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Allgemeines und haushaltsplanerische Schwerpunkte Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Gymnasien

Im Dokument Haushaltsplan von Berlin: (Seite 152-158)

2012/2013 Gymnasien

A. Allgemeines und haushaltsplanerische Schwerpunkte Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Gymnasien

Die Gymnasien dienen der Erziehung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und führen die Schülerinnen/Schüler zur Hochschulreife (Abitur).

Das Gymnasium umfasst als einheitlichen Bildungsgang in der Regel die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).

Im Bezirk bestehen folgende Gymnasien:

05Y01 Freiherr-vom-Stein-Oberschule, Galenstraße 40-44, 1) 05Y02 Kant-Gymnasium, Bismarckstraße 54 und 14

05Y03 Hans-Carossa-Oberschule, Am Landschaftspark Gatow 40 05Y04 Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule, Jungfernheideweg 79 05Y05 Lily-Braun-Oberschule, Münsingerstraße 2

1) mit Filiale Carl-Schurz-Straße 59

B. Haushaltsvermerke

Die Erläuterungen zu den einzelnen Titeln enthalten ggf. Haushaltsvermerke. Weitere Vermerke zur Deckungsfähigkeit stehen im Vorbericht zu diesem Bezirkshaushaltsplan.

C. Gender Budgeting In diesem Kapitel werden keine Produkte einer Gender-Analyse unterzogen.

D. Produktdarstellung Zu diesem Kapitel gehört insbesondere die Produktgruppe

4259 - Sicherung des Unterrichts

2012/2013 Gymnasien

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010

Einnahmen

11116

(neu) 114 E03

Benutzungsentgelte 1.000 1.000 103,13

12401 114

E01

Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

25.500 25.500 30.500 25.283,46

Dienstwohnungsvergütungen

Die Beträge enthalten auch den Ersatz der Ausgaben für die Lieferung von Wärme und Wasser.

Einnahmen aus dem Mietvertrag für die Dachflächen der Hans-Carossa-Oberschule für Mobilfunkantennen und Photovol-taikanlagen.

12516 114

E02

Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule

1.000 1.000 1.000

Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz Zweckbindungsvermerk:

80% der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20% für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.

28103 114

E03

Ersatz von Bewirtschaftungsaus-gaben

30.000 30.000 1.000 29.258,45

28290 114

E01

Sonstige zweckgebundene Ein-nahmen für konsumtive Zwecke

1.000 1.000 1.000

Zuwendungen werden vom Deutsch-Französischen Jugendwerk für Zuschüsse zu Frankreichfahrten erwartet.

Zweckbindungsvermerk:

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52592.

35921 850

E00

Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000 64.853,26

35922

(neu) 850 E00

Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000

Gesamteinnahmen 60.500 60.500 34.500 119.498,30

Prozentuale Veränderung 75,4 %

Ausgaben

51103

(neu) 114 A01

Papier für Vervielfältigungen in Schulen

25.000 25.000

Die Ausgaben wurden bis 2011 bei Titel 52507 nachgewiesen.

51111 114

A09

Geschäftsbedarf für die verfahren-sunabhängige IuK-Technik

Siehe Maßnahmegruppe 31

51421

(neu) 259 A07

Leistungen für Bildung und Teilha-be - Mittagsverpflegung Schule

1.000 1.000

Leistungen für Bildung und Teilhabe – Mittagsverpflegung Schule

51701 114

A08

Bewirtschaftungsausgaben 1.060.000 1.060.000 941.000 1.079.863,81

Ausgaben für Schneebeseitigung, Strom, Gas, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Des-infektion, Steuern, Versicherungen und sonstige Bewirtschaftungskosten wie Alarmserviceverträge, Wartung von Feuer-löschgeräten und Kehrgebühren

2012/2013 Gymnasien

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010

51801 114

A08

Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

88.000 88.000 84.500 84.119,57

Anmietung mobiler Unterrichtscontainer für die Freiherr-vom-Stein-Oberschule.

52507 114

A01

Lernmittel 100.000 100.000 170.000 165.116,98

Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewie-sen werden.

Die Ausgaben für Kopierpapier werden von 2012 an bei Titel 51103 veranschlagt.

52509 114

A01

Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen

135.000 135.000 155.000 156.538,81

Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik.

Ausstattung mit Schul- und Hausgeräten (Mobiliar und Ausrüstungsgegenstände)

Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

52516 114

A10

Ausgaben im Rahmen der schuli-schen Eigenverantwortung

1.000 1.000 1.000

Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz

Ausgaben dürfen nur bis zur im Zweckbindungsvermerk zu Titel 12516 genannten Höhe geleistet werden (verbindliche Erläuterung).

52592 114

A10

Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen

1.000 1.000 1.000

R 860,95 Die Zuwendungen sind für Zuschüsse zu Frankreichfahrten bestimmt (vgl. auch Erläuterung und

Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290).

Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).

53405 114

A09

Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz

25.000 25.000 26.000 33.275,01

2012/2013 Gymnasien

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 70101 114 Erweiterung und Umbau einer

Schulanlage Münsinger Straße, Lily-Braun-Oberschule

Weggefallen

Verpflichtungsermächtigung 4.000.000

Davon fällig 2013

Davon fällig 2014 1.500.000

Davon fällig 2015 2.500.000

Davon fällig 2016

Davon fällig 2017

Davon fällig 2018

Die Kapazitätsberechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Schulentwicklungsplan des Landes Berlin 2006-2011 (Stand: Mai 2006) wies zur Unterrichtsraumversorgung des Bezirks aus, dass das im Bereich der Gymnasien bestehende Unterrichtsraumdefizit auch langfristig weiter vorhanden sein wird. Für 2015 war mit einem Fehlbe-darf von 3,5 Zügen gerechnet worden. Langfristig sinkende Schülerzahlen im Land Berlin bzw. im Bezirk Spandau (Modell-rechnung bis 2018/19 vom Januar 2010) und die Verkürzung der Gymnasialschulzeit bis zum Abitur auf 8 Jahre wirken sich jedoch mindernd auf den Unterrichtsraumbedarf aus. Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan

„Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für die Lily-Braun-Oberschule eine Kapazität von 4 Zügen vor.

Derzeit verfügt die Schule in ihrem denkmalgeschützten Schulgebäude nur über eine rechnerische Unterrichtsraum-Kapazität von 3,5 Zügen. Zudem sind 16 der 20 Klassenräume - bei einer Soll-Größe gemäß Musterraumprogramm der Senatsbildungsverwaltung von 65 m² - kleiner als 45 m². Auch die Raumgrößen eines Teils der Fachräume sowie die Auf-enthaltsräume der Lehrkräfte entsprechen nicht dem heutigen Flächen- und Ausstattungsstandard.

Zur Minderung des eklatanten Raumflächendefizits und langfristigen Sicherstellung der bezirklichen Unterrichtsraumkapazi-tät ist die Erweiterung und der behindertengerechte Umbau der Schulanlage Münsinger Straße (Lily-Braun-Oberschule) auf 4 UR-Züge (standortbezogene Erhöhung um 0,5 Züge) entsprechend dem Standard nach dem Musterraumprogramm der Senatsbildungsverwaltung für ein 4zügiges Gymnasium unerlässlich. Zwingend notwendig ist zudem der Neubau einer Sporthalle (Standard bei 4 Zügen: 3 Hallenteile), da die Schule lediglich über eine im Schulgebäude integrierte, unzurei-chend ausgestattete und nicht normgerechte Turnhalle (1 Hallenteil) verfügt und zur Abdeckung des Sportunterrichts größ-tenteils weit entfernte Sport- und Turnhallen anderer Schulen genutzt werden müssen. Da nach den Vorstellungen des Senats künftig auch an Gymnasien die Einrichtung von Ganztagsangeboten angestrebt wird, soll zudem zur Sicherstellung einer Essensversorgung eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) geschaffen werden. Geplant ist entweder der Neubau einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen (Typ 22 m x 44 m) und einer Mensa oder der Neubau einer Sporthalle mit 3 Hallenteilen (Typ 27 m x 45 m) und der Umbau der Turnhalle zu einer Mensa.

Die geschätzten Gesamtkosten betragen rd. 7.345 Tsd. €. Der darin enthaltende Anteil für die Sporthalle von 3.503 Tsd. € bzw. 2.938 Tsd. € entspricht - unter Berücksichtigung einer 13%igen Kostensteigerung aufgrund der seit 2002 gestiegenen Baukostenpreise und der Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2007 - den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung („Kostenrichtwerte für Neubaumaßnahmen in elementierter Bauweise mit standardisierten Raumprogramm“, Stand: März 2002) für eine Sporthalle Typ 27 m x 45 m (Kosten-richtwert 2002: 3.100 T€) bzw. Typ 22 m x 44 m (Kostenrichtwert: 2.600 Tsd. €). Bauplanungsunterlagen liegen noch nicht vor.

Der Erläuterungsbericht vom 30.07.2007 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da die Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.

Es soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.

Die Bauvorbereitung und die Baudurchführung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten / Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr.

01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt.

Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich 294 Tsd € (4,0 % der Gesamtkosten) Geschätzte Folgekosten entstehen jährlich für:

a) Personalausgaben in Höhe von z.Zt. 40.120 € (Hallenwart/in Lgr. 2/3a / neu Egr. 3) b) konsumtive Sachausgaben in Höhe von ca. 185.000 €.

2012/2013 Gymnasien

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 71501

(neu)

114 Erweiterung der Schulanlage (Mensa), Hans-Carossa- Oberschu-le

500.000

Verpflichtungsermächtigung 500.000

Davon fällig 2013 500.000

Davon fällig 2014

Davon fällig 2015

Davon fällig 2016

Davon fällig 2017

Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für die Hans-Carossa-Oberschule eine Kapazität von 5 Zügen vor.

Nach den Vorstellungen des Senats soll künftig auch den Gymnasien die Möglichkeit gegeben werden, Ganztagsangebote einzurichten, zu denen nach den Vorgaben des Schulgesetzes auch ein mittägliches Essenangebot gehört. Zur Sicherstel-lung einer Essensversorgung soll deshalb eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) in einem Neu- oder Erweite-rungsbau geschaffen werden.

Die geschätzten Gesamtkosten betragen 1.500 Tsd. €. Bau- einschließlich Vorplanungsunterlagen vom liegen vor.

Der Erläuterungsbericht vom 14.02.2011 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da der Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.

Die Bauvorbereitung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirt-schaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr. 01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt. Die Baudurchführung erfolgt durch das bezirkliche Hochbauamt.

Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 98 Tsd. € (6,5 % der Gesamtkosten).

Geschätzte Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) entstehen jährlich in Höhe von ca. 15 Tsd. €.

2012/2013 Gymnasien

Beträge in EURO Titel Fkt

Kb

Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 71502

(neu)

114 Erweiterung der Schulanlage (Mensa), Kant-Gymnasium

500.000

Verpflichtungsermächtigung 500.000

Davon fällig 2013 500.000

Davon fällig 2014

Davon fällig 2015

Davon fällig 2016

Davon fällig 2017

Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für das Kant-Gymnasium eine Kapazität von 4 Zügen vor.

Nach den Vorstellungen des Senats soll künftig auch den Gymnasien die Möglichkeit gegeben werden, Ganztagsangebote einzurichten, zu denen nach den Vorgaben des Schulgesetzes auch ein mittägliches Essenangebot gehört. Zur Sicherstel-lung einer Essensversorgung soll deshalb eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) in einem Neu- oder Erweite-rungsbau geschaffen werden.

Die geschätzten Gesamtkosten betragen 1.000 Tsd. €. Bau- einschließlich Vorplanungsunterlagen vom liegen vor.

Der Erläuterungsbericht vom 14.02.2011 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da die Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.

Die Bauvorbereitung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirt-schaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr. 01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt. Die Baudurchführung erfolgt durch das bezirkliche Hochbauamt.

Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 65 Tsd. € (6,5 % der Gesamtkosten).

Geschätzte Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) entstehen jährlich in Höhe von ca. 12 Tsd. €.

81208 114

A01

Investive Lehrmittel und Unter-richtsmaterialien in Schulen

45.000 45.000 45.000 33.246,34

2012

Ergänzungs- und Neubeschaffung für den Bereich Biologie der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule sowie für den Be-reich Naturwissenschaften

2013

Ergänzungs- und Neubeschaffung von Mobiliar sowie Geräten und Ausstattungsgegenstände für den Fachbereich Physik der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule sowie für den Bereich Naturwissenschaften

81209 114

A01

Investive IuKLehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen

12.000 12.000 15.000

2012

Neuausstattung eines Computerraumes der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule 2013

Neuausstattung eines Computerraumes und Ergänzung der IT-Technik der Hans-Carossa-Oberschule 91921 850

A01

Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000 60.922,46

91922

(neu) 850 A10

Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000

MG 31 2012/2013

Im Dokument Haushaltsplan von Berlin: (Seite 152-158)