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Ausbau zur Fabrik 1933 bis 1938 I. Anbau von Kontorräumen

3 Die Bauten des Wilkhahn-Werkes

3.1 Erste Werkstätte und ihre Erweiterungen

3.1.2 Ausbau zur Fabrik 1933 bis 1938 I. Anbau von Kontorräumen

Die Vervollständigung des westlichen Anbaus von 1928 in einem zweiten Bauab-schnitt mit zwei Kontorräumen und weiteren Lagerräumen wurde 1933 in Angriff genommen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland nach der Weltwirtschaftskrise dürfte ein Grund für die Verschiebung gewesen sein. Der Bauantrag mit einer ge-genüber dem ursprünglichen Plan geänderten Ausführung wurde vom Baugeschäft F. H. Meyer & Sohn im Auftrag der Bauherrin, der Handelsgesellschaft Wilkening &

Hahne, am 3. August 1933 gestellt.402 Die Konstruktion des Kontorgebäudes zeigt technische und gestalterische Neuerungen gegenüber den Vorgängerbauten: für die massiven Decken wurde das Stahl-Stein-Deckensystem Wenko403 eingesetzt, Stahl-träger bildeten die Fensterstürze, sodass Öffnungsbreiten von 2 Metern und mehr ohne Segmentbögen möglich wurden, und statt eines Holzdachstuhls wurde ein massives Flachdach mit einer Abdichtung aus teerfreier Pappe realisiert.404

II. Kontextuelle Bezüge zum örtlichen Fabrikbau von Bormann und Benze Zur Zeit des Anbaus des Kontors wurden in Eimbeckhausen zwei weitere Neubau-vorhaben zur großflächigen Erweiterung bestehender Stuhlfabriken durchgeführt.

Ihre Architekturen stehen den Prinzipien des Neuen Bauens der 1920er-Jahre nahe.405 Das gilt für die Form des flachen Daches wie für den Anteil der Fensterflä-chen an den Außenwänden und deren schlichter, sachlicher Gestaltung. Beide

402 Zu diesem Zeitpunkt wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland in absehbarer Weise durch das NS-Regime beeinflusst. Ziel war die »Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes«.

403 Firmen- und Markenname eines Hannoverschen Ziegelherstellers. Die Wenko-Decke ist eine Steineisendecke mit oder ohne Druckbeton. Sie konnte mit Bewehrung nach einer Richtung oder mit kreuzweiser Bewehrung oder als Hohlbalkendecke ausgeführt werden. Neu war 1930 der Wenko-Hohlbalken, der jegliche Schalung auf dem Bau sparte (Arthur D. Przygode: Einige Neue-rungen auf der Leipziger Baumesse Frühjahr 1930, in: Deutsche Bauzeitung, 64 (1930), Nr. 18–19, Beilage Konstruktion und Ausführung, Nr. 4-5 v. 1.3.1930, S. 29–40 (36)).

404 Bauanträge und Bauscheine Nr. 191/1933 v. 1.9.1933 und 205/1933 v. 26.9.1933 (Nachtrag für geänderte Abmessungen), in: Bauakten Bad Münder, Fritz-Hahne-Straße 8, a. a. O. Eine Auflage des Bauscheins verlangt vom Bauherrn, dass er vor dem Baubeginn dem Baukontrolleur Hohn-schopp in Hannover, Tellkampfstraße, rechtzeitig Nachricht zu geben hat. Der Bauakte ist weder zu entnehmen, auf welcher Rechtsgrundlage ein behördenfremder Baukontrolleur zu beteiligen war, noch mit welchen Sonderrechten er ausgestattet war. Auch ist nicht aktenkundig, ob und in welcher Form er tatsächlich beteiligt wurde.

405 Die Begriffe Neues Bauen, Neue Sachlichkeit, Neue Architektur, Moderne der 1920er-Jahre werden hier synonym verstanden.

Bauten wurden vom Baumeister Heinrich Meyer entworfen.406 Beide Bauten stehen mit ihren Ziegelfassaden unmittelbar an der Hauptstraße des Ortes. Während Meyer die Fassade des 1935 fertiggestellten dreigeschossigen Neubaus für die Stuhl-fabrik Friedrich Bormann horizontal mit verschieden stark gebrannten Ziegelsorten gliederte und so Fenster und fensterhohe Wandflächen zu Bändern zusammen-fasste, ist der 1935 fertiggestellte Bauabschnitt der ein- bis dreigeschossigen Erwei-terung der Stuhlfabrik Wilhelm Benze mit einer Lochfassade aus einer Sorte Klinker gestaltet (Abb. 28 u. 29). Die Überdeckungen der 3 Meter breiten Fenster mit Stahl-trägern sind mit einer Ziegelrollschicht verblendet. Beide Bauten sind Skelettbauten mit Stahlstützen und tragenden Außenwänden aus Ziegelsteinen. Die Fensteröff-nungen im Mauerwerk sind 2 Meter hoch, die gemauerten Pfeiler zwischen den Fenstern sind, offensichtlich aus statischen Gründen, mindestens 50 Zentimeter breit. Den oberen Wandabschluss bildet ein Attikagesims aus drei Lagen vorstehen-der Ziegel.407 Die Planungen beider Bauten wurden durch den jeweiligen zu erhal-tenden Gebäudebestand und die Vorgaben der zu bebauenden Flächen beeinflusst.

Inwieweit gestalterische oder technische Vorgaben der Fabrikanten Bormann und Benze den Entscheidungsspielraum des Baumeisters Meyer eingeschränkt haben, lässt sich den Bauakten der Bauaufsichtsbehörde nicht entnehmen.

III. Kontext Deutsche Arbeitsfront

Am 29. August 1936 wurde der »Leistungskampf der deutschen Betriebe« vom Amt für soziale Selbstverantwortung der Deutschen Arbeitsfront ins Leben gerufen. Die-ser Leistungskampf diente zur Prämierung »nationalsozialistischer Musterbe-triebe«. Dabei wurden die Kriterien von Jahr zu Jahr stärker auf die Umstellung der Betriebe auf die Rüstungsproduktion ausgerichtet. Kriterien waren u. a. Betriebs-einrichtungen, wie Aufenthaltsräume oder sanitäre Anlagen, Ausgestaltung der Ar-beitsplätze und Wohnungsbauprogramme für Beschäftigte. Bei Benze in Eimbeck-hausen fand 1935 eine Begutachtung im Rahmen des Wettbewerbs statt. Dort hieß es: »[…] einfache und trotzdem sehr schöne in Klinkerbau solid [sic] aufgeführte Werksanlage. [...] Alle Arbeitsmaschinen werden durch Einbau-Elektromotore ge-trieben.«408

406 Das Baugeschäft des Maurermeistes Friedrich Meyer übernahm sein Sohn Heinrich in den 1930er-Jahren. Er bezeichnete sich seit 1937 als Baumeister und Architekt.

407 Bauanträge und Bauscheine Nr. 370/1934 v. 5.12.1934 und Nr. 131/1935 v. 23.5.1935 (Stuhlfab-rik Friedrich Bormann), in: Bauakten Bad Münder, Unter dem Thie 6, a. a. O. Bauantrag und Bau-schein Nr. 242/1935 v. 28.6.1935 (Stuhlfabrik Wilhelm Benze), in: Bauakten Bad Münder, Münder-sche Straße 27, a. a. O.

408 Anonym, zit. n. Biester/Vohn-Fortagne 2000, S. 165, (siehe S. 230, Endnote 1077, Zitat aus:

Technischer Anzeiger für Niedersachsen v. 01.04.1935).

IV. Östliche Erweiterung der Werkstätte 1937

Die bauliche Entwicklung des Wilkhahn-Werkes in den 1930er-Jahren ist Indiz für das Wirtschaftswachstum in Deutschland und die Prosperität der Firma in diesem Jahrzehnt, in dem die Zahl der Belegschaft auf siebzig Personen gesteigert wurde.409 Aus dem Lageplan und einer Ansicht des Bauantrages für die »Errichtung eines Holzlagerschuppens« vom 5. Oktober 1934 geht hervor, dass auf den südlichen und westlichen Teilen des damaligen Werksgeländes bereits mehrere Nebengebäude er-richtet worden waren, deren Entstehung in den Bauakten nicht vollständig doku-mentiert ist (Abb. 30). Eine Ansicht zeigt ein massives Gebäude mit einem Anbau in Holzbauweise (Abb. 31).410

Für die Erweiterung der ersten Werkstätte mit einem dreigeschossigen Anbau in östliche Richtung erteilte der Landrat des Kreises Springe am 30. März 1937 den Antragstellern Wilkening und Hahne den Bauschein unter Gewährung einer Aus-nahme von den Abstandsvorschriften des § 8 der Bauordnung.411 Ein Aspekt des Genehmigungsvorganges soll hier näher betrachtet werden, da er die Haltung der beteiligten Bauaufsichtsbehörden zur Frage der Gestaltung unter den Bedingungen des NS-Regimes zeigt. Ausgangspunkt einer ungewöhnlichen Abstimmung zwi-schen dem Kreis Springe, dem Preußizwi-schen Staatshochbauamt Hameln als Techni-scher Prüfinstanz, dem Preußischen Gewerbeaufsichtsamt II Hannover und der Be-zirksregierung Hannover war die Frage, ob in der östlichen Grenzwand des geplan-ten Baus Fenster eingebaut werden durfgeplan-ten.

Das Gewerbeaufsichtsamt hatte diese zur ausreichenden Tageslichtbeleuchtung und Lüftung gefordert. Der Bauantragsplan des Baumeisters Heinrich Meyer hatte keine Fenster in der Grenzwand vorgesehen und wurde vom Staatshochbauamt mit der Grüneintragung von vier Fenstern in jeder der drei Etagen versehen. Daraufhin erteilte der Kreis Springe im März 1937 den Bauschein.412 Danach ist es zur Infrage-stellung der Bauerlaubnis bezüglich der Grenzbebauung und der Fenster in der Grenzwand gekommen. Wer den Anstoß zur erneuten Prüfung des Bauvorhabens gegeben hat, lässt sich nicht nachvollziehen. Wilkening und Hahne haben auf

409 Anonym 1935: Das Gesicht des Kreises. Kleine Reise durch das Sünteltal. Wir besuchen Eimbeckhausen, in: NDZ 61 (1935), Nr. 94 v. 13.6.1935.

410 Bauantrag und Baugenehmigung Nr. 336/1934 v. 5.10.1934, in: Bauakten Bad Münder, Fritz-Hahne-Straße 8, a. a. O. Planverfasser war der Zimmermeister und Architekt Wilhelm Baae aus Eimbeckhausen.

411 Bauordnung für das platte Land des Regierungsbezirks Hannover – vom 29. Februar 1932 in der Fassung der dazu erschienenen Nachträge 1–5, Neudruck, Hannover 1949. Ihr folgte die Bau-ordnung vom 29.8.1962 für den Regierungsbezirk Hannover, ausgenommen die Städte Hannover und Hameln.

412 Bauantrag und Bauschein Nr. 633 v. 30.3.1937, in: Bauakten Bad Münder, Fritz-Hahne-Straße 8, a. a. O.

Anregung des »Vertrauensrates«413 ihrer Firma und nach Konsultation des zustän-digen »Herrn Gewerberat« im April 1937 einen Befreiungsantrag an den Kreis Springe gerichtet (Abb. 33). Den Antrag hat das Staatshochbaumt in Hameln nega-tiv beurteilt, da der § 14 der Bauordnung Öffnungen in der Grenzwand nicht zuließ.

Dem Prüfergebnis entsprechend lehnte der Kreis die Befreiung ab. Mit dem Bau war inzwischen begonnen worden, sodass das Gewerbeaufsichtsamt am 21. Mai festge-stellt hat, dass die Firma in dem inzwischen aufgeführten Werksgebäude die Fenster schon ausgespart habe. Um eine materielle Legalisierung zu erreichen, gaben Wilkening und Hahne gegenüber der Nachbarin die ergänzte Erklärung ab, die Fenster zu jeder Zeit wieder zuzumauern, falls auch sie einen Grenzbau ausführen will. Diese Erklärung veranlasste Regierungsbaurat Cossäth vom Staatshochbauamt Hameln zu einer geänderten Einschätzung, sodass der Kreis Springe am 26. Mai 1937 einen Befreiungsbeschluss erließ und damit den Einbau der Fenster nachträg-lich legalisierte.414 Dem vorausgegangen war ein schriftlicher Austausch zwischen Cossäth und Regierungsbaurat Schünmann, dem zuständigen Dezernenten bei der vorgesetzten Dienststelle beim Regierungspräsidenten. In einer Antwort von Schünmann nach einem Gespräch mit Wilkening und Hahne heißt es:

»[...] Wie ich höre, ist mit dem Bau auf Grund des Bauscheins bereits begonnen worden. So wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Befreiung nachträglich zu erteilen. Ich würde sonst, wenn die Sache rechtzeitig zur Vorlage gekommen wäre, dem Hrn. RPr. [Regierungspräsidenten, Erg. d. V.] Versagung der notwen-digen Zustimmung vorgeschlagen haben, da die 3-geschossige Grenzmauer mit dem flachen Dach alles andere als schön ist. [...].

An der Nachbarseite ist das Gesims herumzuführen, [...] also kein abgehackter Baukörper.«415

Die gestalterisch motivierte Kritik am flachen Dach ist vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Ablehnung des vom Bauhaus propagierten Flachdaches unter dem NS-Regime zu sehen. Diese bezog sich allerdings in erster Linie auf den Stil der Wohnungsbauten. Im Industriebau galten Flachdächer für die großflächigen Pro-duktionshallen schon aus technischen Gründen als angemessen. Die Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 verlangte im § 1, dass bauliche Anlagen

»Ausdruck anständiger Baugesinnung und werkgerechter Durchbildung« sind und sich der Umgebung einwandfrei einfügen. Die Anforderungen einer zu erlassenden

413 Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hat das NS-Regime 1934 die Betriebsräte durch sog. Vertrauensräte mit veränderten Funktionen ersetzt (RGBl. I 1934, S. 45ff.).

414 Bauantrag und Bauschein Nr. 633 v. 30.3.1937, in: Bauakten Bad Münder, Fritz-Hahne-Straße 8, a. a. O.

415 Ebd., Schreiben Schünmann an Cossäth v. 3.5.1937.

Ortssatzung oder Baupolizeiverordnung konnten sich vor allem auf die Gestaltung des Baukörpers und »der von außen sichtbaren Bauteile, besonders des Daches«

beziehen.416 Nach dieser Verordnung hätte das Flachdach beim Bauvorhaben von Wilkening und Hahne verhindert werden können. Die Gemeinde hatte jedoch keine Einwände erhoben. Ein Satteldach über dem zweiten Obergeschoss hätte optisch zu einem Konflikt im Bereich der Verbindung zum zweigeschossigen Altbau geführt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Aufstockung der ersten Werkstätte von 1908 hätte man den Konflikt lösen können. Wilkening und Hahne haben den Bauantrag für den Umbau und die Aufstockung des Altbaus im Juni 1937 gestellt. Ob die Bau-aufsichtsbehörde von der Absicht zur Aufstockung schon Ende März erfahren hatte, kann der Bauakte nicht entnommen werden. Mit der Erweiterung war allerdings der Einbau eines Treppenraumes im Altbau verbunden, so dass es wahrscheinlich ist, dass auch die Aufstockung bereits im März Gegenstand von Besprechungen zwi-schen Planverfasser und Bauaufsichtsbehörde war (Abb. 32).

V. Firmenbriefkopf von 1936

Ein bereits im Dezember 1936 verwendeter Firmenbriefkopf mit einer Perspektive des Werkes aus der Vogelschau, der für den oben erwähnten Befreiungsantrag vom 16. April 1937 verwendet wurde, zeigt die zweite Erweiterung als einen dreigeschos-sigen Anbau in der Flucht der ersten Werkstätte mit einem durchgehenden Sattel-dach (Abb. 33). Die vom hannoverschen Grafiker Karl Jentzsch417 angefertigte Per-spektive des gesamten Firmengeländes, einschließlich der beiden Wohnhäuser der Fabrikanten, ist zwar z. B. in der Darstellung der Fenster in der Westfassade ideali-siert, aber hinsichtlich der Dachlandschaft der bestehenden Gebäude realistisch.

Die Präsentation eines Satteldaches auf dem Nordtrakt dürfte demnach einem frü-hen Planungsstand mit einer Verlängerung der ersten Werkstatt bis zur Grund-stücksgrenze entsprechen. Es ist anzunehmen, dass der später aktualisierte Flä-chenbedarf ein größeres Gebäude längs der Grenze erforderte, sodass sich ein Flach-dach schon aus optischen Gründen aufgedrängt hat.418 Die Perspektive zeigt auch ein massives, auf den südlichen Freiflächen isoliert stehendes Gebäude, das der

416 Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938).

417 Graphische Kunstanstalt Karl Jentzsch, Heinrichstraße 14, Hannover (Adressbuch der Stadt Hannover 1937, Teil III, S. 30).

418 Der Bauakte beim Landkreis Hameln-Pyrmont sind keine Äußerungen über die Perspektive der Werksbauten auf dem Briefkopf seitens der Bauaufsichtsbehörde zu entnehmen. Ob das in der Gra-fik dargestellte Satteldach mündlich thematisiert wurde, ist unbekannt.

Trocknung von Kanteln diente.419 Teile dieses Gebäudes sind Anfang der 1950er-Jahre in den Westtrakt im Rahmen seiner südlichen Erweiterung integriert worden.

VI. Umbau und Aufstockung der ersten Werkstätte

Mit dem Umbau und der Aufstockung des Gebäudes von 1908 wurde dessen mate-rielle Substanz fast vollständig durch neue Bauteile ersetzt. Man kann von einem Ersatzneubau sprechen. Der Standard des Erweiterungsbaus an der östlichen Grundstücksgrenze wurde übernommen: Flachdacheindeckung mit Ruberoid, Mas-sivdecken, tragendes Stahlskelett im Inneren aus Stahlstützen und Stahlunterzügen mit I-Profilen, Fensterstürze mit Stahlträgern, tragende Außenwände, Fenster 2 Meter breit und 1,5 Meter hoch. Mit dem Umbau war eine Veränderung der Fas-sadenarchitektur verbunden (Abb. 32). Es entstand eine symmetrische Nordfassade mit dem Treppenraum in der Mittelachse. Der obere Fassadenabschluss weist ein Attikagesims aus Ziegeln auf.420

Die Maße des Grundrisses sind gegenüber dem ursprünglichen Zustand nur ge-ringfügig verändert. Die in drei Etagen gleich großen Räume haben eine Fläche von jeweils rund 80 Quadratmetern. Die ehemaligen Holzstützen und Balken wurden durch eine zentrale Stahlstütze ersetzt, auf der ein Stahlunterzug liegt. Das neue Treppenhaus macht die alte Holztreppe in der Grundrissmitte überflüssig. Der Raum im Erdgeschoss ist als Maschinenraum ausgewiesen, der Raum im Oberge-schoss als Werkstatt und der Raum im DachgeOberge-schoss als Lager. Es fällt auf, dass in der Nordfassade aufgrund des geänderten Materialflusses keine Tore mehr ange-ordnet sind. Die Zuführung des Langholzes erfolgte seit der Grundstückserweite-rung und dem Anbau von 1928 nicht mehr über den nördlichen Werkhof. In ihm wurden die fertigen Möbel zur Auslieferung verladen. Sie mussten aus den Oberge-schossen über die Treppe im Westtrakt nach unten getragen werden. Dazu war ein knapp 2 Meter breites Tor direkt am Treppenantritt angeordnet. Erst 1947 wurde der vertikale Transport mit einem im Winkel zwischen erster Werkstätte und West-trakt vor den Fassaden hängenden Lastenaufzug erleichtert.

Die 1938 mit dem östlichen Anbau und der Erneuerung der ersten Werkstätte erreichte Größe der Werksanlagen lässt es gerechtfertigt erscheinen, nach

419 Eine Bauaufsichtsakte dieses Gebäudes liegt nicht vor. Der Anbau des offenen Holzschuppens wurde am 5.10.1934 genehmigt (Bauantrag und Bauschein Nr. 336/1934 v. 5.10.1934, in: Bauakten Bad Münder, Fritz-Hahne-Straße 8, a. a. O.). Die dort enthaltene Ansicht zeigt auch das massive Gebäude, dessen Entwurf von Heinrich Meyer stammen dürfte, der zeitgleich den Anbau der Kon-torräume plante und ausführte.

420 Bauantrag und Bauschein Nr. 236/1937 v. 8.7.1937. Die Fassaden sind erhalten (Stand 2022), allerdings sind bei den Sanierungen 1974 und 1992 Kunststofffenster mit veränderten Glasteilun-gen eingebaut worden.

zeitgenössischen Maßstäben von einer Stuhlfabrik Wilkening & Hahne zu sprechen.

Sie hatte ungefähr siebzig Beschäftigte (Abb. 34 u. 35).

3.1.3 Erweiterungen der Fabrik 1947 bis 1957