2012/2013 Gymnasien
A. Allgemeines und haushaltsplanerische Schwerpunkte Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Gymnasien
Die Gymnasien dienen der Erziehung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und führen die Schülerinnen/Schüler zur Hochschulreife (Abitur).
Das Gymnasium umfasst als einheitlichen Bildungsgang in der Regel die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).
Im Bezirk bestehen folgende Gymnasien:
05Y01 Freiherr-vom-Stein-Oberschule, Galenstraße 40-44, 1) 05Y02 Kant-Gymnasium, Bismarckstraße 54 und 14
05Y03 Hans-Carossa-Oberschule, Am Landschaftspark Gatow 40 05Y04 Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule, Jungfernheideweg 79 05Y05 Lily-Braun-Oberschule, Münsingerstraße 2
1) mit Filiale Carl-Schurz-Straße 59
B. Haushaltsvermerke
Die Erläuterungen zu den einzelnen Titeln enthalten ggf. Haushaltsvermerke. Weitere Vermerke zur Deckungsfähigkeit stehen im Vorbericht zu diesem Bezirkshaushaltsplan.
C. Gender Budgeting In diesem Kapitel werden keine Produkte einer Gender-Analyse unterzogen.
D. Produktdarstellung Zu diesem Kapitel gehört insbesondere die Produktgruppe
4259 - Sicherung des Unterrichts
2012/2013 Gymnasien
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010
Einnahmen
11116
(neu) 114 E03
Benutzungsentgelte 1.000 1.000 103,13
12401 114
E01
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
25.500 25.500 30.500 25.283,46
Dienstwohnungsvergütungen
Die Beträge enthalten auch den Ersatz der Ausgaben für die Lieferung von Wärme und Wasser.
Einnahmen aus dem Mietvertrag für die Dachflächen der Hans-Carossa-Oberschule für Mobilfunkantennen und Photovol-taikanlagen.
12516 114
E02
Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule
1.000 1.000 1.000 —
Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz Zweckbindungsvermerk:
80% der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20% für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.
28103 114
E03
Ersatz von Bewirtschaftungsaus-gaben
30.000 30.000 1.000 29.258,45
28290 114
E01
Sonstige zweckgebundene Ein-nahmen für konsumtive Zwecke
1.000 1.000 1.000 —
Zuwendungen werden vom Deutsch-Französischen Jugendwerk für Zuschüsse zu Frankreichfahrten erwartet.
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52592.
35921 850
E00
Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)
1.000 1.000 1.000 64.853,26
35922
(neu) 850 E00
Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)
1.000 1.000
Gesamteinnahmen 60.500 60.500 34.500 119.498,30
Prozentuale Veränderung 75,4 % —
Ausgaben
51103
(neu) 114 A01
Papier für Vervielfältigungen in Schulen
25.000 25.000
Die Ausgaben wurden bis 2011 bei Titel 52507 nachgewiesen.
51111 114
A09
Geschäftsbedarf für die verfahren-sunabhängige IuK-Technik
Siehe Maßnahmegruppe 31
51421
(neu) 259 A07
Leistungen für Bildung und Teilha-be - Mittagsverpflegung Schule
1.000 1.000
Leistungen für Bildung und Teilhabe – Mittagsverpflegung Schule
51701 114
A08
Bewirtschaftungsausgaben 1.060.000 1.060.000 941.000 1.079.863,81
Ausgaben für Schneebeseitigung, Strom, Gas, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Des-infektion, Steuern, Versicherungen und sonstige Bewirtschaftungskosten wie Alarmserviceverträge, Wartung von Feuer-löschgeräten und Kehrgebühren
2012/2013 Gymnasien
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010
51801 114
A08
Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume
88.000 88.000 84.500 84.119,57
Anmietung mobiler Unterrichtscontainer für die Freiherr-vom-Stein-Oberschule.
52507 114
A01
Lernmittel 100.000 100.000 170.000 165.116,98
Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewie-sen werden.
Die Ausgaben für Kopierpapier werden von 2012 an bei Titel 51103 veranschlagt.
52509 114
A01
Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen
135.000 135.000 155.000 156.538,81
Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik.
Ausstattung mit Schul- und Hausgeräten (Mobiliar und Ausrüstungsgegenstände)
Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen können Teile der verfügbaren Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
52516 114
A10
Ausgaben im Rahmen der schuli-schen Eigenverantwortung
1.000 1.000 1.000 —
Gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 Schulgesetz
Ausgaben dürfen nur bis zur im Zweckbindungsvermerk zu Titel 12516 genannten Höhe geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
52592 114
A10
Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000 1.000 1.000 —
R 860,95 Die Zuwendungen sind für Zuschüsse zu Frankreichfahrten bestimmt (vgl. auch Erläuterung und
Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290).
Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
53405 114
A09
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
25.000 25.000 26.000 33.275,01
2012/2013 Gymnasien
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 70101 114 Erweiterung und Umbau einer
Schulanlage Münsinger Straße, Lily-Braun-Oberschule
— —
Weggefallen
Verpflichtungsermächtigung 4.000.000
Davon fällig 2013
Davon fällig 2014 1.500.000
Davon fällig 2015 2.500.000
Davon fällig 2016
Davon fällig 2017
Davon fällig 2018
Die Kapazitätsberechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Schulentwicklungsplan des Landes Berlin 2006-2011 (Stand: Mai 2006) wies zur Unterrichtsraumversorgung des Bezirks aus, dass das im Bereich der Gymnasien bestehende Unterrichtsraumdefizit auch langfristig weiter vorhanden sein wird. Für 2015 war mit einem Fehlbe-darf von 3,5 Zügen gerechnet worden. Langfristig sinkende Schülerzahlen im Land Berlin bzw. im Bezirk Spandau (Modell-rechnung bis 2018/19 vom Januar 2010) und die Verkürzung der Gymnasialschulzeit bis zum Abitur auf 8 Jahre wirken sich jedoch mindernd auf den Unterrichtsraumbedarf aus. Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan
„Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für die Lily-Braun-Oberschule eine Kapazität von 4 Zügen vor.
Derzeit verfügt die Schule in ihrem denkmalgeschützten Schulgebäude nur über eine rechnerische Unterrichtsraum-Kapazität von 3,5 Zügen. Zudem sind 16 der 20 Klassenräume - bei einer Soll-Größe gemäß Musterraumprogramm der Senatsbildungsverwaltung von 65 m² - kleiner als 45 m². Auch die Raumgrößen eines Teils der Fachräume sowie die Auf-enthaltsräume der Lehrkräfte entsprechen nicht dem heutigen Flächen- und Ausstattungsstandard.
Zur Minderung des eklatanten Raumflächendefizits und langfristigen Sicherstellung der bezirklichen Unterrichtsraumkapazi-tät ist die Erweiterung und der behindertengerechte Umbau der Schulanlage Münsinger Straße (Lily-Braun-Oberschule) auf 4 UR-Züge (standortbezogene Erhöhung um 0,5 Züge) entsprechend dem Standard nach dem Musterraumprogramm der Senatsbildungsverwaltung für ein 4zügiges Gymnasium unerlässlich. Zwingend notwendig ist zudem der Neubau einer Sporthalle (Standard bei 4 Zügen: 3 Hallenteile), da die Schule lediglich über eine im Schulgebäude integrierte, unzurei-chend ausgestattete und nicht normgerechte Turnhalle (1 Hallenteil) verfügt und zur Abdeckung des Sportunterrichts größ-tenteils weit entfernte Sport- und Turnhallen anderer Schulen genutzt werden müssen. Da nach den Vorstellungen des Senats künftig auch an Gymnasien die Einrichtung von Ganztagsangeboten angestrebt wird, soll zudem zur Sicherstellung einer Essensversorgung eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) geschaffen werden. Geplant ist entweder der Neubau einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen (Typ 22 m x 44 m) und einer Mensa oder der Neubau einer Sporthalle mit 3 Hallenteilen (Typ 27 m x 45 m) und der Umbau der Turnhalle zu einer Mensa.
Die geschätzten Gesamtkosten betragen rd. 7.345 Tsd. €. Der darin enthaltende Anteil für die Sporthalle von 3.503 Tsd. € bzw. 2.938 Tsd. € entspricht - unter Berücksichtigung einer 13%igen Kostensteigerung aufgrund der seit 2002 gestiegenen Baukostenpreise und der Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2007 - den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung („Kostenrichtwerte für Neubaumaßnahmen in elementierter Bauweise mit standardisierten Raumprogramm“, Stand: März 2002) für eine Sporthalle Typ 27 m x 45 m (Kosten-richtwert 2002: 3.100 T€) bzw. Typ 22 m x 44 m (Kostenrichtwert: 2.600 Tsd. €). Bauplanungsunterlagen liegen noch nicht vor.
Der Erläuterungsbericht vom 30.07.2007 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da die Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.
Es soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.
Die Bauvorbereitung und die Baudurchführung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten / Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr.
01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt.
Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich 294 Tsd € (4,0 % der Gesamtkosten) Geschätzte Folgekosten entstehen jährlich für:
a) Personalausgaben in Höhe von z.Zt. 40.120 € (Hallenwart/in Lgr. 2/3a / neu Egr. 3) b) konsumtive Sachausgaben in Höhe von ca. 185.000 €.
2012/2013 Gymnasien
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 71501
(neu)
114 Erweiterung der Schulanlage (Mensa), Hans-Carossa- Oberschu-le
— 500.000
Verpflichtungsermächtigung 500.000 —
Davon fällig 2013 500.000
Davon fällig 2014 — —
Davon fällig 2015 — —
Davon fällig 2016 — —
Davon fällig 2017 — —
Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für die Hans-Carossa-Oberschule eine Kapazität von 5 Zügen vor.
Nach den Vorstellungen des Senats soll künftig auch den Gymnasien die Möglichkeit gegeben werden, Ganztagsangebote einzurichten, zu denen nach den Vorgaben des Schulgesetzes auch ein mittägliches Essenangebot gehört. Zur Sicherstel-lung einer Essensversorgung soll deshalb eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) in einem Neu- oder Erweite-rungsbau geschaffen werden.
Die geschätzten Gesamtkosten betragen 1.500 Tsd. €. Bau- einschließlich Vorplanungsunterlagen vom liegen vor.
Der Erläuterungsbericht vom 14.02.2011 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da der Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.
Die Bauvorbereitung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirt-schaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr. 01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt. Die Baudurchführung erfolgt durch das bezirkliche Hochbauamt.
Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 98 Tsd. € (6,5 % der Gesamtkosten).
Geschätzte Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) entstehen jährlich in Höhe von ca. 15 Tsd. €.
2012/2013 Gymnasien
Beträge in EURO Titel Fkt
Kb
Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) 2012 2013 2011 2010 71502
(neu)
114 Erweiterung der Schulanlage (Mensa), Kant-Gymnasium
— 500.000
Verpflichtungsermächtigung 500.000 —
Davon fällig 2013 500.000
Davon fällig 2014 — —
Davon fällig 2015 — —
Davon fällig 2016 — —
Davon fällig 2017 — —
Der im Juli 2010 vom Senat beschlossene Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht zur Sicherstellung der notwendigen Unterrichtsraumkapazität des Bezirks in der Schulart Gymnasium langfristig (Schuljahr 2017/18) für das Kant-Gymnasium eine Kapazität von 4 Zügen vor.
Nach den Vorstellungen des Senats soll künftig auch den Gymnasien die Möglichkeit gegeben werden, Ganztagsangebote einzurichten, zu denen nach den Vorgaben des Schulgesetzes auch ein mittägliches Essenangebot gehört. Zur Sicherstel-lung einer Essensversorgung soll deshalb eine Mensa (mit Verteilerküche und Nebenräumen) in einem Neu- oder Erweite-rungsbau geschaffen werden.
Die geschätzten Gesamtkosten betragen 1.000 Tsd. €. Bau- einschließlich Vorplanungsunterlagen vom liegen vor.
Der Erläuterungsbericht vom 14.02.2011 liegt vor. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gegeben, da die Schule gemäß dem Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ als langfristig zu erhaltener Standort der Schulart Gymnasium angesehen wird.
Die Bauvorbereitung soll unter Heranziehung freischaffender Architekten/Architektinnen und Ingenieure erfolgen. Die „Wirt-schaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“ gemäß Rundschreiben SenStadt VI D Nr. 01/2002 einschließlich aktueller Änderungen werden bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen berücksichtigt. Die Baudurchführung erfolgt durch das bezirkliche Hochbauamt.
Die Bauverwaltungskosten betragen voraussichtlich ca. 65 Tsd. € (6,5 % der Gesamtkosten).
Geschätzte Folgekosten (konsumtive Sachausgaben) entstehen jährlich in Höhe von ca. 12 Tsd. €.
81208 114
A01
Investive Lehrmittel und Unter-richtsmaterialien in Schulen
45.000 45.000 45.000 33.246,34
2012
Ergänzungs- und Neubeschaffung für den Bereich Biologie der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule sowie für den Be-reich Naturwissenschaften
2013
Ergänzungs- und Neubeschaffung von Mobiliar sowie Geräten und Ausstattungsgegenstände für den Fachbereich Physik der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule sowie für den Bereich Naturwissenschaften
81209 114
A01
Investive IuKLehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen
12.000 12.000 15.000 —
2012
Neuausstattung eines Computerraumes der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule 2013
Neuausstattung eines Computerraumes und Ergänzung der IT-Technik der Hans-Carossa-Oberschule 91921 850
A01
Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)
1.000 1.000 1.000 60.922,46
91922
(neu) 850 A10
Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)
1.000 1.000