-stehen tendenziell ebenfalls höhere Aufwendungen.

Ferner führt die unsichere Lage in Syrien und teilweise auch in Nordafrika zu steigen-den Asylbewerberzahlen, was bereits jetzt zu spüren ist. Auch die höheren Leistungs-sätze für Asylbewerber führen zu Mehrkosten. Im Gegenzug müsste die pauschale Zu-weisung vom Land erhöht werden, was bisher noch nicht geschehen ist.