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2.4 O RDNUNGSPOLITISCHER V ERGLEICH ZWISCHEN E INSPEISEMODELLEN , A USSCHREIBUNGSMODELLEN

2.4.3 Ordnungspolitische Bewertung der Förderinstrumente

2.4.3.6 Ökonomische Effizienz

In bezug auf die ökonomische Effizienz wird aus statischer Sicht bewertet, welche Ausgestaltungsform ein gegebenes Ziel zu den geringsten Kosten erreicht bzw. wel-ches Instrument bei gleichen Kosten den größten Effekt erzielt. Neben den Erzeu-gungskosten von EEA spielen dabei auch die Transaktionskosten der betrachteten Modellvariante eine wichtige Rolle. Aus dynamischer Sicht gilt es zu bewerten, wel-ches System am ehesten dazu geeignet ist, Innovationen hervorzubringen, die im Zeitverlauf dazu beitragen, die Kosten der angestrebten Zielerreichung zu senken.

Im Gegensatz zur Bewertung der Systemkonformität muss in diesem Abschnitt wie-derum nach dem angestrebten Ziel der Förderung unterschieden werden.

Die allokative Effizienz bezüglich des Umweltziels ist gegeben, wenn (theoretisch) keine Option bei den begünstigten Technologien ungenutzt bleibt, die grünen Strom günstiger produzieren könnte als die durch das Instrument geförderten Anlagen.

Theoretisch erfüllen dieses Kriterium alle drei Modellgrundtypen. Allerdings muss beim Ausschreibungsmodell zusätzlich mit den im Modellvergleich höchsten

Trans-aktionskosten gerechnet werden. Die Einspeisemodelle schneiden diesbezüglich am besten ab. Bei der dynamischen Effizienz haben jene Modelltypen Vorteile, die Anreize zur zukünftigen Kostensenkung geben. Aus diesem Blickwinkel üben dieje-nigen Grundtypen den größten Kostendruck auf die EEA-Betreiber, EEA-Hersteller und EEA-Dienstleister aus, welche mit den größten Unsicherheiten über zukünftige Einnahmen behaftet sind. An erster Stelle ist hier das Ausschreibungsmodell zu nen-nen, gefolgt von der Quotenregelung. Diese Reihenfolge dreht die Bewertung der statischen Effizienz um, so dass es schwierig ist, ein abschließendes Urteil über die Rangfolge der Modelltypen zu fällen. Dem Kriterium statische Effizienz soll hier jedoch höhere Bedeutung zukommen, weil zu erwarten ist, dass die Unsicherheit der Investoren bei Mengenmodellen durch die Gewöhnung an das Förderinstrument im Zeitverlauf geringer wird. Die Transaktionskosten der Modelltypen sollen bei der Bewertung folglich den Ausschlag geben.

Beim Marktzutritt ist die Abnahme- und Vergütungspflicht durch die Netzbetreiber ein Effizienzhindernis. Zwar verringert diese Regelung die Transaktionskosten des Marktzutritts bei den EEA-Betreibern. Dieser Effekt wird aber durch eine potenzielle Fehlallokation erkauft, die dadurch entstehen kann, dass beispielsweise die Kosten des Netzbetreibers durch den EEA-Zubau nicht adäquat berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind bei der Abnahmegarantie keine Innovationen zu erwarten, welche die Kosten des Netzzugangs zukünftig senken könnten.

Die Haushaltsfinanzierung durch den Staat beinhaltet verschiedene Anreizprobleme, die den Kontrollaufwand und damit die Transaktionskosten der entsprechenden Instrumente steigern. Der Grund ist darin zu sehen, dass alle Akteure in der Strom-wirtschaft (auch die Netzbetreiber) einen möglichst großen Anteil der staatlichen Förderung für sich in Anspruch nehmen wollen. Die Stromumlage schafft dagegen Interessengegensätze zwischen den EEA-Betreibern und den Adressaten der Stromumlage (z. B. Stromversorger). Daher kann bei dieser Form der Refinanzierung von einer natürlich gegebenen gegenseitigen Kontrolle der betroffenen Akteure aus-gegangen werden. Damit kann im Falle einer Umlagefinanzierung mit geringeren Transaktionskosten und insgesamt höherer Systemeffizienz gerechnet werden.

Die Gewährung von Investitionszuschüssen bevorzugt kapitalintensive Technologien und erweckt bei den so geförderten EEA-Betreibern das Verlangen, bereits mit der Investition in die Anlage nahe an der Renditeschwelle zu liegen, da die Strompro-duktion nur zu relativ geringen und in der Höhe unsicheren Preisen am konventio-nellen Strommarkt verkauft werden kann. Für einen reibungslosen Betrieb der Anla-gen und für das Erreichen des Umweltziels werden lediglich geringe Anreize gegeben. Insofern ist damit zu rechnen, dass eine Betriebskostenförderung im Bezug auf ein Umweltziel insgesamt zu besseren Allokationsergebnissen führen wird. Im Hinblick auf die dynamische Effizienz sind Investitionszuschüsse für EEA-Betreiber durchaus sinnvoll, weil sie insbesondere auf die Anlagenpreise, Ausfallversicherun-gen und andere zum Investitionszeitpunkt bekannten Kostengrößen Innovations-druck ausüben. Allerdings wird auch hier der Bewertung von statischer Effizienz grö-ßere Bedeutung beigemessen und somit Betriebskostenzuschüsse höher bewertet.

Ob bei Quotenmodellen die Endverbraucher oder Verkäufer verpflichtet werden, macht in Bezug auf die Transaktionskosten einen erhebliche Unterschied, da im ersten Fall viele Millionen Wirtschaftssubjekte kontrolliert werden müssen und im

letzten Fall nur einige Hundert bis Tausend. Hinsichtlich der allokativen Effizienz hat die Verkäuferverpflichtung Vorteile, weil die Stromversorger über eine bessere Markttransparenz verfügen und durch ihre stärkere Marktmacht in der Lage sind, größeren Innovationsdruck auf die EEA-Industrie auszuüben. Das Transaktions-kostenargument soll hier jedoch aufgrund der großen Unterschiede bei der Anzahl der zu kontrollierenden Akteure ausschlaggebend sein.

Die Flexibilisierung der Quotenregelung durch handelbare Zertifikate führt zu größe-rer Markttransparenz und schafft die Voraussetzung dafür, dass trotz des physika-lisch oftmals eher lokalen Versorgungsbeitrags gewährleistet ist, dass Erzeugungs-anlagen für grünen Strom dort entstehen, wo die Stromgestehungskosten am geringsten sind. Dieser Aspekt der Quotenmodelle soll in Bezug auf statische Effi-zienz der Wahl der Verpflichteten untergeordnet werden.

Die Bewertungsunterschiede in der Wahl des Marktzutritts sollen nachfolgend die Wahl des Modellgrundtyps dominieren, da sie sowohl im Hinblick auf statische als auch im Hinblick auf dynamische Effizienz in dieselbe Richtung weisen, während bei der Modelltypenwahl statische und dynamische Effizienz zu gegensätzlichen Rang-folgen führen.

In Bezug auf das Ziel der Wirtschaftsförderung soll ökonomische Effizienz bedeu-ten, dass mit gegebenen Mitteln möglichst viele gesunde Betriebe mit guten Export-aussichten im Inland gefördert und etabliert werden bzw. ein vorgegebenes Beschäf-tigungs- oder Exportziel mit möglichst geringen Mitteln erreicht wird. Da sich derartige Ziele jedoch kaum operationalisieren lassen, soll nachfolgend untersucht werden, welche Instrumentenvariante die besten Voraussetzungen für inländische Industrieansiedlungen mit hohem Exportanteil schafft. In diesem Sinne geben Ein-speisemodelle die verlässlichsten Bedingungen für Unternehmer, da sie aufgrund der festgelegten Vergütungssätze bei gegebener Produktionstechnologie absehen kön-nen, ob ihre Produkte mit Gewinn eingesetzt werden können. In diesem Fall erscheint es wahrscheinlicher, dass sich ein Unternehmen mit seinen Produkten auch dann ansiedeln kann, wenn es gegenüber der internationalen Konkurrenz (noch) teurer ist. Dagegen ist bei einem Ausschreibungswettbewerb zu erwarten, dass immer die (international) günstigste Lösung gesucht wird und aufgrund des hohen Kostendrucks neue Akteure eher im Bereich der Projektentwicklung als im beschäftigungsintensiveren Bereich der Anlagenproduktion in den Markt finden.

Insofern sind Einspeisemodelle am besten und Ausschreibungsmodelle am schlechtesten zu bewerten. Auf der Basis des Arguments, dass sichere Investitions-bedingungen die Ansiedlung von Unternehmen des Anlagenbaus fördern, ist die Gewährung einer Abnahmegarantie- und Vergütungspflicht höher zu bewerten als die Selbstvermarktung von grünem Strom durch die EEA-Betreiber. Die Umlage-finanzierung ist daher höher zu bewerten als die HaushaltsUmlage-finanzierung und Investiti-onszuschüsse höher als Betriebskostenförderung. Da die Endverbraucherverpflich-tung in Quotenmodellen möglicherweise dazu führt, dass aufgrund der geringen Markttransparenz nicht immer das günstigste Angebot gewählt wird, ist bei diesem Modelltyp mit einem höheren Preisniveau beim Verkauf von grünem Strom ab EEA zu rechnen als bei der Verpflichtung der Stromversorger. Das erleichtert den Eintritt neuer Firmen. Ähnlich, wenn auch mit geringerer Wirkung, lässt sich auch in Bezug auf die Einführung grüner Zertifikate argumentieren, welche einen höheren

Preis-druck generieren und somit die Ansiedlung neuer Unternehmen erschwert. Im Gegensatz zum Umweltschutzziel wird bei der Zielsetzung „Wirtschaftsförderung“

davon ausgegangen, dass die Wahl des Modelltyps in erster Linie über die Vergabe der Rangplätze entscheidet und erst in zweiter Linie die Marktzutrittsform.

Tabelle 9: Bewertung nach dem Kriterium „Ökonomische Effizienz“

Politisches Ziel Förderinstrument

Umweltschutz (3)

Wirtschaftsförderung (1)

Technologieförderung (3)

E-AP-HF 9 19 1

E-AP-UF 10 20 2

E-SV-HF 19 17 3

E-SV-UF 20 18 4

A-AP-HF-BK 2 5 13

A-AP-HF-IZ 1 7 17

A-AP-UF-BK 4 6 14

A-AP-UF-IZ 3 8 18

A-SV-HF-BK 12 1 15

A-SV-HF-IZ 11 3 19

A-SV-UF-BK 14 2 16

A-SV-UF-IZ 13 4 20

Q-AP-EP-GZ 6 15 7

Q-AP-EP-GS 5 16 5

Q-AP-VP-GZ 8 13 11

Q-AP-VP-GS 7 14 9

Q-SV-EP-GZ 16 11 8

Q-SV-EP-GS 15 12 6

Q-SV-VP-GZ 18 9 12

Q-SV-VP-GS 17 10 10

Bewertungsreihenfolge:

Umwelt: 1. SV > AP 2. E > Q > A 3. UF > HF / VP > EP 4. BK > IZ / GZ > GS Wirtschaft: 1. E > A > Q 2. AP > SV 3. IZ > BK / EP > VP 4. UF > HF / GZ > GS

Technologie: 1. A > Q > E 2. IZ > BK / VP > EP 3. GZ > GS 4. SV > AP 5. UF > HF

Bei der Technologieförderung soll allokative ökonomische Effizienz dann gegeben sein, wenn ein gegebenes Kostensenkungsziel mit möglichst geringen Mitteln bzw.

mit gegebenen Mitteln möglichst weitgehende Kostensenkungen erreicht werden.

Trotz der vergleichsweise hohen Transaktionskosten ist zu erwarten, dass Aus-schreibungsmodelle mit gegebenen Mitteln die stärksten Kostensenkungen bewirken und Einspeisemodelle die geringsten. Allerdings bieten Einspeisemodelle die Mög-lichkeit, Neuentwicklungen mit hohem zukünftigen Kostensenkungspotenzial frühzei-tig am Markt zu erproben. Insofern bietet dieser Modelltyp Vorteile im Sinne der dynamischen Effizienz. Dennoch werden hinsichtlich der ökonomischen Effizienz für das Erreichen von Kostensenkungen Ausschreibungsmodelle nachfolgend am stärksten bewertet; zumal sie es relativ leicht ermöglichen, auch im Hinblick auf Neu-entwicklungen Wettbewerb zu eröffnen. Ein Marktzutritt per Selbstvermarktung legt

den relevanten Innovationsbedarf am deutlichsten offen, da die EEA-Betreiber den gesamten Vermarktungsprozess kennen müssen und die entsprechenden Innovatio-nen der EEA-Hersteller daher besser bewerten könInnovatio-nen. Dadurch ist bei der Selbst-vermarktung zu erwarten, dass die Bereitstellungskosten von grünem Strom zumin-dest mittelfristig mit gegebenen Mitteln eher gesenkt werden können. Ähnliches gilt für die Umlagefinanzierung.

Die Akteure der Stromwirtschaft, welche die Kosten der Regelung umlegen müssen, werden darauf achten, dass solche Innovationen vorangetrieben werden, die zur eigenen Kostensenkung beitragen (z.B. netzverträgliches Design von Windkraftanla-gen). Bei Investitionszuschüssen müssen die EEA-Betreiber beim Stromverkauf mit konventionellen Anbietern konkurrieren. Aufgrund dessen ist zu erwarten, dass sich vor allem im Sinne dynamischer Effizienz größere Kostensenkungen ergeben als bei der Gewährung von Betriebskostenzuschüssen. Bei Quotenmodellen ist aufgrund ihres besseren Marktüberblicks eine Verpflichtung der Verkäufer vorzuziehen, da diese einen höheren Kostensenkungsdruck ausüben. Mit einem Zertifikatesystem ist ein insgesamt höherer Kostendruck zu erwarten als bei physikalischer Erfüllung.

Bezüglich der Bewertung in der vierten Spalte von Tabelle 9 gibt vor allem die Wahl des Modellgrundtyps den Ausschlag. Bei Ausschreibungsmodellen ist darüber hinaus die Auszahlung der Fördermittel als Investitionszuschuss im Hinblick auf die Sen-kung spezifischer Stromgestehungskosten sehr hoch zu bewerten.