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1 Einleitung

2.2 Recherche und Analyse weiterer regionaler Fallbeispiele

2.2.2 Analyse der Fallstudien

Die Beschreibung und Analyse der recherchierten Fallbeispiele erfolgt durch ein Grobscreening und eine anschließende vertiefende Analyse ausgewählter Projekte. Gesondert hiervon werden gemeinsame planungs- und genehmigungsrechtliche Besonderheiten von Bündelungsvorhaben dargestellt.

2.2.2.1 Grobscreening

Die aus den Recherchen resultierenden Hinweise werden in einer tabellarischen Übersicht zu-sammengetragen (vgl. Tabelle 1) und grob anhand ausgewählter Parameter (Bundesland, Ort, Art und Anzahl der gebündelten Medien, Länge, Jahr und Quelle)) charakterisiert. Auf Grundlage dieser aufbereiteten Informationen zu den recherchierten Projekten erfolgt ein Grobscreening der Projekte mit dem Ziel, jene Vorhaben herauszufiltern, aus denen für die im Forschungspro-jekt verfolgten Fragestellungen möglicherweise relevanten Erkenntnisse gewonnen werden können.

Zentrale Kriterien für das Grobscreening der Projektbeispiele sind:

die räumliche Lage3,

die Art und Anzahl der Medien und damit verbunden die überschlägige Anzahl involvierter Vorhabenträger4,

die Länge der Infrastruktur5 (möglichst regional, möglichst UVP-pflichtig) und

das Alter der Projekte6.

2 Gesucht werden Vorhaben, die möglichst UVP-pflichtig sind. Sehr klein dimensionierte Vorhaben sind in der Regel nicht UVP-pflichtig. Einige der hier relevanten Vorhaben müssen eine Mindestlänge von 2 km aufweisen, damit sie einer stand-ortbezogenen UVP-Vorprüfung unterzogen werden müssen (vgl. Anhang 1 Nrn. 9.4 (Gasrohrleitung) und 19.8 (Wasser-fernleitung) UVPG. Zudem ist damit zu rechnen, dass Vorhaben, die kürzer als 2 km sind, auf kommunaler Ebene und nicht auf regionaler Ebene anzusiedeln sind.

3 Hinsichtlich der Umweltauswirkungen ist es relevant, ob das Vorhaben im Außen- oder Innenbereich lokalisiert ist.

4 Die Vergleichsvorhaben – wie das Westeifel-Projekt – sollen möglichst unterschiedliche Medien in unterschiedlicher Trä-gerschaft aufweisen.

5 Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem KNE-Projekt möglichst regional, statt innerstädtisch/kommunal und möglichst UVP-pflichtig (je länger, desto eher liegt eine UVP-Pflicht vor).

6 Mit Blick auf die Verfügbarkeit der Planungsunterlagen und auf die Rechtslage sollten die Unterlagen möglichst nicht vor 2010 erstellt worden sein.

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Tabelle 1: Ergebnisse der Recherche von Beispielprojekten gebündelter Infrastruktur Nr.

Bundes-land

Ort, Region Art und Anzahl gebündelter Medien (soweit das ermittelt werden konnte)

Länge (in m;

ca.)

Jahr

01 BB Potsdam-

Fahrland

Es liegen keine Informationen vor 1994

02 BE Berlin-Marzahn Fernwärme (2 x DN7 500) Strom (20 Kabel)

Trinkwasser (DN 400)

Telekommunikation (40 Kabel)Funktionskabel

9.800 1975

03 BE Berlin Tegel Fernwärme

Strom Gas Trinkwasser

Betriebswasser (Brauch-/Nutzwasser) Informations- und Kommunikationstechnik

800 seit 2015

04 Baden-Baden,

Leopoldplatz

alle Ver- und Entsorgungsleitungen 2016

05 BW Konstanz (und Tägerwilen/CH)

Energie Daten

600 2015 06 BW Lauchheim,

Hardsteige II

Strom (220 Volt) Erdgas (DN 110)

Trinkwasser (DN 100/50) Abwasser (DN 250/150) Telekommunikation

296 1994

07 BW Universität Freiburg

Kälteleitungen Strom (Leerrohre) Datenleitungen

2012

08 BW Universitätsklinik Freiburg

Strom Druckluft Dampf Sauerstoff Stickstoff Wasser Kühlwasser Datenleitungen

2006-2007

09 BW Universität Heidelberg

Versorgungsleitungen 2016

10 NW Dortmund, Steins-weg

alle Ver- und Entsorgungsleitungen 11 NW Düsseldorf,

Heerd-ter Dreieck

Fernwärme (2 x)

Strom (6 x 110 Kilovolt (kV)) Gas

Kommunikation (2 x)

430 2013

12 NW Köln, Rheindüker Mülheimer Brücke (Niehl-Mülheim)

Fernwärme (Vor- und Rücklauf) Strom (110 kV)

Gas (Hochdruck)

Medienleitung (mit Strom, 12 x)

645 2015

7 DN steht für die Nennweite (diamètre nominal) und bezeichnet den Innendurchmesser eines Rohres.

43 Nr.

Bundes-land

Ort, Region Art und Anzahl gebündelter Medien (soweit das ermittelt werden konnte)

Länge (in m;

ca.)

Jahr

13 NW Schwerte, Im Gän-sewinkel ("INKA")

alle Ver- und Entsorgungsleitungen Strom

Gas Wasser Abwasser Multimediakabel

280 2006-2007

14 NW Universität Bochum Fernwärme Strom Druckluft Trinkwasser Chemieabwasser Klimakaltwasser Schmutzwasser Daten

130 2013

15 RP Neubau

US-Klinikum Weiler-bach, Ramstein

alle Ver- und Entsorgungsleitungen medizinische Gase

2013

16 RP Speyer, Rheinufer Nord

Strom (Mittelspannung - MS), Gas (DN 114,3)

Trinkwasser (DN 1120) Brauchwasser (DN 150) Telekommunikation TV

Internet

165 400

2004-2005 2007

17 RP Worms, Rheindüker Strom (4 MS: 20 kV; 1 HS: 110 kV) Trinkwasser

Kommunikation (5 Schutzrohre)

464 2007

18 SH Kieler Förde, Unterquerung

Fernwärme Strom

1.368 1990 19 SN Leipzig-Connewitz Fernwärme (4 x DN 500)

Gleichstrom (6 x DN 100) Steuer- und Informationskabel

112 2005

20 SN Leipzig-Grünau Fernwärme Strom Trinkwasser Telekommunikation Daten

8.000 seit 1975

21 SN Markkleeberg, Wachau-Nord

Fernwärme Strom Trinkwasser Abwasser

Telekommunikation

3.800 1991

22 SN Universitätsklinik Leipzig

Nahwärme 2016

23 ST Halle (Saale) Fernwärme

Strom Gas Wasser

Telekommunikation

1964

44 Nr.

Bundes-land

Ort, Region Art und Anzahl gebündelter Medien (soweit das ermittelt werden konnte)

Länge (in m;

ca.)

Jahr

24 ST Halle (Saale) Sammelleitung (Zugbildungsanlage DB Knoten-punkt)

2014-2015

25 ST Magdeburg k. A.

26 ST Merseburg, Indust-riegebiet Süd

Strom (MS; Leerrohre) Gas

2.000 27 ST Merseburg, Nord Fernwärme

Strom (Leerrohre) Gas

28 TH Eisenach Trinkwasser

Abwasser Straßenbelag

seit 2004 29 TH Gera, Bieblach Ost Fernwärme

Strom Trinkwasser

Abwasser (unterhalb Kollektor) Telekommunikation

225 1980er

30 TH Suhl Es liegen keine Informationen vor

Abkürzungen der Bundesländer:

BW: Baden-Württemberg, BY: Bayern, BE: Berlin, BB: Brandenburg, HB: Bremen, HH: Hamburg, HE: Hessen, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-An-halt, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen

Aus dem Grobscreening ergeben sich sieben Projekte, die diese Kriterien am besten erfüllen.

Diese Projekte werden nachfolgend einer vertiefenden Analyse unterzogen, um die Auswahl auf drei Fallstudien zu konzentrieren, die ergänzend zum Westeifelprojekt untersucht werden:

Nr. 03: Berlin Tegel

Nr. 05: Konstanz/Thurgau

Nr. 10: Dortmund, Steinsweg

Nr. 11: Düsseldorf, Heerdter Dreieck

Nr. 12: Köln, Rheindüker

Nr. 16: Speyer, Rheinufer Nord

Nr. 21: Markkleeberg, Wachau-Nord

2.2.2.2 Vertiefende Analyse ausgewählter Projekte

In der vertiefenden Analyse sollen die bisher sieben Projekte auf drei im Weiteren zu untersu-chende Fallbeispiele eingegrenzt werden. Hierfür werden die Projekte anhand von Kriterien analysiert, die über die des Grobscreenings (räumliche Lage, Art und Anzahl der Medien, Länge der Infrastruktur, Alter der Projekte) hinausgehen.

2.2.2.2.1 Vorgehensweise

Um bereits möglichst belastbare Informationen als Grundlage für die Auswahl der vertiefend zu analysierenden Beispielprojekte zu erhalten, wurden zunächst mittels Desktop-Recherche

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sätzliche Informationen recherchiert und ausgewertet. Hierfür wurde auf den Seiten der jeweili-gen Stadtwerke recherchiert sowie die Ortsnamen in Kombination mit den unter Kap. 2.2.1 ge-nannten Suchbegriffen gesucht. Die Recherche hatte auch die Ermittlung der Kontaktmöglichkei-ten der möglicherweise zuständigen Personen zum Ziel.

Um bei der Erhebung der Informationen möglichst systematisch vorzugehen und die Ergebnisse übersichtlich aufzubereiten, wurde eine Steckbrief-Struktur entwickelt. Die vorhabenspezifi-schen Steckbriefe wurden mit den recherchierten Informationen aus der Desktop-Recherche vorläufig ergänzt und den mutmaßlich zuständigen Personen mit der Bitte um Überprüfung, Richtigstellung und Ergänzung sowie ggf. Weiterleitung an weitere bzw. andere Zuständige zu-geschickt.

Teilweise zeichnete sich bereits im Rahmen des Telefonats mit Ansprechpartnern/-innen ab, dass ein Projekt nicht als Fallbeispiel geeignet ist. Die Steckbriefe der sieben analysierten Pro-jekte finden sich im Anhang 1 (Kap. A.5).